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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951 6997 170. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6998D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Fischer 6999B Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Kleindinst 6999B Anfrage Nr. 211 der Zentrumsfraktion betr. Preise für Kohle und Eisen (Nm. 2636, 2700 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 212 der Zentrumsfraktion betr. Einführung einer Produktionssteuer (Nrn. 2637, 2712 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 213 der Zentrumsfraktion betr. Abweithung vom Umsatzsteuerrecht bei der Durchführung der Entflechtung (Nrn. 2638, 2718 der Drucksachen) 6999A Änderung der Tagesordnung 6999C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfe-Anpassungsgesetz) (Nr. 2708 (neu) der Drucksachen) 6999C Ausschußüberweisung 6999C Beschlullfassung über zusätzliche Ausschußüberweisung des Antrags der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6999D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vertragsentwurf über die Organisation einer gemeinsamen Verwaltung des Hafens von Kehl (Nr. 2594 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nrn. 1493, 2713 der Drucksachen) . . . 6999D Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 6999D Gengler (CDU), Berichterstatter . . 7002B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7003D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7006B Dr. Kopf (CDU) 7009A Niebergall (KPD) 7010D Rümmele (CDU) 7012A Renner (KPD) (zur Abstimmung) . 7012C Abstimmungen 7012D Ersatzwahl für den Bundesschuldenausschuß 7013A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nr. 2642 der Drucksachen; Antrag Nr. 2724 der Drucksachen) 7013B Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 7013B Bleck, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 7014D Frau Niggemeyer (CDU) 7016A Dr. Kneipp (FDP) 7016C0 Renner (KPD) 7016D, 7018D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 7017C, 7019D Frau Nadig (SPD) 7018B Mellies (SPD) 7019C Ausschußüberweisung 7020B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen) 7020C Ausschußüberweisung 7020C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung vom 22. Februar 1951 (Nr. 2643 der Drucksachen) 7020D Horn (CDU), Antragsteller 7020D Dr. Preller (SPD) 7022D Kohl (Stuttgart) (KPD) 7023D Frau Kalinke (DP) 7024C Arndgen (CDU) 7026A Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Mellies, Dr. Dresbach, Lücke, Dr. Reismann, Ewers, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2676 der Drucksachen) 7026D Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen) 7027A Ausschußüberweisung 7027A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundesarbeits- und Sozialgerichte (Nrn. 2634, 2331 der Drucksachen) . . 7027A Sabel (CDU), Berichterstatter . . . 7027B Ludwig (SPD) 7028A Kohl (Stuttgart) (KPD) 7028B Beschlußfassung 7028C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Beträge für alle Unterstützungsempfänger (Nrn. 2631, 1863 der Drucksachen) 7028D Freidhof (SPD), Berichterstatter . 7028D Beschlußfassung 7029A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (34. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. UFI-Auktion in Wiesbaden (Nrn 2668, 1590 der Drucksachen) 7029A Dr. Vogel (CDU): als Berichterstatter 7029B als Abgeordneter 7030A Hennig (SPD) 7031A Mende (FDP) 7032B Ewers (DP) 7032D Gundelach (KPD) 7033C Mayerhofer (BP) 7034A Jacobs (SPD) 7034B Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7034D Beschlußfassung 7035A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Bau- und Bodenrecht (36. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entwurf eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nrn. 2651, 1859 der Drucksachen) 7035B Winkelheide (CDU), Berichterstatter 7035B Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nr. 2680 der Drucksachen) . . . . . 7035C Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Nr. 2694 der Drucksachen) 7035C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 7035D Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 7036A Dr. Arndt (SPD) 7036B Beschlußfassung 7037A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. GARIOA-Kredit für die deutsche Presse (Nr. 2671 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 343) . . . . 7037A Vogel (CDU), Antragsteller . 7037A, 7038D von Thadden (Fraktionslos) . 7037B, 7038D Renner (KPD) 7037D Beschlußfassung 7039A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 338) 7039C Beschlußfassung 7039C Nächste Sitzung 7039C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Im vorigen Jahr wurde, genau so wie heute, durch eine Interpellation der SPD eine Debatte über die Gewährung von Winterbeihilfe ausgelöst, die dazu führte, daß ein Antrag der SPD über eine Erhöhung der vorher von der Bundesregierung vorgesehenen Sätze angenommen wurde. Im vergangenen Jahr ging die ursprüngliche Initiative für die Gewährung einer Winterbeihilfe vom Bundesrat aus, genau so wie heute, nur mit dem Unterschied, daß sich im vergangenen Jahr der Bundesrat nur dazu entschließen konnte, der Bundesregierung eine Anregung zu geben, während sich der Bundesrat diesmal zu einem Beschluß zusammenfand, der in einer Entschließung, die dann an die Bundesregierung weitergeleitet wurde, seinen Niederschlag fand. Diese Entschließung lautete:
    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, baldmöglichst an den Kreis der Unterstützungsempfänger, der im vorigen Jahr die Sonderbeihilfe zur Beschaffung des Winterbedarfs an Kohle und Kartoffeln erhalten hat, auch in diesem Jahr eine Beihilfe auszuzahlen. Bei der Festsetzung der Höhe der Beihilfe ist die eingetretene Preissteigerung zu berücksichtigen.
    Leider hat sich die Bundesregierung trotz des
    frühen Termins, zu dem der Bundesrat an die Regierung herangetreten war — bereits am 27. Juli —,
    auch in diesem Jahre wieder viel Zeit mit einer Beantwortung und mit einer Regelung gelassen, so daß wir gar nicht überrascht zu sein brauchen, wenn die davon betroffenen Personenkreise durch die Verzögerung außerordentlich beunruhigt sind.
    Ich hatte bereits im vorigen Jahr im Auftrag meiner Fraktion bei der Begründung unserer Interpellation darauf hingewiesen, daß diese Verzögerung — denn die Bundesregierung hatte auch im vorigen Jahr die dazu notwendigen Erlasse erst am 3. November und 5. Dezember herausgegeben — unser stärkstes Befremden hervorgerufen hatte, und zwar deshalb, weil wir es politisch für falsch halten, durch solche Verzögerungen eine Fülle von sozialem Zündstoff sich ansammeln zu lassen, und weil wir es für richtig und notwendig gehalten hätten, daß die Bundesregierung von sich aus Schritte zur Regelung dieser Frage unternommen hätte.
    Wir stellen mit Bedauern fest, daß die Bundesregierung aus der Debatte im vorigen Jahr keinerlei Konsequenzen gezogen hat, wie wir es ja überhaupt gewohnt sind, daß die Regierung die Wünsche des Parlaments selten respektiert.

    (Widerspruch bei den Regierungsparteien. — Abg. Arnholz: Sehr richtig!)

    Hätte die Bundesregierung ihre Konsequenzen daraus gezogen, so wäre sie früh genug in dieser Richtung tätig geworden;

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    zum mindesten hätte sie den Bundesrat nicht bis zum 9. Oktober auf die Stellungnahme zu einer Entschließung warten lassen, die ihr bereits am 27. Juli zugeleitet wurde.
    Ich stelle noch einmal fest: Im Juni nahmen die zuständigen Länderminister miteinander Fühlung und wiesen noch im gleichen Monat in einer Entschließung auf die Notwendigkeit hin, das Problem der Winterbeihilfe rechtzeitig anzupacken. Im Juli setzten die Länder ihre Bemühungen einzeln in Bonn fort. Die Bundesregierung antwortete nicht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ende Juli schaltete sich der Bundesrat ein und faßte die Entschließung. Die Bundesregierung antwortete nicht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Am 1. September machte Niedersachsen detaillierte Vorschläge über die Auszahlung der Winterbeihilfe. Die Bundesregierung antwortete nicht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Inzwischen wurde es kalt. Kohlen und Kartoffeln sollten eingekellert werden. Die betroffenen Personenkreise wußten immer noch nicht, was die Bundesregierung beabsichtigte, so daß wir uns veranlaßt sahen, unsere Interpellation am 2. Oktober einzureichen.
    Am 9. Oktober endlich erschien der Erlaß der Bundesregierung über die Regelung der Winterbeihilfe. Wir hätten also nun unsere Interpellation von der Tagesordnung zurückziehen lassen können, wenn es uns nicht interessiert hätte, einmal zu erfahren, warum die Bundesregierung immer so lange Zeit braucht, um zu einer sozialen Leistung zu kommen, deren Notwendigkeit in diesem Hause wohl kaum bestritten wird, und wenn — und das ist uns noch viel wichtiger — wir uns mit der beabsichtigten Regelung über die Gewährung der Winterbeihilfe hätten einverstanden erklären können. Aber dem ist nicht so, meine Herren und Damen. Wir stellen mit Bedauern fest, daß die


    (Frau Korspeter)

    Leidtragenden der Stillhalteaktion, die von dem Herrn Bundesfinanzminister von einigen Wochen im Hinblick auf die sozialen Aufwendungen des Bundes verkündet wurde, nun zu allererst die Personengruppen sind, die auf eine angemessene Zuwendung von seiten des Bundes angewiesen sind, wenn sie nicht ohne Kartoffeln und ohne Kohlen in den Winter hineingehen sollen.
    Im vorigen Jahr hat der Bund die Winterbeihilfe für sämtliche Alfü-Empfänger und für die AluEmpfänger, soweit sie den Alfü-Empfängern wirtschaftlich gleichgestellt waren, in gleicher Weise wie bei den Kriegsfolgehilfe-Empfängern der öffentlichen Fürsorge und den ihnen gleichgestellten Personenkreisen übernommen. Im vergangenen Jahr wurden Sätze von 25 Mark für den Haushaltungsvorstand und 10 Mark für jeden zuschlagsberechtigten Angehörigen als verrechnungsfähig anerkannt. In diesem Jahre aber bleibt der Bund nach dem Erlaß vom 9. Oktober in seiner Beteiligung an den notwendigen Beihilfen für den erhöhten Winterbedarf erheblich hinter den Leistungen des Vorjahres zurück. Nach einem Schreiben des niedersächsischen Ministerpräsidenten an den Herrn Bundeskanzler — dieses Schreiben ist ja allen niedersächsischen Abgeordneten des Hauses zugegangen — und nach einer Presseinformation des niedersächsischen Sozialministers verweist in diesem Jahre die Bundesregierung mindestens 650 000 Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosenfürsorge an die Fürsorgeverbände, und rund 550 000 Empfänger von versicherungsmäßiger Arbeitslosenunterstützung sollen keine vom Bund geförderte Winterbeihilfe erhalten, da sie fürsorgerechtlich nicht als hilfsbedürftig gelten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Darüber hinaus sollen in diesem Jahr für den Hauptunterstützungsempfänger nur 20 Mark und für jeden zuschlagsberechtigten Angehörigen nur 5 Mark verrechnet werden. Und das, meine Herren und Damen, bei den augenblicklichen Preisen, ganz besonders bei den augenblicklichen Kartoffelpreisen!
    Das ist eine Regelung, zu der wir nicht ja sagen können. Wir wünschen nicht, daß die Empfänger der Alu und Alfü an das Wohlfahrtsamt abgeschoben werden, ganz abgesehen davon, daß die Bezirksfürsorgeverbände verwaltungsmäßig auch gar nicht mehr in der Lage wären, vor Weihnachten die fürsorgerechtliche Hilfsbedürftigkeit dieses riesigen Personenkreises zu überprüfen. Im Gegenteil. Wir vertreten die Ansicht, daß für diesen Personenkreis eine Winterbeihilfe oder Wirtschaftsbeihilfe durch die Arbeitsämter ausgezahlt werden muß und daß sämtliche Alfü-Empfänger und die ihnen wirtschaftlich gleichstehenden Alu-Empfänger ohne weiteres als hilfsbedürftig gelten und daß sich der Bund in gleicher Weise wie im vorigen Jahr daran beteiligen muß. Auch die Bundesregierung hätte wissen müssen, daß fürsorgerische Maßnahmen technisch jetzt überhaupt nicht mehr durchführbar sind und daß durch diesen Erlaß die gesamte Winterbeihilfe in Gefahr gebracht wird.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir sind nicht der Meinung, daß der Bund so verfahren kann. Der soziale Schaden, den eine solche Regelung eintragen würde, wäre wahrscheinlich allzu groß.
    Hierbei handelt es sich um den vom Bund betreuten Personenkreis. Wir meinen aber auch, daß
    allen Rentenempfängern und allen sonstigen Unterstützungsempfängern eine Wirtschaftsbeihilfe, die außerhalb der allgemeinen Fürsorgepflichtleistungen liegen muß, zu gewähren ist. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß sich die große Masse der Arbeitslosen in den Flüchtlingsländern befindet. Diese Massenarbeitslosigkeit sollte durch die Flüchtlingsumsiedlung aufgelockert werden. Der Bund war nicht in der Lage, diese Umsiedlung durchzuführen, und trotzdem will er sich weitgehend aus der Hilfe für arbeitslose Flüchtlinge zurückziehen! Wir sind der Ansicht, daß der Bund die Verantwortung für diesen Personenkreis trägt und daß er diesem Personenkreis die Möglichkeit geben muß, in einem gewissen Maße für den Winter vorzusorgen. Bleiben wir aber bei der von der Regierung vorgeschlagenen Regelung, so wird es viele Tausende Menschen geben, die in diesem Winter verurteilt sein werden, in einer kalten Stube und vor einem leeren Teller zu sitzen. Das aber, meine Damen und Herren, kann um des sozialen Schadens willen nicht von uns verantwortet werden, das kann nicht die Absicht dès Bundes sein.
    Wir haben uns deshalb veranlaßt gesehen, im Zusammenhang mit unserer Interpellation den Antrag einzubringen, der Ihnen auf Drucksache Nr. 2724 vorliegt. Wir bitten Sie wegen der Eilbedürftigkeit der Materie, diesen Antrag nicht erst an den zuständigen Ausschuß zu überweisen, sondern gleich heute, genau so wie im vergangenen Jahr, darüber abzustimmen. Ich bitte noch einmal sehr herzlich, unserem Antrage zu entsprechen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort Herr Staatssekretär Bleek vom Bundesministerium des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur, weil es die Pflicht der Bundesregierung ist, eine Interpellation zu beantworten, sondern auch, weil uns der Vorwurf gemacht worden ist, bisher auf verschiedene Fragen nicht geantwortet zu haben, darf ich ganz kurz über den bisherigen Gang der Angelegenheit und über das von uns Veranlaßte berichten. Dabei möchte ich bitten, bei der Betrachtung der Dinge doch eine scharfe Unterscheidung zwischen der Winterbeihilfe einerseits und der Weihnachtsbeihilfe andererseits zu machen.
    Bei den bisherigen Diskussionen, namentlich auch im Bundesrat, sind diese beiden Begriffe, die etwas Grundverschiedenes darstellen und etwas Grundverschiedenes wollen, häufig durcheinandergeworfen worden. Es bestünde, wenn wir diese scharfe Sonderung nicht vornähmen, die Gefahr, daß beispielsweise bei der Annahme der in dem Antrag auf Drucksache Nr. 2724 genannten Sätze unter Umständen geringere Leistungen gewährt würden, als sie bei der jetzt von uns getroffenen Regelung gewährt werden.
    Meine Damen und Herren! Die Winterbeihilfe — d. h. die Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Winterbevorratung namentlich bei Kohlen und bei Kartoffeln vorzunehmen — ist eine gesetzliche Pflichtleistung der Fürsorge und insofern in dem zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs erforderlichen Umfange, als gesetzliche und damit Anspruchsrechte verleihende Unterstützung zu gewähren. Das bedeutet, daß jede Festlegung von bestimmten Sätzen unzweckmäßig ist, weil infolge


    (Staatssekretär Bleek)

    des Grundsatzes der Individualität der öffentlichen Fürsorge im Einzelfall unter Umständen Sätze erforderlich werden, die geringer sind, unter Umständen aber auch Sätze, die höher sind als die hier genannten.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Da es, soweit es sich um die Deckung des notwendigen Lebensbedarfs und um Kriegsfolgehilfeempfänger handelt, um eine gesetzliche Fürsorgeleistung geht, ist der Bund ohne weitere Regelung mit 85 % der hierfür aufgewandten Kosten erstattungspflichtig. Es hätte deshalb in diesem Jahre auf diesem Teilgebiet einer besonderen Regelung überhaupt gar nicht mehr bedurft, nachdem wir im vorigen Jahre klargestellt hatten, wie die Rechtslage ist. Die Länder wären also auf Grund der ihnen bzw. den Bezirksfürsorgeverbänden obliegenden Fürsorgeverpflichtung ohne weiteres nicht nur in der Lage, sondern auch verpflichtet gewesen, bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt die Vorbereitung zur Auszahlung dieser Winterbeihilfen für den Bevorratungsbedarf der hilfsbedürftigen Bevölkerung in Angriff zu nehmen. Wir haben aber gleichwohl in dem Erlaß vom 9. Oktober, der hier verschiedentlich zitiert worden ist, diese Rechtslage, an der sich nichts geändert hat, noch einmal eindeutig klargelegt.
    Ich möchte weiter darauf aufmerksam machen, daß auf derartige Beihilfen nicht nur diejenigen Hilfsbedürftigen einen Anspruch haben, die in laufender Fürsorge stehen, sondern auch solche, bei denen ihr eigenes Einkommen für die Deckung dieses besonderen zusätzlichen Lebensbedarfs nicht ausreicht, und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen nicht allzu wesentlich über dem Fürsorgerichtsatz liegt. Alle diese Personenkreise, d. h. also bei Erfüllung dieser Voraussetzungen auch Alfüund Alu-Empfänger, würden also auf Grund der von uns getroffenen, sich aus der Gesetzeslage ergebenden Regelung ohne weiteres in den Genuß der Winterbeihilfen gelangen. — Ich glaube, damit die Fragen unter 1 und 2 der Interpellation beantwortet zu haben.
    Nun möchte ich aber zur Ergänzung noch ausführen, daß wir auch bezüglich der Weihnachtsbeihilfen, die also nicht im Rahmen der gesetzlichen Pflichtleistungen der Fürsorge liegen, sondern zusätzliche außerordentliche Leistungen sind, in diesem Jahre — teilweise abweichend vom vorigen Jahr — einige Regelungen getroffen haben. Ich darf dabei auf folgendes aufmerksam machen: Weil es sich um außerordentliche Beihilfen handelt, die nicht der Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht dienen, besteht an sich nach dem Überleitungsgesetz für den Bund eine Verpflichtung zur Erstattung von 85 % nicht.
    Wir haben aber ebenso wie im Vorjahre auch für diese Weihnachtsbeihilfen eine Verrechnungsfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, und zwar ausgehend von der Erwägung, daß ja auch für die übrigen Betreuten der öffentlichen Fürsorge namentlich von den Bezirksfürsorgeverbänden derartige Weihnachtsbeihilfen gezahlt werden und daß wir nicht mitverursacht haben wollen, daß etwa den Kriegsfolgehilfeempfängern deswegen, weil sich der Bund nicht beteiligt, derartige Weihnachtsbeihilfen von den Bezirksfürsorgeverbänden versagt werden. Unser Erlaß geht von folgender Regelung aus und läßt die Verrechnung von 850/o unter folgenden Voraussetzungen zu. Es muß Hilfsbedürftigkeit in dem vorhin umrissenen
    Sinne vorliegen. Also auch hier können Alu- und Alfü-Empfänger und Notstandsarbeiter, wenn die Voraussetzungen bei ihnen erfüllt sind, die Weihnachtsbeihilfe bekommen. Die Verrechnungsfähigkeit wird anerkannt, soweit die Beihilfen den Satz von 20 DM für Alleinstehende und für den Haushaltungsvorstand und von 5 DM für jeden hilfsbedürftigen zuschlagsberechtigten Angehörigen nicht überschreiten; und schließlich muß es sich dem Sinn und Zweck des Überleitungsgesetzes und der Kriegsfolgehilfe entsprechend um Empfänger von Kriegsfolgehilfe handeln.
    Soweit über diesen Kreis oder über die genannten Sätze hinausgegangen wird, müssen die Länder bzw. die Fürsorgeverbände die Beträge voll übernehmen. Die öffentliche Fürsorge ist nach dem Grundgesetz nun einmal Ländersache. Wir müssen bei der Höhe der Sätze, die wir hier festgelegt haben und mit 85 % auf den Bund übernehmen, auch berücksichtigen, daß wir damit die Länder und die Bezirksfürsorgeverbände zur Zahlung gleicher Sätze für die Nicht-Kriegsfolgehilfeempfänger verpflichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Überleitungsgesetz.
    Eine gewisse und teilweise recht erbitterte Kritik ist geübt worden, weil in diesem Jahre, in dem wir an sich die Sätze für die allgemeinen Fürsorgeempfänger erhöht haben, die Sätze der Weihnachtsbeihilfe für die Alfu-Empfänger niedriger geworden sind. Ich bitte aber auf folgendes hinweisen zu dürfen: Im Vorjahr war die Regelung so, daß zwar für die Alfu-Empfänger 25 DM gegeben wurden; es war aber, falls sie eine Winterbeihilfe, also eine Bevorratungsbeihilfe erhielten, vorbehalten, die Weihnachtsbeihilfe darauf anzurechnen. Das wird in diesem Jahre nicht geschehen. Es darf vielleicht auch nicht ganz außer acht gelassen werden, daß
    durch das Gesetz vom 29. März dieses Jahres die Tabellensätze um 10 % erhöht worden sind, woraus sich doch immerhin eine gewisse Besserstellung des hier in Frage kommenden Personenkreises ergibt.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß damit die Fragen der Interpellation im wesentlichen beantwortet sind. Es ist nicht zu verkennen, daß durch die aus dieser Neuregelung sich ergebende Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit für AlfuEmpfänger unter Umständen eine Verwaltungsarbeit nicht ganz unerheblichen Umfanges eintreten wird. Wir erwägen deshalb, um die Angelegenheit auf alle Fälle rechtzeitig vor Weihnachten über die Bühne gehen lassen zu können, eine gewisse Erleichterung dahin eintreten zu lassen und das in einem ergänzenden Erlaß festzulegen, daß eine besondere fürsorgerechtliche Prüfung der Hilfsbedürftigkeit unterbleibt, wenn die Bedürftigkeit im Sinne der Alfu-Bestimmungen gegeben ist. Es würden dann also weitgehend die kommunalen Fürsorgeämter ausgeschaltet sein und die Prüfung den Arbeitsämtern überlassen bleiben können, wobei dann auch erwogen werden kann, ob die Auszahlung durch die Arbeitsämter vorzunehmen ist.