Besonders am Anfang der Sitzung!
Der Vermittlungsausschuß glaubte in seiner großen Mehrheit, es bei dem Beschluß des Bundestages belassen zu sollen, nachdem, wie die Begründung der Regierung sehr richtig ausführt, Länderinteressen nicht berührt werden. Sie finden daher in der Drucksache Nr. 2627 zu dieser Beanstandung des Bundesrats keinen Vorschlag des Vermittlungsausschusses, da der Bundesrat mit seiner Anregung in der Minderheit geblieben ist.
Ich komme nunmehr zu Ziffer 2 der Drucksache Nr. 2627. Nach dem Wirtschaftsratsgesetz war der Verwaltungsrat nicht in der Lage — oder vielleicht muß man sagen: nicht gesetzlich ermächtigt —, aus sich heraus Ausschüsse zu bilden und seine Befugnisse auf diese Ausschüsse zu übertragen. Der Bundestag hatte das in seinem Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen, und es ist meines Erachtens ein Verdienst des Bundesrats, die Anregung hierzu gegeben zu haben, indem er nämlich vorschlägt, dem § 7 einen Abs. 6 anzufügen, den die verehrten Herren in der Drucksache Nr. 2521, die Sie sicherlich bei sich haben, unter Ziffer d) nachsehen können.
Der Vermittlungsausschuß hat sich ausführlich darüber unterhalten, wieweit diese Delegationsbefugnis gehen sollte, und hat es für richtig befunden, einen ziemlich großen Umfang vorzusehen. Demgemäß hat er Ziffer 2 der Drucksache Nr. 2627 beschlossen. Die Bestimmung weicht von der Drucksache Nr. 2521 in zwei Punkten ab. Einmal ist diese Delegationsbefugnis widerruflich — und es ist sicher richtig, das noch gesetzlich zu verankern —, und zum andern ist der Satz 3 des § 7 Abs. 5 nunmehr in der Delegationsbefugnis fortgelassen. Andernfalls könnte der Verwaltungsrat mehr oder weniger alles delegieren, und das ist ja ebenso wie im bürgerlichen Leben beim Aufsichtsrat nicht der Sinn eines solchen Verwaltungsrats. Daß er Ausnahmen für die §§ 8, 9 und 10 macht, die sich mit der Satzung, mit dem Jahresabschluß und ähnlich wichtigen Dingen beschäftigen, ist wohl selbstverständlich.
Ich komme zu Ziffer 3. Nach dem Wirtschaftsratsgesetz obliegt die Aufsicht über die Anstalt, von der ich spreche, dem Verwaltungsrat, also dem Kabinett; damals hieß es Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Dementsprechend haben wir im Bundestag beschlossen: Die Anstalt untersteht der Aufsicht der Bundesregierung. Nun hatte man geglaubt, eine Delegationsmöglichkeit hinzufügen zu sollen und hierfür die folgende Fassung gewählt: „Die Ausübung der Aufsicht kann dem Bundesminister für Wirtschaft übertragen werden." Damit wich der Bundesrat von dem Vorschlag der Regierung ab, die statt „dem Bundesminister für Wirtschaft" nur „einen Bundesminister" gesagt hat. Wir kommen damit wieder an das berühmte Kapitel, das von dieser Stelle in
den letzten Wochen mehrfach behandelt worden ist, zur babylonischen Sprachverwirrung in der Bundesregierung, zumindest hinsichtlich der Zuständigkeit der beiden Minister für Finanzen und für Wirtschaft, damit Sie mich nicht falsch verstehen. Der Vermittlungsausschuß hat geglaubt, in diese Divergenzen nicht eingreifen zu sollen, und hat gesagt: die Fassung des Regierungsentwurfs wird wiederhergestellt. Es wurde in diesem Zusammenhang — gewissermaßen prophetisch — erwähnt, daß es vielleicht andere Mittel und Wege gäbe, um die Zuständigkeitsdiskussion aus der Welt zu schaffen, und meine Freunde haben, wie Sie sich erinnern werden, die Initiative in dieser Sache inzwischen ergriffen.