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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 169. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1951 6955 169. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6956B Anfrage Nr. 205 der Fraktion der SPD betr. Fall Platow (Nm. 2552, 2695 der Drucksachen) 6956B Änderungen der Tagesordnung 6956B Dr. Gerstenmaier (CDU) 6956C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nr. 2658 der Drucksachen) 6956C Dr. Jaeger (CSU), Berichterstatter 6956D Beschlußfassung 6957C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2659 der Drucksachen) 6957C, 6967A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 6967A Arndgen (CDU) 6969D Beschlußfassung 6969D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2627 der Drucksachen) 6957C Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 6957D Beschlußfassung 6958C Mitteilung betr. Vorlage des Berichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 6958D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen) 6959A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 6959A Ausschußüberweisung 6959B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2639 der Drucksachen) 6959B Brandt (SPD), Antragsteller 6959B, 6961C Dr. Krone (CDU) 6960B Dr. Reif (FDP) 6960C Gundelach (KPD) 6960D Ewers (DP) 6961A Ausschußüberweisung 6962A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen vom 11. Juni 1951 (Nr. 2640 der Drucksachen) 6962A Ausschußüberweisung 6962A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2685 der Drucksachen) 6962B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6962B als Abgeordneter 6965A a Kriedemann (SPD) . . . . 6963D, 6965D Dannemann (FDP) 6965C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6966B Abstimmungen 6966C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u Gen. betr. Protest gegen die Zwangsumsiedlung in Rumänien (Nr. 2645 der Drucksachen) 6970A Dr. Ott (BHE-DG), Antragsteller . 6970A Dr. Gerstenmaier (CDU) . . 6971C, 6975D Dr. Trischler (FDP) 6972C Renner (KPD) 6973D Paul (Württemberg) (SPD) 6975B Ausschußüberweisung 6976C Besprechung der Erklärung der Bundesregierung (betr. Ergebnis der von der Bundesregierung bei den Alliierten unternommenen Schritte wegen Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutschen Wahlen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der zwischen der Bundesregierung und den Hohen Kommissaren geführten Verhandlungen wegen der Durchführung der Washingtoner Beschlüsse i (Nr. 2656 der Drucksachen; Umdruck Nr. 336) 6976C Tillmanns (CDU) 6976D, 6995C Wehner (SPD) 6978B, 6993D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 6981C Dr. von Merkatz (DP) 6982B Reimann (KPD) 6983D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 6986B Fisch (KPD) 6988B Frau Wessel (Z) 6990B von Thadden (Fraktionsios) 6991D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6992C Tichi (BHE-DG) 6993A Euler (FDP) 6995A Abstimmungen 6995D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 328) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6996A Beschlußfassung 6996A Beratung der Übersicht Nr. 39 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 325) 6996C Beschlußfassung 6996C Nächste Sitzung 6996C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte in seiner 65. Sitzung vom 27. Juli dieses Jahres beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen hinsichtlich des vom Bundestag am 11. Juli dieses Jahres verabschiedeten Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Nur in drei der fünf Punkte, in denen der Vermittlungsausschuß angerufen worden ist, ist eine Änderung des Beschlusses des Bundestages herbeizuführen. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen vor, diese Änderungen vorzunehmen, die nur von geringfügiger Bedeutung sind.
    Ich darf Sie zuerst darauf aufmerksam machen, daß in dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache Nr. 2658, die Ihnen vorliegt, in der ersten Änderung ein Druckfehler zu berichtigen ist; denn es heißt im vorliegenden Text des § 2 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes:
    1. für Jugendliche, die an einer Veranstaltung teilnehmen, die der geistigen, sittlichen und beruflichen Förderung der Jugend dient.
    Das Wort „und" muß durch das Wort „oder" ersetzt werden, weil die Förderungsziele alternativ und nicht kumulativ gemeint sind. Ich darf annehmen, daß Sie diese Berichtigung zur Grundlage Ihrer kommenden Abstimmungen machen. Der Vermittlungsausschuß hat sich deswegen zu dieser Regelung entschlossen, um jeden Zweifel daran zu beseitigen, daß auch Veranstaltungen der Gewerkschaften, des Bauernverbands oder anderer Berufsorganisationen unter diejenigen fallen, für die eine Ausnahmebestimmung vorgesehen wird.


    (Dr. Jaeger)

    Dem weiteren Antrag des Bundesrates, der in § 4 Abs. 3 eine Änderung der Bestimmungen über Tanzveranstaltungen einführen wollte, hat der Vermittlungsausschuß einstimmig nicht stattgegeben, weil sie sich als praktisch nicht durchführbar erweisen würden und weil sie außerdem nicht in die Systematik des Gesetzentwurfs passen würden.
    Hingegen hat sich der Vermittlungsausschuß bei einer Stimmenthaltung einstimmig dahin entschieden, dem § 6 Abs. 2 eine andere Fassung zu geben, und zwar dergestalt, daß das Recht der Anerkennung nach Abs. 1 der Obersten Landesbehörde zusteht. Er hat sich deswegen dazu entschlossen, weil verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen, daß hier durch Bundesgesetz eine Bundesbehörde bestimmt wird. Das könnte allenfalls nur durch ein eigenes Gesetz, das eigens hierfür formuliert werden und eine eigene Bundesoberbehörde bestimmen müßte, nach Art. 87 Abs. 3 des Grundgesetzes geschehen. Im Interesse der vereinfachten Verabschiedung des Gesetzes hat man davon abgesehen und darauf hingewiesen, daß bereits eine Prädikatisierungsstelle für Filme in Wiesbaden besteht, die durch Vertrag — Verwaltungsabkommen — der deutschen Länder geschaffen wurde. Es würde nach den Erklärungen der Minister der Länder, die im Ausschuß waren, keine Schwierigkeiten machen, durch ein Zusatzabkommen auch noch die Bestimmungen, die hier einschlägig sind, unter die Zuständigkeit dieser Behörde zu bringen. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, so könnten wir vom Bundestag aus später ein Ergänzungsgesetz gemäß Art. 87 Abs. 3 des Grundgesetzes einbringen.
    Dem weiteren Vorschlag des Bundesrats, in § 7 in der dritten Zeile die Zahl „16" durch „18" zu ersetzen und auf diese Weise Jugendlichen auch bis zu 18 Jahren den Zutritt zu Spielhallen zu verbieten, hat der Ausschuß einstimmig deswegen nicht entsprochen, weil j a in den Statuten der Spielbanken selbst eine Altersgrenze festgesetzt ist, die zum Teil sogar noch höher liegen soll.
    Es wurde dann nur noch als dritte Änderung die übliche Berlin-Klausel verabschiedet.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich dahin ausgesprochen, daß eine gemeinsame Abstimmung über den Vorschlag gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung nicht erforderlich ist, so daß Sie die Möglichkeit haben, über jeden einzelnen Punkt eigens abzustimmen. Da jedoch der Vermittlungsausschuß in sämtlichen Punkten einstimmig entschieden hat — in einem Punkt bei einer Stimmenthaltung — und da die Änderungen gegenüber unserem ursprünglichen Beschluß sachlich überhaupt nicht erheblich sind, darf ich Sie bitten, dem Entwurf möglichst im ganzen Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Jaeger, eine Frage! Sie haben gesagt: möglichst im ganzen. Darf ich daraus entnehmen, daß der Vermittlungsausschuß nicht den Vorschlag macht, daß nur einheitlich abgestimmt werden kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wie ich ausgeführt habe, überläßt es der Vermittlungsausschuß Ihrer Entscheidung, ob Sie einheitlich abstimmen wollen oder zu jedem Punkt einzeln. Üblicherweise wird jedoch nur dann einzeln abgestimmt, wenn es eigens beantragt wird.