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ID0116804800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Oktober 1951 6871 168. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6872C, 6898D Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz betr. Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 6872D Anfrage Nr. 208 der Fraktion der SPD betr Behebung der durch den Bau der Autobahn zwischen Grünstadt und Frankenthal entstandenen Schäden (Nrn. 2623, 2673 der Drucksachen) 6872D Anfrage Nr. 214 der Zentrumsfraktion betr Steuererklärungen zur Einkommensteuer und Heranziehung zur Körperschaftsteuer (Nm. 2641, 2688 der Drucksachen) . . . . 6873A Bericht des Bundesministers der Finanzen betr. Geschäftsbericht sowie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 30. September 1950 (Nr. 2682 der Drucksachen) 6873A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen) 6873A Ausschußüberweisung 6873A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2660 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 330, 331, 332) 6873A Miessner (FPD): als Berichterstatter 6873B als Abgeordneter 6877C Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung 6875B zur Sache 6877A, 6887B, 6889A Dr. Kather (CDU) 6875C, 6877B Tichi (BHE-DG) (zur Geschäftsordnung) 6876C Gundelach (KPD) . . . . 6878A, D, 6881C, 6882C, 6887D Böhm (SPD) 6878A, 6881A Dr. Kleindinst (CSU) 6878B Farke (DP) 6879A Dr. Wuermeling (CDU): zur Sache 6879B, 6884B, 6888D zur Geschäftsordnung . . . . 6887A, D Pannenbecker (Z) 6882B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 6882D 6888C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6883C Bausch (CDU) 6884A, 6886A von Thadden (Fraktionslos) 6885B Fisch (KPD) 6885C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 6886C Euler (FDP): 6887C Abstimmungen 6878A, B, 6881B, 6882A, 6888A, C, 6889A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Königlich Ägyptischen Regierung (Nr. 2410 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2661 der Drucksachen; Umdruck Nr. 302) 6889B Freudenberg (FDP-Hosp.), Berichterstatter 6889B Beschlußfassung 6889C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile (Nr. 2534 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2662 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 6889B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens (Nr. 2519 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 2663 der Drucksachen) 6889D Freudenberg (FDP-Hosp.), Bericht- erstatter 6890A Beschlußfassung 6390A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Nr. 2603 der Drucksachen) in Verbindung mit Einzelplan IVa — Haushalt des Auswärtigen Amts (Nr. 2604 der Drucksachen) ferner in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wegnahme der bundeseigenen, im Auslande gelegenen Dienstgebäude des ehemaligen Auswärtigen Dienstes (Nr. 2468 der Drucksachen; Umdruck Nr. 329), der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Beschlagnahme deutschen Auslandsvermögens (Nr. 2549 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Ungehinderter Verkehr mit den politischen Gefangenen der Besatzungsmächte (Nr. 2563 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nr. 2577 der Drucksachen), sowie der Beratung des Antrags der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nr. 2597 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 333, 334); im Zusammenhang damit: Erklärung der Bundesregierung (Ergebnis der von der Bundesregierung bei den Alliierten unternommenen Schritte betr. Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutsche Wahlen) . . 6890B, 6915D zur Sache: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 6890D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 6892B, 6894B, 6905B, 6931A, 6946A zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Mellies (SPD) . . . . 6893D, 6896A, 6898C Renner (KPD) 6894C Euler (FDP) 6895B, 6896D Dr. Tillmanns (CDU) 6895D Kunze (CDU) 6896C von Thadden (Fraktionslos) 6897A Dr. Hasemann (FDP) 6897B Dr. von Merkatz (DP) 6897C Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 6897D Dr. von Brentano (CDU; 6898A Ewers (DP) . . . . . . . . . . . 6898B Dr. Ehlers (CDU) 6898D zur Sache: Fisch (KPD) 6899A Ollenhauer (SPD) . . 6901B, 6945C, 6952A Dr. Reismann (Z) 6905C, 6940C Ewers (DP) 6907A Dr. Wuermeling (CDU) 6909A Dr. Schäfer (FDP) 6911C von Thadden (Fraktionslos) 6913C Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 6914D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 6916A, 6953D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 6916B Erler (SPD), Antragsteller 691'7D Kahn (CDU), Antragsteller 6921B Dr. Meitinger (BP), Antragsteller . 6923A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6923D Dr. Luetkens (SPD) 6925C Euler (FDP) 6933C Dr. Pfleiderer (FDP) 6934C Dr. von Brentano (CDU) . . 6943C, 6953B Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 6944C Renner (KPD) 6946C von Thadden (Fraktionslos) 6950A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6951D Abstimmungen 6815C, 6954A Nächste Sitzung 6954C Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den Mangel, den dieses Gesetz hat, ist genug gesprochen worden. Es ist einwandfrei nachgewiesen, daß hier im Hause wohl allgemein bedauert wird, daß wir nicht schon in diesem Gesetz die Gleichstellung der Ruhestandsbeamten und Empfängern von Versorgungsbezügen haben, die unter das Ausführungsgesetz zu Art. 131 fallen. Meine Fraktion ist aber der Ansicht, daß wir die Lage, so wie sie ist, nun einmal hinnehmen müssen und zunächst jedenfalls dieses Gesetz verabschieden sollen, damit wenigstens den aktiven Beamten und den altansässigen Pensionären endlich eine Gehaltserhöhung zuteil wird. Wir möchten aber das Hohe Haus bitten, unsere Entschließung auf Umdruck Nr. 330 anzunehmen, die wir sehr konkret gefaßt haben, konkreter, als das in Ziffer 1 der Entschließung des Ausschusses für Beamtenrecht geschehen ist. Ich möchte deshalb beantragen, daß unsere Entschließung als weitergehend zuerst zur Abstimmung kommt, so daß mit der Annahme, woran wir nicht zweifeln, Ziffer 1 der Entschließung des Beamtenrechtsausschusses — nur Ziffer 1 — als erledigt gilt. Es genügt uns nicht, wenn es in der Fassung des Ausschusses für Beamtenrecht lediglich heißt, daß die Bundesregierung ersucht wird, die unter das Ausführungsgesetz zu Art. 131 fallenden Personen


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    bei der Neuregelung des Besoldungsrechtes „zu berücksichtigen". Das ist zu schwach. Wir wollen, daß der Wille ganz klar zum Ausdruck kommt, daß absolute Gleichberechtigung nötig ist, daß für die Pensionäre, die unter Art. 131 fallen, dieselben Bezüge gezahlt werden sollen wie für die anderen Pensionäre.
    Wir sind uns nun aber auch weiter darüber klar -- das ist j a hier auch bereits von einem Kollegen erwähnt worden —, daß das natürlich Geld kostet, und dieses Geld muß eben da sein, wenn wir im nächsten Haushaltsjahr die Gleichstellung vornehmen. Die Sachverständigen sind nach meiner Kenntnis wohl ziemlich übereinstimmend der Überzeugung, daß im Haushaltsplan XXVI Kap. 3a und 3b, die gegenseitig deckungsfähig sind, die Ausgabenansätze, wie wir sie im Nachtragshaushalt finden, nicht voll benötigt werden, um die Ausgaben zu leisten, die in diesen beiden Kapiteln vorgesehen sind. Wir rechnen also damit, daß hier Minderausgaben eintreten. Deshalb sind wir der Ansicht, daß in erster Linie bei gleichem Haushaltsansatz im nächsten Jahr zunächst einmal diese zusätzlichen Aufwendungen aus diesen Kapiteln bestritten werden können. Aber, meine Damen und Herren, wir wollen doch hier ganz offen sprechen! Wir wissen nicht, ob diese Beträge wirklich ausreichen werden, um die zusätzlichen Ausgaben zu decken. Im Auftrag meiner Freunde möchte ich deswegen hier unsere Auffassung zum Ausdruck bringen, daß die Anpassung der Bezüge als vordringliche Ausgabe angesehen werden muß, d. h. daß in erster Linie für diese Ausgaben die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen; und wenn wir auf der andern Seite keine zusätzlichen Einnahmen beschaffen können oder wollen, dann müssen wir uns auch über die Konsequenz klar sein, daß der Herr Finanzminister bei anderen Sachausgaben Abstriche vornehmen muß. Wir legen jedoch besonderen Wert darauf, daß auf alle Fälle im kommenden Bundeshaushaltsplan die Gleichstellung durchgeführt wird. Die entsprechenden Mittel wünschen wir im kommenden Haushaltsplan bereitgestellt zu sehen.
    Die Angelegenheit ist deswegen so entscheidend, weil es hier j a nicht einfach um irgendein Finanzproblem oder eine Beamtenfrage geht, sondern weil es sich hier um eine Rechtsfrage handelt. Für jeden, der der Ansicht ist, daß gewisse Grundprinzipien im Staatsleben gewahrt werden müssen, ist es keine Kleinigkeit, jetzt bei der dritten Lesung diesem Gesetz zuzustimmen. Unter Juristen ist es sehr zweifelhaft, ob das Gesetz überhaupt verfassungsmäßig haltbar ist. Das große Bedenken gegenüber diesem Gesetz — Herr Kollege Kather hat vorhin schon diese Frage angeschnitten —, ist, daß wir nicht wissen, ob es nicht eine Verletzung des Gleichheitsprinzips beinhaltet. Deswegen müssen wir dafür sorgen, daß die Frage auf alle Fälle vom nächsten Haushaltsjahr ab einwandfrei gelöst ist. Wir bitten Sie daher, unserer Entschließung an Stelle der Entschließung unter Ziffer 1 des Ausschußantrags — Umdruck Nr. 332 — zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, daß inzwischen von der Fraktion der Bayernpartei ein weiterer Änderungsantrag zum Entschließungsantrag des Ausschusses eingegangen ist, folgenden Wortlauts:
In dem Entschließungsantrag des Ausschusses
ist folgende Ziffer 2 einzufügen:
im Zusammenhang mit der neuen Regelung
des Besoldungsrechts auch für die Versorgungsberechtigten des § 5 a Abs. 1 besondere Zuschläge nach den Grundsätzen des § 5 Abs. 2 vorzusehen,
Ziffern 2 und 3 werden Ziffern 3 und 4. Unterzeichnet ist der Antrag von den Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg) usw.
Wünschen Sie, den Antrag zu begründen, Herr Abgeordneter Dr. Etzel? — Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es muß anerkannt werden, daß der Beamtenrechtsausschuß in verdienstvoller Weise eine wesentliche Verbesserung der Regierungsvorlage bewirkt hat. Daß nicht alle Erwartungen und Hoffnungen erfüllt werden konnten, hat der Ausschuß selber zum Ausdruck gebracht, und niemand bedauert das mehr als die Fraktionen, die zu dieser Verbesserung der Regierungsvorlage durch ihre Initiativanträge beigetragen haben.
    Uns alle hat es wohl vor allem mit Befriedigung erfüllt, daß der Beamtenrechtsausschuß einstimmig die Notwendigkeit der Einheitlichkeit der Regelungen für die Beamtenbesoldung betont und festgestellt hat.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Diese Einheitlichkeit ist unter dem Aspekt der finanzpolitischen Lage in zwei Beziehungen durchbrochen worden. Es herrscht wohl kaum ein ernsthafter Zweifel darüber, daß nach strengen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine Kategorisierung innerhalb der Besoldungsregelung nicht vertreten werden kann. Die Nichteinbeziehung der Beamtengruppen, die unter den Art. 131 des Grundgesetzes fallen, ist beklagenswert. Aber auch hinsichtlich einer zweiten Gruppe ist eine Differenzierung vorgenommen worden, ohne daß das selbstverständlich eine Diskriminierung sein kann. In § 5 Abs. 2 sind besondere Zuschläge zu den Erhöhungszulagen für die aktiven Beamten und Richter vorgesehen, die ab 1. Oktober 1951 ruhegehaltsfähig sein sollen. Diese besonderen Zuschläge, die zum sozialen Ausgleich der unteren, besonders schlecht besoldeten Gruppen dienen sollen, sind den Ruhestandsbeamten und sonstigen Versorgungsberechtigten nach § 5 a versagt. Sie schon jetzt einzubeziehen, sehen wir keine parlamentarische Möglichkeit. Aber wenigstens dem Vorsatz Ausdruck zu geben, daß in Zukunft diese Differenzierung gegenüber den Ruhestandsbeamten und sonstigen Versorgungsberechtigten beseitigt werden soll — in gleicher Weise, wie dies für die Versorgungsberechtigtengruppen nach Art. 131 geschehen soll —, ist der Zweck unseres Antrages, der darauf abzielt, den Entschließungsantrag des Ausschusses durch eine Ziffer 2 dieses Inhalts zu erweitern. Wir möchten vermeiden und verhindern, daß die notwendige rasche und draußen von der Beamtenschaft mit Ungeduld erwartete Verabschiedung des Gesetzes irgendwie verzögert wird. Wir glauben aber, daß es wichtig ist, für die Zukunft der Bundesregierung eine Direktive, eine Richtlinie zu geben und der rechtsstaatlichen Grundauffassung des Parlaments Ausdruck zu verleihen, daß eine Differenzierung innerhalb der Beamtengruppen grundsätzlich nicht eintreten darf. Diese Gesinnung soll dadurch in Erscheinung treten, daß die von uns beantragte Ziffer 2 in den Entschließungsantrag des Beamtenrechtsausschusses eingefügt wird.

    (Beifall bei der BP.)