Rede von
Alfred
Onnen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich in der Berichterstattung kurz fassen. Die Interpellation liegt Ihnen vor. Der Bundesminister des Innern hat zu ihr bereits in der 141. Sitzung am 10. Mai Stellung genommen. Einige Abgeordnete des Hauses hielten diese Stellungnahme nicht für ausreichend und wünschten eine Überprüfung durch den Rechtsausschuß. Das Haus hat so beschlossen, ohne die Frage zu erörtern, ob es nach der Geschäftsordnung zulässig und überhaupt wünschenswert ist, daß sich Ausschüsse des Hauses lediglich gutachtlich äußern in Fällen, in denen die Zuständigkeit zur Entscheidung nicht heim Bundestag selbst liegt. Inzwischen sind die Fragen, die der Interpellation zugrunde liegen, praktisch überholt; sie haben infolge der Entwicklung in Schleswig-Holstein keine Bedeutung mehr. Soweit ein theoretisches Interesse an der Klärung dieser Rechtsfragen besteht, ist hierfür nicht der Bundestag, sondern einzig und allein das Bundesverfassungsgericht zuständig. Da dieses inzwischen seine Arbeit aufgenommen hat, hat der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht es für unzweckmäßig, ja sogar für bedenklich gehalten, gutachtlich zu einer Angelegenheit Stellung zu nehmen, die nicht zur Zuständigkeit des Bundestages gehört, sondern, wie ich schon erwähnte, einzig und allein Sache des Bundesverfassungsgerichts sein könnte.
Der Ausschuß schlägt daher vor, die oben bezeichnete Interpellation für erledigt zu erklären. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrage zuzustimmen.