Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Beratung und lasse abstimmen. Wer für die Annahme des Ausschußantrags Drucksache Nr. 2586 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion des Zentrums betreffend Dotationen aus der Nazizeit (Nrn. 2587, 1592 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Meyer-Laule als Berichterstatterin.
Frau Meyer-Laule , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Am 13. September 1950 hat sich der Bundestag zum ersten Male mit dem vom Zentrum eingebrachten Antrag über die Dotationen aus der Nazizeit befaßt. Ich erlaube mir, auf die damals in diesem Hause gegebene Begründung zu verweisen. In seiner Sitzung vom 19. September 1951 hat der Rechtsausschuß den ihm vom Bundestag überwiesenen Antrag behandelt. Der Antrag ist erst jetzt erörtert worden, um der antragstellenden Fraktion Gelegenheit zu geben, im Rechtsausschuß ihre Motive ausführlich darzulegen.
Im Ausschuß wurde eine Reihe von Beispielen mitgeteilt, daß tatsächlich derartige aus politischen Gründen gegebene Dotationen sich heute noch im Eigentum ihrer von der nationalsozialistischen Regierung begünstigten Empfänger befinden. Allerdings ist die Lage in den Besatzungszonen verschieden. Die Rückerstattungsgesetze können nicht ohne weiteres Abhilfe schaffen. Ein Teil der Dotationen ist unmittelbar aus öffentlichen Mitteln gegeben worden. In anderen Fällen wurden Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln gezahlt. Rückerstattungsberechtigte im eigentlichen Sinne sind oft nicht vorhanden. Es kommt im wesentlichen auf die Herausgabe der ungerechtfertigten Dotationen an.
Um die hierbei einzuschlagenden gesetzgeberischen Wege richtig beurteilen zu können, muß zunächst eine einwandfreie Übersicht über Art und Umfang der Dotationen gewonnen werden. Deshalb beantragt der Ausschuß in Ziffer 1 der Drucksache Nr. 2587, die Bundesregierung zu ersuchen, alsbald die in der Nazizeit vom Deutschen Reich, von deutschen Ländern und Gemeinden an Funktionäre oder Günstlinge der NSDAP und an hohe Offiziere und hohe Beamte zugewendeten Dotationen und Geschenke aller Art im Bundesgebiet nach dem Stand vom 1. Mai 1950 und dem heutigen Stand nach Grund und Betrag festzustellen. Als Ergebnis der getroffenen Feststellungen sind bestimmte gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen, soweit eine Rückgabe an die früheren Eigentümer in Frage kommt. Da dies aber nach den bisherigen Rückerstattungsgesetzen nicht möglich ist, müssen besondere Vorschriften geschaffen werden.
Der Ausschuß prüfte auch die Frage, was mit den in die öffentliche Hand zurückfließenden Mitteln zu geschehen habe. Obwohl die Zuweisung an den Lastenausgleichsfonds erörtert wurde, konnte sich der Ausschuß im jetzigen Stadium zu bestimmten Vorschlägen nicht entschließen; erst sollten klare, mit Zahlen belegte Feststellungen vorliegen. Es ist daher eine Beschränkung des ursprünglichen Antrages erforderlich. Nach dem Vorschlag des Ausschusses in Ziffer 2 der Drucksache soll die Bundesregierung prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen vorläufig und endgültig sich ergeben, um diese Werte zurückzuerstatten, und entsprechende Gesetzesvorlagen einbringen.
Im Auftrag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht darf ich Sie bitten, dem Antrag Drucksache Nr. 2587, wie er von dem Ausschuß einstimmig beschlossen worden ist, zuzustimmen.