Rede von
Dr.
Otto Heinrich
Greve
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich bin mit dem Kollegen Dr. Reismann darin einig, daß es bedauerlich ist, daß in Rheinland-Pfalz kurz vor Toresschluß eine Änderung des Anwalts- und Notariatswesens vorgenommen worden ist. Die Gründe, die diejenigen, die diese Änderung in Rheinland- Pfalz beschlossen haben, veranlaßten, so zu verfahren, können wir hier nicht untersuchen. Meine Freunde und ich sind der Auffassung, daß es, nachdem nun einmal diese Ordnung in Rhein-
land-Pfalz geschaffen worden ist, die allerdings auch nicht zu einer Einheitlichkeit in dem Anwalts-und Notarwesen in diesem Lande geführt hat, nicht angängig ist, sie jetzt zu ändern. Es ist richtiger, die Bundesnotarordnung abzuwarten, die eine einheitliche Regelung für alle Länder der Bundesrepublik schaffen soll.
Wir sollten die Gelegenheit benutzen, um den Herrn Bundesminister der Justiz zu bitten, uns möglichst bald nicht nur eine Bundesanwaltsordnung, sondern auch eine Bundesnotarordnung vorzulegen.
Wir hatten im Parlamentarischen Rat durchaus Verständnis für gewisse Überkommenheiten des Notarwesens in den süddeutschen Ländern Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden. Es ist aber auf die Dauer kein erträglicher Zustand, wie er jetzt beispielsweise in dem rechtsrheinischen Teil von Rheinland-Pfalz vorhanden ist, daß es Rechtsanwälte und Notare, daneben Nur-Rechtsanwälte und weiterhin Nur-Notare gibt. Dieses Unwesen in Rheinland-Pfalz rechts des Rheines sollte uns wirklich einmal zu der Überlegung veranlassen, ob nicht auch auf dem Gebiete des Notariats eine einheitliche Regelung in Deutschland möglich ist. Ich weiß, daß es darüber verschiedene Auffassungen gibt. Ich persönlich bekenne mich zu der Vereinheitlichung von Anwaltschaft und Notariat. Es gibt in verschiedenen Ländern Deutschlands verschiedene Regelungen, andere Regelungen als die von mir für die beste gehaltene, die auch dort begrüßt werden, z. B. im linksrheinischen Teil von Nordrhein-Westfalen und in Hamburg.
Meine Bitte, die ich noch einmal an den Bundesminister der Justiz richten möchte, geht dahin, sobald wie möglich eine Bundesnotarordnung dem Bundestag zur Beschlußfassung vorzulegen. Um aber in den verschiedenen Ländern und auch in Rheinland-Pfalz nicht noch vorher Änderungen eintreten zu lassen, sind wir der Auffassung, daß der Gesetzentwurf der Fraktion der Zentrumspartei, wie er uns in der Drucksache Nr. 2171 vorgelegt worden ist, abzulehnen ist; denn mit diesem Gesetzentwurf ist nichts getan. Wir müssen den derzeitigen Zustand der Zersplitterung im Anwalts-und Notariatswesen so lange ertragen, als wir keine einheitliche Regelung haben. Aus diesem Grunde haben wir uns im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht dazu entschlossen, gegen den Antrag des Zentrums zu stimmen. Meine Freunde und ich werden den Antrag des Zentrums aus den von mir erwähnten Gründen ablehnen.