Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Abänderungsanträge sind nicht gestellt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses zum Einzelplan IX, Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft, Drucksache Nr. 2610. Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Antrag des Haushaltsausschusses sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir aus der heutigen Tagesordnung den Punkt 1 vorwegnehmen:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes
über den Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nrn. 2628, 2245, 2391, 2518 der Drucksachen).
Berichterstatter des Vermittlungsausschusses ist Herr Senator Dr. Klein. Darf ich ihn bitten, das Wort zu nehmen.
Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vom Bundestag am 6. Juli verabschiedete Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teiles der im Rechnungsjahr 1951/52 aufkommenden Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund bedurfte zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Juli beschlossen, wegen der Höhe des an den Bund abzuführenden Prozentsatzes der Einkommen- und Körperschaftsteuer den Vermittlungsausschuß anzurufen. An die Stelle einer Abführung von 31,3 % der den Ländern in diesem Zeitraum zufließenden Einnahmen aus den Steuern sollte eine Beschränkung der Inanspruchnahme dieser Steuer auf 25 % treten.
Der Vermittlungsausschuß hat sich in zwei Sitzungen darum bemüht, dem Hohen Hause einen Vorschlag zu unterbreiten, der sowohl der Bundesregierung als auch den Ländern eben noch tragbar erscheint. Die unterschiedliche Finanzlage der deutschen Länder wie die Beschränktheit des horizontalen Finanzausgleichs, der insbesondere den finanzschwachen Ländern zugute kommt, machte eine Einigung außerordentlich schwer. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuß haben aber bei allen Beteiligten den ernsten Wunsch erkennen lassen, zu einer Lösung zu kommen, die Aussicht hat, in beiden Häusern Annahme zu finden.
Ich kann es mir ersparen, auf die einzelnen Vorschläge, die im Vermittlungsausschuß zur Erörterung standen, einzugehen. Der Vermittlungsausschuß hat unterstellt, daß wesentliche Reserven im Bundeshaushalt auf der Einnahme- und auf der Ausgabeseite nicht mehr vorhanden sind und daß der Haushalt unter Inanspruchnahme von 31,3 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer eben ausgeglichen ist. Er hat weiterhin unterstellt, daß die Inanspruchnahme von nur 25 % der genannten Steuern für den Bund mit einem Einnahmeausfall von ca. 437 Millionen DM verbunden wäre. In dieser Höhe hat daher der Bundesfinanzminister die Etatansätze des Bundeshaushalts gesperrt.
Im Vermittlungsausschuß hat der Herr Bundesfinanzminister das Angebot gemacht, ca. 220 Millionen DM der von ihm ausgesprochenen Sperrungen für das laufende Rechnungsjahr bestehen zu lassen und unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Ausgabeersparnis dem Bund 28% der Einkommen- und Körperschaftsteuer im laufenden Rechnungsjahr zuzubilligen. Gleichzeitig erbot sich der Bundesfinanzminister, bei der Abtragung der erheblichen Zahlungsrückstände der Länder zu helfen und seine guten Dienste bei der Aufnahme von Darlehen zum Zwecke der Verminderung der Rückstände anzubieten. Er hat den Ländern bei der Aufnahme dieser Darlehen bei der Bank deutscher Länder zur Konsolidierung der Zahlungsrückstände seine Vermittlung in Aussicht gestellt und jedem Land eine individuelle Behandlung bei der Tilgung der Schulden versprochen.
Die Ihnen vorliegenden Beschlüsse des Vermittlungsausschusses stellen ein Kompromiß dar, dem der Vermittlungsausschuß mit einer überzeugenden Mehrheit zustimmte. Dieses Kompromiß hat auch die Zustimmung des Herrn Bundesfinanzministers gefunden. Die jetzt getroffene Regelung läuft darauf hinaus, daß die Länder 27 % der im laufenden Rechnungsjahr aufkommenden Einkommen- und Körperschaftsteuern an den Bund abführen werden. Mit Rücksicht darauf, daß die Länder im ersten Halbjahr 25 % der genannten Steuern an den Bund abführten, ergab sich die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Regelung, im zweiten Halbjahr 29 % der Steuern für den Bund in Anspruch zu nehmen. Es sollen jedoch am Schluß des Rechnungsjahres nur 27% des gesamten Jahresaufkommens als abgabepflichtig angesehen werden. Eventuelle Mehrbeträge sollen mit den Rückständen der Länder verrechnet werden, oder es werden Rückerstattungen stattfinden.
Nach der getroffenen Regelung verbleibt ein beträchtlicher Einnahmeausfall für den Bund. Dieser Einnahmeausfall ist jedoch erträglich, weil der Vermittlungsausschuß mit der Akzeptierung dieses Gesetzesvorschlages gleichzeitig die Hinnahme einer Ausgabenersparnis im Bundeshaushalt von ca. 224 Millionen DM vorschlägt, und zwar 124 Millionen DM, die für die Flüchtlingsrenten an die Sozialversicherungsträger vorgesehen waren und die nunmehr erst ab 1. April des nächsten Jahres gezahlt werden können, und weiter rund 100 Millionen DM, die für den sozialen Wohnungsbau bestimmt waren und die nunmehr aus anderen Quellen, nämlich aus Mitteln der Soforthilfe, zur Verfügung gestellt werden sollen. Alle anderen Sperrungen von etatmäßigen Ausgaben, die verfügt wurden, wird der Herr Bundesfinanzminister mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufheben.
Mit Rücksicht auf die rechtliche Verbundenheit der Vorschläge hat der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über den gesamten Vorschlag einheitlich abgestimmt werden soll. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses geht dahin, die in der Bundestagsdrucksache vorgeschlagene Regelung zu akzeptieren.