Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihr Einverständnis damit, daß ich den Ausschußbericht über die Beratung des Haushaltes des Bundesministeriums der Finanzen kapitelweise zusammenfasse und dabei nur die wesentlichsten Punkte berühre, in denen Änderungen gegenüber dem Vorjahre vorgenommen worden sind oder in denen eine Ausschußdebatte wichtigerer Art stattgefunden hat.
Das Kap. 1 — Bundesministerium der Finanzen — erfordert in diesem Jahre 1,2 Millionen DM mehr als im Vorjahre. Dieser Betrag setzt sich aus einer Reihe kleinerer Posten zusammen, die verändert worden sind. Der Ausschuß hatte dazu im einzelnen nichts zu bemerken. Der Mehraufwand im ganzen entspricht dem ständigen Anwachsen der Aufgaben.
Diskutiert wurde über die Abteilung V, Geld und Kredit. Darauf bezieht sich ja auch ein dem Hohen Hause vorliegender Antrag. Im Ausschuß wurde im Anschluß an die Meinungsäußerung verschiedener Ausschüsse und auch dieses Hohen Hauses selbst darauf hingewiesen, daß die Behandlung der Fragen Geld und Kredit nicht dem Finanzministerium, sondern dem Wirtschaftsministerium zu- stehen soll und daß deswegen diese Abteilung in das Wirtschaftsministerium überzuführen sei. Zu einem Beschluß in dieser Richtung ist der Ausschuß jedoch nicht gekommen.
Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang auf eine Frage eingehen, die mit dem Kap. 8 — Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen — zusammenhängt. Nachdem in dem inzwischen verabschiedeten Gesetz eindeutig die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums festgelegt ist, hat der Ausschuß vorgesehen, im Haus- halt anzumerken, daß die Überführung dieses Kapitels in den Haushalt des Wirtschaftsministeriums vorzusehen sei, allerdings, wie ich als Berichterstatter feststellen darf, nach der Meinung des Ausschusses nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern alsbald. Auch auf diesen Punkt bezieht sich ein heute vorliegender Antrag.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch ergänzend bemerken, daß das Amt für Wertpapierbereinigung, auf das sich dieser Antrag ebenfalls bezieht, auch im Ausschuß besprochen wurde. Man war dort allerdings einstimmig der Ansicht, daß diese ihrer Natur nach vorübergehende und relativ bald auslaufende Aufgabe, die von Anfang an vom Bundesfinanzministerium behandelt worden ist, auch von diesem abgewickelt werden könnte.
Von den übrigen Abteilungen des Finanzministeriums wurde zur Besatzungskostenabteilung festgestellt, daß sie nunmehr als die alleinige Verhandlungspartnerin bei Verhandlungen in Fragen der Besatzungskosten, soweit sie sich auf der Verwaltungsebene gegenüber den Alliierten ergeben, vorgesehen sei. Das Verhältnis zu anderen Stellen in anderen Ministerien wurde zwar als nicht ganz befriedigend angesehen, aber es wurde festgestellt, daß es sich zur Zeit auf dem Wege zu einer Ordnung befinde.
Zum Tit. 31 ist zu bemerken, daß der Zuschuß für das Institut für Besatzungsfragen im Betrage von 65 000 DM gebilligt worden ist. Nachdem die
Fragen der Besatzungskosten in die Bundes- zuständigkeit übergegangen sind, sind die Zuschüsse verschiedener Länder zu diesem Institut in Frage gestellt. Der Ausschuß stellte fest, daß, falls das Institut ganz auf Bundeskosten übernommen werden sollte, seine Ausgaben ordentlich etatisiert werden müßten.
Das Kap. 2 — Bundesfinanzhof — weist gegenüber dem Vorjahr einen Mehransatz von 650 000 DM auf. Das ist lediglich darauf zurückzuführen, daß der Ansatz zum ersten Male für ein ganzes Jahr gemacht worden ist.
Die Bundesbaudirektion, eine Behörde, die nur für die Bauaufgaben in Bonn besteht, weist eine Vermehrung von 25 000 DM im Ansatz auf, die der Ausschuß nicht beanstanden zu sollen glaubte. In diesem Zusammenhang darf ich erwähnen, daß das frühere Kap. 12, die frühere Beschaffungsstelle hier in Bonn, inzwischen aufgelöst worden ist.
Im Kap. 4, Bundesfinanzverwaltung — Steuer, finden Sie eine Ausgabensteigerung von 12 Millionen DM, und zwar deswegen, weil wir nach den inzwischen abgeänderten Vereinbarungen in diesem Jahr 12 Millionen DM mehr an die Länder für Beteiligung an der Verwaltung der Bundessteuern zahlen.
Im Kap. 5, Bundesfinanzverwaltung — Zoll, finden Sie dagegen bei den Einnahmen eine Minderung von 7 Millionen DM, weil die Länder für die Verwaltung der Biersteuer 7 Millionen weniger zahlen. Im übrigen ist in der Bundesfinanzverwaltung — Zoll eine Vermehrung des Gesamtansatzes um 6 Millionen DM festzustellen. Zwar sind für 17,5 Millionen DM mehr Personalkosten entstanden, dagegen sind bei den Sachkosten 11,5 Millionen gegenüber dem Vorjahr weniger angesetzt, dies allerdings hauptsächlich aus dem Grunde, weil eine Reihe dieser Ausgaben in den außerordentlichen Haushalt übernommen worden sind.
Der Ausschuß bittet Sie, im Tit. 11 dieses Kapitels den Text der Anmerkung zu andern, um ein eigenartiges naturwissenschaftliches Phänomen auszumerzen, das hier aufgetreten war, indem von der „Umwandlung verwaltungseigener Hunde in beamteneigene Hunde" die Rede war.
Im Tit. 15, Unterhaltung der Dienstgebäude, ist der Ansatz um 250 000 DM, die für die Freimachung von Diensträumen etwa notwendige Räumungsentschädigungen an verwaltungsfremde Mieter bestimmt sind, erhöht worden, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil ein entsprechender Ansatz im außerordentlichen Haushalt mit genau der gleichen Zweckbestimmung gestrichen und an diese Stelle überführt worden ist.
Zu Tit. 26, in dem für Ausbildungskosten der Beamten 2 Millionen DM angesetzt sind, wurde auf Grund einer Ausschußdebatte festgestellt, daß sowohl von der Regierung beabsichtigt wie vom Ausschuß gewünscht wird, daß die hier in Bonn installierte Zollschule in dem Gebäude verbleibt, das ihr angewiesen worden ist.
Im Kap. 6, Bundesvermögens- und Bundesbauverwaltung, finden Sie nur die Bundesvermögensverwaltung. Denn wie der Bericht in der Einleitung der Vorlage ergibt, ist eine Bundesbauverwaltung einstweilen noch nicht eingerichtet worden. Die Bundesvermögensverwaltung, die hier neu auftritt, ist in den Ausgaben mit 58 Millionen DM angesetzt, denen allerdings 32 Millionen DM Einnahmen aus dem Bundesvermögen gegenüberstehen. Die
allgemeinen Ausgaben des Bundesvermögens mit rund 33 Millionen DM finden Sie in der Anlage 1 zum Haushalt näher auseinandergesetzt. Der Zuschuß, den dieses Vermögen in den reinen Vermögensausgaben erfordert, ist gegenüber dem Vorjahre etwas gemindert und beträgt 1 360 000 DM. Der Rest der Ausgaben von 58 Millionen DM setzt sich aus 6 Millionen DM Vergütungen an die Länder und einigen größeren Posten für Rückerstattungsansprüche usw., aus immerhin 14 Millionen DM Personalkosten für über 2300 Angestellte zusammen, • ein Verhältnis, das natürlich unter Umständen einmal vom Standpunkt der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung diskutiert werden könnte, obwohl freilich berücksichtigt werden muß, daß dieses Bundesvermögen nicht nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, sondern weitgehend nach dem Gesichtspunkt des Gemeinnutzens und der öffentlichen Aufgaben verwaltet werden muß.
Im Kap. 7, Amt für Soforthilfe, finden Sie eine durch Personalerhöhung und wachsende Aufgaben begründete Anschwellung des Ansatzes um 60 000 DM.
Zum Kap. 8, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen, habe ich über die Ausschußberatungen und deren Ergebnis bereits berichtet. An den sachlichen Ansätzen mit insgesamt 1,9 Millionen DM fand der Ausschuß nichts zu ändern.
Das Kap. 9, Amt für Wertpapierbereinigung, erfordert wegen Personalverstärkung 60 000 DM Mehrausgaben, aus demselben Grunde das Kap. 10, Bundeshauptkasse, 75 000 DM.
Die geringe Ausgabenerhöhung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erklärt sich, da es sich um eine Pauschumlagenberechnung handelt, aus dem Anwachsen des Bundespersonals, das hier beteiligt ist, überhaupt.
Im außerordentlichen Haushalt finden Sie insgesamt 23 Millionen DM Ausgaben durchweg für Wiederaufbauten und Neubauten von Dienstgebäuden und Diensteinrichtungen und durchweg für den Aufbau der Zollverwaltung. Es ist ungefähr derselbe Betrag, der im Vorjahr angesetzt war, nur daß er im Vorjahr nicht in einem außerordentlichen Haushalt, sondern in verschiedenen Positionen des ordentlichen Haushalts untergebracht war.
Insgesamt erfordert das Bundesministerium der Finanzen einen Zuschuß von rund 358 Millionen DM.
In der Anlage 1 zum Haushalt finden Sie des näheren die Einnahmen und Ausgaben des Bundesvermögens zusammengestellt, wie sie sich nach dem Voranschlag darstellen. Ich darf auf diese Anlage verweisen. Aufgefallen ist mir lediglich, daß die gesamten Bundesforsten für das gesamte Jahr an Wildschädenausgaben lediglich 250 DM angesetzt haben, ein Ansatz, der dafür zu sprechen scheint, daß der Herr Bundesfinanzminister den Wildschweinen doch nicht so freundlich gesinnt ist, wie das neuerdings behauptet worden ist.
In der Anlage 2 finden Sie noch übersichtsweise mitgeteilt, daß für die Einnahmen und Ausgaben des Soforthilfefonds für das Rechnungsjahr 1,6 Milliarden auf beiden Seiten vorgesehen sind.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die .Annahme der Drucksache Nr. 2609 und damit mit den geringfügigen Änderungen, die vorgesehen sind, die Annahme der Drucksache Nr. 2500.