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ID0116519100

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    Deutscher Bundestag — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951 6695 165. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6697B, 6712B, 6723C Beschluß des Rechtsausschusses zur Frage der Vertretung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht in dem Rechtsstreit über die Neugliederung im Südwestraum 6697C, 6730D, 6737A zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CSU) 6697C Dr.-Ing. Decker (BP) 6737B Renner (KPD) 6737C zur Sache: Dr. Jaeger (CSU) 6737D Dr. Arndt (SPD) 6738C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6740B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6741A Beschlußfassung 6741C Anfrage Nr. 170 der Abg. Strauß, Spies u Gen. betr. Verwendung von Besatzungskosten (Nrn. 2026, 2598 der Drucksachen) 6697D Vorlage der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Sicherung des Besatzungsbedarfs (VO Besatzungsbedarf II/51) . . 6697D Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Haltung der Bundesrepublik gegenüber den Juden) 6697D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6697D Löbe (SPD) 6698C Dr. von Brentano (CDU) 6699A Dr. Schäfer (FDP) 6699B Dr. von Merkatz (DP) 6699B Dr. Reismann (Z) 6699C Dr.-Ing. Decker (BP) 6699D Präsident Dr. Ehlers 6700A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutsche Wahlen) (Nm. 2593, 2596, 2621 der Druck- sachen) 6700A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6700A Wehner (SPD) 6701B Kiesinger (CDU) 6704C, 6711D Frau Wessel (Z) 6704D Reimann (KPD) 6705C Dr. Kather (CDU) 6708B Tichi (BHE-DG) 6708D Dr. Fink (BP) 6709C Löfflad (WAV) 6709D von Thadden (Fraktionslos) . . . 6709D Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6710C Goetzendorff (Fraktionslos) 6711C Abstimmungen 6711C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. § 52 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2439 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anpassungsmaßnahmen für Altpensionäre und Althinterbliebene (Nr. 2445 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Bezüge für Pensionäre und den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis (Nr. 2470 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Erhöhung der Pensionen (Nr. 2511 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufhebung der bisherigen Kürzung der Grundgehälter der Hilfsschullehrer (Nrn. 2585, 2495 der Drucksachen) 6712C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6712D Böhm (SPD) 6713A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6715A Gundelach (KPD) 6716A Pannenbecker (Z) 6717A Dr. Miessner (FDP) 6717D Fröhlich (BHE-DG) 6719D Ausschußüberweisungen 6720B Beschlußfassung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1951 betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nr. 2477 der Drucksachen) 6720D Ausschußüberweisung 6720D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2592, 2544 der Drucksachen; Umdruck Nr. 318) 6720D, 6723C Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 6720D Unterbrechung der Sitzung . . 6723C Kalbitzer (SPD) 6723D Lampl (BP) 6725C Struve (CDU) 6726B Freudenberg (FDP-Hosp.) 6727D Tobaben (DP) 6728D Lange (SPD) 6729B Abstimmungen 6730C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kuntscher, Tobaben, Dannemann u. Gen. betr. Erhöhung der Mittel für den Küstenschutz und den Schutz küstenbedingter Gebiete (Nrn. 2456, 1944 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Finanzhilfe für Schleswig-Holstein über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbaudarlehen an Be- satzungsverdrängte über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung des Bundespressechefs Dr. Brand über den Antrag der Fraktion der BP betr. Benutzung von Dienstwagen zu parteipolitischen Zwecken durch Mitglieder des Bundeskabinetts (Nrn. 2457, 582, 1407, 1445, 1610 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen) mit den dazugehörigen Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Umdruck Nr. 315) . . . 6730D, 6741C zur Geschäftsordnung: Bausch (CDU) 6731A Mellies (SPD) 6757C Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Nr. 2601 der Drucksachen) . . . 6731B Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731B Abstimmung 6731C Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731C Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731C Abstimmung 6731D Einzelplan Va — Haushalt des Deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Blachstein (SPD), Berichterstatter 6731D Abstimmung 6731D Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Abstimmung 6732A Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 2601 der Drucksachen) 6732A Frau Dr. Probst (CDU), Berichterstatterin 6732A Müller (Frankfurt) (KPD) . . 6732A, 6735A Mellies (SPD) 6734B Schütz (CSU) 6734C Dr. Mende (FDP) 6736B Abstimmung 6736B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6736B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), . Berichterstatter 6736B Dr. Luetkens (SPD) 6736C Hellwege, Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats . . 6736D Mellies (SPD) 6736D Abstimmung 6737A Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofs (Nr. 2601 der Drucksachen) 6741C Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 6741D Abstimmung 6741D Einzelplan XXII — Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 2601 der Drucksachen) 6742A, 6750B Mellies (SPD): als Berichterstatter 6750B als Abgeordneter 6750D Renner (KPD) 6750C, 6751D Neumann (SPD) 6750D Dr. Tillmanns (CDU) 6752B Abstimmung 6752C Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestages (Nr. 2602 der Drucksachen) 6742A Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6742A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6742A Gundelach (KPD) 6742B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6742D Ritzel (SPD) 6742D Abstimmung 6743A Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete (Nr. 2605 der Drucksachen, Umdruck Nr. 321) 6743A, 6752C, 6760 Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6752D, 6760 Fisch (KPD) 6752D Abstimmung 6753B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für den Marshallplan (Nr. 2606 der Drucksachen) 6743A zur Sache: Blachstein (SPD), Berichterstatter 6743A Rische (KPD) 6743B zur Geschäftsordnung: Dr. Wellhausen (FDP) 6747C Mellies (SPD) 6747C Renner (KPD) 6748A zur Sache: Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 6748C Abstimmung 6750A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 2608 der Drucksachen, Umdruck Nr. 311) 6753C, 6761 Erler (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6753C, 6761 Dr. Arndt 6753C Abstimmung 6753D Einzelplan X — Haushalt des Bundes ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2611 der Drucksachen, Umdruck Nr. 319 [neu]) . . . 6753D Brese (CDU), Berichterstatter . . 6753D Kriedemann (SPD) 6755A Niebergall (KPD) 6756C Struve (CDU) 6756D Abstimmung 6757C Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 2612 der Drucksachen) 6757D Arndgen (CDU), Berichterstatter . 6757D Abstimmung 6758B Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 2619 der Drucksachen, Umdruck Nr. 320) 6758B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 6758B Abstimmung 6759D Nächste Sitzung 6759D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete 6760 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz 6761 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan IVb - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nrn. 2500, 2600, 2605 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Miessner (FDP) Der Einzelplan IV b ist vom Haushaltsausschuß ohne Abänderungen angenommen worden. Die Verwaltung dieses Einzelplanes ist mit der Schaffung des Auswärtigen Amtes von der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten auf dieses übertragen worden. Nur der Tit. 34 ist der Verwaltung des Deutschen Bundestages überlassen worden. Es handelt sich bei diesem Titel um Ausgaben für die Teilnahme deutscher Delegierter an den Sitzungen des Europarates. Der Einzelplan IV b hat gegenüber dem Vorjahre insofern eine Veränderung erfahren, als unter dem neuen Tit. 35 die Kosten aufgenommen werden mußten, die durch die Teilnahme des Bundesministers des Auswärtigen als Mitglied des Ministerausschusses und des ihn begleitenden Arbeitsstabes an den Tagungen des Ministerausschusses entstehen. Gegenüber dem Haushalt 1950 ist trotzdem eine Verminderung der Gesamtsumme um 817 000 DM eingetreten. Diese Verminderung erklärt sich daraus, daß einmal der vom Bund für das Verwaltungsjahr 1950 auf den Betriebskapitalfonds eingezahlte Anteil mit einem Teilbetrag von 321 019 ffrs auf die für das Verwaltungsjahr 1951 erforderliche Zahlung angerechnet worden ist und daß der Beitrag des Deutschen Rats der Europäischen Bewegung an den Internationalen Rat um 614 £ ermäßigt wurde. Eine weitere Ermäßigung hat sich dadurch ergeben, daß der im Rechnungsjahr 1950 für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1949 veranschlagt gewesene Beitragsanteil niedergeschlagen worden ist. Die Höhe dieser Ermäßigung beträgt 1 929 E. Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses habe ich Sie, meine Damen und Herren, um die Annahme des Einzelplanes IV b zu bitten. Dr. Miessner Berichterstatter. Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz - (Nrn. 2500, 2600, 2608 der Drucksachen; Umdruck Nr. 311) Berichterstatter : Abgeordneter Erler (SPD) Die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz und der ihm nachgeordneten Behörden sind in der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 — Einzelplan VII — sowie im Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan des Jahres 1950 in der 133. Sitzung des Bundestages vom 11. April 1951 (Seiten 5121 ff.) eingehend dargestellt. Wie bei den anderen Haushalten sind im wesentlichen die Ansätze des Vorjahres unverändert übernommen worden. Das Bundesverfassungsgericht — Kap. 2 — wurde jetzt erst gebildet. Infolgedessen konnte der nur für einen Monat gedachte Vorjahresansatz nicht übernommen werden. Umgekehrt sind im Zuge ihrer Auflösung die Ansätze für das Deutsche Obergericht — Kap. 4 a — und die Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht Kap. 4 b — weiterhin zusammengeschrumpft. Die Einnahmen beider Einrichtungen betragen 240 000 DM gegen 6 800 DM im Vorjahr, die Ausgaben 184 200 DM gegen 235 200 DM im Vorjahr. Andere Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei den folgenden Positionen, wobei weitere Einzelheiten dem Einzelplan VII selbst, der Drucksache 2608 und dem dieser Drucksache beigefügten erläuternden Material zu entnehmen sind: Einnahmen: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 7: Gewinn aus der Herausgabe des Bundesanzeigers. 60 000 DM erstmalig an dieser Stelle veranschlagt. Kap. 4, Bundesgerichtshof; Tit. 3: Gebühren und Strafen. 150 000 DM mehr infolge größeren Geschäftsanfalles. Kap. 5, Deutsches Patentamt; Tit. 3: Gebühren und Strafen. Infolge der vermehrten Erteilung von Patenten und dergleichen erhöhen sich die Einnahmen um 249 200 DM. Aus dem gleichen Grunde werden sich bei Tit. 4 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — die Einnahmen des Patentamtes um 744 200 DM erhöhen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das Deutsche Patentamt mit einer Einnahme von 14 161 400 DM und einer Ausgabe von 13 966 200 DM wiederum keinen Zuschuß erfordert. Es ist daher durchaus gerechtfertigt, für den weiteren Aufbau seiner Tätigkeit erneut unter Kap. E 15 985 000 DM einmalig zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Schreibmaschinen, Büchern, Prüfstoffen usw. zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 1950 waren hierfür einmalig 1 '700 000 DM angesetzt. Ausgaben: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 3 und 4: Hilfsleistungen durch Beamte und nichtbeamtete Kräfte. Die Ansätze hierfür haben sich um 35 000 DM bzw. 51 100 DM erhöht. Es handelt sich um vorübergehende Aufgaben, die mit Hilfe von aus anderen Dienststellen abgeordneten Beamten und von Angestellten durchgeführt werden, um eine Vermehrung der planmäßigen Beamtenstellen im Ministerium zu vermeiden. Tit. 7. Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich mit der Zuweisung weiteren Wohnraumes in Bonn und Umgebung um 56 000 DM verringert. Tit. 15: Unterhaltung der Dienstgebäude. Der Mehrbetrag von 8 000 DM entfällt auf die Unterhaltung des mit dem Dienstgebäude zusammen ermieteten Gartens von 10 ha, dessen Ertrag der Kantine des Ministeriums zufällt. Tit. 16 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — erfordert 9 000 DM weniger, weil die Siedlung Oberursel hier wegfällt. Tit. 21: Umzugskosten. Der Bedarf ist . um 20 000 DM geringer als im Vorjahr. Tit. 31: Beiträge an internationale Rechtsorganisationen. Da die Bundesrepublik einer Reihe internationaler Organisationen auf dem Gebiete des Rechtswesens beitreten wird, müssen an Beiträgen 10 000 DM mehr vorgesehen werden. Tit. 32: Förderung überregionaler rechtswissenschaftlicher Vereinigungen und rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen. Diese Förderung im gesamtdeutschen Interesse hat im Jahre 1950 noch keine nennenswerten Ausgaben verursacht. Es ist ein Mehraufwand von 18 000 DM zu erwarten. Tit. 36. Die Kosten für den Rechtsschutz von Deutschen, die von ausländischen Behörden oder Gerichten im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verfolgt werden oder verurteilt worden sind, waren im Vorjahr in gleicher Höhe bei Einzelplan XXVI Kap. 1 Tit. 36 veranschlagt. Kap. 2, Bundesverfassungsgericht. Tit. 1: Persönliche Verwaltungsausgaben. Sie sind nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz und dem inzwischen. vorgenommenen Aufbau des Gerichtes in der Höhe von 730 400 DM anzusetzen. Auch die Bezüge der von anderen Bundesgerichten zum Bundesverfassungsgericht tretenden Richter sind in dieser Summe enthalten. Kap. 3, Oberstes Bundesgericht. Das Oberste Bundesgericht besteht noch nicht. Es ist kein Ansatz vorgesehen. Kap. 4, Bundesgerichtshof. Beim Bundesgerichtshof war ein weiterer Ausbau notwendig. Statt 7 Senatspräsidenten sind 8 tätig; die Zahl der Bundesrichter hat sich von 55 auf 61, die der Bundesanwälte von 4 auf 5 erhöht. Infolgedessen mußte auch das andere Personal entsprechend vermehrt werden. Die Gesamtzahl der Beamten hat sich von 128 auf 148 erhöht. Deshalb hat sich nicht nur der Besoldungsaufwand um 231 800 DM erhöht, sondern mußten auch alle anderen persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben diesen Ansätzen angepaßt werden. Die Vermehrung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß beim Bundesgerichtshof ein Strafsenat in Berlin eingerichtet wurde mit einem Senatspräsidenten und 6 Bundesrichtern. Außerdem wurde eine Dienststelle der Bundesanwaltschaft in Berlin mit einem Bundesanwalt geschaffen (Art. 130 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1950, BGBl. S. 515). Damit erhöht sich der Gesamtaufwand für den Bundesgerichtshof von 2 498 400 DM auf 2 978 500 DM. Kap. 4 a, Deutsches Obergericht, und Kap. 4 b, Generalanwaltschaft, siehe oben. Kap. 5, Deutsches Patentamt. — Siehe auch Bemerkungen zu den Einnahmen. Tit. 1 — Persönliche Verwaltungsausgaben — haben sich im Zuge des weiteren Ausbaues der Behörden einschließlich des örtlichen Sonderzuschlages für das bei der Dienststelle Berlin tätige Personal (6 571 DM) . um 480 800 DM erhöht. Tit. 4: Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte. Erhöhung aus denselben Gründen wie bei Tit. 1 um 46 100 DM, darin 6 700 DM örtlicher Sonderzuschlag Berlin. Tit. '7: Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich durch Wohnungszuweisungen um 287 000 DM verringert. Tit. 11: Geschäftsbedürfnisse. In den 565 000 DM sind 240 000 DM für die Lichtbildstelle enthalten, deren erhebliche Einnahmen unter Kap. 5 Tit. 3 der Einnahmen veranschlagt sind. Tit. 13 — Bücherei— und Tit. 14 — Postgebühren usw. —: Erhöhung der Ansätze um 10 000 DM bzw. 13 500 DM infolge der erhöhten Tätigkeit des Patentamtes. Aus dem gleichen Grunde mußte der Ansatz bei Tit. 25 — Herstellung von Veröffentlichungen — um 1 400 000 DM für den Druck von Patentschriften erhöht werden. Dem stehen entsprechend gestiegene Einnahmen gegenüber. Einmalige Ausgaben: Von einer Erläuterung der einmaligen Ausgaben in diesem Bericht wird abgesehen. Sie sind ausführlich auf den Seiten 32 und 33 der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 dargestellt. Es wird aufmerksam gemacht auf die Neufassung der einmaligen Ausgaben des Bundesgerichtshofes, für den jetzt 231 900 DM vorgesehen sind. Insgesamt schließt der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses mit einer Einnahme von 15 592 500 DM und einer Ausgabe von 23 374 500 DM ab. Der Haushaltsausschuß beantragt, den Einzelplan VII in der Fassung der Drucksache Nr. 2608 anzunehmen. Erler Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit — zeigt für das Rechnungsjahr 1951 in Einnahme einen Ansatz in Höhe von 1 163 000 DM und in Ausgabe von 1 864 556 600 DM. Damit bedarf dieser Haushalt eines Zuschusses in Höhe von 1 863 393 600 DM.
    Sie werden mir gestatten, daß ich entsprechend der Übung des heutigen Tages die einzelnen Zahlen dieses Haushaltsplans nicht anführe; aber ich fühle mich verpflichtet, auf einige wenige Positionen, die geändert wurden, näher einzugehen, weil diese sozialpolitisch von Bedeutung sind.
    Zunächst ist zu sagen, daß in Kap. 1 Tit. 31 für die Arbeitslosenfürsorge gegenüber dem Vorjahr


    (Arndgen)

    ein Mehr von 240 300 000 DM angesetzt worden ist, so daß der jetzige Haushalt für die Arbeitslosenfürsorge einen Ansatz von 882 Millionen DM vorsieht, damit eine ausreichende Versorgnug der länger in Arbeitslosigkeit stehenden Menschen gewährleistet ist.
    Zweitens: In dem Haushaltsplan ist ein neues Kap. 1 b mit einem Tit. 31 eingesetzt, der einen Betrag von 10 Millionen DM vorsieht. Aus diesem Betrag sollen Zuschüsse zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge gewährt werden.
    Weiter sieht dieser Haushaltsplan eine wesentliche Erhöhung des Ansatzes für die Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter vor, und zwar in Höhe von 119 520 000 DM, so daß für diesen Posten jetzt 581 Millionen DM angesetzt sind.
    Ferner ist für die Grundbeträge der knappschaftlichen Rentenversicherung der Ansatz um 4 Millionen DM auf 60 Millionen DM erhöht. Für Zuschüsse zur knappschaftlichen Renten- und Krankenversicherung sind etwa 8 Millionen DM neu eingesetzt, so daß auch diese Summe wesentlich erhöht wurde.
    Ich glaubte, auf diese wenigen Zahlen hinweisen zu müssen, weil sie zeigen, daß nach der sozialen Seite hin in diesem Jahre Fortschritte für die von diesen Versicherungszweigen betreuten Personenkreise zu verzeichnen sind.
    Im übrigen verweise ich auf die Drucksache Nr. 2612 und bitte, dem Antrag des Haushaltsausschusses zu diesem Einzelplan zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache und lasse abstimmen. Wer für die Annahme des Einzelplans XI ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich schlage Ihnen vor, daß wir den dazu gehörigen
Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 2619 der Drucksachen; Entschließung Umdruck Nr. 320)

vorziehen und unmittelbar im Anschluß hieran behandeln. Ist das Haus damit einverstanden, daß insoweit von der Reihenfolge abgewichen wird?

(Zustimmung.)

— Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Gengler als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die soziale Bedeutung und der tief in das Finanzgefüge der Bundesrepublik eingreifende materielle Umfang des Sozialhaushaltes des Bundes machen es erforderlich, einige Erläuterungen zu geben.
    Bereits bei der Beratung des Haushalts 1950 im April 1951 wurde darauf hingewiesen, daß der Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten — Einzelplan XXVI — und von Einzelplan XI die Kap. 1 a — Arbeitslosenhilfe —, 1 b — betriebliche Altersfürsorge — und 1 c — Sozialversicherung — zusammen den Sozialhaushalt bilden, dessen Aufwendungen nach Art. 120 des Grundgesetzes vom Bund zu tragen sind.
    Von dem Grundsatz des Überrollungshaushaltes ist hier insoweit abgewichen worden, als a) neue gesetzliche Bestimmungen eine Änderung erfor-
    derten, b) genauere Unterlagen für die Berechnung der Ansätze vorhanden waren.
    Bei der Kriegsfolgenhilfe — Kap. 1 — und der Umsiedlung und Auswanderung — Kap. 2 — waren die Änderungen des Prinzips der Veranschlagung und des Umfangs der Beteiligung der Länder zu berücksichtigen. Im Jahre 1950 hatten die Länder von diesen Aufwendungen eine Interessenquote von 25 vom Hundert bzw. 15 vom Hundert aufzubringen. Diese Interessenquote wurde haushaltsmäßig als Einnahme des Bundes behandelt und im Einzelplan XXIII veranschlagt, so daß die Aufwendungen bei Kap. 1 und 2 in voller Höhe veranschlagt werden mußten. Vom 1. April 1951 ab gilt jedoch die Regelung, daß der Bund von den gesamten Aufwendungen der Kriegsfolgenhilfe und der Umsiedlung und Auswanderung 85 vom Hundert zu tragen hat. Entsprechend dieser auf dem Zweiten Überleitungsgesetz beruhenden Änderung sind im Haushalt 1951 bei Kap. 1 und 2 die Einnahmen und Ausgaben nur zu 85 vom Hundert veranschlagt worden. Hieraus erklärt sich im wesentlichen die Verminderung der Ansätze bei Kap. 1 und 2 gegenüber den Ansätzen für 1950.
    Neu ist, daß nach der in das Erste Überleitungsgesetz eingefügten Bestimmung des § 11 Abs. 3 der Bund bis zum 31. Dezember 1952 aus den Mitteln der Kriegsfolgenhilfe Zuschüsse oder Darlehen zur Errichtung von Wohnungen für bisher in Lagern untergebrachte Kriegsfolgenhilfeempfänger und zur Errichtung von Lehrlingswerkstätten und anderen der Erziehung und Erwerbsbefähigung von jugendlichen Kriegsfolgenhilfeempfängern dienenden Einrichtungen gewähren kann. Haushaltsmäßig gibt hierzu der bei Kap. 1 neu aufgenommene Tit. 37 die Möglichkeit.
    Bei Kap. 2, Umsiedlung und Auswanderung, ist gegenüber dem Rechnungsjahr 1950 der Ansatz für die Kosten der Auswanderung erhöht, der Ansatz für die Kosten der Umsiedlung um den gleichen Betrag gesenkt worden. Die im Rechnungsjahr 1950 vorbereitete Auswanderung von Kriegsfolgenhilfeempfängern ist inzwischen stärker angelaufen, so daß höhere Ausgaben zu erwarten sind, während das Rechnungsergebnis für das Jahr 1950 gezeigt hat, daß die Umsiedlung — Transportkosten usw. — nicht so hohe Kosten verursacht.
    Bei Kap. 3 a und 3 b sind dieselben Beträge veranschlagt worden wie im Rechnungsjahr 1950. Die Mehrbelastung des Bundes auf Grund des Gesetzes nach Art. 131 vom 11. Mai 1951 erscheint im Nachtragshaushalt. Sie beträgt 426 Millionen DM.
    Die Ansätze bei Kap. 4, Kriegsopferversorgung, sind unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Bundesversorgungsgesetzes festgesetzt worden. Außerdem wurden die persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten, die im Haushalt 1950 in einem Gesamtbetrag ausgebracht waren, den Wirtschaftsbestimmungen entsprechend aufgegliedert veranschlagt. Im außerordentlichen Haushalt sind nur Mittel zur Fortführung der im Rechnungsjahr 1950 oder früher begonnenen Bauvorhaben vorgesehen.
    Schließlich sei auf eine bei der Beratung des Haushaltsausschusses vorgenommene kleine Änderung hingewiesen. Der bei Kap. 4 Tit. 35, Berufsfürsorge für Kriegsbeschädigte, veranschlagte Betrag von 3 Millionen DM ist an dieser Stelle gestrichen und bei Kap. 1 Tit. 31 hinzugesetzt worden. Die Berufsfürsorge für Kriegsbeschädigte ist ein Teil der sozialen Fürsorge und liegt deshalb den


    (Gengler)

    Fürsorgebehörden ob. Infolgedessen waren auch die Mittel bei den Kosten der individuellen Fürsorge zu veranschlagen.
    Die Änderungen der Ansätze im Einzelplan XI Kap. 1 a, Arbeitslosenhilfe, und Kap. 1 c, Sozialversicherung, gegenüber den Beträgen für 1950 beruhen ausschließlich darauf, daß für die Bedarfsberechnungen genaueres Zahlenmaterial benutzt werden konnte, als dies bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1950 möglich war.
    Neu hinzugekommen ist Kap. 1 b, Zuschuß zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge. Hier ist der Betrag von 10 Millionen DM ausgebracht, der nach dem Bundestagsbeschluß vom 14. Dezember 1950 bereitzustellen war, um einen Ausgleichsfonds zugunsten von Angehörigen solcher betrieblichen Unterstützungskassen und Fürsorgeeinrichtungen zu schaffen, die infolge der durch den Krieg und seine Auswirkungen erlittenen Verluste die für die Leistungen erforderlichen Mittel nicht aufbringen können.
    Ein Überblick über die großen Gruppen der Sozialaufwendungen — in diesem Fall ohne Nachtragshaushalt — ergibt in runden Zahlen folgendes Bild, wobei die Einnahmen von den Ausgaben abgesetzt sind.
    Der hiernach ermittelte reine Zuschußbedarf beträgt:
    Kap. Zweckbestimmung Haushaltsansatz 1951 Haushaltsansatz 1950 Rechnungsergebnis
    Mill. DM Mill. DM 1950
    Mill. DM
    Einzelplan XXVI
    1 Kriegsfolgenhilfe . . . 449,7 557,5 511,9
    2 Umsiedlung und Aus-
    wanderung 26,3 29,0 13,6
    3 a Versorgung verdrängter
    Beamter und ihrer
    Hinterbliebenen . . . 300,0 300,0 270,3
    3 b Versorgung der Berufs-
    soldaten und berufs-
    mäßigenAngeh5rigen d.
    Reichsarbeitsdienstes
    und ihrer Hinterblie-
    benen 150,0 150,0 114,7
    4 Kriegsopferversorgung 3033,7 2733,3 2336,3
    Einzelplan XI
    1 a Arbeitslosenhilfe . . . 987,2 759,9 995,5
    1 b Betriebliche Altersfür-
    sorge 10,0 — —
    1 c Sozialversicherung . . 861,3 729,9 700,2
    5818,2 5259,6 4942,5
    Im ganzen ist noch zu berücksichtigen, daß
    a) bei der Kriegsfolgenhilfe und Umsiedlung und Auswanderung der Unterschied zwischen den Ansätzen für 1950 und 1951 auf der Änderung der Veranschlagung von 100 v. H. für 1950 gegenüber 85 v. H. für 1951 beruht,
    b) die Auswirkungen des Gesetzes nach Art. 131 erst im Nachtragshaushalt in Erscheinung treten werden,
    c) bei der Kriegsopferversorgung die Auswirkungen des Bundesversorgungsgesetzes bereits in
    vollem Umfange veranschlagt worden sind.
    Die Mehrbelastung des Bundes durch das Rentenzulagengesetz und Teuerungszulagengesetz wird
    ebenfalls im Nachtragshaushalt veranschlagt. Ferner wird im Nachtragshaushalt die Einbeziehung des Landes Berlin in die Regelung des Überleitungsgesetzes berücksichtigt werden. Für den Rest des Rechnungsjahres beträgt hier die zusätzliche Mehrbelastung des Bundes
    a) für das Rentenzulagengesetz 937 Millionen DM,
    b) für Arbeitslosenhilfe und Teuerungszulagen 235 Millionen DM.
    Die Gesamtübersicht über den Sozialaufwand des Bundes, soweit er in den Einzelplänen XXVI und XI enthalten ist, ergibt unter Einschluß des im Nachtragshaushalt angeforderten Mehrbetrags von 1793 Millionen DM einen Gesamtbetrag von 7611,2 Millionen DM.
    Das Gesamtbild der Soziallasten ist folgendes:
    1. Eigentlicher Sozialaufwand 7 693 Millionen DM
    2. Finanzhilfe für Berlin 372 Millionen DM
    3. Sozialer Wohnungsbau 400 Millionen DM
    4. Subventionen, die nach
    ihrem Wesen den Sozial-
    lasten zugerechnet werden
    können 752 Millionen DM
    Zusammen: 9 217 Millionen DM.
    Diese fast 91/4 Milliarden DM soziale Aufwendungen stellen allein 47,7 % des 19 335 Millionen DM betragenden Gesamthaushalts des Bundes dar. Enthalten sind hierin nicht die außerhalb des Bundeshaushalts laufenden Sozialleistungen des Soforthilfefonds, der 1950 mit annähernd 2 Milliarden DM zu veranschlagen war.
    In diesen fast 91/4 Milliarden DM sozialer Leistungen sehen wir einen wesentlichen Teil der Kriegsfolgen und der schlimmen Erbschaft des Dritten Reiches. Wir sehen darin weiterhin den Umfang der sozialen Nöte, andererseits auch den Umfang der großen sozialen Leistungen des Bundes. Diese sozialen Leistungen des Bundes übertreffen den früheren Reichshaushalt vor 1933 im ganzen. Sie zeigen die Größe der neuen Aufgaben und der Kriegsfolgelasten. Die Mittel hierfür müssen täglich durch die Arbeit des ganzen Volkes erarbeitet werden. Zu einem wesentlichen Teil ist dabei auch die Frage des Steuerzahlers beantwortet, wohin sein Geld kommt und wofür es verwendet wird.
    Im Auftrag des Haushaltsausschusses beantrage ich die Zustimmung zum Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten — mit den auf der Drucksache Nr. 2619 enthaltenen Änderungen.