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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951 6695 165. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6697B, 6712B, 6723C Beschluß des Rechtsausschusses zur Frage der Vertretung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht in dem Rechtsstreit über die Neugliederung im Südwestraum 6697C, 6730D, 6737A zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CSU) 6697C Dr.-Ing. Decker (BP) 6737B Renner (KPD) 6737C zur Sache: Dr. Jaeger (CSU) 6737D Dr. Arndt (SPD) 6738C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6740B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6741A Beschlußfassung 6741C Anfrage Nr. 170 der Abg. Strauß, Spies u Gen. betr. Verwendung von Besatzungskosten (Nrn. 2026, 2598 der Drucksachen) 6697D Vorlage der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Sicherung des Besatzungsbedarfs (VO Besatzungsbedarf II/51) . . 6697D Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Haltung der Bundesrepublik gegenüber den Juden) 6697D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6697D Löbe (SPD) 6698C Dr. von Brentano (CDU) 6699A Dr. Schäfer (FDP) 6699B Dr. von Merkatz (DP) 6699B Dr. Reismann (Z) 6699C Dr.-Ing. Decker (BP) 6699D Präsident Dr. Ehlers 6700A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutsche Wahlen) (Nm. 2593, 2596, 2621 der Druck- sachen) 6700A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6700A Wehner (SPD) 6701B Kiesinger (CDU) 6704C, 6711D Frau Wessel (Z) 6704D Reimann (KPD) 6705C Dr. Kather (CDU) 6708B Tichi (BHE-DG) 6708D Dr. Fink (BP) 6709C Löfflad (WAV) 6709D von Thadden (Fraktionslos) . . . 6709D Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6710C Goetzendorff (Fraktionslos) 6711C Abstimmungen 6711C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. § 52 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2439 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anpassungsmaßnahmen für Altpensionäre und Althinterbliebene (Nr. 2445 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Bezüge für Pensionäre und den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis (Nr. 2470 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Erhöhung der Pensionen (Nr. 2511 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufhebung der bisherigen Kürzung der Grundgehälter der Hilfsschullehrer (Nrn. 2585, 2495 der Drucksachen) 6712C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6712D Böhm (SPD) 6713A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6715A Gundelach (KPD) 6716A Pannenbecker (Z) 6717A Dr. Miessner (FDP) 6717D Fröhlich (BHE-DG) 6719D Ausschußüberweisungen 6720B Beschlußfassung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1951 betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nr. 2477 der Drucksachen) 6720D Ausschußüberweisung 6720D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2592, 2544 der Drucksachen; Umdruck Nr. 318) 6720D, 6723C Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 6720D Unterbrechung der Sitzung . . 6723C Kalbitzer (SPD) 6723D Lampl (BP) 6725C Struve (CDU) 6726B Freudenberg (FDP-Hosp.) 6727D Tobaben (DP) 6728D Lange (SPD) 6729B Abstimmungen 6730C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kuntscher, Tobaben, Dannemann u. Gen. betr. Erhöhung der Mittel für den Küstenschutz und den Schutz küstenbedingter Gebiete (Nrn. 2456, 1944 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Finanzhilfe für Schleswig-Holstein über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbaudarlehen an Be- satzungsverdrängte über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung des Bundespressechefs Dr. Brand über den Antrag der Fraktion der BP betr. Benutzung von Dienstwagen zu parteipolitischen Zwecken durch Mitglieder des Bundeskabinetts (Nrn. 2457, 582, 1407, 1445, 1610 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen) mit den dazugehörigen Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Umdruck Nr. 315) . . . 6730D, 6741C zur Geschäftsordnung: Bausch (CDU) 6731A Mellies (SPD) 6757C Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Nr. 2601 der Drucksachen) . . . 6731B Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731B Abstimmung 6731C Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731C Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731C Abstimmung 6731D Einzelplan Va — Haushalt des Deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Blachstein (SPD), Berichterstatter 6731D Abstimmung 6731D Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Abstimmung 6732A Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 2601 der Drucksachen) 6732A Frau Dr. Probst (CDU), Berichterstatterin 6732A Müller (Frankfurt) (KPD) . . 6732A, 6735A Mellies (SPD) 6734B Schütz (CSU) 6734C Dr. Mende (FDP) 6736B Abstimmung 6736B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6736B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), . Berichterstatter 6736B Dr. Luetkens (SPD) 6736C Hellwege, Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats . . 6736D Mellies (SPD) 6736D Abstimmung 6737A Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofs (Nr. 2601 der Drucksachen) 6741C Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 6741D Abstimmung 6741D Einzelplan XXII — Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 2601 der Drucksachen) 6742A, 6750B Mellies (SPD): als Berichterstatter 6750B als Abgeordneter 6750D Renner (KPD) 6750C, 6751D Neumann (SPD) 6750D Dr. Tillmanns (CDU) 6752B Abstimmung 6752C Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestages (Nr. 2602 der Drucksachen) 6742A Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6742A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6742A Gundelach (KPD) 6742B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6742D Ritzel (SPD) 6742D Abstimmung 6743A Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete (Nr. 2605 der Drucksachen, Umdruck Nr. 321) 6743A, 6752C, 6760 Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6752D, 6760 Fisch (KPD) 6752D Abstimmung 6753B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für den Marshallplan (Nr. 2606 der Drucksachen) 6743A zur Sache: Blachstein (SPD), Berichterstatter 6743A Rische (KPD) 6743B zur Geschäftsordnung: Dr. Wellhausen (FDP) 6747C Mellies (SPD) 6747C Renner (KPD) 6748A zur Sache: Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 6748C Abstimmung 6750A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 2608 der Drucksachen, Umdruck Nr. 311) 6753C, 6761 Erler (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6753C, 6761 Dr. Arndt 6753C Abstimmung 6753D Einzelplan X — Haushalt des Bundes ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2611 der Drucksachen, Umdruck Nr. 319 [neu]) . . . 6753D Brese (CDU), Berichterstatter . . 6753D Kriedemann (SPD) 6755A Niebergall (KPD) 6756C Struve (CDU) 6756D Abstimmung 6757C Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 2612 der Drucksachen) 6757D Arndgen (CDU), Berichterstatter . 6757D Abstimmung 6758B Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 2619 der Drucksachen, Umdruck Nr. 320) 6758B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 6758B Abstimmung 6759D Nächste Sitzung 6759D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete 6760 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz 6761 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan IVb - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nrn. 2500, 2600, 2605 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Miessner (FDP) Der Einzelplan IV b ist vom Haushaltsausschuß ohne Abänderungen angenommen worden. Die Verwaltung dieses Einzelplanes ist mit der Schaffung des Auswärtigen Amtes von der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten auf dieses übertragen worden. Nur der Tit. 34 ist der Verwaltung des Deutschen Bundestages überlassen worden. Es handelt sich bei diesem Titel um Ausgaben für die Teilnahme deutscher Delegierter an den Sitzungen des Europarates. Der Einzelplan IV b hat gegenüber dem Vorjahre insofern eine Veränderung erfahren, als unter dem neuen Tit. 35 die Kosten aufgenommen werden mußten, die durch die Teilnahme des Bundesministers des Auswärtigen als Mitglied des Ministerausschusses und des ihn begleitenden Arbeitsstabes an den Tagungen des Ministerausschusses entstehen. Gegenüber dem Haushalt 1950 ist trotzdem eine Verminderung der Gesamtsumme um 817 000 DM eingetreten. Diese Verminderung erklärt sich daraus, daß einmal der vom Bund für das Verwaltungsjahr 1950 auf den Betriebskapitalfonds eingezahlte Anteil mit einem Teilbetrag von 321 019 ffrs auf die für das Verwaltungsjahr 1951 erforderliche Zahlung angerechnet worden ist und daß der Beitrag des Deutschen Rats der Europäischen Bewegung an den Internationalen Rat um 614 £ ermäßigt wurde. Eine weitere Ermäßigung hat sich dadurch ergeben, daß der im Rechnungsjahr 1950 für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1949 veranschlagt gewesene Beitragsanteil niedergeschlagen worden ist. Die Höhe dieser Ermäßigung beträgt 1 929 E. Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses habe ich Sie, meine Damen und Herren, um die Annahme des Einzelplanes IV b zu bitten. Dr. Miessner Berichterstatter. Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz - (Nrn. 2500, 2600, 2608 der Drucksachen; Umdruck Nr. 311) Berichterstatter : Abgeordneter Erler (SPD) Die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz und der ihm nachgeordneten Behörden sind in der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 — Einzelplan VII — sowie im Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan des Jahres 1950 in der 133. Sitzung des Bundestages vom 11. April 1951 (Seiten 5121 ff.) eingehend dargestellt. Wie bei den anderen Haushalten sind im wesentlichen die Ansätze des Vorjahres unverändert übernommen worden. Das Bundesverfassungsgericht — Kap. 2 — wurde jetzt erst gebildet. Infolgedessen konnte der nur für einen Monat gedachte Vorjahresansatz nicht übernommen werden. Umgekehrt sind im Zuge ihrer Auflösung die Ansätze für das Deutsche Obergericht — Kap. 4 a — und die Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht Kap. 4 b — weiterhin zusammengeschrumpft. Die Einnahmen beider Einrichtungen betragen 240 000 DM gegen 6 800 DM im Vorjahr, die Ausgaben 184 200 DM gegen 235 200 DM im Vorjahr. Andere Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei den folgenden Positionen, wobei weitere Einzelheiten dem Einzelplan VII selbst, der Drucksache 2608 und dem dieser Drucksache beigefügten erläuternden Material zu entnehmen sind: Einnahmen: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 7: Gewinn aus der Herausgabe des Bundesanzeigers. 60 000 DM erstmalig an dieser Stelle veranschlagt. Kap. 4, Bundesgerichtshof; Tit. 3: Gebühren und Strafen. 150 000 DM mehr infolge größeren Geschäftsanfalles. Kap. 5, Deutsches Patentamt; Tit. 3: Gebühren und Strafen. Infolge der vermehrten Erteilung von Patenten und dergleichen erhöhen sich die Einnahmen um 249 200 DM. Aus dem gleichen Grunde werden sich bei Tit. 4 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — die Einnahmen des Patentamtes um 744 200 DM erhöhen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das Deutsche Patentamt mit einer Einnahme von 14 161 400 DM und einer Ausgabe von 13 966 200 DM wiederum keinen Zuschuß erfordert. Es ist daher durchaus gerechtfertigt, für den weiteren Aufbau seiner Tätigkeit erneut unter Kap. E 15 985 000 DM einmalig zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Schreibmaschinen, Büchern, Prüfstoffen usw. zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 1950 waren hierfür einmalig 1 '700 000 DM angesetzt. Ausgaben: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 3 und 4: Hilfsleistungen durch Beamte und nichtbeamtete Kräfte. Die Ansätze hierfür haben sich um 35 000 DM bzw. 51 100 DM erhöht. Es handelt sich um vorübergehende Aufgaben, die mit Hilfe von aus anderen Dienststellen abgeordneten Beamten und von Angestellten durchgeführt werden, um eine Vermehrung der planmäßigen Beamtenstellen im Ministerium zu vermeiden. Tit. 7. Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich mit der Zuweisung weiteren Wohnraumes in Bonn und Umgebung um 56 000 DM verringert. Tit. 15: Unterhaltung der Dienstgebäude. Der Mehrbetrag von 8 000 DM entfällt auf die Unterhaltung des mit dem Dienstgebäude zusammen ermieteten Gartens von 10 ha, dessen Ertrag der Kantine des Ministeriums zufällt. Tit. 16 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — erfordert 9 000 DM weniger, weil die Siedlung Oberursel hier wegfällt. Tit. 21: Umzugskosten. Der Bedarf ist . um 20 000 DM geringer als im Vorjahr. Tit. 31: Beiträge an internationale Rechtsorganisationen. Da die Bundesrepublik einer Reihe internationaler Organisationen auf dem Gebiete des Rechtswesens beitreten wird, müssen an Beiträgen 10 000 DM mehr vorgesehen werden. Tit. 32: Förderung überregionaler rechtswissenschaftlicher Vereinigungen und rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen. Diese Förderung im gesamtdeutschen Interesse hat im Jahre 1950 noch keine nennenswerten Ausgaben verursacht. Es ist ein Mehraufwand von 18 000 DM zu erwarten. Tit. 36. Die Kosten für den Rechtsschutz von Deutschen, die von ausländischen Behörden oder Gerichten im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verfolgt werden oder verurteilt worden sind, waren im Vorjahr in gleicher Höhe bei Einzelplan XXVI Kap. 1 Tit. 36 veranschlagt. Kap. 2, Bundesverfassungsgericht. Tit. 1: Persönliche Verwaltungsausgaben. Sie sind nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz und dem inzwischen. vorgenommenen Aufbau des Gerichtes in der Höhe von 730 400 DM anzusetzen. Auch die Bezüge der von anderen Bundesgerichten zum Bundesverfassungsgericht tretenden Richter sind in dieser Summe enthalten. Kap. 3, Oberstes Bundesgericht. Das Oberste Bundesgericht besteht noch nicht. Es ist kein Ansatz vorgesehen. Kap. 4, Bundesgerichtshof. Beim Bundesgerichtshof war ein weiterer Ausbau notwendig. Statt 7 Senatspräsidenten sind 8 tätig; die Zahl der Bundesrichter hat sich von 55 auf 61, die der Bundesanwälte von 4 auf 5 erhöht. Infolgedessen mußte auch das andere Personal entsprechend vermehrt werden. Die Gesamtzahl der Beamten hat sich von 128 auf 148 erhöht. Deshalb hat sich nicht nur der Besoldungsaufwand um 231 800 DM erhöht, sondern mußten auch alle anderen persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben diesen Ansätzen angepaßt werden. Die Vermehrung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß beim Bundesgerichtshof ein Strafsenat in Berlin eingerichtet wurde mit einem Senatspräsidenten und 6 Bundesrichtern. Außerdem wurde eine Dienststelle der Bundesanwaltschaft in Berlin mit einem Bundesanwalt geschaffen (Art. 130 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1950, BGBl. S. 515). Damit erhöht sich der Gesamtaufwand für den Bundesgerichtshof von 2 498 400 DM auf 2 978 500 DM. Kap. 4 a, Deutsches Obergericht, und Kap. 4 b, Generalanwaltschaft, siehe oben. Kap. 5, Deutsches Patentamt. — Siehe auch Bemerkungen zu den Einnahmen. Tit. 1 — Persönliche Verwaltungsausgaben — haben sich im Zuge des weiteren Ausbaues der Behörden einschließlich des örtlichen Sonderzuschlages für das bei der Dienststelle Berlin tätige Personal (6 571 DM) . um 480 800 DM erhöht. Tit. 4: Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte. Erhöhung aus denselben Gründen wie bei Tit. 1 um 46 100 DM, darin 6 700 DM örtlicher Sonderzuschlag Berlin. Tit. '7: Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich durch Wohnungszuweisungen um 287 000 DM verringert. Tit. 11: Geschäftsbedürfnisse. In den 565 000 DM sind 240 000 DM für die Lichtbildstelle enthalten, deren erhebliche Einnahmen unter Kap. 5 Tit. 3 der Einnahmen veranschlagt sind. Tit. 13 — Bücherei— und Tit. 14 — Postgebühren usw. —: Erhöhung der Ansätze um 10 000 DM bzw. 13 500 DM infolge der erhöhten Tätigkeit des Patentamtes. Aus dem gleichen Grunde mußte der Ansatz bei Tit. 25 — Herstellung von Veröffentlichungen — um 1 400 000 DM für den Druck von Patentschriften erhöht werden. Dem stehen entsprechend gestiegene Einnahmen gegenüber. Einmalige Ausgaben: Von einer Erläuterung der einmaligen Ausgaben in diesem Bericht wird abgesehen. Sie sind ausführlich auf den Seiten 32 und 33 der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 dargestellt. Es wird aufmerksam gemacht auf die Neufassung der einmaligen Ausgaben des Bundesgerichtshofes, für den jetzt 231 900 DM vorgesehen sind. Insgesamt schließt der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses mit einer Einnahme von 15 592 500 DM und einer Ausgabe von 23 374 500 DM ab. Der Haushaltsausschuß beantragt, den Einzelplan VII in der Fassung der Drucksache Nr. 2608 anzunehmen. Erler Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Gerd Fröhlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sehen es als eine außerordentlich bedauerliche Tatsache an, daß in dem Regierungsentwurf eine Erhöhung der Pensionen aus Haushaltsgründen nicht vorgesehen ist. Dieser Auffassung der Regierung können wir unter keinen Umständen beipflichten, weil wir der Meinung sind, daß sich das veränderte Preisgefüge auf alle Menschen, was ihre Lebenshaltung anlangt, gleichmäßig ausgewirkt hat, und weil aus Gründen des gleichen Rechts alle diejenigen, die dem Staat ein Leben lang treu gedient haben, den gleichen Anspruch haben wie diejenigen, die dem Staat noch dienen können. Gehalt und Versorgungsbezüge des Beamten sind immer als eine Einheit betrachtet worden, und wir sollten uns davor hüten, jetzt anders zu verfahren. Wir stimmen auch der Auffassung, die vom Kollegen Miessner vorgetragen worden ist, in vollem Umfange zu, daß, wenn überhaupt eine Erhöhung der Besoldung stattfinden soll, es dann für alle gleichmäßig geschieht, wenn auch vielleicht mit dem Nachteil für alle, daß der Prozentsatz auf 12 oder vielleicht sogar auf 10 % herabgesetzt wird. In keinem Falle aber darf es ein geteiltes Recht für diesen Personenkreis geben.

    (Zuruf links: Das hätten wir schon im Januar haben können!)

    Ruhestandsbeamte, Witwen und Waisen leiden im
    besonderen unter den schwierigen Verhältnissen,


    (Fröhlich)

    die durch die Preiserhöhung eingetreten sind. Ihre Bezüge sind bereits nach der Währungsreform nicht unwesentlich gekürzt worden. Wir wären nie in der Lage, einem Gesetz zuzustimmen, das Beamte und Pensionäre ungleichmäßig behandelt, und wir warnen von den schwerwiegenden politischen Folgen, die ein solches Unrecht notwendigerweise nach sich ziehen muß.
    Wir begrüßen deshalb die Anträge der Freien Demokratischen Partei, der Deutschen Partei und der Bayernpartei, die die Bezüge der Pensionäre in die Erhöhung der Besoldung mit einbeziehen. Ich nehme an, daß der Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei nicht nur die Pensionäre aus den unter Art. 131 fallenden Personengruppen in die Besoldungserhöhung mit einbeziehen will, sondern ebenfalls die Empfänger von Übergangsgehalt.

    (Zuruf von der FDP: Jawohl!)

    Hierzu, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Ausführungen machen.
    Der verdrängte Beamte hatte nach der Verordnung über die Zahlung von Überbrückungshilfe früher die Möglichkeit, zusammen mit der Arbeitslosenfürsorge zu Bezügen von etwa 300 DM zu kommen. Wir haben im Ausschuß anläßlich der Beratung des Gesetzes nach Art. 131 darauf aufmerksam gemacht, daß bei einem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April die notwendige Folge die sein müßte, daß diese Personen rückwirkend mit dem 1. April die Arbeitslosenfürsorge zurückzahlen müßten. Dieser Zustand ist jetzt eingetreten. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums hatte damals im Ausschuß erklärt, daß das Bundesfinanzministerium dafür sorgen werde, daß solche Rückzahlungen nicht eintreten. Nun liegen die Dinge so, daß die Empfänger von Übergangsgehalt heute im allgemeinen weniger bekommen, als ihnen nach den Fürsorgerichtsätzen zustehen würde. Deshalb, glaube ich, sollte es eine Herzensangelegenheit des Hohen Hauses sein, gerade diesen Personenkreis in die Erhöhung mit einzubeziehen.
    Wir stimmen ebenfalls dem Antrag der Bayernpartei auf Drucksache Nr. 2439 zu, der eine einigermaßen gerechte Abfindung der verdrängten Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und ihre Wiedereinstellung herbeiführen will. Ich verweise hierbei auf einen Antrag, den meine Gruppe anläßlich der zweiten Lesung des Gesetzes nach Art. 131 gestellt hat, nämlich zumindest diesen Personenkreis unter gleichen Bedingungen in die Unterbringungspflicht mit einzubeziehen. Dieser Antrag ist damals mit einer schwachen Mehrheit abgelehnt worden. Wir haben die Hoffnung, daß wir auch hier eine Lösung finden, die diesem Personenkreis gerecht wird. Wir stimmen im übrigen der Überweisung der gestellten Anträge an die zuständigen Ausschüsse zu.

    (Beifall beim BHE.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich glaube, wir können über Punkt 3 a) bis e) en bloc abstimmen. Wir brauchen keine gesonderte Abstimmung; es ist hier in jedem Falle die Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß vorgeschlagen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Zu Punkt 3 f, Drucksache Nr. 2585. Wer für die Annahme des Ausschußantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegen einige Stimmen angenommen. — Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über das Inkrafttreten von Vorschriften des
Gesetzes über die Beförderung von Personen
zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen).
Es ist vom Ältestenrat vorgeschlagen worden, die Regierung möge sich mit der Verweisung auf die gedruckte Begründung begnügen und das Haus möge damit den Antrag als eingebracht annehmen. Außerdem soll auf Aussprache verzichtet werden.
— Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich schlage vor, daß die Vorlage an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen wird. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen).
Hier hat der Ältestenrat Ihnen denselben Vorschlag zu machen. Der Entwurf soll an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen werden. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1951 betreffend Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nr. 2477 der Drucksachen).
Auch hier wird Ihnen der Vorschlag gemacht, ohne besondere Begründung und Aussprache den Antrag an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2592, 2544 der Drucksachen).
Hier, meine Damen und Herren, ist noch die Redezeit zu regeln. Der Ältestenrat hat keinen eigenen Vorschlag zu machen.

(Abg. Mellies: 90 Minuten!)

— Sie beantragen 90 Minuten. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann ist die Redezeit auf 90 Minuten festgesetzt. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Serres zur Berichterstattung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günther Serres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Behandlung steht heute die Verordnung über Zolländerungen. Diese Verordnung hat ihre Rechtsgrundlage in § 4 des Zolltarifgesetzes. Danach ist die Bundesregierung auf Grund einer Generalvollmacht er-


    (Dr. Serres)

    mächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, mit denen sie die bestehenden Zollsätze ermäßigen oder aufheben kann.
    Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung Gebrauch gemacht. Sie hat uns zunächst in einem Schreiben an den Herrn Präsidenten des Bundestags eine Vorlage — vom 9. Juli dieses Jahres — gemacht, und darin die ersten Vorschläge über Zollbegünstigungen unterbreitet. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese Vorlage unzureichend war. Das Kabinett hat durch die beteiligten Ministerien selber erklärt, daß man mit der Abstimmung unter den Ressorts nicht rechtzeitig fertiggeworden sei und sich vorbehalte, eine neue Verordnung vorzulegen. Das ist mit Schreiben vom 6. September dieses Jahres geschehen. Mit diesem Schreiben an den Herrn Präsidenten des Bundestags hat das Bundeskabinett die Verordnung vorgelegt, die nunmehr heute zur Beratung steht.
    Die Besonderheit nach § 4 des Zolltarifgesetzes liegt darin, daß diese von der Bundesregierung zu erlassende Rechtsverordnung der Zustimmung des Bundestags unterliegt. Wir haben damit, meine Damen und Herren, ein verfassungsrechtliches Novum, über das ja schon bei der Verabschiedung des Zolltarifgesetzes diskutiert worden ist. Außerdem ist vorgesehen, daß der Bundesrat zu der Verordnung gehört werden muß. Der Bundesrat hat inzwischen zu der Verordnung Stellung genommen. Bei den Verhandlungen in der Unterkommission Zolltarif und im Außenhandelsausschuß, der j a federführend war, hat Herr Minister Lübke als Vertreter des Bundesrats die Stellungnahme des Bundesrats bekanntgegeben. Die Verordnung ist diesem Hohen Hause in der 162. Sitzung am 13. September dieses Jahres vorgelegt worden. Das Plenum hat die Verordnung zur weiteren Beratung dem Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat die Verordnung, wie üblich, der Unterkommission Zolltarif überwiesen, in der seit langer Zeit eine Reihe von Kollegen des Ausschusses für Außenhandelsfragen für die Behandlung von Zolltariffragen tätig sind und daher über besondere Sachkenntnis verfügen. Die Beschlüsse der Unterkommission Zolltarif sind von dem Ausschuß für Außenhandelsfragen in seiner Sitzung am 25. September dieses Jahres gebilligt worden. Die Bedeutung der Verordnung liegt darin, daß sie eine Ergänzung zum bestehenden Zolltarifgesetz und zu den Protokollen von Torquay, die die Vertragszollsätze enthalten, darstellt.
    Lassen Sie mich kurz noch einige allgemeine Bemerkungen vorausschicken, bevor ich in die Einzelbesprechung der Verordnung eintrete. Wir haben zunächst, entgegen der Auffassung des Kabinetts, davon abgesehen, Termine in die Verordnung über Zolländerungen hineinzunehmen. Das Bundeskabinett hatte z. B. für verschiedene Positionen eine zeitliche Begrenzung etwa bis Ende 1952 oder bis Ende 1953 vorgesehen. Wir waren in der Unterkommission Zolltarif und auch im Ausschuß für Außenhandelsfragen übereinstimmend der Auffassung, daß diese Terminierung unzweckmäßig sei und nicht dem Sinne des § 4 des Zolltarifgesetzes entspreche. Wir haben daher diese gesamten Terminierungen in der Verordnung gestrichen, allerdings mit Ausnahme der wenigen Fristen, die für saisonale Zollbegünstigungen vorgesehen sind.
    Im einzelnen hatte die Unterkommission Zolltarif zu den Bestimmungen der Verordnung über Zolländerungen Stellung zu nehmen; sie hat außerdem aber auch noch zusätzlich Wünsche, die von verschiedenen Seiten an uns herangetragen worden sind, diskutiert und . sich zu eigen gemacht, die nun noch nachträglich in die Verordnung hineingebaut worden sind. Die Beschlüsse der Unterkommission Zolltarif und des Ausschusses für Außenhandelsfragen sind zum Teil einstimmig, zum Teil aber auch nur mit Mehrheit gefaßt worden. Grundsätzlich möchte ich voranstellen, daß vor allem die SPD-Fraktion verlangt hat, die Zollbegünstigungen per 1. Juli dieses Jahres wiederherzustellen. Diesen Anträgen ist, von der Mehrheit des Ausschusses im allgemeinen nicht stattgegeben worden. Bis zum 30. Juni dieses Jahres waren verhältnismäßig weitgehende Zollbegünstigungen in Kraft; für die Übergangszeit vom 1. Juli bis 1. Oktober dieses Jahres, zu welchem Zeitpunkt die Verordnung über Zolländerungen in Kraft tritt, hat der Herr Bundesfinanzminister die bestehenden Zollbegünstigungen entweder ganz oder zum Teil durch Verwaltungsanordnung aufgehoben, wozu er bis dahin ermächtigt war. Die neue Regelung tritt nunmehr am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft.
    Meine Damen und Herren! Kurz einige Erläuterungen der Details der Verordnung: Der § 1 enthält Unterpositionen von 1 bis 70, die sich auf die verschiedenen Positionen des Zolltarifs beziehen. In Ziffer 1 der Verordnung, die als Anhang der Drucksache Nr. 2592 beigefügt ist, finden wir zunächst die Position „Rinder zum Schlachten unter Zollsicherung, in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni." Sie sehen hier erstmalig die saisonale Terminierung, die wir hier vorgenommen haben. Die Vorlage der Bundesregierung sah einen ermäßigten Zollsatz von 5 % vor. Nach Anhörung von sachverständigen Kollegen des Ernährungsausschusses hat die Unterkommission Zolltarif mit Mehrheit beschlossen, Ihnen einen Satz von 7 % in Vorschlag zu bringen, wobei ich bemerke, daß sich der Bundesrat der Regierungsvorlage — mit 5 % —angeschlossen hatte.
    In Ziffer 2 ist von der Unterkommission Zolltarif eine neue Position aufgenommen worden; sie betrifft Schweine, lebend, im Stückgewicht von mehr als 35 Kilogramm. Hier ist von der Mehrheit des Ausschusses ein ermäßigter Zollsatz von 8 % vorgesehen.
    Unter Ziffer 3, Fleisch von Rindern, gefroren, also Gefrierfleisch, sah die Regierungsvorlage Zollfreiheit vor. Nach Anhörung von Sachverständigen aus dem Ernährungsausschuß hat sich die Mehrheit des Ausschusses dahin entschieden, einen ermäßigten Zollsatz von 10 % für Gefrierfleisch einzuführen. Die Begründung liegt darin, daß Bedenken bestanden, beispielsweise in Schleswig-Holstein, die See-Grenzschlachthäuser ohne jeden Schutz zu lassen. Wir haben uns daher entschlossen, diesen Zollsatz von 10 % vorzuschlagen. Auch der Bundesrat hat sich einstimmig auf diesen Standpunkt gestellt, also ebenfalls den ermäßigten Satz von 10 % vorgeschlagen.
    Die nächste Position, Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren, ist neu hinzugekommen. Wir haben uns mit Mehrheit für einen Satz von 16 % entschieden.
    Unter Position 5, Lebern von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren, in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April, ist auch ein Satz von 7 % gegenüber 5 % der Regierungsvorlage vorgeschlagen.
    Die nächste Ziffer 4, Schweinespeck, frisch, bzw. Schweinespeck, gekühlt oder gefroren, ist mit je 100/o in der Fassung der Regierungsvorlage gebilligt


    (Dr. Serres)

    worden, ebenso die Ziffer 5, Schellfisch usw., mit 5 %.
    Die folgende Position unter Ziffer 6 ist neu aufgenommen worden. Sie bezieht sich auf Hühnereier. Wir haben es grundsätzlich bei dem neuen Vertragszollsatz von 15 % bewenden lassen, haben uns allerdings mit Mehrheit entschlossen, für die Zeit vom 1. September bis 15. Februar, also die Zeit, in der der Eieranfall in Deutschland verhältnismäßig gering ist, einen ermäßigten Zollsatz von 5 % in Vorschlag zu bringen.
    Die anschließende Position unter Ziffer 7 ist wieder gemäß der Regierungsvorlage mit Zollfreiheit angenommen worden. Desgleichen gilt für Ziffer 8, Pilze mit 15 % und Ziffer 9, Erbsen — es handelt sich hier um Vorprodukte für die Suppenindustrie —, Zollfreiheit. Ebenso ist für die Ziffern 10 und 11, Weizen und Roggen, Zollfreiheit vorgesehen. Auch sie sind vom Ausschuß einstimmig angenommen worden. Bei der Position 12, Reisfuttermehl, haben wir einen ermäßigten Zollsatz von 12 °/o gebilligt, und zwar um der ersten Verarbeitungsstufe in Deutschland einen gewissen Schutz zu gewähren. Ziffer 13, Korbweiden, ist mit Zollfreiheit angenommen worden.
    Die Ziffer 14 ist neu in die Verordnung aufgenommen worden; sie bezieht sich auf Schweineschmalz. Wir haben hier mit Mehrheit beschlossen, für rohes Schweineschmalz 10 %, für gereinigtes Schweineschmalz 20 % und für gereinigtes Schweineschmalz, das durch Transport usw. beschmutzt ist und zum Einschmelzen bestimmt ist, 10 %. Der Bundesrat hatte andere Sätze vorgeschlagen, und zwar in der soeben genannten Reihenfolge die Sätze von 7, 7 und 15 %. Die Ziffer 15 sieht Zollfreiheit für Fleischextrakte vor; sie ist einstimmig angenommen worden.
    Neu ist aufgenommen worden die Ziffer 16 für Rüben- und Rohrzucker. Der Ausschuß hat sich hier einstimmig für Zollfreiheit entschieden. Ziffer 17, Tomatenmark, sieht, entsprechend der Regierungsvorlage, 10 % vor bei Einfuhr in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Rohgewicht von 5 kg oder mehr. Dagegen haben wir eine kleine Änderung gegenüber der Regierungsvorlage bei Tomatenmark vorgenommen, das in Fässern eingeführt und hier in Deutschland weiterverarbeitet wird; dafür haben wir einen ermäßigten Zollsatz von 5 % beschlossen. Neu ist ferner die Ziffer 18 in die Verordnung aufgenommen worden, die in der Regierungsvorlage nicht enthalten war. Sie befaßt sich mit Obstpülpe. Hier haben wir, gestaffelt. ermäßigte Sätze von 5, 5, 10 und 15 % vorgesehen.
    Wesentliche Bedeutung hat ferner die Ziffer 19, die sich mit Erdöl befaßt. Die Unterposition 5, die die verschiedenen Herkunftsarten des Erdöls enthält, ist vom Ausschuß einstimmig im Sinne der Regierungsvorlage angenommen worden. Dagegen haben sich bei der Position 6, Heizöl, Meinungsverschiedenheiten ergeben. Der Satz von 1 DM für Heizöl ist nur durch Mehrheitsbeschluß zustande gekommen.
    Meine Damen und Herren, wir können dann einen verhältnismäßig großen Sprung machen, und zwar von Position 20 bis Position 47. Es handelt sich im wesentlichen um den Chemiesektor, und zwar um solche Positionen, die bisher zu den verbotenen Industrien gehörten. Sie werden sich vielleicht entsinnen, daß wir bei der Verabschiedung des Zolltarifgesetzes für diese Positionen vielfach einen Zollsatz von 40 % vorgeschlagen hatten, um jeweils die Möglichkeit zu haben, den effektiven Zollsatz im Wege der Zollbegünstigung niedriger festzusetzen. Das ist nunmehr mit dieser Verordnung geschehen. Sie werden feststellen, daß für die Mehrzahl der Positionen Zollfreiheit vorgesehen ist. Was einige wenige Ausnahmen betrifft, so verweise ich auf Ziffer 22, Phosphorchlorid, und Ziffer 23, Ätzkali, mit 15 bzw. 2 % sowie auf Ziffer 31, Mononatriumphosphat, mit 10 %. Wo hier noch Zollsätze vorgesehen sind, sind die Beschlüsse nur mit Mehrheit zustandegekommen.
    Ab Ziffer 48 folgen dann einige Positionen, die mit Holz in Zusammenhang stehen. Zunächst wurde für Leitungsmaste, Ziffer 48, im Sinne der Regierungsvorlage Zollfreiheit angenommen. Dasselbe gilt für Ziffer 49, Nadelholz. Ziffer 50 sieht einen Zollsatz von 10 % für Geflechte aus Holzspan vor. Es handelt sich hier um Vorprodukte der Hutindustrie; das Produkt wird für die Fertigung von Erntehüten benötigt. Ziffer 51 enthält eine Ermäßigung der Position Holzzellstoff zur Herstellung von Kunstseide oder Zellwolle aus künstlicher Spinnmasse auf 5 %. Dieser Beschluß ist in beiden Ausschüssen ebenfalls nur mit Mehrheit zustandegekommen. Zwischendurch war eine Entscheidung gefallen, Zollfreiheit herzustellen. Diese Entscheidung ist aber später wieder revidiert worden. Ziffer 52 bringt Zollfreiheit für Zeitungsdruckpapier und übriges Druckpapier. In der Unterziffer 5 ist allerdings die Rollenbreite in 31 cm geändert worden. Die Ziffer 53, Fäden aus Asbest, 23 %, wurde nur mit Mehrheit angenommen.
    Dann ist noch kurz die Ziffer 54 zu erläutern. Wir kommen hier in das Gebiet von Eisen und Stahl. In der ursprünglichen Vorlage der Regierung waren hier die Positionen 50 bis 52 vorgesehen. Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, die Positionen 50 und 52 zu streichen, sie also nicht in die Zollbegünstigung aufzunehmen. Ich erspare mir längere Ausführungen dazu. Der Grund ist im wesentlichen der gewesen, daß man mit Rücksicht auf die schwebenden Schumanplan-Verhandlungen keinen präjudizierenden Beschluß fassen wollte. Die Ziffer 51 ist bestehen geblieben und ist jetzt Ziffer 54. Sie sieht für Ferrosiliziummangan Zollfreiheit vor. Allerdings hat der Ausschuß einen einstimmigen Beschluß zu diesen Positionen 50 bis 52 dahingehend gefaßt, daß bei allen Eisen- und Stahlpositionen keine gegenüber dem Stand vom 30. Juni 1951 höheren Belastungen eintreten sollen. Außerdem war der Ausschuß der Auffassung, daß Zollerlaß im Billigkeitswege in dem bisherigen Umfang für Artikel mit gebundenen Inlandspreisen ausgesprochen werden solle.
    Es folgen dann die Positionen 55 bis 70. Hier handelt es sich um NE-Metalle. Grundsätzlich haben wir, entsprechend der Vorlage der Bundesregierung, für die NE-Metalle Zollfreiheit ausgesprochen, für die erste Stufe der Verarbeitung — beispielsweise bei Kupfer: Stangen, Profile und Drähte bzw. Tafeln und Bleche usw. — dagegen einen kleinen Zollschutz eingeführt, im Falle von Kupfer — das sind die Ziffern 56 und 57 — je 5 %. Entsprechende Regelungen haben wir bei den übrigen NE-Metallen getroffen. Soweit hier noch Zollsätze angesetzt worden sind, sind die Beschlüsse auch nur mit Mehrheit gefaßt worden.
    Das waren die Erläuterungen zu § 1 der Verordnung mit den Ziffern 1 bis 70.
    § 2 besagt schließlich, daß diese Verordnung am 1. Oktober 1951 in Kraft tritt. Sie tritt damit


    (Dr. Serres)

    gleichzeitig mit dem neuen Zolltarifgesetz und mit den Vertragszollsätzen gemäß den Protokollen von Torquay in Kraft.
    Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, der mitberatend eingeschaltet war, hat gestern ebenfalls noch die Verordnung über Zolländerungen beraten. Er hat sich mit Mehrheit den Beschlüssen der Unterkommission Zolltarif und des Ausschusses für Außenhandelsfragen angeschlossen.
    Es bleibt mir zum Schluß, meine Damen und Herren, nur noch übrig, Ihnen den Antrag des Ausschusses für Außenhandelsfragen — Drucksache Nr. 2592 — vorzutragen. Er lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. der Verordnung in der nachstehenden Fassung zuzustimmen;
    2. den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Zollbegünstigungen — Nr. 2356 der Drucksachen — durch Beschluß zu Ziffer 1 für erledigt zu erklären;
    3. die zu dieser Verordnung vorliegenden Petitionen für erledigt zu erklären.
    Ich darf Sie bitten, diesem Antrag des Ausschusses für Außenhandelsfragen zuzustimmen.