Rede von
Hans-Gerd
Fröhlich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(WAV)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sehen es als eine außerordentlich bedauerliche Tatsache an, daß in dem Regierungsentwurf eine Erhöhung der Pensionen aus Haushaltsgründen nicht vorgesehen ist. Dieser Auffassung der Regierung können wir unter keinen Umständen beipflichten, weil wir der Meinung sind, daß sich das veränderte Preisgefüge auf alle Menschen, was ihre Lebenshaltung anlangt, gleichmäßig ausgewirkt hat, und weil aus Gründen des gleichen Rechts alle diejenigen, die dem Staat ein Leben lang treu gedient haben, den gleichen Anspruch haben wie diejenigen, die dem Staat noch dienen können. Gehalt und Versorgungsbezüge des Beamten sind immer als eine Einheit betrachtet worden, und wir sollten uns davor hüten, jetzt anders zu verfahren. Wir stimmen auch der Auffassung, die vom Kollegen Miessner vorgetragen worden ist, in vollem Umfange zu, daß, wenn überhaupt eine Erhöhung der Besoldung stattfinden soll, es dann für alle gleichmäßig geschieht, wenn auch vielleicht mit dem Nachteil für alle, daß der Prozentsatz auf 12 oder vielleicht sogar auf 10 % herabgesetzt wird. In keinem Falle aber darf es ein geteiltes Recht für diesen Personenkreis geben.
Ruhestandsbeamte, Witwen und Waisen leiden im
besonderen unter den schwierigen Verhältnissen,
die durch die Preiserhöhung eingetreten sind. Ihre Bezüge sind bereits nach der Währungsreform nicht unwesentlich gekürzt worden. Wir wären nie in der Lage, einem Gesetz zuzustimmen, das Beamte und Pensionäre ungleichmäßig behandelt, und wir warnen von den schwerwiegenden politischen Folgen, die ein solches Unrecht notwendigerweise nach sich ziehen muß.
Wir begrüßen deshalb die Anträge der Freien Demokratischen Partei, der Deutschen Partei und der Bayernpartei, die die Bezüge der Pensionäre in die Erhöhung der Besoldung mit einbeziehen. Ich nehme an, daß der Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei nicht nur die Pensionäre aus den unter Art. 131 fallenden Personengruppen in die Besoldungserhöhung mit einbeziehen will, sondern ebenfalls die Empfänger von Übergangsgehalt.
Hierzu, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Ausführungen machen.
Der verdrängte Beamte hatte nach der Verordnung über die Zahlung von Überbrückungshilfe früher die Möglichkeit, zusammen mit der Arbeitslosenfürsorge zu Bezügen von etwa 300 DM zu kommen. Wir haben im Ausschuß anläßlich der Beratung des Gesetzes nach Art. 131 darauf aufmerksam gemacht, daß bei einem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April die notwendige Folge die sein müßte, daß diese Personen rückwirkend mit dem 1. April die Arbeitslosenfürsorge zurückzahlen müßten. Dieser Zustand ist jetzt eingetreten. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums hatte damals im Ausschuß erklärt, daß das Bundesfinanzministerium dafür sorgen werde, daß solche Rückzahlungen nicht eintreten. Nun liegen die Dinge so, daß die Empfänger von Übergangsgehalt heute im allgemeinen weniger bekommen, als ihnen nach den Fürsorgerichtsätzen zustehen würde. Deshalb, glaube ich, sollte es eine Herzensangelegenheit des Hohen Hauses sein, gerade diesen Personenkreis in die Erhöhung mit einzubeziehen.
Wir stimmen ebenfalls dem Antrag der Bayernpartei auf Drucksache Nr. 2439 zu, der eine einigermaßen gerechte Abfindung der verdrängten Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und ihre Wiedereinstellung herbeiführen will. Ich verweise hierbei auf einen Antrag, den meine Gruppe anläßlich der zweiten Lesung des Gesetzes nach Art. 131 gestellt hat, nämlich zumindest diesen Personenkreis unter gleichen Bedingungen in die Unterbringungspflicht mit einzubeziehen. Dieser Antrag ist damals mit einer schwachen Mehrheit abgelehnt worden. Wir haben die Hoffnung, daß wir auch hier eine Lösung finden, die diesem Personenkreis gerecht wird. Wir stimmen im übrigen der Überweisung der gestellten Anträge an die zuständigen Ausschüsse zu.