Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Unterstützung meiner Fraktion habe ich bereits am 28. März einen Antrag vorgelegt, die Bezüge der Beamten, Ruheständler und der übrigen Versorgungsberechtigten mit Wirkung vom 1. April 1951 ab um 20 % zu erhöhen. Der Antrag meiner Fraktion hängt im Beamtenrechtsausschuß.
— Herr Kollege Wuermeling, Sie sagen, weil der Deckungsvorschlag fehlt. Vielleicht darf ich annehmen, daß Ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag bisher nicht eingebracht hat, weil sie ebenfalls nicht in der Lage ist, einen Deckungsvorschlag vorzulegen.
— Darauf warte ich.
Der Herr Finanzminister hat ein halbes Jahr gebraucht, um zu dem Problem überhaupt Stellung zu nehmen. Die Vorlage ist eben Flickwerk genannt worden. Ich will mich dieses Ausdrucks nicht bedienen, bin aber der Meinung, daß es mindestens nur ein Stückwerk ist, was die Regierung durch den Herrn Bundesfinanzminister hier vorgelegt hat.
Wenn unser Antrag so viel Zeit gebraucht hat, nämlich ein halbes Jahr, um überhaupt Gegenstand einer Debatte im Plenum zu werden, dann hätte man wenigstens annehmen dürfen, daß der Herr Finanzminister in diesem halben Jahre ganze Arbeit geleistet hätte.
Inzwischen sind einige weitere Anträge dem Bundestag vorgelegt worden — sie datieren aus dem Monat Juli —, nämlich der Bayernpartei, der Deutschen Partei und der Freien Demokratischen Partei, die sich ebenfalls mit dem Problem befassen und die, Herr Abgeordneter Wuermeling, soviel ich weiß, auch keinen Deckungsvorschlag enthalten. Wir freuen uns darüber, daß auch andere Fraktionen unseren Antrag durch ihre Anträge unterstützt haben.
Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Böhm hat in der Hauptsache und sehr ausführlich zu den Dingen Stellung genommen. Ich kann mich im wesentlichen darauf beziehen und auch auf das, was der Herr Kollege Etzel von der Bayernpartei soeben gesagt hat. Unser Anliegen geht nicht zuletzt dahin, daß die Ruheständler, Witwen und Waisen bei einer Erhöhung der Bezüge der aktiven Beamten unter allen Umständen und in derselben Höhe miterfaßt werden.
Es ist erfreulich, daß auch die nach unserem Antrag gestellten Anträge dasselbe wollen.
Auf diesem Gebiete gibt es — das ist eben schon gesagt worden — kein teilbares Recht. Man kann nicht, Herr Bundesfinanzminister, ausschließlich mit haushaltsrechtlichen Gründen operieren und sagen: In diesem Augenblick geht es nicht, die Ruheständler, Witwen und Waisen müssen bis zur neuen Besoldungsregelung warten. Es ist vorhin voti dem Optimismus der Regierung im Hinblick auf die Gestaltung des neuen Etats gesprochen worden. Auch ich bin der Meinung: wenn das eintreten soll, was aus diesem Optimismus spricht, dann werden die Ruheständler, Witwen und Waisen in den nächsten Jahren überhaupt keine Erhöhung ihrer Bezüge bekommen.
Mit dem Antrag der Bayernpartei, der zu dem Gesetz gemäß Art. 131 des Grundgesetzes gestellt worden ist, sind wir einverstanden; wir werden genauestens prüfen, was sich nach der Richtung hin noch tun läßt.
Nicht einverstanden sind wir dagegen damit, daß der Zentrumsantrag betreffend die Wiedergewährung von Zulagen an Hilfsschullehrer der Regierung lediglich zur Erwägung überwiesen wird mit dem Anheimgeben, bei der neuen Besoldungsregelung zu überlegen, was da noch getan werden kann. Meine Damen und Herren, hier handelt es sich nicht darum, die Bezüge der Hilfsschullehrer zu erhöhen, sondern darum, ihnen die Zulage, die man ihnen genommen hat, vor der Neuregelung der Besoldung wieder zu geben. Der Regierungsvertreter hat im Beamtenrechtsausschuß erklärt, das werde zu Berufungen führen. Ja, meine Damen und Herren, wenn noch mehr Leute so geschädigt worden sind und sich dann darauf berufen, daß hier etwas wiedergutgemacht worden ist, dann muß geprüft werden, wie auch das an anderer Stelle geschehene Unrecht wiedergutgemacht werden kann. Das mit den Berufungen ist ein alter bürokratischer Einwand, auf den man sich meiner Meinung nach nicht zurückziehen kann, wenn es gilt, Unrecht aus der Welt zu schaffen.
Ich unterstreiche noch einmal: Es geht um die Erhöhung der Beamtenbezüge um 20 %, die wohl bescheiden genug ist. Ich bleibe auch bei diesem meinen Antrag vom März vorigen Jahres und beantrage jetzt nicht eine größere Erhöhung der Bezüge. Wir fügen uns da dem, was eben möglich ist. Wenn ich jedoch meinen Antrag auf Erhöhung der Bezüge um 20 °Io aufrechterhalte, dann tue ich das heute mit dem nachdrücklichen Hinweis darauf, daß es unter keinen Umständen angängig ist, die Ruheständler, Witwen und übrigen Versorgungsberechtigten von dieser Erhöhung, und zwar rückwirkend vom 1. April 1951, auszuschließen.