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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951 6695 165. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6697B, 6712B, 6723C Beschluß des Rechtsausschusses zur Frage der Vertretung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht in dem Rechtsstreit über die Neugliederung im Südwestraum 6697C, 6730D, 6737A zur Geschäftsordnung: Dr. Jaeger (CSU) 6697C Dr.-Ing. Decker (BP) 6737B Renner (KPD) 6737C zur Sache: Dr. Jaeger (CSU) 6737D Dr. Arndt (SPD) 6738C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6740B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6741A Beschlußfassung 6741C Anfrage Nr. 170 der Abg. Strauß, Spies u Gen. betr. Verwendung von Besatzungskosten (Nrn. 2026, 2598 der Drucksachen) 6697D Vorlage der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Sicherung des Besatzungsbedarfs (VO Besatzungsbedarf II/51) . . 6697D Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Haltung der Bundesrepublik gegenüber den Juden) 6697D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6697D Löbe (SPD) 6698C Dr. von Brentano (CDU) 6699A Dr. Schäfer (FDP) 6699B Dr. von Merkatz (DP) 6699B Dr. Reismann (Z) 6699C Dr.-Ing. Decker (BP) 6699D Präsident Dr. Ehlers 6700A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutsche Wahlen) (Nm. 2593, 2596, 2621 der Druck- sachen) 6700A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6700A Wehner (SPD) 6701B Kiesinger (CDU) 6704C, 6711D Frau Wessel (Z) 6704D Reimann (KPD) 6705C Dr. Kather (CDU) 6708B Tichi (BHE-DG) 6708D Dr. Fink (BP) 6709C Löfflad (WAV) 6709D von Thadden (Fraktionslos) . . . 6709D Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6710C Goetzendorff (Fraktionslos) 6711C Abstimmungen 6711C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. § 52 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2439 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anpassungsmaßnahmen für Altpensionäre und Althinterbliebene (Nr. 2445 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Bezüge für Pensionäre und den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis (Nr. 2470 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Erhöhung der Pensionen (Nr. 2511 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufhebung der bisherigen Kürzung der Grundgehälter der Hilfsschullehrer (Nrn. 2585, 2495 der Drucksachen) 6712C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6712D Böhm (SPD) 6713A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6715A Gundelach (KPD) 6716A Pannenbecker (Z) 6717A Dr. Miessner (FDP) 6717D Fröhlich (BHE-DG) 6719D Ausschußüberweisungen 6720B Beschlußfassung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen) 6720C Ausschußüberweisung 6720C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1951 betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nr. 2477 der Drucksachen) 6720D Ausschußüberweisung 6720D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Verordnung über Zolländerungen (Nrn. 2592, 2544 der Drucksachen; Umdruck Nr. 318) 6720D, 6723C Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 6720D Unterbrechung der Sitzung . . 6723C Kalbitzer (SPD) 6723D Lampl (BP) 6725C Struve (CDU) 6726B Freudenberg (FDP-Hosp.) 6727D Tobaben (DP) 6728D Lange (SPD) 6729B Abstimmungen 6730C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kuntscher, Tobaben, Dannemann u. Gen. betr. Erhöhung der Mittel für den Küstenschutz und den Schutz küstenbedingter Gebiete (Nrn. 2456, 1944 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Finanzhilfe für Schleswig-Holstein über den Antrag der Fraktion der BP betr. Wohnungsbaudarlehen an Be- satzungsverdrängte über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung des Bundespressechefs Dr. Brand über den Antrag der Fraktion der BP betr. Benutzung von Dienstwagen zu parteipolitischen Zwecken durch Mitglieder des Bundeskabinetts (Nrn. 2457, 582, 1407, 1445, 1610 der Drucksachen) 6723B Beratung zurückgestellt 6723C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen) mit den dazugehörigen Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Umdruck Nr. 315) . . . 6730D, 6741C zur Geschäftsordnung: Bausch (CDU) 6731A Mellies (SPD) 6757C Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Nr. 2601 der Drucksachen) . . . 6731B Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731B Abstimmung 6731C Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731C Bausch (CDU), Berichterstatter . . 6731C Abstimmung 6731D Einzelplan Va — Haushalt des Deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Blachstein (SPD), Berichterstatter 6731D Abstimmung 6731D Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 2601 der Drucksachen) 6731D Abstimmung 6732A Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 2601 der Drucksachen) 6732A Frau Dr. Probst (CDU), Berichterstatterin 6732A Müller (Frankfurt) (KPD) . . 6732A, 6735A Mellies (SPD) 6734B Schütz (CSU) 6734C Dr. Mende (FDP) 6736B Abstimmung 6736B Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats (Nr. 2601 der Drucksachen) 6736B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), . Berichterstatter 6736B Dr. Luetkens (SPD) 6736C Hellwege, Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats . . 6736D Mellies (SPD) 6736D Abstimmung 6737A Einzelplan XX — Haushalt des Bundesrechnungshofs (Nr. 2601 der Drucksachen) 6741C Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 6741D Abstimmung 6741D Einzelplan XXII — Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 2601 der Drucksachen) 6742A, 6750B Mellies (SPD): als Berichterstatter 6750B als Abgeordneter 6750D Renner (KPD) 6750C, 6751D Neumann (SPD) 6750D Dr. Tillmanns (CDU) 6752B Abstimmung 6752C Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestages (Nr. 2602 der Drucksachen) 6742A Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6742A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6742A Gundelach (KPD) 6742B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 6742D Ritzel (SPD) 6742D Abstimmung 6743A Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete (Nr. 2605 der Drucksachen, Umdruck Nr. 321) 6743A, 6752C, 6760 Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6752D, 6760 Fisch (KPD) 6752D Abstimmung 6753B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für den Marshallplan (Nr. 2606 der Drucksachen) 6743A zur Sache: Blachstein (SPD), Berichterstatter 6743A Rische (KPD) 6743B zur Geschäftsordnung: Dr. Wellhausen (FDP) 6747C Mellies (SPD) 6747C Renner (KPD) 6748A zur Sache: Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 6748C Abstimmung 6750A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 2608 der Drucksachen, Umdruck Nr. 311) 6753C, 6761 Erler (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) . . . 6753C, 6761 Dr. Arndt 6753C Abstimmung 6753D Einzelplan X — Haushalt des Bundes ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2611 der Drucksachen, Umdruck Nr. 319 [neu]) . . . 6753D Brese (CDU), Berichterstatter . . 6753D Kriedemann (SPD) 6755A Niebergall (KPD) 6756C Struve (CDU) 6756D Abstimmung 6757C Einzelplan XI — Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 2612 der Drucksachen) 6757D Arndgen (CDU), Berichterstatter . 6757D Abstimmung 6758B Einzelplan XXVI — Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 2619 der Drucksachen, Umdruck Nr. 320) 6758B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 6758B Abstimmung 6759D Nächste Sitzung 6759D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan IV b — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete 6760 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz 6761 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan IVb - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nrn. 2500, 2600, 2605 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Miessner (FDP) Der Einzelplan IV b ist vom Haushaltsausschuß ohne Abänderungen angenommen worden. Die Verwaltung dieses Einzelplanes ist mit der Schaffung des Auswärtigen Amtes von der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten auf dieses übertragen worden. Nur der Tit. 34 ist der Verwaltung des Deutschen Bundestages überlassen worden. Es handelt sich bei diesem Titel um Ausgaben für die Teilnahme deutscher Delegierter an den Sitzungen des Europarates. Der Einzelplan IV b hat gegenüber dem Vorjahre insofern eine Veränderung erfahren, als unter dem neuen Tit. 35 die Kosten aufgenommen werden mußten, die durch die Teilnahme des Bundesministers des Auswärtigen als Mitglied des Ministerausschusses und des ihn begleitenden Arbeitsstabes an den Tagungen des Ministerausschusses entstehen. Gegenüber dem Haushalt 1950 ist trotzdem eine Verminderung der Gesamtsumme um 817 000 DM eingetreten. Diese Verminderung erklärt sich daraus, daß einmal der vom Bund für das Verwaltungsjahr 1950 auf den Betriebskapitalfonds eingezahlte Anteil mit einem Teilbetrag von 321 019 ffrs auf die für das Verwaltungsjahr 1951 erforderliche Zahlung angerechnet worden ist und daß der Beitrag des Deutschen Rats der Europäischen Bewegung an den Internationalen Rat um 614 £ ermäßigt wurde. Eine weitere Ermäßigung hat sich dadurch ergeben, daß der im Rechnungsjahr 1950 für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1949 veranschlagt gewesene Beitragsanteil niedergeschlagen worden ist. Die Höhe dieser Ermäßigung beträgt 1 929 E. Namens der Mehrheit des Haushaltsausschusses habe ich Sie, meine Damen und Herren, um die Annahme des Einzelplanes IV b zu bitten. Dr. Miessner Berichterstatter. Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 165. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz - (Nrn. 2500, 2600, 2608 der Drucksachen; Umdruck Nr. 311) Berichterstatter : Abgeordneter Erler (SPD) Die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz und der ihm nachgeordneten Behörden sind in der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 — Einzelplan VII — sowie im Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan des Jahres 1950 in der 133. Sitzung des Bundestages vom 11. April 1951 (Seiten 5121 ff.) eingehend dargestellt. Wie bei den anderen Haushalten sind im wesentlichen die Ansätze des Vorjahres unverändert übernommen worden. Das Bundesverfassungsgericht — Kap. 2 — wurde jetzt erst gebildet. Infolgedessen konnte der nur für einen Monat gedachte Vorjahresansatz nicht übernommen werden. Umgekehrt sind im Zuge ihrer Auflösung die Ansätze für das Deutsche Obergericht — Kap. 4 a — und die Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht Kap. 4 b — weiterhin zusammengeschrumpft. Die Einnahmen beider Einrichtungen betragen 240 000 DM gegen 6 800 DM im Vorjahr, die Ausgaben 184 200 DM gegen 235 200 DM im Vorjahr. Andere Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei den folgenden Positionen, wobei weitere Einzelheiten dem Einzelplan VII selbst, der Drucksache 2608 und dem dieser Drucksache beigefügten erläuternden Material zu entnehmen sind: Einnahmen: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 7: Gewinn aus der Herausgabe des Bundesanzeigers. 60 000 DM erstmalig an dieser Stelle veranschlagt. Kap. 4, Bundesgerichtshof; Tit. 3: Gebühren und Strafen. 150 000 DM mehr infolge größeren Geschäftsanfalles. Kap. 5, Deutsches Patentamt; Tit. 3: Gebühren und Strafen. Infolge der vermehrten Erteilung von Patenten und dergleichen erhöhen sich die Einnahmen um 249 200 DM. Aus dem gleichen Grunde werden sich bei Tit. 4 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — die Einnahmen des Patentamtes um 744 200 DM erhöhen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das Deutsche Patentamt mit einer Einnahme von 14 161 400 DM und einer Ausgabe von 13 966 200 DM wiederum keinen Zuschuß erfordert. Es ist daher durchaus gerechtfertigt, für den weiteren Aufbau seiner Tätigkeit erneut unter Kap. E 15 985 000 DM einmalig zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Schreibmaschinen, Büchern, Prüfstoffen usw. zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 1950 waren hierfür einmalig 1 '700 000 DM angesetzt. Ausgaben: Kap. 1, Bundesministerium der Justiz; Tit. 3 und 4: Hilfsleistungen durch Beamte und nichtbeamtete Kräfte. Die Ansätze hierfür haben sich um 35 000 DM bzw. 51 100 DM erhöht. Es handelt sich um vorübergehende Aufgaben, die mit Hilfe von aus anderen Dienststellen abgeordneten Beamten und von Angestellten durchgeführt werden, um eine Vermehrung der planmäßigen Beamtenstellen im Ministerium zu vermeiden. Tit. 7. Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich mit der Zuweisung weiteren Wohnraumes in Bonn und Umgebung um 56 000 DM verringert. Tit. 15: Unterhaltung der Dienstgebäude. Der Mehrbetrag von 8 000 DM entfällt auf die Unterhaltung des mit dem Dienstgebäude zusammen ermieteten Gartens von 10 ha, dessen Ertrag der Kantine des Ministeriums zufällt. Tit. 16 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — erfordert 9 000 DM weniger, weil die Siedlung Oberursel hier wegfällt. Tit. 21: Umzugskosten. Der Bedarf ist . um 20 000 DM geringer als im Vorjahr. Tit. 31: Beiträge an internationale Rechtsorganisationen. Da die Bundesrepublik einer Reihe internationaler Organisationen auf dem Gebiete des Rechtswesens beitreten wird, müssen an Beiträgen 10 000 DM mehr vorgesehen werden. Tit. 32: Förderung überregionaler rechtswissenschaftlicher Vereinigungen und rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen. Diese Förderung im gesamtdeutschen Interesse hat im Jahre 1950 noch keine nennenswerten Ausgaben verursacht. Es ist ein Mehraufwand von 18 000 DM zu erwarten. Tit. 36. Die Kosten für den Rechtsschutz von Deutschen, die von ausländischen Behörden oder Gerichten im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verfolgt werden oder verurteilt worden sind, waren im Vorjahr in gleicher Höhe bei Einzelplan XXVI Kap. 1 Tit. 36 veranschlagt. Kap. 2, Bundesverfassungsgericht. Tit. 1: Persönliche Verwaltungsausgaben. Sie sind nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz und dem inzwischen. vorgenommenen Aufbau des Gerichtes in der Höhe von 730 400 DM anzusetzen. Auch die Bezüge der von anderen Bundesgerichten zum Bundesverfassungsgericht tretenden Richter sind in dieser Summe enthalten. Kap. 3, Oberstes Bundesgericht. Das Oberste Bundesgericht besteht noch nicht. Es ist kein Ansatz vorgesehen. Kap. 4, Bundesgerichtshof. Beim Bundesgerichtshof war ein weiterer Ausbau notwendig. Statt 7 Senatspräsidenten sind 8 tätig; die Zahl der Bundesrichter hat sich von 55 auf 61, die der Bundesanwälte von 4 auf 5 erhöht. Infolgedessen mußte auch das andere Personal entsprechend vermehrt werden. Die Gesamtzahl der Beamten hat sich von 128 auf 148 erhöht. Deshalb hat sich nicht nur der Besoldungsaufwand um 231 800 DM erhöht, sondern mußten auch alle anderen persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben diesen Ansätzen angepaßt werden. Die Vermehrung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß beim Bundesgerichtshof ein Strafsenat in Berlin eingerichtet wurde mit einem Senatspräsidenten und 6 Bundesrichtern. Außerdem wurde eine Dienststelle der Bundesanwaltschaft in Berlin mit einem Bundesanwalt geschaffen (Art. 130 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1950, BGBl. S. 515). Damit erhöht sich der Gesamtaufwand für den Bundesgerichtshof von 2 498 400 DM auf 2 978 500 DM. Kap. 4 a, Deutsches Obergericht, und Kap. 4 b, Generalanwaltschaft, siehe oben. Kap. 5, Deutsches Patentamt. — Siehe auch Bemerkungen zu den Einnahmen. Tit. 1 — Persönliche Verwaltungsausgaben — haben sich im Zuge des weiteren Ausbaues der Behörden einschließlich des örtlichen Sonderzuschlages für das bei der Dienststelle Berlin tätige Personal (6 571 DM) . um 480 800 DM erhöht. Tit. 4: Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte. Erhöhung aus denselben Gründen wie bei Tit. 1 um 46 100 DM, darin 6 700 DM örtlicher Sonderzuschlag Berlin. Tit. '7: Trennungsentschädigungen und Fahrkosten haben sich durch Wohnungszuweisungen um 287 000 DM verringert. Tit. 11: Geschäftsbedürfnisse. In den 565 000 DM sind 240 000 DM für die Lichtbildstelle enthalten, deren erhebliche Einnahmen unter Kap. 5 Tit. 3 der Einnahmen veranschlagt sind. Tit. 13 — Bücherei— und Tit. 14 — Postgebühren usw. —: Erhöhung der Ansätze um 10 000 DM bzw. 13 500 DM infolge der erhöhten Tätigkeit des Patentamtes. Aus dem gleichen Grunde mußte der Ansatz bei Tit. 25 — Herstellung von Veröffentlichungen — um 1 400 000 DM für den Druck von Patentschriften erhöht werden. Dem stehen entsprechend gestiegene Einnahmen gegenüber. Einmalige Ausgaben: Von einer Erläuterung der einmaligen Ausgaben in diesem Bericht wird abgesehen. Sie sind ausführlich auf den Seiten 32 und 33 der Anlage zur Drucksache Nr. 2500 dargestellt. Es wird aufmerksam gemacht auf die Neufassung der einmaligen Ausgaben des Bundesgerichtshofes, für den jetzt 231 900 DM vorgesehen sind. Insgesamt schließt der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses mit einer Einnahme von 15 592 500 DM und einer Ausgabe von 23 374 500 DM ab. Der Haushaltsausschuß beantragt, den Einzelplan VII in der Fassung der Drucksache Nr. 2608 anzunehmen. Erler Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Das Wort hat der Abgeordnete Böhm.


Rede von Hans Böhm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf — Drucksache Nr. 2504—versucht die Regierung, eine Frage zu regeln, über die in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit sehr viel diskutiert worden ist, eine Frage, die einen geradezu unhaltbar gewordenen Zustand betrifft: die Regelung der Beamtengehälter. Die Regierung hat nun mit dem Gesetzentwurf den Versuch unternommen, die Beamtengehälter den Zeitverhältnissen anzupassen und eine Reihe von sogenannten Zwiespältigkeiten in der Rechtsauslegung zu beseitigen. Ich sage ausdrücklich, es ist ein Versuch der Regierung, diese Regelung durchzuführen, ein Versuch, der unserer Meinung nach nicht voll gelungen ist. Insbesondere kann auch die Begründung zur Vorlage der Regierung unserer Auffassung nach nicht voll überzeugen.
Wir müssen bei der Betrachtung dieser Regelung — nennen wir sie einmal eine „kleine Besoldungsreform" — von der Grundtatsache ausgehen, daß unsere Besoldungsordnung aus dem Jahre 1927 stammt und seit dieser Zeit keine Änderung erfahren hat, mit der einzigen Ausnahme, daß schon im Dezember 1930 durch die Brüningsche Notverordnung eine Kürzung der Gehälter um 6 % Platz gegriffen hat. Selbst wenn man diese Gehälter im allgemeinen als richtig bezeichnen wollte — ich bin der Meinung, daß auch die Besoldungsordnung von 1927 der Kritik nicht mehr standhält, wenn man die Zeitverhältnisse und die geschichtliche Entwicklung berücksichtigt —, bleibt doch festzustellen, daß sie keineswegs mehr ausreichen und somit auch beamtenrechtlich ihren Zweck nicht mehr erfüllen.
Wir haben nach 1945 auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung zwei Regelungen bekommen. Die erste Regelung erfolgte 1948 durch eine Anordnung, die vom Wirtschaftsrat kam, und sah eine 15 %ige Erhöhung der Grundgehälter vor. Wir haben weiterhin eine Erhöhung um 20 Mark bekommen, die sich aus Verhandlungen über das Königsteiner Abkommen ergab. Während die erste Erhöhung für Gehälter bis zu 250 Mark in Frage kam, wurde die zweite Erhöhung für Gehälter bis zu 350 Mark, auslaufend auch bis zu 370 Mark gegeben. Alle anderen Gehälter, wie sie sich aus der Besoldungsordnung von 1927 ergeben, sind bisher unberührt. geblieben, haben also keinerlei Änderung nach oben, aber eine Änderung nach unten in Höhe von 6 % erfahren. Diese Gehaltskürzung um 6 % ist allgemein durch eine Verordnung aufgehoben worden und sie soll nun durch dieses Gesetz, und zwar durch die Bestimmung in Kapitel I, legalisiert werden, so daß für die kommende Zeit die bisher gezahlten Gehälter als rechtsgültig in Frage kommen.
Ich glaube, wenn wir einmal die Regierungsvorlage überblicken, dann werden wir feststellen können, daß die Regierung hier den Versuch macht, einen bestehenden Notstand auf Kosten eines Berufsstandes selbst zu regeln. Der Satz von 20 %, wie er hier als Gesamtregelung vorgeschlagen wird, hat auch draußen in der Öffentlichkeit wiederholt zu falschen Schlußfolgerungen geführt. Wichtig und richtig ist doch festzuhalten, daß bereits ab 1. April eine Erhöhung der Bezüge um 15 % auf dem Vorschußwege erfolgte und daß nun durch die neue Vorlage nichts anderes erfolgen soll als die Erhöhung dieser Bezüge um weitere 5 Prozent. Es ist nämlich draußen viel diskutiert worden, und die Beamten haben vielfach an den Knöpfen abgezählt, was es nun gibt: also keine 15 + 20 = 35, sondern 15 + 5 = 20 %. Das ist die Erhöhung, die effektiv in Erscheinung tritt, und zwar für die aktiven Beamten.
Wenn man einmal die gesamte Verordnung unter die Lupe und die Begründung dazu nimmt, dann wird man, glaube ich, nicht umhin können, der Regierung zu sagen, daß diese Vorlage sehr spät erfolgt, obwohl der Regierung bekannt ist, in welcher Notlage sich die Beamten befinden, besonders die Beamten der niederen und mittleren Besoldungsgruppen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im Januar dieses Jahres in einer eingehenden Denkschrift Zahlen veröffentlicht über die Überziehung der Gehälter, über die Weigerung der Darlehnskassen und Hilfskassen, weitere Darlehen zu geben, weil an eine Zurückzahlung dieser Darlehen und Vorschüsse nicht gedacht werden kann. Daß fast ein ganzes Jahr lang über die Erhöhung der Gehälter geredet wird, ist ein Zustand, der auf dem schnellsten Wege, auch im Interesse des Beamten und des Staates und der Dienststellen allgemein, beseitigt werden muß.

(Zuruf rechts: Das sind doch die Steuern!)

— Ja, die Steuern! Ich komme noch darauf zurück.
Ich habe gestern hier den Ausspruch unseres Kollegen Dr. Wuermeling gehört, der auf dem Standpunkt steht, an den althergebrachten Grundsätzen des Beamtenrechts solle nicht gerüttelt werden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Nach dem Beamtenrecht muß aber die Treuepflicht des Beamten mit der Fürsorgepflicht des Staates in Einklang gebracht werden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Ich glaube, dieser Versuch der Regierung und die lange Hinauszögerung lassen sich dadurch erklären, daß die Regierung in ihrer gesamten Politik — auch auf dem Gebiete der Preis-, Lohn- und Gehaltspolitik — mit vorübergehenden Zuständen gerechnet hat. Wenn wir an die immer wieder gehörten Versicherungen des Wirtschaftsministers denken, daß das nur vorübergehende Zustände seien und die Löhne und Preise und Gehälter sich auspendeln würden, dann haben wir die Begründung dafür, warum die Regierung nicht schon früher an die Regelung dieser Frage herangegangen ist. Die Relation, die einmal geschaffen war, als die Besoldungsordnung in Kraft trat, ist längst überholt, und es ist heute vielfach so, daß Beamte, die als Vorgesetzte von Arbeiter- und Angestelltengruppen tätig sind, in ihrem Verdienst weit unter dem der Leute ihrer Kolonnen liegen.


(Böhm)

Dabei möchte ich feststellen, daß kein Mensch etwa behaupten will, die Löhne der Arbeiter und Angestellten seien über Gebühr erhöht worden. Ich will damit nur sagen: das Unglück liegt eben darin, daß die Beamten in bezug auf ihre Gehälter bisher auch von der Regierung stiefmütterlich behandelt worden sind.
Eine andere Frage, die in diesem Zusammenhang behandelt werden muß, ist die der Pensionen der Ruhestandsbeamten. Ich sehe in diesem Gesetzentwurf in all seinen Kapiteln keine Regelung der Pensionen, wenigstens der der Altpensionäre. Ich glaube, auch hier ist es notwendig, einiges Grundsätzliche zu sagen.
Wir haben bisher bei den Altpensionären Pensionen nach den Gehältern von 1927 gehabt. Diese Pensionen sind bisher nicht erhöht, sondern im Gegenteil gekürzt worden. Wir finden in dieser Vorlage Bestimmungen über die Aufhebung, also den Wegfall einiger Verordnungen über Gehaltskürzungen, finden aber keine Vorschriften über den Wegfall von Bestimmungen, die die Kürzung von Pensionen zum Ziele hatten. So sind z. B. die Verordnung zur Sicherung von Währung und Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom Oktober 1948 und eine gleichlautende Verordnung vom März 1949 immer noch in Kraft. Es ist also in der Gesamtheit eine wesentliche Kürzung auch der Beamtenpensionen zu verzeichnen. Wie unhaltbar dieser Zustand ist, braucht man nicht noch einmal besonders zu betonen.
Ich glaube aber, daß es notwendig ist, auf eines hinzuweisen. Es ist in der Öffentlichkeit vielfach ein falsches Bild über die Höhe der Pensionen entstanden, und es hat nicht an Hinweisen darauf gefehlt, daß die Pensionen nicht nur für den Bundeshaushalt, sondern auch für die Staatshaushalte der einzelnen Länder eine ungeheure Belastung darstellen. Kein Mensch wird diese Begründung etwa als nichtssagend abtun können, soweit man die Belastung in ihrer Gesamtheit betrachtet. Sieht man aber die Pensionen im einzelnen an, dann kommt ein ganz anderes Bild heraus. Die Durchschnittspension beträgt z. B. bei der Deutschen Bundesbahn heute 158 DM.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Bei der Bundespost ist es nicht viel anders. Etwas höher ist sie in den Kommunal- und Staatsverwaltungen, überhaupt in den Verwaltungen, weil wir dort vielfach Pensionäre aus der mittleren, aus der gehobenen und aus der höchsten Laufbahngruppe haben. Wenn schon die Durchschnittspension auf 158 DM steht, wieviel Pensionen muß es dann geben, die noch darunter liegen? Selbstverständlich liegen einige Pensionen auch einmal über der Durchschnittspension. Es ist mit einer rechtsstaatlichen Auffassung und mit dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Rechts nicht vereinbar, daß Beamte, die jahrelang ihren Dienst geleistet haben, zum Teil wegen geringer Besoldung, zum Teil wegen der Abzüge eine Pension erhalten, die sie geradezu zwingt, die Fürsorge- und Wohlfahrtsämter in Anspruch zu nehmen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ich glaube, es ist notwendig, das grundsätzlich herauszustellen, weil wir der Meinung sind, daß diese Fragen eine wesentliche Rolle bei der endgültigen Regelung spielen müssen.
Der Bundesfinanzminister hat seiner Vorlage eine Reihe von Begründungen mitgegeben. Ich möchte mich nur mit einer davon beschäftigen. Der
Bundesfinanzminister hat zur Begründung für die Weglassung einer Regelung für die Altpensionäre auf die Leistungsunfähigkeit des Bundes hingewiesen. Aber ich glaube, wenn es darum geht, einen Rechtszustand zu schaffen, und wenn es darum geht, rechtliche Schlußfolgerungen zu ziehen, dann darf man das Schwergewicht der Begründung nicht allein auf die fiskalische Seite legen.
Die Entwicklung der Verhältnisse hat mehrere Länderregierungen veranlaßt, schon vorweg eine Regelung vorzunehmen. Es ist erfreulich, festzustellen, daß eine ganze Reihe von Ländern die Pensionäre und die aktiven Beamten gleichmäßig behandelt hat.
Wenn Sie eben durch einen Zwischenruf auf die erhöhten Steuern hingewiesen haben, dann darf ich demgegenüber folgendes sagen. Ich bin persönlich der Meinung: dort, wo sich für den Staat aus den Gesetzen eine Verpflichtung ergibt, hat der Staat für die Deckung zu sorgen;

(Abg. Dr. Wuermeling: Wo ist denn der Staat? Das sind doch wir!)

und das haben auch die Länderregierungen getan, indem sie ihre Etats überprüft haben, ob nicht durch die Streichung des einen oder anderen Postens diese vordringliche Frage doch gelöst werden kann.

(Abg. Dr. Wuermeling: Sie haben bisher immer mehr Ausgaben beantragt!)

— Ja, was heißt „mehr Ausgaben beantragt"?! Wenn wir einmal all das überprüfen, was sich aus den ganzen Dingen haushaltsmäßig ergibt, ich glaube, dann hätten wir auch hier die Möglichkeit, eine Rangordnung für Ausgaben aufzustellen, bei der die Beamten bestimmt nicht an letzter Stelle stünden.

(Zurufe rechts.)

Ich glaube, es war notwendig, auf diese Dinge hinzuweisen. Wir sind der Meinung, daß wir endlich — das ist die notwendige Schlußfolgerung aus der Gesetzgebung — zu einer gleichmäßigen Behandlung kommen müssen.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Nach § 12 in Kap. V werden diese Regelungen erst in Kraft treten, wenn die Verkündung des Gesetzes erfolgt. Der Bundesfinanzminister legt Wert darauf, vorweg die Möglichkeit zu haben, in Ausführungsbestimmungen eine Reihe von Dingen zu klären. Wir sind der Meinung, daß die Erhöhung um 20 % nicht nur für die aktiven Beamten, sondern auch für die Pensionäre selbstverständlich sein und daß man die Regelung nicht lange hinausschieben, sondern die Unruhe und den Mißmut, die sich draußen bei den Beamten bemerkbar gemacht haben, auf dem schnellsten Wege aus der Welt schaffen sollte.
Das, glaube ich, war zu der grundsätzlichen Seite hin notwendigerweise zu sagen. Wir behalten uns vor, das, was zu der Vorlage zu sagen nötig ist, noch im Ausschuß zum Ausdruck zu bringen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich schlage vor, nunmehr so zu prozedieren, daß jene Fraktionen, die die Anträge b, c, d und e gestellt haben, sie nun- mehr begründen und daß ihre Redner in der Diskussion gleichzeitig zu den Ziffern a und f des Punktes 3 sprechen. — Das Haus ist einverstanden.
    Wer begründet die Anträge für die Bayernpartei? — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.

    Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 13. September auf Antrag der Koalitionsparteien die Absetzung des damaligen Punktes 7 — der heutigen Ziffern a bis e des dritten Punktes — der Tagesordnung beschlossen. Die Antragsteller begründeten ihren Vorschlag damit, daß über diese Beratungsgegenstände noch Verhandlungen zwischen der Regierung und den Fraktionen schwebten. Es ist zu hoffen, daß diese Verhandlungen inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
    Zu Ziffer b darf ich folgendes bemerken. Es wird wohl von keiner Seite bestritten, daß die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes in dem Bundesgesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes besonders schlecht weggekommen sind. In der seinerzeitigen Debatte des Bundestags ist das auch zugegeben und die Erwartung zum Ausdruck gebracht worden, daß diese Benachteiligung durch eine nachfolgende gesetzliche Maßnahme beseitigt wird. Diesem Ziele dient der Antrag der Bayernpartei vom 6. Juli, Drucksache Nr. 2439.
    In der Schlußphase des letzten Reiches ist die Walze der Desorganisation erbarmungslos über die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes hinweggegangen. Wieder einmal waren es die wirtschaftlich und sozial Schwachen, die vor allem die Auswirkungen einer von ihnen nicht zu verantwortenden verfehlten Politik, die Folgen eines schuldigen Systems und die brutalen Stöße der Torschlußpanik über sich ergehen lassen und erdulden mußten. Innerhalb kurzer Frist waren sie übergangslos vor das Nichts gestellt. Plötzlich waren ihre Arbeitsverträge nur noch Fetzen Papier. Löhne und Gehälter wurden nicht mehr ausgezahlt, Kündigungsfristen nicht eingehalten, an die Post zu Auszahlungszwecken überwiesene Beträge wurden nicht mehr abgefertigt, sondern blieben einfach liegen. So wurden später beim Postscheckamt Stuttgart über 6 Millionen und auf dem Postscheckamt Karlsruhe 3,5 Millionen solcher Gelder eingestampft. Jetzt noch haben die Betroffenen Schwierigkeiten, Dienstbescheinigungen bei den Abwicklungsstellen der ehemaligen Wehrmacht zu erhalten. Eine baldige Regelung ist daher unabweisbar.
    Zu Ziffer c, Drucksache Nr. 2445, darf ich folgendes ausführen. Die Notwendigkeit, die Bezüge nicht nur der aktiven Bundes- und Länderbediensteten, sondern auch der Pensionäre und Hinterbliebenen anzupassen, wird allgemein bejaht. Seit dem Oktober 1950, also seit einem vollen Jahre, harrt das Problem der einheitlichen und gesetzlichen Lösung. Dadurch, daß vorläufige Teilregelungen auf dem Verwaltungswege erfolgten und einzelne Länder — unter sich wiederum unterschiedlich — dem Bund in der Anpassung vorausgingen, herrscht eine unerfreuliche Wirrnis. Der auf der Drucksache Nr. 2504 vorliegende Gesetzentwurf unternimmt es, die Altpensionäre und Althinterbliebenen von der Neuregelung auszuschließen. Er gibt damit in einem entscheidenden Punkte die im Kabinettsbeschluß vom 8. Mai dieses Jahres vorgesehene Regelung preis. Die Darlegung der Begründung des Gesetzentwurfs, daß die „notwendige Neuregelung der für die Altpensionäre zugrunde zu legenden Dienstbezüge erst im Zusammenhang mit der grundlegenden Besoldungsreform vorgenommen werden und bei einer Besserung der Haushaltslage im nächsten Jahre in Kraft treten" könne, bedeutet nicht mehr als eine fragwürdige Vertröstung der Machtlosen. Die mit dem Hinweis auf die Haushaltslage versuchte Rechtfertigung der Zurücksetzung und Benachteiligung der Altpensionäre geht fehl, da es sich um eine Angelegenheit des Rechts handelt. Der Ausschluß der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen wäre ein Tiefschlag gegen das in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes und in den Länderverfassungen — z. B. in Art. 95 der bayerischen Verfassung — anerkannte Berufsbeamtentum, zu dessen Wesen nicht nur die fachliche Vorbildung, die grundsätzlich lebenslängliche Anstellung, der lebensberufliche öffentliche Dienst und die wechselseitige Treuepflicht zwischen dem öffentlichen Dienstherrn und dem Staatsdiener, sondern auch der Schutz und die Achtung der erworbenen Rechte gehören. Der Versorgungsanspruch ist ein Element des Berufsbeamtentums; er ist ein Bestandteil der erdienter Bezüge, die in ihrem realen Wert, in ihrer Kaufkraft, tunlichst erhalten bleiben müssen. Tatsächlich haben die öffentlichen Bediensteten, deren Besoldungsregelung noch auf das Jahr 1927 zurückreicht, nicht nur an der Verbesserung des Lebensstandards nicht teilgenommen, sondern ihn auch in keiner Weise aufrechterhalten können. Sie sind, zudem durch die Währungsumstellung aufs schwerste getroffen, heute weitgehend und weithin verschuldet.
    Das Berufsbeamtentum ist einer der wenigen Aktivposten, die uns verblieben sind. Wir hätten allen Anlaß, nicht auch ihn noch preiszugeben, sondern die Berufsbeamtenschaft als unentbehrlichen Faktor festgefügten und gut funktionierenden staatlichen Lebens und als wichtige gesellschaftliche Stütze und Säule inmitten proletarisch absinkender Massen zu erhalten. Tatsächlich aber sind zu keiner Zeit gefährlichere und massivere Angriffe gegen das Berufsbeamtentum geführt worden als seit dem Jahre 1945. Wir haben es uns allzu bequem gemacht und uns daran gewöhnt, unsere Komplexe — wie in der Entnazifizierung — auf der Linie des geringsten Widerstandes abzureagieren und unseren Schwierigkeiten in der widerstandsschwächsten Richtung auszuweichen, hier also zu Lasten des geduldigen, disziplinierten, stellen-und zeitweise vielleicht auch eingeschüchterten Berufsstandes der öffentlichen Beamten. Es verdient Anerkennung, daß sich in ihm gleichwohl ein hohes Maß von Berufsethos erhalten hat.
    Um so leichter glauben wir es uns gegenüber den durch Tod gelichteten und durch Alter oder Gebrechen geschwächten Kreisen der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen machen zu können. Der Respekt vor treu geleisteter Lebensarbeit und unsere eigene Würde sollten uns davor bewahren, hemdsärmelig vorzugehen.
    In der Vergangenheit ist bei Regelungen der Beamtenbesoldung niemals der Grundsatz der Einheitlichkeit verletzt worden. Weder in der Zeit der Monarchie, noch während der Weimarer Republik, noch unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ist das geschehen. Eine solche Differenzierung blieb der Bundesrepublik vorbehalten. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung ignoriert die Tatsache, daß die Teuerung für alle, die aktiven Beamten und die Altpensionäre und Althinterbliebenen, gleich ist, setzt an die Stelle eines Rechtsanspruchs eine Fürsorgemaßnahme und benachteiligt, da die an die aktiven Beamten zu zahlenden Zulagen ruhegehaltsfähig sein sollen, die Altpensionäre und Althinterbliebenen gegenüber den künftigen Pensionären und Hinterbliebenen,


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    schafft also zwei Gruppen verschiedenen Rechts. Gemeinwesen, die Garanten des Rechts sein sollen, dürfen auch unter dem Einfluß finanzieller Schwierigkeiten nicht in einer solchen diskriminierenden Weise verfahren. Woher wollen wir die Berechtigung nehmen, den Besatzungsmächten gegenüber auf die Geltung, Wirksamkeit und Unverbrüchlichkeit anerkannter Rechtsgedanken und Rechtsgrundsätze zu verweisen, wenn wir selber nach innen ihnen zuwiderhandeln?
    In der vorliegenden Fassung kann der Entwurf unmöglich Gesetz werden. Namens der Fraktion der Bayernpartei darf ich an das Hohe Haus die dringende Bitte richten, dem Antrag auf Drucksache Nr. 2445 ohne Ausschußüberweisung zustimmen zu wollen.

    (Beifall bei der Bayernpartei.)