Ich danke dem Herrn Berichtersatter.
Im Ältestenrat war vereinbart worden, im Hinblick auf die Erledigung der Angelegenheit, die der Herr Berichterstatter erwähnt hat, von einer Aussprache abzusehen. Ich kann also die Aussprache für geschlossen erklären.
Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 2465 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen. •
Da Punkt 13 abgesetzt ist, rufe ich Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Bundesforstgesetzes .
Der Ältestenrat hat dazu folgende Zeiteinteilung vorgeschlagen: Begründung 10 Minuten, Aussprache 60 Minuten. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Schmidt .
Dr. Schmidt (SPD), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion will mit diesem Antrag einer Gesetzgebung den Weg ebnen, die an sich schon längst fällig ist. Bereits im Jahre 1920 lag der Entwurf eines Reichsforstgesetzes vor; aber leider versackte dieser kühne Antrag im Streit von Reich und Ländern. Inzwischen ist auf dem Gebiet der Forstwirtschaft eine ganz andere Situation eingetreten, und ich bin der Meinung, daß diese Situation unsere volle Aufmerksamkeit und auch entsprechende Maßnahmen erfordert. Wir können es uns in Westdeutschland nicht leisten, daß dieser Zweig der Urproduktion vernachlässigt oder daß in diesem Zweig der Urproduktion unwirtschaftlich gearbeitet wird.
Ich möchte die Lage der Forstwirtschaft mit einigen Zahlen beleuchten und darf dabei auf den Sonderdruck Nr. 31 der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hinweisen, in dem ausführliches Zahlenmaterial zu finden ist. Wir haben mit den Ostgebieten rund 5 Millionen Hektar Wald verloren, es verbleiben uns in dem Westgebiet '7 Millionen Hektar. Der Verlust der Ostgebiete bedeutet einen Ausfall an Nutzholz von rund 15 Millionen Festmetern jährlich. Darüber hinaus sind durch den Übereinschlag und durch den Raubbau insbesondere nach 1945, der bis in die jüngsten Tage angedauert hat, von dem verbliebenen Wald mehr als 100 Millionen Festmeter der nachhaltigen Nutzung entzogen worden. Die weiteren Folgen sind verminderte Zuwachsleistung, ferner ein geringerer Nutzungsgrad, wenn man diesen Raubbau stoppen will. Auf der andern Seite steht ein Holzbedarf im Bundesgebiet von durchschnittlich 35 bis 40 Millionen Festmetern. Der Einschlag im Jahre 1950 betrug rund 30 Millionen Festmeter. Für das Jahr 1952 ist ein Einschlag von nur 22 Millionen Festmetern vorgesehen, der dem normalen Zuwachs entspricht. Wir haben also durchschnittlich 15 Millionen Festmeter zu wenig. Man spricht daher mit Recht von dem Engpaß Holz, der wegen der Devisenlage und der Weltholzlage auch durch eine Einfuhr nicht beseitigt werden kann. Wir werden also diese Situation auf Jahrzehnte hinaus haben und haben deswegen allen Grund, die Förderung der Holzwirtschaft zu betreiben.
Sie wissen, daß in den letzten Jahren viele Versuche unternommen worden sind, diese Förderung in ideeller Weise zu betreiben. Ich denke hier an die Bildung von Forstvereinen, denken Sie an die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, deren erster Vorsitzender der Herr Innenminister ist, denken Sie an die Propagierung der Pflanzung schnellwüchsiger Baumarten wie Pappeln usw. Aber das sind alles kleine Mittel, die zwar gut und nützlich sind und die man auch in der Zukunft haben muß. Aber diese Mittel sind nicht entscheidend. Entscheidend ist, die Reserven in 'den bestehenden Wäldern zu mobilisieren und die Waldbestände in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht auf das nötige Maß zu bringen. Das ist der Zweck unseres Antrags. Nebenbei wird man dadurch auch den landeskulturellen Erfordernissen gerecht werden.
Ich will nicht Einzelheiten des Gesetzgebungswerkes vortragen, die wir uns wünschen. Aber ich darf in drei generellen Punkten andeuten, was wir im Forstgesetz zu sehen wünschen. Wir wünschen erstens ein generelles Rodungs- und Waldverwüstungsverbot. Wir wünschen zweitens eine Verpflichtung zur Aufforstung der Kahlflächen und der Ödländereien. Allein dadurch wird es möglich sein, mehrere hunderttausend Hektar Wald zu gewinnen. Drittens wünschen wir die Zusammenführung der Kleinwaldflächen zur gemeinsamen Bewirtschaftung und Verwertung.
Dazu gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen. Von dem gesamten deutschen Wald sind über 40 °/o in Privathand, und davon wiederum sind zwei Drittel — das sind also über ein Viertel des gesamten deutschen Waldbestandes — in Händen
von Kleinwaldbesitzern mit Beständen bis 50 ha. Es ist heute allgemein anerkannt, daß in diesem Kleinstwald die Leistungen wesentlich geringer sind als in dem Großwald, sei es im Staatswald, sei es in den Gemeindewäldern, sei es in den Forstgenossenschaften. Es kommt uns auf die Steigerung des Ertrages in diesen Kleinstwaldflächen an. Die Form des Zusammenschlusses ist gleichgültig. Sie können sie wählen in der Form der Forstverbände, der Forstgenossenschaften, in der Form von Forstwirtschaftsvereinen und dergleichen mehr. In jedem Fall — und das möchte ich hier ausdrücklich sagen — wünschen wir, daß das Eigentum an diesen Kleinstwaldflächen voll und ganz erhalten bleibt. Mir ist klar, daß man bei rund 700 000 Kleinwaldbesitzern den Zusammenschluß nicht immer freiwillig wird herbeiführen können. Es dürfte daher zweckmäßig sein, daß man ab und zu den heilsamen Zwang dabei ins Auge faßt.
Ich kann mir vorstellen, daß in der nachfolgenden Debatte darauf hingewiesen wird, daß in den Ländern bereits ähnliche Forstgesetze bestünden. Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Gesetze durchzuarbeiten. Es gibt nur ein Land, das Land Nordrhein-Westfalen, das eine Forstgesetzgebung hat, die den von mir skizzierten Wünschen ungefähr entspricht. Auch die Bemerkungen, daß der Bund dafür nicht zuständig sei, treffen nicht zu. Der Bund ist auf Grund der Art. 72 wie 74 des Grundgesetzes zur Förderung von Land- und Forstwirtschaft durchaus berechtigt.
Es soll ein Rahmengesetz sein.
Wir erwarten, daß diese Gesetzesvorlage, falls der Antrag angenommen wird, nicht allzu lange Zeit auf sich warten läßt, zumal alle Instanzen, Forstverbände und -vereine, wie Deutscher Forstwirtschaftsrat, und die zuständigen Stellen in den Ministerien sich mit dieser Frage bereits befaßt haben. Jedenfalls werden wir einer Verschleppung nicht tatenlos zusehen. Zum Schluß, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, darf ich Ihnen auch die Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom September 1949 ins Gedächtnis zurückrufen. Damals sagte er — ich darf wörtlich zitieren —:
Die Forstwirtschaft, ... die eine der wichtigsten Rohstofflieferanten für die deutsche Wirtschaft ist, muß möglichst rasch wieder zu normalen Wirtschaftsverhältnissen zurückgeführt werden. Es ist für schnellste ,Aufforstung der Kahlflächen und Förderung der Holzerzeugung in bäuerlichen Betrieben zu sorgen.
Das ist die Begründung unseres Antrages. Ich
möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.