Rede:
ID0116409100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Schulze-Pellengahr.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1951 6641 164. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6642D, 6643C, 6649B, 6668A, 6694D Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Dr. Seelos 6643A Änderungen der Tagesordnung 6643B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin 6643B Dritten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes 6643B Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker 6643B Anfrage Nr. 201 der Fraktion der SPD betr Vertriebenen-Bank A.G. (Nrn. 2437 und 2579 der Drucksachen) 6643C Bericht des Bundeskanzlers über die getroffenen Regelungen für einen einheitlichen Beginn des Schuljahres (Nr. 2582 der Drucksachen) 6643C Bericht des Bundeskanzlers über die finanziellen Möglichkeiten der Wiederherstellung des Pleiner Viaduktes (Nr. 2599 der Drucksachen) 6643C Vorlage der Verordnungen zur Sicherung der Durchführung dringender Ausfuhrgeschäfte (VO Ausfuhr I/51) und über Herstellung, Lieferung und Bezug von Eisen- und Stahlerzeugnissen (VO Eisen II/51) 6643C Beratung der Interpellation' der Fraktion der FDP betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nr. 2466 der Drucksachen) . 6643D Rademacher (FDP), Interpellant 6643D, 6648D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6644C Sander (SPD) 6646D Lampl (BP) 6647D Dr. Frey (CDU) 6648B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Geschwindigkeitskontrollen durch amerikanische Militärpolizei (Nr. 2467 der Drucksachen) 6649B Dr. Mende (FDP), Interpellant . . . 6649B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6649C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Nr. 2392 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Nr. 2428 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch (Nr 2529 der Drucksachen) 6649D Ausschußüberweisung 6650A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen) 6650A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6650A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6651A Ausschußüberweisung 6651C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nr. 2516 der Drucksachen) . . . . 6651C Dr. Miessner (FDP) 6651C Jacobi (SPD) 6652B Dr. Wuermeling (CDU) 6653D Farke (DP) 6654B Ausschußüberweisung 6654B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2430 [neu] der Drucksachen; Umdrucke Nm. 309, 310) 6654B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6654C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6655C Brookmann (CDU) 6656A Dr. Arndt (SPD) 6656B Dr. Reif (FDP) 6656C Abstimmungen 6655B, 6657A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 2590 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nr. 312) 6657C Winkelheide (CDU), Berichterstatter 665'7D Dr. Bertram (Z) . . . 6659B, 6660C, 6661D, 6662A, B, 6665B, 6667B Lücke (CDU) 6660A, 6665A Jacobi (SPD) 6660B Harig (KPD) 6660D, 6666A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6661A, 6664D, 6665C, 6666D Dr. Preusker (FDP) 6661C Wirths (FDP) 6663A, 6664C Dr. Reismann (Z) 6663C Albers (CDU) 6664B Abstimmungen 6661D, 6665D, 6666C, D, 6667C, 6668A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. Juli 1951 (Nr. 2564 der Drucksachen) 6668B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6668B Beschlußfassung 6669A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung der Strafverfahren gegen den Abg. Volkholz gemäß Schreiben des Abg. Strauß vom 8. August 1951, der Christlich-Sozialen Union in Bayern vom 8. August 1951 und des Bundesministers der Justiz vom 20. September 1951 (Nr. 2591 der Drucksachen) 6669A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6669A Beschlußfassung 6670B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) zur Antwort der Regierung in der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages auf die Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiet der Bundesrepublik wohnen (Nrn. 2465, 1786 der Drucksachen) 6670B Seuffert (SPD), Berichterstatter . . 6670C Beschlußfassung 6671B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Bundesforstgesetzes (Nr. 2374 der Drucksachen) 6671B Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Antragsteller 6671B, 6674A Schulze-Pellengahr (CDU) . . . . 66'72B Dr. Laforet (CSU) 6673A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 6673B von Thadden (Fraktionslos) 6673D Ausschußüberweisung 6674B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Gundelach und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Abg. Gundelach sowie gegen den verantwortlichen Drucker der Firma „Rhein-Main-Druck" in Frankfurt a. M. wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des hessischen Ministers der Justiz vom 17. April 1951 (Nr. 2565 der Drucksachen) 6674B Ewers (DP), Berichterstatter 6674C, 6677D Renner (KPD) 6676B, 6678D Dr. Mende (FDP) 6679C Beschlußfassung 6679C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) vom 19. Juni 1950 (Nr. 2387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 2581 der Drucksachen) 6679D Massoth (CDU), Berichterstatter . 6679D Renner (KPD) 6684A Beschlußfassung 6684C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Post- und Telegraphenverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 2440 der Drucksachen) 6684D Dr. Mommer (SPD), Antragsteller 6685A Leonhard (CDU) 6686A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6686C Kohl (Heilbronn) (FDP) 6686D Ausschußüberweisung 6687A Beratung des Antrags der Abg. Dr. von Brentano u. Gen. betr. Bau einer Autobahnauffahrt bei Viernheim (Hessen) (Nr. 2528 der Drucksachen) 668'7A Gengler (CDU), Antragsteller (zur Geschäftsordnung) 668'7A Ausschußüberweisung 6687A Beratung des Antrags der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Anklage gegen Kroupa (Nr. 2496 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott, Tichi, Weickert u. Gen. betr. Auslieferung des Franz Kroupa an deutsche Gerichte (Nr. 2580 der Drucksachen) 6687B Goetzendorff (Fraktionslos), Antragsteller 6687B Dr. Ott (BHE-DG) 6688B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6690A Kuntscher (CDU) 6691A Matzner (SPD) 6692A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6693A von Thadden (Fraktionslos) . . . 6693D Mellies (SPD) 6694B Beschlußfassung 6694D Beratung der Übersicht Nr. 37 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 303) 6694D Beschlußfassung 6694D Nächste Sitzung 6694D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichtersatter.
    Im Ältestenrat war vereinbart worden, im Hinblick auf die Erledigung der Angelegenheit, die der Herr Berichterstatter erwähnt hat, von einer Aussprache abzusehen. Ich kann also die Aussprache für geschlossen erklären.
    Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 2465 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen. •
    Da Punkt 13 abgesetzt ist, rufe ich Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Bundesforstgesetzes (Nr. 2374 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat hat dazu folgende Zeiteinteilung vorgeschlagen: Begründung 10 Minuten, Aussprache 60 Minuten. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
    Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Schmidt (Niedersachsen).
    Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion will mit diesem Antrag einer Gesetzgebung den Weg ebnen, die an sich schon längst fällig ist. Bereits im Jahre 1920 lag der Entwurf eines Reichsforstgesetzes vor; aber leider versackte dieser kühne Antrag im Streit von Reich und Ländern. Inzwischen ist auf dem Gebiet der Forstwirtschaft eine ganz andere Situation eingetreten, und ich bin der Meinung, daß diese Situation unsere volle Aufmerksamkeit und auch entsprechende Maßnahmen erfordert. Wir können es uns in Westdeutschland nicht leisten, daß dieser Zweig der Urproduktion vernachlässigt oder daß in diesem Zweig der Urproduktion unwirtschaftlich gearbeitet wird.
    Ich möchte die Lage der Forstwirtschaft mit einigen Zahlen beleuchten und darf dabei auf den Sonderdruck Nr. 31 der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hinweisen, in dem ausführliches Zahlenmaterial zu finden ist. Wir haben mit den Ostgebieten rund 5 Millionen Hektar Wald verloren, es verbleiben uns in dem Westgebiet '7 Millionen Hektar. Der Verlust der Ostgebiete bedeutet einen Ausfall an Nutzholz von rund 15 Millionen Festmetern jährlich. Darüber hinaus sind durch den Übereinschlag und durch den Raubbau insbesondere nach 1945, der bis in die jüngsten Tage angedauert hat, von dem verbliebenen Wald mehr als 100 Millionen Festmeter der nachhaltigen Nutzung entzogen worden. Die weiteren Folgen sind verminderte Zuwachsleistung, ferner ein geringerer Nutzungsgrad, wenn man diesen Raubbau stoppen will. Auf der andern Seite steht ein Holzbedarf im Bundesgebiet von durchschnittlich 35 bis 40 Millionen Festmetern. Der Einschlag im Jahre 1950 betrug rund 30 Millionen Festmeter. Für das Jahr 1952 ist ein Einschlag von nur 22 Millionen Festmetern vorgesehen, der dem normalen Zuwachs entspricht. Wir haben also durchschnittlich 15 Millionen Festmeter zu wenig. Man spricht daher mit Recht von dem Engpaß Holz, der wegen der Devisenlage und der Weltholzlage auch durch eine Einfuhr nicht beseitigt werden kann. Wir werden also diese Situation auf Jahrzehnte hinaus haben und haben deswegen allen Grund, die Förderung der Holzwirtschaft zu betreiben.
    Sie wissen, daß in den letzten Jahren viele Versuche unternommen worden sind, diese Förderung in ideeller Weise zu betreiben. Ich denke hier an die Bildung von Forstvereinen, denken Sie an die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, deren erster Vorsitzender der Herr Innenminister ist, denken Sie an die Propagierung der Pflanzung schnellwüchsiger Baumarten wie Pappeln usw. Aber das sind alles kleine Mittel, die zwar gut und nützlich sind und die man auch in der Zukunft haben muß. Aber diese Mittel sind nicht entscheidend. Entscheidend ist, die Reserven in 'den bestehenden Wäldern zu mobilisieren und die Waldbestände in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht auf das nötige Maß zu bringen. Das ist der Zweck unseres Antrags. Nebenbei wird man dadurch auch den landeskulturellen Erfordernissen gerecht werden.
    Ich will nicht Einzelheiten des Gesetzgebungswerkes vortragen, die wir uns wünschen. Aber ich darf in drei generellen Punkten andeuten, was wir im Forstgesetz zu sehen wünschen. Wir wünschen erstens ein generelles Rodungs- und Waldverwüstungsverbot. Wir wünschen zweitens eine Verpflichtung zur Aufforstung der Kahlflächen und der Ödländereien. Allein dadurch wird es möglich sein, mehrere hunderttausend Hektar Wald zu gewinnen. Drittens wünschen wir die Zusammenführung der Kleinwaldflächen zur gemeinsamen Bewirtschaftung und Verwertung.
    Dazu gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen. Von dem gesamten deutschen Wald sind über 40 °/o in Privathand, und davon wiederum sind zwei Drittel — das sind also über ein Viertel des gesamten deutschen Waldbestandes — in Händen


    (Dr. Schmidt [Niedersachsen])

    von Kleinwaldbesitzern mit Beständen bis 50 ha. Es ist heute allgemein anerkannt, daß in diesem Kleinstwald die Leistungen wesentlich geringer sind als in dem Großwald, sei es im Staatswald, sei es in den Gemeindewäldern, sei es in den Forstgenossenschaften. Es kommt uns auf die Steigerung des Ertrages in diesen Kleinstwaldflächen an. Die Form des Zusammenschlusses ist gleichgültig. Sie können sie wählen in der Form der Forstverbände, der Forstgenossenschaften, in der Form von Forstwirtschaftsvereinen und dergleichen mehr. In jedem Fall — und das möchte ich hier ausdrücklich sagen — wünschen wir, daß das Eigentum an diesen Kleinstwaldflächen voll und ganz erhalten bleibt. Mir ist klar, daß man bei rund 700 000 Kleinwaldbesitzern den Zusammenschluß nicht immer freiwillig wird herbeiführen können. Es dürfte daher zweckmäßig sein, daß man ab und zu den heilsamen Zwang dabei ins Auge faßt.

    (Zurufe in der Mitte: Hört! Hört! — Abg. Dr. Jaeger: „Heilsamer" Zwang!)

    Ich kann mir vorstellen, daß in der nachfolgenden Debatte darauf hingewiesen wird, daß in den Ländern bereits ähnliche Forstgesetze bestünden. Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Gesetze durchzuarbeiten. Es gibt nur ein Land, das Land Nordrhein-Westfalen, das eine Forstgesetzgebung hat, die den von mir skizzierten Wünschen ungefähr entspricht. Auch die Bemerkungen, daß der Bund dafür nicht zuständig sei, treffen nicht zu. Der Bund ist auf Grund der Art. 72 wie 74 des Grundgesetzes zur Förderung von Land- und Forstwirtschaft durchaus berechtigt.

    (Widerspruch des Abg. Dr. Laforet.)

    Es soll ein Rahmengesetz sein.
    Wir erwarten, daß diese Gesetzesvorlage, falls der Antrag angenommen wird, nicht allzu lange Zeit auf sich warten läßt, zumal alle Instanzen, Forstverbände und -vereine, wie Deutscher Forstwirtschaftsrat, und die zuständigen Stellen in den Ministerien sich mit dieser Frage bereits befaßt haben. Jedenfalls werden wir einer Verschleppung nicht tatenlos zusehen. Zum Schluß, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, darf ich Ihnen auch die Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom September 1949 ins Gedächtnis zurückrufen. Damals sagte er — ich darf wörtlich zitieren —:
    Die Forstwirtschaft, ... die eine der wichtigsten Rohstofflieferanten für die deutsche Wirtschaft ist, muß möglichst rasch wieder zu normalen Wirtschaftsverhältnissen zurückgeführt werden. Es ist für schnellste ,Aufforstung der Kahlflächen und Förderung der Holzerzeugung in bäuerlichen Betrieben zu sorgen.
    Das ist die Begründung unseres Antrages. Ich
    möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schulze-Pellengahr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hubert Schulze-Pellengahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Antrag der SPD muß man zunächst einmal prüfen, ob eine Notwendigkeit für eine solche Gesetzgebung im allgemeinen besteht. Das muß man hundertprozentig bejahen. Denn infolge der Inanspruchnahme durch die Wirtschaft in den vergangenen Kriegs- und Nachkriegsjahren ist ein erheblicher Raubbau, an den Waldbeständen betrieben worden. Ferner hat die Brennholzversorgung erhebliche Lücken in die Waldbestände gerissen. Schließlich sind durch Direktoperationen der Besatzungsmächte gerade die wertvollsten Bestände unseres Waldbesitzes vernichtet worden. Wir haben heute im Bundesgebiet etwa 4 bis 5 % Kahlflächen, die der Aufforstung unbedingt bedürfen, in erster Linie auch, um die Klimagestaltung in Ordnung zu halten, um die Wasserhaltung zu regeln und um die Erosion des Waldbodens zu verhindern.
    Die Gesetzgebung als solche ist also unbedingt notwendig. Etwas anderes ist es, ob man eine solche Gesetzgebung praktischerweise auf Länderebene oder auf Bundesebene vollzieht. Der Bund besitzt j a keine eigenen Forsten; die Forsten sind alle im Besitz der Länder. Unter diesem Gesichtspunkt wäre also kein Forstgesetz notwendig. Das Grundgesetz gibt allerdings auf Grund der konkurrierenden Gesetzgebung die Möglichkeit, ein Rahmengesetz zu erlassen.
    Über die rein rechtliche Seite dieser Frage wird -mein Kollege Herr Laforet sich verbreiten. Zu der praktischen Seite der Frage muß ich allerdings ausführen, daß — wie schon der Herr Berichterstatter erwähnte -- in Nordrhein-Westfalen ein Forstgesetz sehr fortschrittlicher Natur besteht. In diesem Forstgesetz wird nicht nur der Waldbesitzer verpflichtet, die Kahlflächen innerhalb einer sehr kurzen Zeit wiederaufzuforsten; er wird auch dazu verpflichtet, unbestockte Flächen, d. h. Flächen, die über 10 Jahre als Kahlflächen daliegen, in annehmbarer Zeit wiederaufzuforsten. Die Holzeinschläge, die über die Leistungsfähigkeit des Waldes hinausgehen, bedürfen der Genehmigung. All diese Dinge sind in dem genannten Forstgesetz in sehr fortschrittlicher und vorbildlicher Weise geregelt worden. Man kann die Dinge in dieser Beziehung also auch auf Länderebene regeln. Ich glaube, sie können auf diese Weise besser geregelt werden, auch wenn man die konkurrierenden Belange des Bundes berücksichtigt. Das Grundgesetz schreibt z. B. in Art. 74 Ziffer 17 vor, daß Förderungsmittel für die forstwirtschaftliche Erzeugung gegeben werden sollen. Das kann doch bei weitester Auslegung nur dahin verstanden werden, daß die forstwirtschaftliche Erzeugung durch Hergabe von Geldmitteln an die Länder, die diese Gelder wiederum an die einzelnen Waldbesitzer als Aufforstungsbeihilfe verteilen können, gefördert werden soll.
    Der Art. 74 Ziffer 20 schreibt nun allerdings vor, daß der Bund in der konkurrierenden Gesetzgebung auch für die Schädlingsbekämpfung zuständig ist. Bezüglich dieses Punktes wäre vielleicht ein Rahmengesetz notwendig, weil die Schädlingsbekämpfung ja über die Grenzen der einzelnen Länder hinausgeht und eine gemeinsame Angelegenheit des ganzen westdeutschen Raumes ist.
    Ich bitte deshalb um die Klärung der rechtlichen Belange vorwegzunehmen, diesen Antrag der SPD dem Rechtsausschuß und im Falle der Zustimmung diesen Antrag auch dem Agrarausschuß zu überweisen, der dann in vorbereitenden Besprechungen eventuell ein Rahmengesetz in sehr lockerer Form schaffen könnte, um diesen Dingen dann in etwa Genüge zu leisten.

    (Beifall in der Mitte.)