Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf das wesentlichste Argument des Kollegen Bertram ist der Kollege Wirths soeben nicht eingegangen, nämlich auf das Argument, daß, wenn ein großes Projekt und mehrere kleine Projekte von einzelnen Bergarbeitern, die ein Eigenheim bauen wollen, vorliegen, im Zweifel das große Projekt vorgezogen wird und der kleine Mann, hinten runterfällt.
Der Kollege Wirths hat im übrigen gesagt, daß das, was wir wollen, auch den im Ausschuß angestellten Überlegungen zugrunde gelegen hätte. Demnach steht doch nichts im Wege, unserem Antrag zuzustimmen:
— Nein, es steht nicht drin.
Die Reihenfolge der Aufzählung in § 3 bedeutet keineswegs eine Reihenfolge im Rang, und das Schwergewicht der Tatsachen wird dahin führen, daß dann der einzelne Mann, der sein Eigenheim erstellen will, dabei schlecht fährt, daß er durch die anderen zurückgedrängt wird und ins Hintertreffen gerät.
Nun komme ich aber auf das einzige Argument, das Kollege Wirths in der Begründung seiner Haltung anführt: Wir haben das alles im Ausschuß sorgfältig überlegt. Darauf erwidere ich: Jawohl, aber nicht mit dem Ergebnis, das wir wünschen. Dann steht es doch jedem Abgeordneten selbstverständlich frei, gerade gegen ein solches Votum des Ausschusses — mehr ist es doch nicht — das 'Plenum anzurufen. Dazu sind wir doch hier. Die Ausschüsse sind doch nicht in der Lage, die Entscheidungen des Plenums vorwegzunehmen, sondern können sie höchstens vorbereiten. Es spielt doch gar keine Rolle, wer diese Anregungen im Ausschuß gegeben und zur Aussprache gestellt hat; wir können trotzdem diesen Wunsch nachträglich vertreten. Wir halten es für sehr wichtig, ja für einen Kernpunkt des Gesetzes, daß der einzelne Arbeiter, der ein Eigenheim erstellen will, gefördert wird. Wir sind deshalb der Meinung, daß das Plenum selbst zu dieser .Frage Stellung nehmen muß; sonst kommt es nur zu einer Art von Förderung der großen Gesellschaften, des allgemeinen Wohnungsbaus und gerade nicht zu dem, was wir für notwendig halten, nämlich zur Förderung des einzelnen baulustigen Arbeiters selbst.
Wenn nun gefragt wird, wohin wir kommen sollen, wenn solche Sitten einreißen, daß gegen die Be-
schlüsse der Ausschüsse das Plenum angerufen wird, so zeugt dieser Hinweis von einer Verkennung des Sinnes der Plenardebatten überhaupt. Dem parlamentarischen System entginge das Kernstück, wenn man dazu überginge, hier überhaupt nicht mehr zu debattieren und sich nicht mehr in echter Auseinandersetzung darum zu streiten, um zu einem abschließenden Gesamtergebnis im Plenum zu kommen, und wenn man alles den Ausschüssen überließe. Im übrigen sehe ich auch nicht ein, weswegen dieser von uns nicht gebilligte Grundsatz nur bei unseren Anträgen ab und zu einmal hervorgeholt wird, während Abänderungsanträge anderer Parteien ohne weiteres zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt werden, ohne daß diese Gesichtspunkte dabei überhaupt eine Rolle spielen, und mit Recht. Man darf auch nicht so argumentieren: Der Ausschuß hat das gemacht, folglich haben wir uns dem zu fügen. Wir werden uns gestatten, daran zu erinnern, wenn andere Parteien wieder, wie es schon so oft vorgekommen ist, gegen Ausschußentscheidungen an das Plenum appellieren, und wir werden dann daran erinnern, daß man uns, wenn wir einmal an der Reihe waren, mit diesem Argument gekommen ist, aber auch bisher nur uns.
Schließlich ist es merkwürdig, daß Sie, Herr Kollege Wirths, gegen den Antrag selbst, gegen das Anliegen, das Kollege Bertram eben vorgetragen hat, öffentlich jedenfalls, in der Debatte keinerlei Gesichtspunkte angeführt, sondern nur gesagt haben, Sie seien der Ansicht, aus der bloßen Reihenfolge der Aufzählung ergebe sich der Rang; jedoch ergibt sich aus der Reihenfolge, was unter Juristen keinem Zweifel unterliegt, bezüglich der Rangfolge der Befriedigung nicht das geringste. Da Sie aber mit dem .Sinn und Zweck einverstanden sind, kann nur das Ressentiment übrigbleiben, daß der Ausschuß anders beschlossen hat, als, wie Sie zugeben müssen, das Plenum jetzt zweckmäßigerweise beschließt.
Ich bitte Sie deswegen, von diesem rein formalen Bedenken, das nicht gerechtfertigt ist, abzusehen und dem Antrag zu 2) stattzugeben. Denn es ist sicher, das ganze Haus wünscht, daß nicht die anonyme Gesellschaft, nicht der Staat oder irgendeine von ihm aufgestellte Gesellschaft, nicht das große Projekt, sondern die Einzelsiedlung des einzelnen Menschen, das Einzeleigentum den Vorzug verdient. Wer das allerdings nicht will, der muß gegen unseren Antrag stimmen.