Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
— ich bin noch nicht fertig, Sie haben mich unterbrochen, Herr Präsident — einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ich bin auf dem Wege hierher danach gefragt worden.
Meine Damen und Herren! Wir haben gestern erst die Drucksache bekommen, und bei einem so ungewöhnlichen Gesetz ist es ja ein etwas schnelles Verfahren, schon heute darüber zu beraten und zu beschließen. Es handelt sich hier um nicht mehr und nicht weniger als um die Einführung einer neuen Verbrauchssteuer, einer neuen indirektèn Steuer für einen sicher edlen und förderungswürdigen Zweck. Aber man fragt sich natürlich, ob ein an sich edler Zweck — es handelt sich um einen Entwurf, den wir alle begrüßen und den wir alle hier wiederholt gefordert haben — jedes Mittel rechtfertigt, das von der Regierung vorgeschlagen wird. Aber alle Bedenken, die bei uns zum Ausdruck gekommen sind, werden uns nicht hindern, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. Ganz im Gegenteil! Wir wollen mit unseren Abänderungsanträgen nur die Mängel, die wir entdeckt zu haben glauben, zu korrigieren versuchen.
Der Antrag zu § 1 — —
— Ich selber bin nicht Mitglied des Ausschusses.
— Mein Parteifreund, der im Ausschuß war, hat diese Vorschläge nicht bringen können, weil wir gestern erst Gelegenheit zur Beratung hatten.
Wir haben zu § 1 Abs. 2 einen Abänderungsvorschlag gebracht, der darauf hinzielt, nicht nur die Fremdlieferungen der Kohlenbergbauunternehmungen, also den Absatz im technischen Sinne mit der Abgabe zu belasten, sondern jede Lieferung mit Ausnahme des Selbstverbrauchs. Es ist nicht einzusehen, warum die Lieferungen einer Kohlengrube an im eigenen Konzern befindliche Stahlwerke, Gießereien, Elektrizitätswerke oder Kokereien der Kohlenabgabe nicht unterfallen sollten. Wir haben deshalb vorgeschlagen, außer dem Ausdruck „abgesetzte Tonne Steinkohle" in § 1 hineinzubringen: „sowie für Lieferungen an Bergbauunternehmen oder sonstige Verbrauchsstellen, die daraus Strom, Gas und Eisen erzeugen". Im Ausschuß ist über diese Frage ja auch eingehend debattiert worden. Man hat diesen Gedanken grundsätzlich auch akzeptiert, hat aber geglaubt, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten der Formulierung diesen Grundgedanken nicht aufnehmen zu sollen. Meine Damen und Herren, die Schwierigkeiten der Formulierung sind nicht von entscheidender Bedeutung, vor allem deshalb nicht, weil es sich ja um eine relativ geringe Anzahl von Fällen handelt. Es ist durchaus möglich, diese geringe Anzahl von Fällen durch eine Pauschalierung absolut gerecht und korrekt zu erfassen. Lassen wir aber diese Bestimmung, die an sich der Be-
schlußfassung des Ausschusses entspricht, aus dem Gesetz heraus, dann ist hinterher nicht mehr die Möglichkeit gegeben, etwa im Wege der Rechtsverordnung eine erweiterte Steuererhebung durchzuführen. Wir müssen uns doch darüber klar sein, daß es sich hier um ein Steuergesetz handelt. Eine Ausdehnung einer solchensteuerrechtlichen Vorschrift im Wege der Rechtsverordnung ist aber nach den Bestimmungen des Grundgesetzes unmöglich. Der Finanzminister oder der sonst zuständige Minister kann im Wege der Rechtsverordnung die Pauschalierung lediglich dann durchführen, wenn ihm die Rechtsgrundlage dafür im Gesetz selbst geboten wird. Entsprechend den Wünschen des Ausschusses schlagen wir eine Formulierung vor, die sicherstellt, daß auch die Innenlieferungen mit der Kohlenabgabe belastet werden können. Das ist die Begründung zunächst zu Ziffer 1.