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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1951 6641 164. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6642D, 6643C, 6649B, 6668A, 6694D Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Dr. Seelos 6643A Änderungen der Tagesordnung 6643B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin 6643B Dritten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes 6643B Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker 6643B Anfrage Nr. 201 der Fraktion der SPD betr Vertriebenen-Bank A.G. (Nrn. 2437 und 2579 der Drucksachen) 6643C Bericht des Bundeskanzlers über die getroffenen Regelungen für einen einheitlichen Beginn des Schuljahres (Nr. 2582 der Drucksachen) 6643C Bericht des Bundeskanzlers über die finanziellen Möglichkeiten der Wiederherstellung des Pleiner Viaduktes (Nr. 2599 der Drucksachen) 6643C Vorlage der Verordnungen zur Sicherung der Durchführung dringender Ausfuhrgeschäfte (VO Ausfuhr I/51) und über Herstellung, Lieferung und Bezug von Eisen- und Stahlerzeugnissen (VO Eisen II/51) 6643C Beratung der Interpellation' der Fraktion der FDP betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nr. 2466 der Drucksachen) . 6643D Rademacher (FDP), Interpellant 6643D, 6648D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6644C Sander (SPD) 6646D Lampl (BP) 6647D Dr. Frey (CDU) 6648B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Geschwindigkeitskontrollen durch amerikanische Militärpolizei (Nr. 2467 der Drucksachen) 6649B Dr. Mende (FDP), Interpellant . . . 6649B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6649C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Nr. 2392 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Nr. 2428 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch (Nr 2529 der Drucksachen) 6649D Ausschußüberweisung 6650A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen) 6650A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6650A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6651A Ausschußüberweisung 6651C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nr. 2516 der Drucksachen) . . . . 6651C Dr. Miessner (FDP) 6651C Jacobi (SPD) 6652B Dr. Wuermeling (CDU) 6653D Farke (DP) 6654B Ausschußüberweisung 6654B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2430 [neu] der Drucksachen; Umdrucke Nm. 309, 310) 6654B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6654C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6655C Brookmann (CDU) 6656A Dr. Arndt (SPD) 6656B Dr. Reif (FDP) 6656C Abstimmungen 6655B, 6657A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 2590 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nr. 312) 6657C Winkelheide (CDU), Berichterstatter 665'7D Dr. Bertram (Z) . . . 6659B, 6660C, 6661D, 6662A, B, 6665B, 6667B Lücke (CDU) 6660A, 6665A Jacobi (SPD) 6660B Harig (KPD) 6660D, 6666A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6661A, 6664D, 6665C, 6666D Dr. Preusker (FDP) 6661C Wirths (FDP) 6663A, 6664C Dr. Reismann (Z) 6663C Albers (CDU) 6664B Abstimmungen 6661D, 6665D, 6666C, D, 6667C, 6668A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. Juli 1951 (Nr. 2564 der Drucksachen) 6668B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6668B Beschlußfassung 6669A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung der Strafverfahren gegen den Abg. Volkholz gemäß Schreiben des Abg. Strauß vom 8. August 1951, der Christlich-Sozialen Union in Bayern vom 8. August 1951 und des Bundesministers der Justiz vom 20. September 1951 (Nr. 2591 der Drucksachen) 6669A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6669A Beschlußfassung 6670B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) zur Antwort der Regierung in der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages auf die Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiet der Bundesrepublik wohnen (Nrn. 2465, 1786 der Drucksachen) 6670B Seuffert (SPD), Berichterstatter . . 6670C Beschlußfassung 6671B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Bundesforstgesetzes (Nr. 2374 der Drucksachen) 6671B Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Antragsteller 6671B, 6674A Schulze-Pellengahr (CDU) . . . . 66'72B Dr. Laforet (CSU) 6673A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 6673B von Thadden (Fraktionslos) 6673D Ausschußüberweisung 6674B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Gundelach und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Abg. Gundelach sowie gegen den verantwortlichen Drucker der Firma „Rhein-Main-Druck" in Frankfurt a. M. wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des hessischen Ministers der Justiz vom 17. April 1951 (Nr. 2565 der Drucksachen) 6674B Ewers (DP), Berichterstatter 6674C, 6677D Renner (KPD) 6676B, 6678D Dr. Mende (FDP) 6679C Beschlußfassung 6679C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) vom 19. Juni 1950 (Nr. 2387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 2581 der Drucksachen) 6679D Massoth (CDU), Berichterstatter . 6679D Renner (KPD) 6684A Beschlußfassung 6684C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Post- und Telegraphenverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 2440 der Drucksachen) 6684D Dr. Mommer (SPD), Antragsteller 6685A Leonhard (CDU) 6686A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6686C Kohl (Heilbronn) (FDP) 6686D Ausschußüberweisung 6687A Beratung des Antrags der Abg. Dr. von Brentano u. Gen. betr. Bau einer Autobahnauffahrt bei Viernheim (Hessen) (Nr. 2528 der Drucksachen) 668'7A Gengler (CDU), Antragsteller (zur Geschäftsordnung) 668'7A Ausschußüberweisung 6687A Beratung des Antrags der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Anklage gegen Kroupa (Nr. 2496 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott, Tichi, Weickert u. Gen. betr. Auslieferung des Franz Kroupa an deutsche Gerichte (Nr. 2580 der Drucksachen) 6687B Goetzendorff (Fraktionslos), Antragsteller 6687B Dr. Ott (BHE-DG) 6688B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6690A Kuntscher (CDU) 6691A Matzner (SPD) 6692A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6693A von Thadden (Fraktionslos) . . . 6693D Mellies (SPD) 6694B Beschlußfassung 6694D Beratung der Übersicht Nr. 37 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 303) 6694D Beschlußfassung 6694D Nächste Sitzung 6694D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Antrag stellen, den Gesetzentwurf federführend an den. Beamtenrechtsausschuß zu überweisen, Und beantrage zusätzlich die Überweisung an den Rechtsausschuß.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen. liegen nicht vor. Ich darf annehmen, daß das Haus mit der Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht als federführenden Ausschuß einverstanden ist.
Es ist weiter beantragt worden, den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung mitberatend zu beteiligen. Darf ich fragen, welche Damen und Herren dafür sind? — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; diese Überweisung ist abgelehnt.
Ich frage, welche Damen und Herren für die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatenden Ausschuß sind. — Ich bitte um die Gegenprobe.

(Zuruf von der SPD: Sie wollen den Entwurf wohl gar nicht wiedersehen?)

Das erste war die Mehrheit; diese Überweisung ist erfolgt.

(Abg. Jacobi: Auf Wiedersehen im nächsten Jahr!)

Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für
Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2430 [neu] der Drucksachen; Umdrucke Nm. 309, 310). •

(Erste Beratung: 113. Sitzung.)

Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die allgemeine Aussprache der dritten Beratung eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor.
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Kleindinst. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung von Bundesdienststrafgerichten war notwendig, um förmliche Dienststrafverfahren überhaupt durchführen zu können. Das Grundgesetz hat den Bund in Art. 96 über die oberen Bundesgerichte ermächtigt, für Dienststrafverfahren gegen Bundesbeamte und Bundesrichter Bundesdienststrafgerichte zu errichten. Außerdem waren organisatorische Erfahrungen im Dienststrafwesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu berücksichtigen. Schließlich mußte der Gesetzentwurf dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes Rechnung tragen.
    Die Bestimmungen für die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten sind als Änderungen des organisatorischen Teils der bereits 1950 berichtigten Reichsdienststrafordnung von 1937 vorgesehen, deren materieller Teil durch den besonderen Gesetzentwurf geändert werden soll, der soeben den Ausschüssen zur Beratung überwiesen worden ist. Der dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Beamtenrecht überwiesene Gesetzentwurf über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten, Drucksache Nr. 1754, ist von einem gemeinsamen Unterausschuß der beiden Ausschüsse am 2. Juli laufenden Jahres bearbeitet worden. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat ihn am 5. Juli und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 6. Juli und 14. September beraten.
    In den Ausschüssen bestand über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs weitgehend Übereinstimmung. Der Gegensatz der Stellungnahmen trat bei der Beschlußfassung über den vorläufigen Sitz des Bundesdienststrafhofes hervor.
    Im einzelnen ist das Folgende hervorzuheben. Der Gesetzentwurf sieht Bundesdienststrafkammern als selbständige Dienststrafgerichte vor, weil der Bund über Mittelbehörden der allgemeinen Verwaltung nicht verfügt, und einen Bundesdienststrafhof. Die Bundesdienststrafkammern errichtet der Bundesminister des Innern aus rechtsstaatlichen Gründen nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nach Bedarf, sondern allgemein durch Verordnung und nicht durch Verwaltungsverfügung; § 32. Die Worte „Inland" und „Ausland" sind durch die Worte „Geltungsbereich des Grundgesetzes" und außerhalb des „Geltungsbereiches des Grundgesetzes" ersetzt. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die rechtskundigen Beisitzer müssen auf Grund der vorgeschriebenen Prüfungen die Fähigkeit zum Richteramt an einem allgemeinen Verwaltungsgericht oder einem ordentlichen Gericht haben, damit die fachlichen Voraussetzungen für die Rechtsprechung allgemein bei ihnen gesichert sind. Ferner müssen die Beisitzer nur bei ihrer Ernennung den dienstlichen Wohnsitz im Bezirk der Bundesdienststrafkammer haben, um den sofortigen Einfluß des Wechsels dieses dienstlichen Wohnsitzes auf das Amt als Beisitzer auszuschließen. Durch die Streichung des Abs. 5 des


    (Dr. Kleindinst)

    § 35 wird die Verwendung von Hilfsrichtern unmöglich gemacht. Die Ernennung des Vorsitzenden einer Bundesdienststrafkammer zum Vorsitzenden weiterer Bundesdienststrafkammern zu seiner vollen Auswertung soll sich auf die Wahrnehmung des Vorsitzes von höchstens zwei weiteren Kammern beschränken. Die Ernennung des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter auf Lebenszeit ist nunmehr dem Bundespräsidenten übertragen. Bei der Versetzung eines Beisitzers soll das Amt erst mit Ablauf eines Monats nach Zustellung der Versetzungsverfügung erlöschen. Außerdem kann der Beamte dem Erlöschen seines Beisitzeramtes widersprechen. Beide Bestimmungen wahren die richterliche Unabhängigkeit und vermeiden geschäftliche Schwierigkeiten. Der Bundesdienststrafhof soll nicht als Teil des künftigen Bundesverwaltungsgerichts, sondern als selbständiges Gericht geschaffen werden, das mit dem Bundesverwaltungsgericht lediglich zur gemeinsamen Benutzung der geschäftlichen Einrichtungen verwaltungstechnisch verbunden ist.
    Diese Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gehen zum größten Teil auf die Vorschläge des Bundesrates, zum kleineren Teil auf Anträge und Anregungen aus den Ausschüssen des Bundestages zurück.
    Dagegen konnte die Mehrheit in den Ausschüssen sich dem Vorschlag des Bundesrates nicht anschließen, als vorläufigen oder endgültigen Sitz des Bundesdienststrafhofes Berlin zu bestimmen. Die Minderheit der Ausschüsse ist diesem Vorschlag des Bundesrates gefolgt und hat Bedenken getragen, der Bestimmung eines anderen vorläufigen Sitzes zuzustimmen, weil er schließlich doch zum endgültigen werden könnte. Für die Mehrheit der Ausschüsse war die Überlegung maßgebend, daß das Gesetz über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten der Festlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichtes nicht vorgreifen solle und daß die Verlegung der Frankfurter Einrichtung nach Berlin zu Schwierigkeiten führen müsse.
    Die Änderung in § 4 der Überleitungs- und Schlußvorschriften hinsichtlich der Erstreckung der Zuständigkeit der Bundesdienststrafgerichte auf die unter das Gesetz gemäß Art. 131 des Grundgesetzes 'fallenden Personen sowie auf Ruhestands-b eamte, versorgungsberechtigte Personen und frühere Beamte, auch wenn sie nicht Bundesbeamte gewesen sind, der Bund aber ihre Versorgungsbezüge trägt, bringt lediglich eine bessere Fassung der entsprechenden Bestimmungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und des Vorschlages des Bundesrates.
    Für den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantrage ich, den Gesetzentwurf in der aus der vorgelegten Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zustimmen zu wollen.

    (Beifall.)