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ID0116305400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. September 1951 6593 163. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6594B, D, 6639C Eintritt des Abg. Funcke in den Bundestag 6594B Änderungen der Tagesordnung 6594C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Behandlung Nordhessens als Notstandsgebiet (Nr. 2434 der Drucksachen) 6594C, 6605D Freidhof (SPD), Interpellant . . . 6594D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6596B, 6602A Dr. Leuchtgens (DP) 6597D Sabel (CDU) 6598B Dr. Arndt (SPD) 6599C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 6601A Weickert (BHE-DG) 6605D Ausschußüberweisung 6605D Teilnahme von Mitgliedern des Britischen Parlaments als Gäste an der Sitzung . . . 6602A Präsident Dr. Ehlers 6602A, 6605C Mr. Woodburn, Leiter der britischen Delegation 6603A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Bewahrungsgesetzes (Nr. 2366 der Drucksachen) 6605D Frau Wessel (Z), Antragstellerin 6606A, 6613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6608B Ewers (DP) 6608D Frau Korspeter (SPD) 6609C Frau Niggemeyer (CDU) 6611B Frau Thiele (KPD) 6612A Dr. Hammer (FDP) 6612D Ausschußüberweisung 6613C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Sicherung des Kohlenbedarfs der Bevölkerung und der deutschen Friedensindustrie (Nr. 2540 der Drucksachen) 6594C, 6613C Renner (KPD), Antragsteller 6613D, 6621A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6615A Imig (SPD) 6617C Etzel (Duisburg) (CDU) 6619B Dr. Preusker (FDP) 6622B Dr. Bertram (Z) 6623B Ausschußüberweisung 6623D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 2494 der Drucksachen) 6623D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstellerin 6623D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6624C Becker (Pirmasens) (CDU) 6624D von Thadden (DRP) 6625B Ausschußüberweisung 6625C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung (Nr. 2513 der Drucksachen) 6625C Arndgen (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6625D Ausschußüberweisung 6625D Erste Beratung des vom Bundesrat eingegebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr 2471 der Drucksachen) 6625D Ausschußüberweisung 6625D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen) 6625D Ausschußüberweisung 6626A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen) 6626A Ausschußüberweisung 6626A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2559 der Drucksachen) 6626A Schill (CDU), Berichterstatter . . 6626B Frau Keilhack (SPD) 6627B, D Niebergall (KPD) 6629B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6629D Dannemann (FDP) 6631B Loritz: zur Sache 6631C persönliche Bemerkung 6638D Schuster (WAV) 6632A Abstimmungen 6632A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 2396, 2543 der Drucksachen; Umdruck Nr. 305) 6632C Sabel (CDU) 6632C Ausschußrücküberweisung 6632C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betreffend Manöverschäden (Nr. 2560 der Drucksachen) 6632C Matthes (DP), Antragsteller . . . 6632D Nowack (Harburg) (SPD) 6633D Niebergall (KPD) 6635A Brese (CDU) 6635B Stegner (FDP) 6635C Beschlußfassung 6635D Beratung des Antrags der Abg. Goetzendorff u. Gen. betreffend Anklage gegen Kroupa (Nr. 2496 der Drucksachen) . . . 6636A zur Geschäftsordnung: Tichi (BHE-DG) 6636A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6636A Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . . . 6636B Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 6636C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend einmalige Winterbeihilfe (Nr. 2539 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend einmalige Winterbeihilfen (Nrn. 2469, 1470 der Drucksachen) 6594C, 6636C Kohl (Stuttgart), Antragsteller 6636D, 6637B Schüttler (CDU): als Berichterstatter 6636D zur Geschäftsordnung 6638C Abstimmung 6638C Nächste Sitzung 6639C Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es sind keine weiteren Redner vorgemerkt.

    (Lebhafte Zurufe links: Herr Minister Erhard! — Abg. Renner: Der Herr Minister hat nichts zu erklären?)

    — Meine Damen und Herren, ich kann das Wort nur erteilen, wenn darum gebeten worden ist.

    (Erneute Zurufe links.)

    Wir kommen zur Abstimmung. Es sind zwei Anträge gestellt. Ein Antrag geht auf Überweisung an den Ausschuß, der andere Antrag auf Ablehnung des von der KPD gestellten Antrags. Den Vorrang hat der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen.
    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 2494 der Drucksachen).
    Das Wort hat Frau Abgeordnete Kipp-Kaule.


Rede von Liesel Kipp-Kaule
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der von meiner Fraktion vorgelegte Antrag Drucksache Nr. 2494 ist insofern von besonderer Bedeutung, als durch ihn ein seit langem bestehendes Recht abgeschafft werden soll. § 127 a Abs. 2 der Gewerbeordnung besagt, daß übermäßige und unanständige Züchtigungen sowie jede die Gesundheit des Lehrlings gefährdende Behandlung verboten sind. Wenn es hierin also heißt, daß die Züchtigung eines Lehrlings nicht übermäßig und unanständig sein darf, so muß dazu gesagt werden, daß bis zum heutigen Tage allgemein nicht feststellbar ist, in welchem Fall das Gericht z. B. annimmt, daß das


(Frau Kipp-Kaule)

Züchtigungsrecht überschritten worden ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß es Gerichte gab, die sehr erhebliche Ausschreitungen noch als zulässige Züchtigungen anerkannt haben. Der Lehrherr, der das Züchtigungsrecht überschreitet, kann zwar nach § 148 Ziffer 9 mit Geldstrafe bis zu 100 Mark und im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 4 Wochen bestraft werden. Wenn die Züchtigung in eine Körperverletzung ausartet, kommt eine Bestrafung nach § 230 des Strafgesetzbuches in Betracht.
Wie ist heute die Wirklichkeit? Noch vor einem Dreivierteljahr hatten wir im Bielefelder Raum des Kreisausschusses des Deutschen Gewerkschaftsbundes, in Herford, folgenden Fall: In einer Autoreparaturwerkstatt, die Lehrlinge ausbildete, mußten diese erhebliche Züchtigungen über sich ergehen lassen. Gelegentlich einer Unterhaltung kamen die Dinge ans Tageslicht. Die Eltern hatten in der Befürchtung, die Jungens könnten ihre Lehre nicht zu Ende führen, wenn man Anzeige erstattete, davon Abstand genommen, dem Lehrherrn zu sagen, daß sie mit derartigen körperlichen Züchtigungen nicht einverstanden sind. Gerade weil im Augenblick die große Arbeitslosigkeit unter unserer Jugend besteht, werden die Eltern naturgemäß bemüht sein, die Lehrzeit des Jungen oder des Mädels zu Ende zu bringen, und gehen deshalb darüber hinweg, wenn der Junge oder das Mädel tatsächlich einmal nach Hause kommt und sagt: ich bin heute erheblich geschlagen worden. Dieser Fall aus Herford konnte dadurch bereinigt werden, daß der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Kreisausschuß Bielefeld, persönlich bei dem Lehrherrn erschien und ihn darauf aufmerksam machte, daß bei Fortdauer dieser Zustände die Gewerkschaften einschreiten würden. Seitdem sind, wie wir erfreulicherweise feststellen konnten, derartige Dinge nicht mehr vorgekommen.

(Abg. Stücklen: Sehr gut!)

Auch die Jugendorganisationen haben in dieser Frage eine eindeutige Haltung eingenommen.
Meine Herren und Damen, wir wünschen nicht, daß unser Nachwuchs an Facharbeitern heute mit erhobenem Zeigefinger und mit Züchtigungen herangebildet wird,

(Sehr gut! links)

sondern wünschen, daß § 127 a Abs. 2 der Gewerbeordnung entsprechend unserem Antrag Drucksache Nr. 2494 dahin abgeändert wird, daß es heißt:
Körperliche Züchtigung sowie jede die Gesund-
heit des Lehrlings gefährdende Behandlung
sind verboten.
Es tut einer jungen Demokratie nicht gut, wenn in ihrer Gesetzgebung Formulierungen wie die des jetzt noch gültigen Abs. 2 des § 127 a enthalten sind.

(Sehr richtig! links.)

Ich glaube, wir sollten uns dem Fortschritt zuwenden und sollten auch den jungen Menschen, den wir für die Industrie, für das Handwerk, für die Wirtschaft schlechthin als Nachwuchs dringend benötigen, nach dem Grundsatz ausbilden: So frei wie möglich und so gebunden wie nötig!

(Beifall bei der SPD.)

Das letztere wird der Schaffung eines Gesetzes über das Jugendarbeitsschutzrecht vorbehalten bleiben. Ich bitte darum, dieser unserer Vorlage Ihre Zustimmung nicht zu versagen; denn heute sollte in Deutschland der Grundsatz nicht mehr
gelten, daß ein Lehrherr aus irgendwelchen Gründen heraus, selbst aus Anomalität heraus, seine Jungs oder Mädels mißhandelt; denn wir wünschen uns den Lehrherrn, der unseren jungen Menschen Freund und Helfer ist. Ich bitte Sie nochmals, unserer Vorlage Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Antrag ist eingebracht und begründet. Wir treten in die erste Beratung ein. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Gesamtaussprachezeit auf 40 Minuten zu begrenzen. — Kein Widerspruch; das Haus ist einverstanden.
    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.