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ID0116302500

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. September 1951 6593 163. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6594B, D, 6639C Eintritt des Abg. Funcke in den Bundestag 6594B Änderungen der Tagesordnung 6594C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Behandlung Nordhessens als Notstandsgebiet (Nr. 2434 der Drucksachen) 6594C, 6605D Freidhof (SPD), Interpellant . . . 6594D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6596B, 6602A Dr. Leuchtgens (DP) 6597D Sabel (CDU) 6598B Dr. Arndt (SPD) 6599C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 6601A Weickert (BHE-DG) 6605D Ausschußüberweisung 6605D Teilnahme von Mitgliedern des Britischen Parlaments als Gäste an der Sitzung . . . 6602A Präsident Dr. Ehlers 6602A, 6605C Mr. Woodburn, Leiter der britischen Delegation 6603A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Bewahrungsgesetzes (Nr. 2366 der Drucksachen) 6605D Frau Wessel (Z), Antragstellerin 6606A, 6613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6608B Ewers (DP) 6608D Frau Korspeter (SPD) 6609C Frau Niggemeyer (CDU) 6611B Frau Thiele (KPD) 6612A Dr. Hammer (FDP) 6612D Ausschußüberweisung 6613C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Sicherung des Kohlenbedarfs der Bevölkerung und der deutschen Friedensindustrie (Nr. 2540 der Drucksachen) 6594C, 6613C Renner (KPD), Antragsteller 6613D, 6621A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6615A Imig (SPD) 6617C Etzel (Duisburg) (CDU) 6619B Dr. Preusker (FDP) 6622B Dr. Bertram (Z) 6623B Ausschußüberweisung 6623D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 2494 der Drucksachen) 6623D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstellerin 6623D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6624C Becker (Pirmasens) (CDU) 6624D von Thadden (DRP) 6625B Ausschußüberweisung 6625C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung (Nr. 2513 der Drucksachen) 6625C Arndgen (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6625D Ausschußüberweisung 6625D Erste Beratung des vom Bundesrat eingegebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr 2471 der Drucksachen) 6625D Ausschußüberweisung 6625D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen) 6625D Ausschußüberweisung 6626A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen) 6626A Ausschußüberweisung 6626A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2559 der Drucksachen) 6626A Schill (CDU), Berichterstatter . . 6626B Frau Keilhack (SPD) 6627B, D Niebergall (KPD) 6629B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6629D Dannemann (FDP) 6631B Loritz: zur Sache 6631C persönliche Bemerkung 6638D Schuster (WAV) 6632A Abstimmungen 6632A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 2396, 2543 der Drucksachen; Umdruck Nr. 305) 6632C Sabel (CDU) 6632C Ausschußrücküberweisung 6632C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betreffend Manöverschäden (Nr. 2560 der Drucksachen) 6632C Matthes (DP), Antragsteller . . . 6632D Nowack (Harburg) (SPD) 6633D Niebergall (KPD) 6635A Brese (CDU) 6635B Stegner (FDP) 6635C Beschlußfassung 6635D Beratung des Antrags der Abg. Goetzendorff u. Gen. betreffend Anklage gegen Kroupa (Nr. 2496 der Drucksachen) . . . 6636A zur Geschäftsordnung: Tichi (BHE-DG) 6636A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6636A Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . . . 6636B Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 6636C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend einmalige Winterbeihilfe (Nr. 2539 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend einmalige Winterbeihilfen (Nrn. 2469, 1470 der Drucksachen) 6594C, 6636C Kohl (Stuttgart), Antragsteller 6636D, 6637B Schüttler (CDU): als Berichterstatter 6636D zur Geschäftsordnung 6638C Abstimmung 6638C Nächste Sitzung 6639C Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem eines Bewahrungsgesetzes hat schon in den zwanziger Jahren den Reichstag beschäftigt, ohne daß es zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage gekommen ist. Ganz zweifellos auch handelt es sich hier um ein sehr schwieriges Problem, vor allem um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Menschen, die — wie die Frau Vorrednerin hier ausgeführt hat — wegen ihrer geistigen oder körperlichen Defekte oder sonstigen Veranlagung sich selbst nicht halten können und dem freien Leben gegenüber wehrlos stehen.
    Die Fraktion der CDU/CSU hat bereits im Jahre 1949 einen Antrag eingebracht, wonach die Regierung ein solches Bewahrungsgesetz vorlegen sollte. Die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und für Jugendfürsorge haben sich mit diesem Problem befaßt. Sie haben Sachverständige gehört, sie haben Anstalten besichtigt, in denen eine Lösung des Problems in der Praxis versucht wird, und haben geprüft, ob überhaupt ein zwingendes praktisches Bedürfnis für ein solches Bewahrungsgesetz gegeben ist.
    Nunmehr war ein Beschluß des Hohen Hauses auf Grund der Vorarbeiten der beiden Ausschüsse zu erwarten. In diesem Augenblick ist dann der
    Initiativantrag des Zentrums gestellt worden. Das Bundesministerium des Innern hat die Materialien, die in den Arbeiten der von mir vorhin genannten Ausschüsse anfielen, sorgsam geprüft. Es hat auch weiteres Material zu Vorarbeiten gesammelt, ohne aber bis zur Stunde eine kabinettsreife Vorlage herzustellen. Man wollte naturgemäß das Ergebnis der Beratungen in den beiden Ausschüssen und die Beschlüsse des Hohen Hauses abwarten. Aber jedenfalls ist in meinem Ministerium ein Gesetzentwurf nahezu fertig, und es bedarf noch einer sorgfältigen Ausfeilung, insbesondere noch einmal einer Überprüfung der Frage, welche Stellen in Frage kommen, um ein solches Bewahrungsgesetz später auszuführen, und welche Stellen mit den Kosten zu belasten sind.. .
    Das wichtigste Problem des ganzen Bewahrungsgesetzes ist ja die Abgrenzung des Personenkreises. Sie wissen, meine Damen und Herren, aus unserem Grundgesetz, daß gerade der Frage der freien Entfaltung und des Schutzes der Persönlichkeit in unserer Verfassung ein hervorragender Rang eingeräumt ist. Darüber hinaus besteht auch noch eine europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte, welcher die Bundesregierung im November 1950 beigetreten und die maßgebend ist für die Bestimmung des für die Verwahrung in Betracht kommenden Personenkreises.
    Ich bin der Ansicht, daß das hier in Rede stehende Problem der zwangsweisen Bewahrung und vor allen Dingen der Abgrenzung des Personenkreises eine so weitgreifende Bedeutung hat, daß man der Bundesregierung die Möglichkeit geben sollte, ihren Gesetzentwurf, der nahezu vor der Vollendung steht, auch noch zu vollenden,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und dann diesen Entwurf mit dem Antrag der CDU und dem Initiativantrag des Zentrums zu verbinden zu einer gemeinsamen Behandlung und Beratung.

    (Sehr richtig! in der Mitte und links.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Entwurf löst auf den ersten Blick schwerstwiegende Bedenken aus, ob man auf diese Weise ein Fürsorgeproblem anpacken oder gar erledigen kann. Frau Wessel hat dankenswerterweise auseinandergesetzt, welche Bedenken gegen ihren Gesetzentwurf obwalten und hat gemeint, daß mit der Bestimmung des § 2 etwas Neues und Wesentliches gesagt sei. Ich als Diener des Rechts vermisse aber jede Abgrenzung sowohl zu den im Entmündigungsrecht vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten als auch zu den im Strafrecht weitgehend vorgesehenen Sicherungsverwahrungen oder Bestimmungen über Unterbringung in einem Arbeitshaus bei den bekannten Übertretungen wie Landstreicherei, Bettelei usw. Diese Dinge müssen daher zunächst völlig geklärt werden,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und zwar aus folgendem Grunde.
    Hier ist ein Vormundschaftsverfahren vorgesehen, d. h. also die Vormundschaft über Erwachsene wird verhängt, und zwar ist nach diesem Entwurf die einzige Voraussetzung, daß der Betroffene über 18 Jahre alt zu sein hat. Über 18, weil bis dahin bekanntlich nach dem Jugendschutz-


    (Ewers)

    Besetz Zwangsfürsorgeerziehung möglich ist, die Sicherungsverwahrung. Eine Altersgrenze nach oben ist in dem Entwurf nicht gesetzt. Vor allem ist es sicherlich notwendig, eine obere Altersbegrenzung in das Gesetz aufzunehmen; es sollte doch eine Bewahrung von insbesondere — was ja leicht vorkommt — „verwahrlosten" alten Witwern und Witwen, hauptsächlich Witwern, Männern im Greisenalter, bei denen doch von Erziehung von „Spätreifen" nicht mehr die Rede sein kann, sondern umgekehrt eher von Spätentreiften, von Senilen nämlich, überhaupt nicht zur Erörterung stehen. Ich glaube also, wenn dies eine verlängerte Jugendschutzbestimmung sein soll, dann gehört zunächst einmal eine obere Altersbegrenzung in das Gesetz hinein.
    Weiter aber ist in den außerordentlich dankenswerten Ausführungen des Herrn Sachverständigen — Oberregierungsrat Gotschick vom Innenministerium — vor dem Fachausschuß schon die Verwandtschaft der rechtlichen Bestimmungen sehr klar gekennzeichnet worden. Da muß ich nun hervorheben, daß die anderen Bestimmungen, insbesondere die über die vormundschaftsrichterliche Entmündigung und die strafrechtliche Freiheitsentziehung, einen viel besseren Rechtsschutz gewährleisten, wenn es sich um die Frage handelt, ob Verwahrung vorzunehmen ist, als das, was hier vorgesehen ist. Ein Mann, der von sich behauptet, daß er ein Genie, ein Künstler sei, der still sein Triebleben führt, aber beileibe- deshalb noch nicht verwahrlost sei im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft, weil er seinem Triebe frönt; über den sollen „Kenner der Gefährdetenfürsorge" richten? Das lehne ich rundweg ab! Im Entmündigungsverfahren gibt es gegen den Beschluß die ordentliche Klage bis zum Bundesgerichtshof. In drei Instanzen wird das nachgeprüft, wenn einer von sich behauptet: „Ich bin ja nicht verrückt; das sagt ja höchstens mein lieber Verwandter, um mich nach Möglichkeit auszunutzen; ich leugne es entschieden". Hier ist eine einzige Tatsacheninstanz, eine einzige Beschwerdeinstanz beim Landgericht vorgesehen, das ohne mündliche Verhandlung in dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vermutlich im wesentlichen über Rechtsfragen entscheiden wird. Das ist in keiner Weise der im Grundgesetz bestimmte Schutz der persönlichen Freiheit.
    Meine Fraktion kommt daher zu der Auffassung, daß dieser Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, wegen der fehlenden Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten und wegen der Bestimmungen in § 2, die alle die Voraussetzungen der Entmündigung enthalten — Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht und Verschwendung; das alles wäre nach den Bestimmungen des Entwurfs gedeckt; aber keine geniale Abseitigkeit soll vom Gesetz gemeint sein, nur: der Gesetzentwurf spricht das nicht klar aus —, nur als Material angesehen werden kann, wie der Herr Bundesinnenminister mit Recht gesagt hat. Ich stelle deshalb den Antrag, den Gesetzentwurf dem Bundesinnenministerium als Material zu überweisen. Wir werden ihn dann, wenn die Vorlage der Regierung kommen sollte, wieder heranziehen.
    Ich stelle also hiermit den Antrag — ob das in erster Lesung geht, Herr Präsident, ist mir persönlich zweifelhaft, aber in der zweiten Lesung, die wir ja morgen oder in der nächsten Woche abhalten können, wird das möglich sein —, den Gesetzentwurf der Regierung als Material zu überweisen. Wie er vorliegt, scheint mir der Gesetzentwurf im Bundestag noch nicht erörterungsreif zu sein.

    (Beifall bei der DP.)