Rede von
Fürst zu
Eugen
Oettingen-Wallerstein
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion, die Bayernpartei, steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß alle Maßnahmen gefördert werden müssen, die den Wohnungsbau erleichtern und vorwärtstreiben können. Zur Erreichung dieses Zweckes ist es vor allem notwendig, daß diese Maßnahmen fristgerecht, d. h. im Winter, getroffen werden, damit im Frühjahr das Bauen rechtzeitig beginnen kann. Von größter Wichtigkeit für die Durchführung der Wohnungsbaupläne ist es, daß das behördliche Genehmigungsverfahren, der Instanzenzug bei den Behörden möglichst erleichtert wird, ganz abgesehen von der Kreditfrage, die immer die ausschlaggebende Rolle spielen wird.
Was den vorliegenden Antrag anbelangt, so kann meine Fraktion allerdings nicht übersehen, daß der Antrag sehr tief in das Gesetzgebungsrecht der Bundesländer eingreift und daß auch die Art. 72, 74 und 75 des Grundgesetzes des Bundes keine hinreichende Grundlage für die Ausdehnung des Bundesrechts auf diesem Gebiete bieten. Der Bundesrat hat schon anläßlich der Behandlung des Gesetzentwurfs über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland — Zweites Wohnungsbaugesetz, das in der 153. Sitzung an den 36. Ausschuß überwiesen wurde — darauf hingewiesen, daß man mit diesem Gesetz in das Gesetzgebungsrecht der Länder eingreift und daß solche Eingriffe nicht gebilligt werden können.
Nun scheinen aber, wie ich gehört habe, im vorliegenden Falle die zuständigen Länderinstanzen mit dem Wohnungsbauministerium schon eingehende Verhandlungen dahingehend gepflogen zu haben, daß in den Ländern analoge Gesetze über das Baurecht erlassen werden sollen, ein Verfahren, das unserer föderalistischen Auffassung in jeder Hinsicht entspricht.
Angesichts dieser anscheinend noch schwebenden Verhandlungen stellt die Bayernpartei den Antrag, den vorliegenden Antrag der CDU, SPD und FDP für erledigt zu erklären.
Falls das Hohe Haus diesem Antrag nicht zustimmt, stellt die Bayernpartei den Antrag, die Behandlung dieser Vorlage bis nach Verabschiedung des Gesetzes über die Bereitstellung von Bauland zu vertagen. Denn es ist anzunehmen, daß man bis dahin in den Verhandlungen, die allem Anschein nach zwischen den Ländern und der Bundesregierung geführt werden, zu einer gewissen Klarheit gekommen ist.