Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich bin gefragt worden, ob der Abstimmung die Ausschußfassung zugrunde gelegen habe. Jeder Abstimmung in der
zweiten Beratung liegt zunächst die Ausschußfassung zugrunde, und es wird dann lediglich über die Abänderungsanträge abgestimmt. Also der voraufgegangenen Abstimmung in zweiter Lesung lag die Ausschußfassung zugrunde.
Ich rufe nun in dritter Beratung auf: § 1, — § 2, —§3,—§4,—§ 5,—§6— ich glaube, ich kann es summarisch machen: bis § 13, — Einleitung und Überschrift.. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die dem Gesetz im ganzen zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen. Damit ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen und damit verabschiedet.
Meine Damen und Herren, ich habe noch einiges bekanntzugeben. Die CDU-Fraktion teilt mit, daß sie im unmittelbaren Anschluß an die Plenarsitzung eine Fraktionssitzung abhält.
Die für heute angesetzte Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität fällt aus. Die für morgen, Freitag, den 13. Juli 1951, 9 Uhr 30 angesetzte Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität findet statt.
Der Unterausschuß Kriegsgefangene des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten versammelt sich heute, Donnerstag, 18 Uhr 30.
Die Sitzung des Ausschusses für Jugendfürsorge fällt aus.
Damit, meine Damen und Herren, stehen wir am Ende der heutigen Tagesordnung und zugleich am Ende des zweiten Jahres unserer gesetzgeberischen Tätigkeit. Ich will dazu keine langen Bemerkungen machen. Aber ich glaube doch, feststellen zu dürfen, daß diese zwei Jahre den Bundestag, dieses deutsche Parlament, in besonderem Maße in Anspruch genommen haben. Denn er stand vor der Aufgabe, die Wachstumsphasen einer neuen Staatsentwicklung in einem solchen Maße zusammenzudrängen, daß sich daraus für ihn eine unvergleichliche Fülle gesetzgeberischer Arbeiten und die mühevolle Notwendigkeit ihrer ungewöhnlichen Beschleunigung ergeben hat. Infolgedessen, glaube ich, ist diese Pause von sechs Wochen, in die wir jetzt eintreten, eine wohlverdiente Pause. So darf ich denen, für die diese Pause wirkliche Ferien sein werden — wenn das auch vielleicht die wenigsten sein werden —, aber auch denen, die in ihrem Beruf arbeiten oder sonstige Pflichten zu erfüllen haben, und nicht zuletzt denen, die diese Pause der Wiederherstellung ihrer Gesundheit widmen, einen guten Verlauf der Ferien wünschen.
Ich darf sodann die nächste Sitzung, die 162. Sitzung des Deutschen Bundestages, voraussichtlich für die zweite Septemberwoche einberufen. Der genaue Termin wird den Mitgliedern des Hauses noch bekanntgegeben werden, wenn der Beschluß des Ältestenrates vorliegt. -
Ich schließe die 161. Sitzung des Deutschen Bundestages.