Meine Damen und Herren, es handelt sich also bei der Abstimmung zunächst darum, über die Frage zu entscheiden, ) welcher Ausschuß federführend sein soll. Dazu liegen zwei Anträge 'vor, einmal: den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten. zum anderen: den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführend zu bezeichnen. Es ist sehr schwer zu entscheiden, welches der weitergehende Antrag ist. Ich gehe in der Reihenfolge der Antragstellung vor. Es ist zunächst beantragt worden. den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführend zu bezeichnen. Ich bitte diejenigen, die den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß bestimmen wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Damit ist die Federführung und Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik beschlossen.
Es ist weiter beantragt worden, daß sich noch eine Reihe von anderen Ausschüssen mit der Angelegenheit beschäftigen sollen.
Ich bitte diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist so beschlossen.
Es ist weiter die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt. Ich bitte diejenigen, die dem zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ferner ist Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik beantragt. Ich bitte diejenigen, die dem zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Es ist weiter Überweisung an den Außenhandelsausschuß beantragt worden. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben.. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist zweifellos die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Damit ist also die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß und ferner an den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Behandlung des Antrags der SPD, Drucksache Nr. 2484. Dazu ist Ausschußüberweisung beantragt; ich nehme an, das die Überweisung an die gleichen Ausschüsse beantragt wird, an die die Gesetzesvorlage überwiesen ist.
Ich bitte diejenigen, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist demnach so beschlossen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Wir haben noch zwei Dinge zu behandeln, die auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. Es handelt sich um die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses auf Drucksache Nr. 2499 und Nr. 2501.
Ich rufe zunächst Drucksache Nr. 2499 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes über den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nrn. 2268, 2341, 2432 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Minister Dr. Spiecker.
Dr. Spiecker, Minister der Landes NordrheinWestfalen, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat sich heute morgen mit den Anträgen des Bundesrates befaßt, die auf einige Abänderungen zu dem von Ihnen verabschiedeten Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes abzielen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt. Er wollte dies in der Einleitungsformel durch Einfügung der Worte „mit Zustimmung des Bundesrates" ausdrücklich festgestellt wissen. Der Vermittlungsausschuß hat, wie in früheren Fällen, diese Frage nicht entschieden, weil sie nach seiner Auffassung vom Bundespräsidenten bei der Verkündung des Gesetzes und gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden ist.
Der Bundesrat war weiterhin der Auffassung, daß die von der Bundesregierung zur Durchführung des Gesetzes zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Dieser Auffassung hat sich der Vermittlungsausschuß nicht angeschlossen. Es ist zu keiner Einigung gekommen, da die Stimmen der Bundestagsvertreter gegen die der Bundesratsvertreter standen und der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gelten mußte.
Die Ihnen in Drucksache Nr. 2499 vorliegenden Änderungsvorschläge sind lediglich redaktioneller Art. Ich kann Ihnen eine Begründung im einzelnen ersparen und darf lediglich feststellen, daß diese Vorschläge vom Vermittlungsausschuß ein. stimmig gemacht worden sind. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich um einen Beschluß gemäß Drucksache Nr. 2499 bitten.