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ID0116018500

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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Arndgen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Juli 1951 6405 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6408B, 6438A, 6463A Änderungen der Tagesordnung . . 6408B, 6430A Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Abtransport der ausländischen, nach dem Gesetz Nr. 53 der Militärregierung abgelieferten Devisenwerte aus deutschem Besitz (Nr. 2332 der Drucksachen) 6408D Dr. Wellhausen (FDP), Interpellant 6408D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6410B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung (Nr. 2394 der Drucksachen) 6411B Ausschußüberweisung 6411C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 285, 286 [neu]) 6411C, 64'76A Fassbender (FDP) 6411C, 6415D Kriedemann (SPD) . . . 6412A, 6413C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6412C Dr. Horlacher (CSU) . 6412D, 6415B, 6416B Margulies (FDP): zur Sache 6414D persönliche Erklärung 6476A Niebergall (KPD) 6415B Abstimmungen . . . 6411D, 6413C, 6416A, B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, BP, Landesgruppe CSU, Gruppe WAV und der Abg. Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2479 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des von den Abg. Schröter, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Walter, Frau Wessel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2481 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des von den Abg. Euler, Fassbender u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2482 der Drucksachen) . . 6408B, 6416B, 6420D, 6423D Euler (FDP) 6416C Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 6416D Matthes (DP) (zur Geschäftsordnung) 6417D Sabel (CDU) 6418A Dr. Wellhausen (FDP) 6418B Junglas (CDU) 6424C zur Geschäftsordnung (Frage der Zulässigkeit der Abstimmung in drei Lesungen bei der Wahl von Orten als Sitz von Bundesbehörden) 6424C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6424D Ritzel (SPD) 6425A, 6427A Mellies (SPD) 6425B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 6425C Dr. Wuermeling (CDU) . . . 6425C, 6426C Vizepräsident Dr. Schäfer . . . 6426A, C, 6427A, D, 6428D Euler (FDP) 6426B Dr. von Campe (DP) 6427B zur Abstimmung: Dr. von Merkatz (DP) 6428A Ritzel (SPD) 6428C, 6429C Dr. Wuermeling (CDU) 6429C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6429D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6429D Abstimmungen 6418D, 6420D, 6424A, 6428A, 6429A, 6430A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 2480 der Drucksachen) 6408D, 6419A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6419A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6419C Beschlußfassung 6419D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Amnestie für den Besitz von Sport- und Jagdwaffen (Nrn. 2370, 2021 der Drucksachen) 6420A Fürst Fugger von Glött (CSU), Berichterstatter 6420A Beschlußfassung 6420D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Liffentlichkeit (Nrn. 180, 1430 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) ((Nr. 2389 der Drucksachen) - 6421A Priebe (SPD), Berichterstatter . . 6421B Frau Thiele (KPD) 6422B Gaul (FDP) 6423C Abstimmungen 6423B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2425 der Drucksachen) 6430A Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 6430B Kalbitzer (SPD) 6431A, 6436B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6432C Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 6433B, 6437A Freudenberg (FDP-Hosp.) 6434A Schill (CDU) 6435C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6437C Abstimmungen 6436A, 6437D Frage des Termins der Beratung der Gesetzentwürfe betr. Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) und Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen) 6430A, 6438A, 6474C zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU) 6474C, 6475B Ollenhauer (SPD) 6474D Mellies (SPD) 6475B Abstimmung 6475D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2461 der Drucksachen) 6438B Seuffert (SPD), Berichterstatter . 6438C Bucerius (CDU) 6439A Brandt (SPD) 6439D Abtimmungen 6439A, 6440B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagegesetz - RZG -) (Nr. 2390 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2462 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 289, 290, 291, 292, 296) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Nr. 2463 der Drucksachen), ferner in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und der Gruppe BHE/DG betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Nr. 2475 der Drucksachen), ferner in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Nr. 2485 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Nichtanrechnung von Teuerungszulagen bei den Einkommensteuerfreigrenzen des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2464 der Drucksachen) . . . 6408C, 6419D, 6440C, D, 6470A, 6471D, 6474A Horn (CDU), Berichterstatter 6441A, 6446D Renner (KPD) 6445A, 6447B, 6453D, 6456D, 6461C, 6464C, 6469C, 6470D, 6471C Meyer (Hagen) (SPD) - 6448A Storch, Bundesminister für Arbeit 6449D, 6453C Richter (Frankfurt) (SPD) 6450A, 6467D Arndgen (CDU) 6450A, 6454D, 6460A, 6469B, 6473A Willenberg (Z) 6450C Frau Kalinke (DP) . . . . 6451A, 6460C Wartner (BP) 6451D Frau Korspeter (SPD) 6452B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6455C, 6472D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 6458A Dannebom (SPD) 6462C Dr. Preller (SPD) 6463A, 6468D Dr. Hammer (FDP) 6465C Degener (CDU) 6466B Dr. Krone (CDU) 6467B Dr. Kather (CDU), Antragsteller . 6470A Frau Krahnstöver (SPD), Antragstellerin 6470D Bazille (SPD), Antragsteller . 6471D, 6473B Müller (Frankfurt) (KPD) 6473C Freidhof (SPD) 6474B Abstimmungen 6447A, 6456A, 6457D, 6462C, D, 6467C, 6468B, 6469D, 6471C, 6474A Ausschußüberweisungen . . . 6469D, 6474A, B Dritte Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307, 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn 293, 294, 295, 297) 6476C Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6476D Fisch (KPD) 6477A, 6485A Clausen (SSW) 6478C Kiesinger (CDU) 6478D Dr. Arndt (SPD): zur Sache 6479C, 6485B zur Geschäftsordnung 6485D Ewers (DP) 6480D Dr. Reismann (Z) 6481D - Dr. Schneider (FDP) 6482B Dr. Wahl (CDU) 6483D Neumayer (FDP) 6484C Abstimmungen 6483B, 6485C, D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Notlage des Althausbesitzes (Nr. 2418 der Drucksachen) 6486A Ausschußüberweisung 6486B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zweck des Einbaues von Sprengkammern (Nrn. 2372, 2085 der Drucksachen) 6486B Eichler (SPD), Berichterstatter . . 6486B Frau Strohbach (KPD) 6487B Beschlußfassung 6487D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Rische (Nr. 2404 der Drucksachen) 6488A Kahn (CDU), Berichterstatter 6488A, 6490B Renner (KPD) 6488D Beschlußfassung 6490C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestags zur Strafverfolgung gegen Hannes Kaiser und Johann Guth (Nr. 2253 [neu] der Drucksachen) . . . . 6490C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 6490C Gengler (CDU) 6491C Beschlußfassung 6491D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg (Nr. 2005 [neu] der Drucksachen) 6491D • Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6492A Beschlußfassung 6492B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß (Nr. 2398 der Drucksachen) 6492B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6492B Beschlußfassung 6493A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) (Nr. 2405 der Drucksachen) . 6493A Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6493A Beschlußfassung 6493C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehls gegen den Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gemäß Schreiben des Bundes- ministers der Justiz vom 10. Juli 1951 (Nr. 2478 der Drucksachen) . . . 6408C, 6493C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6493D Dr. Richter (Niedersachsen) 6494C Beschlußfassung 6494C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser (Nr 1936 [neu] der Drucksachen) 6494C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6494C Beschlußfassung 6494E Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Reismann (Nr. 2472 der Drucksachen) 6495A Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6495A Ausschußrückverweisung . 6495A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Aumer (Nr. 2473 der Drucksachen) 6495B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 6495B Beschlußfassung 6495D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Kalinke (Nr. 2474 der Drucksachen) 6495D Gengler (CDU), Berichterstatter . 6495D Beschlußfassung 6496C Beratung der Obersichten Nr. 34 und Nr. 35 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 238, 264) 6496C Beschlußfassung 6496C Nächste Sitzung 6496C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Louise Schroeder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich hätte gewünscht, daß es nicht notwendig gewesen wäre, noch einmal zum § 5 Stellung zu nehmen. Nach den Ausführungen des Herrn 'Ministers Storch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs und auch nach der Stellungnahme von Abgeordneten aus den Reihen der Regierungsparteien hier im Plenum und im Ausschuß hatte ich gehofft, daß unsere Wünsche in bezug auf § 5 wenigstens in etwa Erhörung gefunden hätten. Nun gebe ich zu, daß bei der letzten Lesung im Ausschuß am vergangenen Montag kleine Verbesserungen erreicht worden sind. So ist in § 5, in dem bestimmt ist, daß im Einvernehmen mit der Bundesregierung vom Bundesrecht abgewichen werden kann, als Buchstabe c die Vorschrift aufgenommen worden:
    die Gewährung von Renten an Frauen, die das 60. Lebensiahr vollendet haben und nicht mehr erwerbstätig sind.
    Selbstverständlich begrüße ich diese Hinzufügung. Ich glaube, ich darf sie wohl als ein Verdienst der Berliner Gesetzgeber buchen.
    Wenn aber ferner gesagt worden ist, daß im übrigen die Änderungen 'betreffend die Angleichung der Berliner Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung grundsätzlich vom 1. April 1952 an vorgenommen werden sollen, dann, meine Herren und Damen, muß ich allerdings sagen: das ist eine außerordentliche Schwierigkeit für die Berliner Sozialversicherung. Schon bei den Bestimmungen, die eventuell von der Angleichung ausgenommen werden können, d. h. den Bestimmungen über die Versicherungspflichtgrenze, die über das Bundesrecht hinausgehenden und bereits festgestellten Leistungen, die Gewährung von Renten an Frauen — was neu hinzugefügt worden ist —, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr erwerbstätig sind; und schließlich die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner, handelt es sich ja nicht etwa um Muß-Bestimmungen, sondern lediglich darum, daß dabei im Einvernehmen mit der Bundesregierung vom Bundesrecht abgewichen werden kann.
    Nun will ich gern unterstellen, daß die Bundesregierung von dieser Kannvorschrift zunächst Gebrauch machen wird. Aber niemand gibt uns die Gewähr, daß nicht sehr bald eines Tages diese Bestimmungen wieder auf Grund des Rechtes, das der
    Bundesregierung gegeben wird, abgeändert werden. Das ist der Grund, meine Herren und Damen, weshalb wir Ihnen im Umdruck Nr. 296 einen Antrag vorlegen, in dem wir Sie bitten, zuzustimmen, daß der § 5 Abs. 1 lautet:
    Dieses Gesetz gilt für die Rentenversicherung im Lande Berlin, sobald das Land Berlin gemäß Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung des Gesetzes beschlossen hat.
    Damit entfallen die Bedingungen, die in der Vorlage und im Ausschußbericht an die Einbeziehung Berlins in das Gesetz und damit in die Gemeinlast geknüpft werden. Mit unserem Vorschlag wiederholen wir den Antrag, den der Bundesrat gestellt hat. Sie sehen also, es ist nicht nur unser Gedanke, daß man Berlin in dieser Weise im Augenblick nicht festlegen darf, sondern der Bundesrat ist zu demselben Entschluß gekommen.
    Meine Herren und Damen, ich wiederhole bei dieser Gelegenheit — und bedaure, das wiederholen zu müssen —, daß ich nicht verstehe, warum die Regierung den § 1 des Gesetzentwurfs so gefaßt hat, daß die Bestimmungen „vorbehaltlich der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen" usw. getroffen werden. Die Regierung muß sich doch etwas dabei gedacht haben, und § 1 muß doch einen Sinn haben! Wenn man also vorbehaltlich einer Neuregelung zunächst nur eine Rentenerhöhung vornehmen will, dann wird es kein Mensch verstehen — wir verstehen es jedenfalls nicht in unserer Fraktion, und draußen wird es auch nicht verstanden werden, am allerwenigsten in Berlin —, warum man dann anläßlich dieser Rentenerhöhung nun schon zu einer Änderung der Berliner Gesetzgebung kommen will. Damit handelt es sich nicht nur um Berlin, sondern damit handelt es sich um einen Präzedenzfall für die Bundesgesetzgebung überhaupt. Warum können wir nicht bis zu dem Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzes warten? Man hat in der Diskussion über dieses Gesetz sehr viel auch darüber gesprochen, daß wir nun ein wirklich gutes Gesetz machen wollen. Das können wir aber nicht — ich habe es am Freitag schon gesagt und muß es leider noch einmal wiederholen —, wenn wir gewissermaßen zwischen Tür und Angel nun zu solchen Änderungen kommen.
    Im Ausschuß hat auf Veranlassung des Berliner Senats der Vorsitzende der Berliner Versicherungsanstalt, Herr Kreil, darauf hingewiesen, daß die Berliner Versicherungsanstalt sich heute bei der Umrechnung der in Berlin im April 1951 laufenden 348 062 Renten befindet, und zwar auf Grund des Gesetzes, das die Berliner Stadtverordnetenversammlung im Dezember vorigen Jahres erlassen hat, um sich der Bundesgesetzgebung soweit wie möglich anzupassen. Sie dürfen mir glauben, daß diese Anpassung uns allen schwergefallen ist. Wir wissen zwar, daß sie für einen Teil der Rentner eine kleine Verbesserung bedeutet. Wir wissen aber auch, daß sie ganz schwer d e n Teil der Rentner trifft — und das sind rund 15 bis 20 % —, für den sich diese Anpassung an die Gesetzgebung der Bundesrepublik als eine Verschlechterung auswirkt.
    Und nun soll aufs neue eine Umrechnung der Renten stattfinden und damit die ganze Unruhe, die schon durch das Berliner Angleichungsgesetz hervorgerufen worden ist, noch vermehrt werden. Sie werden mir vielleicht entgegenhalten: Ja, aber es ist doch der Bundesregierung das Recht gegeben worden, die über das Bundesrecht hinausgehenden und bereits festgestellten Leistungen zunächst bestehen zu lassen! Nun, zunächst wissen. wir nicht, auf wie lange Zeit.


    (Frau Schroeder [Berlin])

    Aber zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß es einfach eine Unmöglichkeit ist, in einer Stadt zwei verschiedene Rentenberechnungen zu haben. Wir haben sie ja schon; wir haben sie bereits durch die Sektorengrenzen. Wir haben die Rentenberechnung der VAB Ost und die Rentenberechnung der VAB West. Ich mache Sie darauf aufmerksam — man kann ja diese Dinge nur wissen, wenn man in Berlin lebt —, daß die Sektorengrenzen oft mitten durch eine Straße hindurch gehen. Das bedeutet also heute schon, daß die Berechnung der Renten in einer und derselben Straße verschieden ist, je nachdem ob ein Rentenempfänger zum Osten oder ob er zum Westen gehört. Und nun stellen Sie sich vor, diese Komplikation soll nun im gleich en Sektor dadurch hervorgerufen werden, daß wir nun die verschiedenartigen Rentenberechnungen haben sollen: die ursprüngliche Rentenberechnung, dann die auf Grund des Gesetzes vom Dezember 1950 und jetzt die auf Grund dieses uns vorliegenden Gesetzes. Ich glaube, jeder, der es sich einmal überlegt, wird davon überzeugt sein, daß es einfach nicht möglich ist, das dem einzelnen Rentner klarzumachen.
    Ich möchte noch einen anderen Punkt von den vielen nennen, die in Frage kommen. Mit Recht hat einer der Herren Berliner Kollegen von der CDU im Ausschuß gemeint, wir könnten noch so viel Punkte aufführen, wir würden wahrscheinlich doch welche vergessen. Besonders hervorheben möchte ich jetzt aber den Buchstaben d, der von der Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner handelt. Es ist hier gewissermaßen Berlin das Recht gegeben worden, die Beträge in ihrer bisherigen Höhe auch in Zukunft für die Krankenversicherung der Rentner auszugeben. Wir sollen aber nur 4 DM pro Krankenfall ersetzt bekommen. Das bedeutet — ich erinnere an die ganz besonders schlechte Gesundheitslage infolge der letzten Kriegszeit, der Schwierigkeiten der ersten Nachkriegszeit, der Blockade; ich brauche Ihnen nur die Stichworte zu geben, dann werden Sie es mir glauben daß wir entweder die Rentner und ihre Familien in ihrer Krankenversicherung sehr viel schlechter stellen müssen, als es jetzt der Fall ist, oder daß die Versicherungsanstalt oder der Senat pro Krankheitsfall 7 DM zuzahlen muß. Sie werden mir glauben, daß wir dazu beim besten Willen nicht in der Lage sind.
    Aber dazu kommt eine ganze Anzahl weiterer Änderungen, die notwendig sind. Wir haben in Berlin die einheitliche Rentenversicherung. Wenn wir jetzt auf Grund dieses Gesetzes eine Angleichung vornehmen müssen, dann müssen wir nicht nur die Berechnungen sondern wir müssen auch die Leistungen der Invaliden- und Angestelltenrentner ändern. Wir haben einen Unterschied in der Frage des Grundbetrages und des Steigerungsbetrages; wir haben einen Unterschied im Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Hier in Westdeutschland haben Sie zwar den Begriff der Berufsunfähigkeit für die Angestellten, aber nicht für die Arbeiter; für diese haben Sie den Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Wir haben einen Unterschied in der Frage der Arbeitslosigkeit. In der amerikanischen und französischen Zone Deutschlands bekommen die Angestellten ihre Rente, wenn sie das sechzigste Lebensjahr erreicht haben und ein Jahr arbeitslos waren, das gleiche trifft aber nicht für die Arbeiter zu. Ich muß immer wieder darauf hinweisen, daß die Lage in Berlin eben eine völlig andere ist.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Sehr richtig!)

    Denken Sie an die 300 000 Arbeitslosen in Berlin und an die ganze Not, die diese Arbeitslosigkeit hervorruft. Wenn ich an die Ausführungen zurückdenke, die vorhin Herr Dr. Bucerius gemacht hat, dann fällt es mir schwer, Ihnen das immer wieder zu sagen. Aber, meine Herren, nehmen Sie es mir nicht übel: ich hätte gewünscht, Sie wären gestern bei der Einweihung des Luftbrückendenkmals gewesen und hätten die Ausführungen des amerikanischen und britischen Generals über die Leistungen gehört, die Berliner Frauen und Männer vollbracht haben, ohne die die Luftbrücke überhaupt nicht möglich gewesen wäre und damit die Berliner Bevölkerung nicht hätte vor dem Hunger gerettet werden können.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Wenn mein Kollege Meyer vorhin auf die 114 200
    Mindestrenten in Berlin hingewiesen hit, so darf
    ich hinzufügen: es ist richtig, daß nicht alle diese
    Mindestrenten nun keinerlei Erhöhung erhalten;
    aber immerhin erhalten doch 49 000 keine und alle
    anderen nur eine ganz geringe. Sehen Sie, meine
    Herren und Damen, das bringt natürlich in einer
    gespaltenen Stadt, von der ich noch einmal sage,
    daß sie zwei Versicherungsanstalten hat, die östliche und die westliche, eine ungeheure Erregung.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Sehr richtig!)

    Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Schwierigkeiten, die für uns bei der Umrechnung auftreten, gerade auf dieser Spaltung beruhen. Ich sage noch einmal: der Vorsitzende der Versicherungsanstalt, Herr Kreil, hat erklärt, daß wir auf Grund der Berliner Gesetzgebung noch bis zum Ende des Jahres mit der Umrechnung zu tun haben. Das mag manchem von Ihnen verwunderlich erscheinen, aber Sie werden es verstehen, wenn ich Ihnen sage, daß die Akten 'zum großen Teil im Osten liegengeblieben sind und daß deshalb das ganze Material für die alten Renten mühsam zusammengeholt werden muß.
    Ich will auch gar nicht über die politische Frage reden. Ich denke z. B. daran, daß die Kommunistische Partei oder, wie sie bei uns so schön heißt, die SED, diese Schwiergkeiten natürlich zu neuer Agitation benutzt. Ich will Ihnen auch das schöne Flugblatt nicht vorlesen, aber ich will Sie auf etwas hinweisen, meine Herren und Damen: Dieselbe FDP und dieselbe CDU, die im Dezember des vorigen Jahres das Gesetz abgelehnt haben, weil ihnen die Angleichung nicht weit genug ging, haben jetzt im Ausschuß erklärt: Wir müssen zurück zur Tabellenrente.

    (Hört! Hört! bei der SPD,)

    In der vergangenen Woche ist das Wort gefallen, die Tabellenrente sei für die Parteibuchbeamten gemacht worden. Ich will auf das Niveau jener Debatte nicht zurückkommen, sondern Ihnen nur sagen: Sie sehen daran, daß es jetzt die bürgerlichen Parteien sind, die auf Grund der Briefe und der Zuschriften, die sie bekommen, sagen: Wir müssen einen Weg finden, so können wir einfach nicht weitermachen.
    Deshalb bitte ich Sie nun im Auftrage meiner Fraktion noch einmal, aber auch ganz persönlich, meine Herren und Damen: Lassen Sie jetzt von dieser Änderung ab, machen Sie Berlin, das schon die großen Schwierigkeiten hat, nicht noch diese neue Schwierigkeit, lassen Sie uns gemeinsam an


    (Frau Schröder [Berlin])

    einer wirklichen Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen arbeiten, NVie es im Gesetzentwurf heißt; lassen Sie uns dazu Zeit! Sie haben in einer Frage schon anerkannt, daß Berlin etwas Gutes gemacht hat, denn sonst hätten Sie es wohl nicht angenommen: das Rentenrecht für die sechzigjährigen arbeitslosen Frauen. Nun gibt es vielleicht auch noch das eine oder andere, das aus der Berliner Gesetzgebung übernommen werden könnte. Lassen Sie es uns in Ruhe machen, und zwar für den Bund einschließlich Berlins.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist im Verlaufe des heutigen Tages schon von dem Herrn Kollegen Bucerius zum Ausdruck gebracht worden, daß wir in Westdeutschland gewillt und bereit sind, alles zu tun, um Berlin in der schwierigen Lage, in der es sich befindet, zu helfen.

    (Zuruf links: Redensarten!)

    Auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung sind wir dazu bereit. Ich mache darauf aufmerksam — ich glaube, Herr Kollege Horn hat es in seinem Mündlichen Bericht auch schon zum Ausdruck gebracht —, daß die VAB in Berlin ab 1. Juni in das Gemeinlastverfahren einbezogen wird. Das ist von Bedeutung! Vom 1. April bis zum 30. September dieses Jahres werden zu jeder Rente in Berlin 20 DM von Westdeutschland aus zugeschossen; weiterhin greifen ab 1. Oktober in Berlin die Regelungen Platz, wie sie im westdeutschen Bundesgebiet gelten. Ich glaube, hier hat die Rentenversicherung bewiesen, daß auch sie gewillt ist, der VAB zu helfen.
    Nun ist Frau Schroeder auf das Rentenberechnungsverfahren in Berlin-West und Berlin-Ost eingegangen. Ich glaube, die Rentenempfänger in Berlin-Ost wären froh, wenn sie die Renten bekämen, die in Berlin-West gezahlt werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie kennen ja das Gefälle auf der Geldseite.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was will denn dieses Gesetz? Das Gesetz will, daß die sonstigen Bestimmungen, die in Berlin an das Recht in Westdeutschland angepaßt werden müssen, bis zum 1. April 1952 entsprechend geändert werden. Ist es ein unbilliges Verlangen, wenn man dreiviertel Jahre Zeit läßt, um diese Dinge durchzuführen?
    Ich erinnere an einen Vorgang, der sich bei der Beratung des Kriegsopferversorgungsgesetzes abgespielt hat. An diesen Verhandlungen hat der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin teilgenommen. Damals ging es um die Frage, Berlin in die Kriegsopferversorgung einzubeziehen. Ich habe damals den Herrn Regierenden Bürgermeister gefragt: Sind Sie, wenn wir Berlin in das Kriegsopferversorgungsgesetz mit allen Konsequenzen einbeziehen, bereit, das gleiche zu tun, wenn wir andere soziale Gesetze schaffen? — Der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin hat daraufhin erklärt: Wir haben A gesagt und werden auch B sagen. — Dieses B-Sagen wollen wir Ihnen bis zum 1. April 1952 ermöglichen.

    (Zuruf von der SPD: Das war aber dürftig!)