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ID0115909800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951 6347 159. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6349B, 6379C, 6385D Ergänzung der Tagesordnung 6349B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen) 6349B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6349C Ausschußüberweisung 6349C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) (Nr. 2387 der Drucksachen) 6349C, 6380B Pohle (SPD) 6380C Ausschußüberweisung 6349D, 6380C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen) . . 6349D Ausschußüberweisung 6349D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 286) . 6349D, 6372A, 6399B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6350A als Abgeordneter . 6351D, 6355C, 6356B Fassbender (FDP) . . . . . 6351B, 6353A, 6354A, C, D, 6356A, D Kriedemann (SPD): zur Sache 6351C, 6352D, 6353C, 6355A, 6356D, 6399D zur Abstimmung 6357B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6352A, 6355D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 6352B, 6399B Niebergall (KPD) 6352C Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6357A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6372A Margulies (FDP) 6400A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Abstimmung) 6400B Abstimmungen . . . 6354B, C, 6356C, 6400A Weiterberatung vertagt 6400C Dritte Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nrn. 2090, 2384 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 261, 262, 275 6357B, 6372B Ludwig (SPD) 6357C Sabel (CDU): zur Sache 6358C zur Abstimmung 6372C Günther (CDU) 6359A Schuler (CDU): zur Geschäftsordnung 6359B zur Sache 6359C, 6363C Mensing (CDU): zur Geschäftsordnung 6359C zur Sache 6362D zur Abstimmung 6373A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6359D Dr. Wellhausen (FDP) 6360A Dr. Reismann (Z) 6360B, 6364C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6361A Farke (DP) 6361D Schuster (WAV) 6362A Storch, Bundesminister für Arbeit 6362B Pelster (CDU) 6363D Euler (FDP) (zur Abstimmung) 6372B, 63'73A Dr. von Merkatz (DP) (zur Abstimmung) 6373A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) 6373B Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6373B Abstimmungen 6372B, C, 6373B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 2131, 2385 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 263, 276, 277, 278) 6366A, 6373C, 6380C Dr. Preller (SPD): zur Geschäftsordnung 6366A zur Sache 6376D, 6382C, 6384B Sabel (CDU): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6381C, 6384D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6373D Dr. Horlacher (CSU) 6374B Kemper (CDU) 6374D, 6377B Dr. Seelos (BP) 6375C Euler (FDP) 6375D, 6381D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 6376B Dr. Atzenroth (FDP) 6376C Storch, Bundesminister für Arbeit 6377B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6378A Scharnberg (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6379B Dr. von Merkatz (DP) 6381A Frau Kipp-Kaule (SPD) 6382A Bergmann (SPD) 6383C, 6384A Richter (Frankfurt) (SPD) 6385A Abstimmungen . 6373C, 6378B, 6381D, 6382C, 6383B, D, 6384A, C, 6385A, C Frage der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Wahl von Orten als Sitz einer Bundesanstalt 6379A, 6380D Vizepräsident Dr. Schmid 6379A Präsident Dr. Ehlers . . . 6380D, 6381A, B Ritzel (SPD) 6380D Dr. von Merkatz (DP) 6381A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2459 der Drucksachen) . . . 6367A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 6367A Beschlußfassung 6367A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2381 der Drucksachen) . . . 6367B Birkelbach (SPD), Berichterstatter 6367B Beschlußfassung 6367D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2233 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2382 der Drucksachen) 6367D, 6369A Raestrup (CDU), Berichterstatter . . 6369A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6370B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6371B Dr. Preusker (FDP) 6371C Abstimmungen 6370A, 6371B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2383 der Drucksachen) . . . 6368A Scharnberg (CDU), Berichterstatter 6368A Beschlußfassung 6368D Erklärung der Bundesregierung betr. Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland 6379C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6379C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2423 der Drucksachen; Umdruck Nr. 283) 6385D, 6396C Wacker (CDU), Berichterstatter . . 6386A Dr. Greve (SPD) 6386B Dr. Gülich (SPD) 6386D Dr. Bertram (Z): zur Sache 6388A zur Geschäftsordnung 6392B Ewers (DP) 6389D Dr. Reif (FDP) 6389D Dr. Kneipp (FDP) 6390A, 6392C Dr. Danckwarts, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen 6390B Morgenthaler (CDU) 6391A Raestrup (CDU) 6391B Dr. Mühlenfeld (DP) 6391C Abstimmungen . . . 6387D, 6392A, D, 6396C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2453 der Drucksachen) 6393B, 6396D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 6393B als Abgeordneter . . . . 6397D, 6398C Morgenthaler (CDU) 6397A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6397B Dr. Besold (BP) 6398B Abstimmungen 6396D, 6397D, 6399A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2454 der Drucksachen) 6400C Beschlußfassung 6400C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2323, 2064 der Drucksachen) . . 6400D Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 6400D Müller (Frankfurt) (KPD) 6402A Beschlußfassung 6402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nrn. 1896 [neu], 1777 der Drucksachen) 6402D Junglas (CDU), Berichterstatter . . 6402D Beschlußfassung 6403A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2438 der Drucksachen) 6403B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6403B Beschlußfassung 6403C Nächste Sitzung, — Tagesordnung . . . 6403D Renner (KPD) 6403D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Raestrup


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat als Aufgabe die Förderung des Wiederaufbaues der deutschen Wirtschaft in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Kreditanstalt, die am 5. 11. 1948 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet gegründet wurde, hat heute ihr Arbeitsfeld auf das gesamte Bundesgebiet erweitert. Aus diesem Grunde ist es notwendig, einige gesetzliche Änderungen vorzunehmen. In der Drucksache Nr. 2233 hat die Bundesregierung entsprechende Vorschläge für die Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt gemacht, und in der 144. Sitzung des Bundestages ist der Ausschuß für Geld und Kredit beauftragt worden, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. In eingehenden Beratungen hat er diese Aufgabe erfüllt. Sie können aus Drucksache Nr. 2382 ersehen, welche Änderungen er vorschlägt.
    Die Vorschläge des Ausschusses weichen also von den Vorschlägen der Regierung ab. Der Regierungsentwurf wünscht, daß dem § 1 Abs.. 1 noch ein Satz 2 hinzugefügt wird, durch den die Bundesregierung nach Anhörung des Verwaltungsrats den Beschluß fassen kann, den Sitz der Anstalt zu verlegen. Der Ausschuß schlägt vor, diesen Satz zu streichen, da er mit dem Bundesrat der Ansicht ist, daß eine Verlegung des Sitzes der Anstalt nur durch einen Beschluß des Bundestages erfolgen kann.
    In § 4, der sich mit der Mittelbeschaffung der Anstalt befaßt, soll der Abs. 1 Nr. 4 nicht gestrichen werden; vielmehr soll durch eine neue Fassung der Anstalt das Recht gegeben werden, in Ausnahmefällen auch noch weitere Mittel aufzunehmen; der Satz soll dann heißen:
    4. in besonderen Fällen mit Zustimmung des
    Verwaltungsrates und Genehmigung der
    Aufsichtsbehörde Darlehen bei anderen als
    den in Nr. 2 genannten Stellen aufnehmen.
    In § 4, wo es sich um die Festsetzung der Höhe
    des Obligos handelt, das die Bank durch Übernahme von Bürgschaften usw. eingehen darf, ist es
    notwendig, das Obligo, das bisher drei Milliarden
    DM betrug, wesentlich zu erhöhen. Nach einer Aufstellung, die die Kreditanstalt gemacht hat, betrugen schon am 16. Juni d. J. die Verbindlichkeiten 3,4 Milliarden DM, bei dem Vorliegen eines Programms in Höhe von 4,3 Milliarden. Außerdem sind für die nächste Zukunft noch weitere Maßnahmen vorgesehen, die Verbindlichkeiten in Höhe von ungefähr 1,9 Milliarden erwarten lassen. Darunter befinden sich auch die Ansätze von 750 Millionen DM Investitionshilfe der Grundindustrie und für die Förderung des Exports; den dafür erforderlichen Betrag hat man auf 250 Millionen DM geschätzt. Wenn alle diese Pläne berücksichtigt werden, würde schon ein Obligo von 6,3 Milliarden entstanden sein. Da es aber nicht angängig ist, nun jedesmal ein neues Gesetz zu machen, schlägt der Ausschuß vor, das Obligo bis zu einem Betrag von 8 Milliarden festzusetzen. Jn § 4 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „drei" durch das Wort „acht" ersetzt.
    Bezüglich des Verwaltungsrats hat der Ausschuß kleine Änderungen vorzuschlagen. Die Nummern 2, 3, 5, 6 und 7 von § 7 Abs. 1 sollen eine neue Fassung erhalten. Folgende Minister sollen im Verwaltungsrat Sitz und Stimme haben: der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bundesminister für den Marshallplan und der Bundesminister für Verkehr. Im Gegensatz zum Vorschlag der Regierung hält es der Ausschuß nicht für erforderlich, daß auch der Minister für Wohnungsbau hier noch Sitz und Stimme hat.
    Nach dem Regierungsvorschlag sollen vier Vertreter der Länder, die auf dem Gebiet des Kreditwesens besonders erfahren sind, durch den Bundesrat bestellt werden. Wir wünschen einen anderen Wortlaut, der einfach lautet: „vier Mitgliedern, die vom Bundesrat bestellt werden." Wir nehmen an, daß der Bundesrat schon in der Lage ist, Mitglieder zu finden, die vom Kreditwesen etwas verstehen.
    Weiterhin handelt es sich um Mitglieder des Verwaltungsrates aus den verschiedenen Interessentenverbänden. Da schlägt der Ausschuß vor: je einen Vertreter der Realkreditinstitute, der Sparkassen, der genossenschaftlichen Kreditinstitute, der Kreditbanken und eines auf dem Gebiet des Industriekredits maßgebenden Kreditinstituts, die vom Zentralbankrat der Bank deutscher Länder nach Anhörung der beteiligten Kreise bestellt werden.
    Die Ziffer 6 ist dahin geändert worden, daß die Industrie statt wie bisher einen Vertreter zwei Vertreter, daß die Gemeinden, die Landwirtschaft, das Handwerk und die Wohnungswirtschaft je einen Vertreter benennen, die nach Anhörung der beteiligten Kreise von der Bundesregierung bestellt werden. Da die Zahl der Vertreter der Industrie erhöht worden ist, sollen nach Ziffer 7 nunmehr vier, Vertreter der Gewerschaften nach Anhörung der beteiligten Kreise von der Bundesregierung bestellt werden. Dementsprechend muß in § 7 Abs. 4 Satz 3 das Wort „elf" durch das Wort „vierzehn" ersetzt werden.
    Der § 8 Abs. 1 ist unverändert.
    Der Abs. 2 lautet:
    Änderungen der Satzung können vom Verwaltungsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch der Hälfte aller Mitglieder beschlossen werden. Sie bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.


    (Raestrup)

    Der § 12 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Anstalt untersteht der Aufsicht der Bundesregierung; die Ausübung der Aufsicht kann dem Bundesminister für Wirtschaft übertragen werden.
    Im Gegensatz zu dem Vorschlag der Regierung, die das Recht haben wollte, einen Bundesminister vorzuschlagen, wünscht der Ausschuß, daß nur der Bundesminister für Wirtschaft diese Funktion übertragen erhalten soll.
    Als Ergänzung ist noch ein Art. IV a angehängt worden, der lautet:
    Dieses Gesetz gilt für Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes gemäß Artikel 87 seiner Verfassung beschließt.
    Das sind die Änderungen, die wir Ihnen vorzuschlagen haben. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich mit den Vorschlägen sehr eingehend befaßt. Er hat seine Beschlüsse einstimmig gefaßt. Deshalb glaube ich berechtigt zu sein, das Hohe Haus zu bitten, den Vorschlägen nach der Drucksache Nr. 2382 zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Aussprache der zweiten Beratung ein. Ich rufe auf Art. I, — Ziffer 1 entfällt, — Ziffer 2, — Ziffer 3. Wer für die Annahme dieser Bestimmung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu Ziffer 4 hat die Bayernpartei einen Abänderungsantrag angemeldet. Das Wort zur Begründung hat Herr Dr. Etzel. — Herr Dr. Etzel, vielleicht begründen Sie auch gleich Ihren Antrag zu § 11. Ich rufe also auch die Ziffer 8 auf, zu der dieser zweite Antrag gestellt ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei große Bankenorganisationen der Bundesrepublik sind in den letzten Jahren zu einer besonderen Stellung und Rolle im Finanz- und Kreditwesen emporgestiegen, die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt am Main und die privatrechtliche Industriekreditbank in Düsseldorf, für die bereits ein Gesetzentwurf verabschiedet worden ist.
    Die Gesetze über die Wiederaufbaubank vom 5. November 1948 und 18. August 1949 sollen durch den vorliegenden Gesetzentwurf geändert werden. Die Änderungen haben zunächst die Anpassung der Vorschriften an das Grundgesetz zum Ziel, so in den Bestimmungen über die Kapitalbeteiligung von Bund und Ländern, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung der auszugebenden Schuldverschreibungen und die Aufsicht. Wenn der Entwurf in Berücksichtigung des beträchtlich erweiterten Umfangs der Wirtschaft weiterhin die Erhöhung der Kreditlinie der Kreditanstalt von ursprünglich 1 Milliarde DM und dann 3 Milliarden DM statt auf 5 Milliarden DM nach den Vorschlägen des Ausschusses nunmehr auf 8 Milliarden DM und eine verschärfte Kreditüberwachung vorsieht, welche verhüten soll, daß kurzfristige Kredite im Übermaß oder mißbräuchlich zu Investitionen, nicht nur zu ihrer Vorfinanzierung gewährt werden, so ist dem zuzustimmen.
    Nicht zu billigen war der in dem Gesetzentwurf enthaltene, inzwischen von der Bundesregierung selbst auf Einspruch des Bundesrates aufgegebene Versuch, die aus der gleich großen Kapitalbeteiligung notwendig folgende Parität von Bund und Ländern in der Besetzung des Verwaltungsrates der Kreditanstalt zu beseitigen. Mit einigem Schmunzeln haben wir den ursprünglichen Versuch der Bundesregierung registriert, auch im vorliegenden Falle ein wenig von dem Föderalismus und einer vernünftigen örtlichen Streuung unmittelbarer und mittelbarer Bundeseinrichtungen abzubauen. Diesem Versuch der Bundesregierung ist der Ausschuß entgegengetreten, indem er dem Hohen Hause vorschlägt, die einschlägige Bestimmung zu streichen.
    Dagegen erscheint die Ermächtigung des Bundesfinanzministers zur Verbürgung der Zinsen der von der Kreditanstalt aufzunehmenden Anleihen an Stelle des früheren bizonalen Verwaltungsrates, des bizonalen Kabinetts nicht folgerichtig, ,da aus Art. 129 Abs. 4 des Grundgesetzes wie auch aus den §§ 11 und 12 des Gesetzentwurfs deutlich hervorgeht, daß die Bundesregierung an die Stelle dieses Verwaltungsrates oder bizonalen Kabinetts getreten ist. In § 4 des Entwurfs ist vorgesehen, daß der Bundesfinanzminister ermächtigt sein soll, die Verzinsung der auszugebenden Anleihen zu verbürgen. Wir sehen hierin nicht nur einen formalrechtlichen Verstoß gegen bestehende Vorschriften, sondern vor allem auch eine Überschreitung des Art. 115 des Grundgesetzes, der ausdrücklich vorschreibt, daß Haftungen des Bundes auf Grund eines Bundesgesetzes übernommen werden können, daß aber der Umfang dieser Haftung im Ermächtigungsgesetz bestimmt sein muß. Ich lasse es dahingestellt, ob diesem Erfordernis des Art. 115 genügt ist, ob also tatsächlich der Umfang der Haftung, die hier den Bund trifft, ziffernmäßig, zahlenmäßig begrenzt ist. Wir halten es nicht für angängig, daß eine finanzielle Belastung und eine mögliche Inanspruchnahme des Bundes durch einen Ressortminister allein hervorgerufen und begründet wird. Wir sind vielmehr der Auffassung, daß hierzu nur die Bundesregierung zuständig ist, die ja auch sonst an die Stelle des Verwaltungsrats, des bizonalen Kabinetts, getreten ist. Wir möchten also bitten, in § 4 des Gesetzentwurfes die Worte „Der Bundesminister der Finanzen" zu ersetzen durch die Worte „Die Bundesregierung".
    Ein weiterer Änderungsantrag bezieht sich auf den § 11 des Entwurfs. Dort ist vorgesehen, daß die Ermächtigung für die Ausgabe der Schuldverschreibungen durch die Bundesregierung erteilt werden soll. In dem Gesetz von 1948 bzw. 1949 ist ausdrücklich gesagt:
    Die für die Ausgabe von Inhaber-Schuldverschreibungen der Anstalt erforderlichen Genehmigungen erteilt der Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit Zustimmung des Länderrates.
    Wir wollten mit unserem Antrag nichts anderes, als daß das föderalistische Organ des Länderrates nunmehr durch das föderalistische Organ des Grundgesetzes, den Bundesrat, ersetzt wird, daß also eine formalrechtliche Angleichung erfolgt.
    Die Bundesregierung glaubt sich einer solchen Einschaltung des Bundesrats entgegenstellen zu müssen. Sie verweist unter anderem auf Bestimmungen des Gesetzes über den Kapitalverkehr. Ich muß aber sagen, daß die Argumentation der Bundesregierung höchst verschlungen und in keiner Weise durchschlagend ist. Gerade ein genaues Studium der Institution und der organschaftlichen Stellung des von der Bundesregierung angezoge-


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    nen Ausschusses für Kapitalverkehr, der weder mit dem Länderrat noch mit dem Bundesrat gleichzusetzen ist — ich glaube, es sind die §§ 6 und 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. September 1949 —, zeigt ganz deutlich, daß hier die Bestimmungen des Kapitalverkehrsgesetzes gar nicht in Frage kommen. Denn nach einer Bestimmung dieses Gesetzes unterliegen die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau auszugebenden Schuldverschreibungen den Genehmigungsbestimmungen des Kapitalverkehrsgesetzes nicht.
    Wir sind also der Auffassung, daß es durchaus auch dem föderalistischen kapitalmäßigen Aufbau der Kreditanstalt für Wiederaufbau entspricht — es sind nämlich Bund und Länder, global gesehen, zu gleichen Anteilen beteiligt —, wenn die Genehmigungen für die Ausgabe von Schuldverschreibungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erteilt werden.
    Die Berufung der Bundesregierung auf die Artikel 86 und 87 des Grundgesetzes geht meines Erachtens fehl. Denn hier handelt es sich nicht um eine verwaltungsmäßige Aufgabe und eine verwaltungsmäßige Äußerung des Bundes, sondern es handelt sich hier um eine kreditpolitische Lizenzierung. Wir wären sehr dankbar und würden es für eine Verbesserung des Gesetzes halten, wenn °Sie den beiden von uns gemachten Vorschlägen Ihre Zustimmung erteilen wollten.

    (Beifall bei der BP.)