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ID0115909400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951 6347 159. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6349B, 6379C, 6385D Ergänzung der Tagesordnung 6349B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen) 6349B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6349C Ausschußüberweisung 6349C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) (Nr. 2387 der Drucksachen) 6349C, 6380B Pohle (SPD) 6380C Ausschußüberweisung 6349D, 6380C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen) . . 6349D Ausschußüberweisung 6349D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 286) . 6349D, 6372A, 6399B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6350A als Abgeordneter . 6351D, 6355C, 6356B Fassbender (FDP) . . . . . 6351B, 6353A, 6354A, C, D, 6356A, D Kriedemann (SPD): zur Sache 6351C, 6352D, 6353C, 6355A, 6356D, 6399D zur Abstimmung 6357B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6352A, 6355D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 6352B, 6399B Niebergall (KPD) 6352C Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6357A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6372A Margulies (FDP) 6400A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Abstimmung) 6400B Abstimmungen . . . 6354B, C, 6356C, 6400A Weiterberatung vertagt 6400C Dritte Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nrn. 2090, 2384 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 261, 262, 275 6357B, 6372B Ludwig (SPD) 6357C Sabel (CDU): zur Sache 6358C zur Abstimmung 6372C Günther (CDU) 6359A Schuler (CDU): zur Geschäftsordnung 6359B zur Sache 6359C, 6363C Mensing (CDU): zur Geschäftsordnung 6359C zur Sache 6362D zur Abstimmung 6373A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6359D Dr. Wellhausen (FDP) 6360A Dr. Reismann (Z) 6360B, 6364C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6361A Farke (DP) 6361D Schuster (WAV) 6362A Storch, Bundesminister für Arbeit 6362B Pelster (CDU) 6363D Euler (FDP) (zur Abstimmung) 6372B, 63'73A Dr. von Merkatz (DP) (zur Abstimmung) 6373A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) 6373B Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6373B Abstimmungen 6372B, C, 6373B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 2131, 2385 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 263, 276, 277, 278) 6366A, 6373C, 6380C Dr. Preller (SPD): zur Geschäftsordnung 6366A zur Sache 6376D, 6382C, 6384B Sabel (CDU): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6381C, 6384D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6373D Dr. Horlacher (CSU) 6374B Kemper (CDU) 6374D, 6377B Dr. Seelos (BP) 6375C Euler (FDP) 6375D, 6381D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 6376B Dr. Atzenroth (FDP) 6376C Storch, Bundesminister für Arbeit 6377B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6378A Scharnberg (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6379B Dr. von Merkatz (DP) 6381A Frau Kipp-Kaule (SPD) 6382A Bergmann (SPD) 6383C, 6384A Richter (Frankfurt) (SPD) 6385A Abstimmungen . 6373C, 6378B, 6381D, 6382C, 6383B, D, 6384A, C, 6385A, C Frage der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Wahl von Orten als Sitz einer Bundesanstalt 6379A, 6380D Vizepräsident Dr. Schmid 6379A Präsident Dr. Ehlers . . . 6380D, 6381A, B Ritzel (SPD) 6380D Dr. von Merkatz (DP) 6381A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2459 der Drucksachen) . . . 6367A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 6367A Beschlußfassung 6367A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2381 der Drucksachen) . . . 6367B Birkelbach (SPD), Berichterstatter 6367B Beschlußfassung 6367D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2233 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2382 der Drucksachen) 6367D, 6369A Raestrup (CDU), Berichterstatter . . 6369A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6370B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6371B Dr. Preusker (FDP) 6371C Abstimmungen 6370A, 6371B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2383 der Drucksachen) . . . 6368A Scharnberg (CDU), Berichterstatter 6368A Beschlußfassung 6368D Erklärung der Bundesregierung betr. Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland 6379C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6379C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2423 der Drucksachen; Umdruck Nr. 283) 6385D, 6396C Wacker (CDU), Berichterstatter . . 6386A Dr. Greve (SPD) 6386B Dr. Gülich (SPD) 6386D Dr. Bertram (Z): zur Sache 6388A zur Geschäftsordnung 6392B Ewers (DP) 6389D Dr. Reif (FDP) 6389D Dr. Kneipp (FDP) 6390A, 6392C Dr. Danckwarts, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen 6390B Morgenthaler (CDU) 6391A Raestrup (CDU) 6391B Dr. Mühlenfeld (DP) 6391C Abstimmungen . . . 6387D, 6392A, D, 6396C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2453 der Drucksachen) 6393B, 6396D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 6393B als Abgeordneter . . . . 6397D, 6398C Morgenthaler (CDU) 6397A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6397B Dr. Besold (BP) 6398B Abstimmungen 6396D, 6397D, 6399A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2454 der Drucksachen) 6400C Beschlußfassung 6400C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2323, 2064 der Drucksachen) . . 6400D Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 6400D Müller (Frankfurt) (KPD) 6402A Beschlußfassung 6402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nrn. 1896 [neu], 1777 der Drucksachen) 6402D Junglas (CDU), Berichterstatter . . 6402D Beschlußfassung 6403A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2438 der Drucksachen) 6403B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6403B Beschlußfassung 6403C Nächste Sitzung, — Tagesordnung . . . 6403D Renner (KPD) 6403D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Birkelbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich in mehreren Sitzungen mit dem diesem Entwurf zugrunde liegenden Problem beschäftigt. Der Entwurf war notwendig geworden, weil ein Bundesnotenbankgesetz noch nicht vorliegt. Das jetzt noch geltende Militärregierungsgesetz besagt, daß der Jahresgewinn der Bank deutscher Länder an die Landeszentralbanken abzuführen ist. Da die Haupteinnahmen der Bank deutscher Länder jedoch aus Zinsleistungen des Bundes für die im Zuge der Währungsreform ausgegebenen Ausgleichsforderungen und aus der Auswertung des dem Bund zustehenden Notenprivilegs bestehen, erscheint eine Beteiligung der Bundesrepublik an dem Gewinn der Bank deutscher Länder gerechtfertigt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für die allgemeine Finanzverwaltung für das Rechnungsjahr 1950 wurde ein entsprechender Betrag bereits als Einnahmeposten eingesetzt.
    Der Bundesrat hat zu dieser Vorlage nicht Stellung genommen; er hat sie eingehend diskutiert und dabei Bedenken geäußert, weil die Voraussetzung für die Abführung eines Teiles des Jahresgewinnes ein Notenbankgesetz sei. Diese nicht erfolgte Stellungnahme des Bundesrates wurde mit der Erwartung begründet, daß die Bundesregierung beschleunigt ein Notenbankgesetz vorlege.
    Der Ausschuß für Geld und Kredit schlägt Ihnen die Annahme der Vorlage mit einigen Abänderungen vor. Die Abänderungen beziehen sich auf die Erweiterung der Geltungsdauer auf das Jahr 1951. Diese Erweiterung wurde u. a. auch deswegen für notwendig befunden, weil damit gleichzeitig das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes für diesen Bereich verbunden ist.
    Mit der Annahme der Ihnen jetzt vorliegenden Drucksache Nr. 2381 erledigt sich gleichzeitig die Drucksache Nr. 2101, in der die Bundesregierung ersucht wurde, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Bank deutscher Länder verpflichtet, den Reingewinn des Jahres 1950 nach Abzug der notwendigen Rück- und Reservestellungen sowie einer höchstens 6 %igen Gewinnbeteiligung der Anteilseigner an den Bund auszuschütten. Diese Drucksache geht auf einen Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Genossen — Drucksache Nr. 1040 — zurück, der hiermit seine Erledigung findet.
    Der Ausschuß empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme der Vorlage.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstater. Wir treten in die Aussprache der zweiten Beratung ein. Ich rufe auf: § 1 — keine Wortmeldung, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Wer für die Annahme der aufgerufenen Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen. Ich rufe in der Einzelberatung die §§ 1 bis 3, — Einleitung und Überschrift auf. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! —

(Zuruf von der KPD: Stimmenthaltungen!)

— Mit einigen Stimmenthaltungen angenommen!
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: .
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines zweiten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2233 der Drucksachen);


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Mündlicher Bericht des Ausschusses für
Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2382 der Drucksachen.)

(Erste Beratung: 144. Sitzung.)

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Raestrup als Berichterstatter. — Ist er nicht da?

(Zuruf von der Mitte: Er ist im Ausschuß; er wird geholt!)

— Dann können wir gleich Punkt 10 der Tagesordnung vornehmen:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2383 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 147. Sitzung.)

Das Wort hat der Abgeordnete Scharnberg zur Berichterstattung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsiden! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Errichtung der Bank deutscher Länder, welches von den Militärregierungen im amerikanischen Kontrollgebiet als Gesetz Nr. 60, im britischen Kontrollgebiet als Verordnung Nr. 129 und im französischen Kontrollgebiet als Verordnung Nr. 203 erlassen wurde, sah für die Alliierte Bankkommission eine Reihe von Befugnissen vor. Die Alliierte Bankkommission hat mitgeteilt, daß sie mit der Änderung bzw. Aufhebung der Befugnisse einverstanden ist.
    Dies ist der Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt. Die Befugnisse, die die Alliierte Bankkommission hat, bestehen aus einem Weisungsrecht, einem Auskunftsrecht, einem Prüfungsrecht und einem Recht zur Genehmigung von Satzungsänderungen und von Anweisungen, die der Zentralbankrat an die Landeszentralbanken erteilt.
    In der Regierungsvorlage ist, um dies vorwegzunehmen, vorgesehen, daß eine Satzungsänderung nur mit Zustimmung der Bundesregierung erfolgen darf. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich dem angeschlossen.
    Ein Genehmigungsrecht für die Anweisungen an die Landeszentralbanken und der für die Geschäftsführung der Bank erforderlichen Verwaltungsvorschriften hält die Bundesregierung für entbehrlich, weil sich die Übung herausgebildet hat, daß die Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft Gelegenheit haben, an allen Sitzungen des Zentralbankrates teilzunehmen, so daß sie sich über die Absichten des Zentralbankrates im Verhältnis zu den Landeszentralbanken und über Verwaltungsvorschriften von grundlegender Bedeutung hinreichend unterrichten können. Ebenso beabsichtigt die Regierung, auf das Prüfungsrecht zu verzichten, wobei darauf hingewiesen wird, daß ein Prüfungsrecht dem Bundesrechnungshof zusteht.
    In all diesen Punkten stimmte der Ausschuß für Geld und Kredit der Regierungsvorlage zu. Das zuletzt erwähnte Prüfungsrecht des Rechnungshofs beruht auf der Pflicht zur Übergewinnabführung, die wir in dem soeben verabschiedeten Gesetz beschlossen haben. Nachdem die Übergewinnabführung auch für das Jahr 1951 beschlossen ist, hat der Bundesrechnungshof ein Prüfungsrecht für die Jahre 1950 und 1951. Dies genügt, da wir hoffen, daß das neue Bundesnotenbankgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.
    Das der Alliierten Bankkommission zustehende Auskunftsrecht ist in das Übergangsgesetz übernommen.
    Damit bleibt die wesentlichste Frage, die Frage des Weisungsrechts übrig. Die Regierungsvorlage hatte vorgeschlagen, daß man es bei einer Verpflichtung der Bank deutscher Länder, die allgemeine Politik der Bundesregierung zu beachten und sie im Rahmen ihrer Aufgaben zu unterstützen, belassen sollte. Sie wollte damit einer künftigen Regelung dieses ebenso zentralen wie verwickelten Problems — Abhängigkeit oder Unabhängigkeit der Notenbank von der Regierung — nicht vorgreifen.
    Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich mit dieser Frage sehr eingehend befaßt. Dabei ist er schließlich zu dem Ergebnis gekommen, Ihnen vorzuschlagen, daß das Verhältnis zur Bundesregierung über die eben von mir erwähnte Bestimmung hinaus noch in zwei Punkten, die Sie in der Drucksache Nr. 2383 fett gedruckt finden, festgelegt wird. Diese zwei Punkte sind folgende. Erstens soll den beiden beteiligten Ministern der Finanzen und für Wirtschaft oder deren ständigen Vertretern das Recht eingeräumt werden, an den Sitzungen des Zentralbankrates teilzunehmen; sie sollen die Anberaumung einer Sitzung verlangen können; sie haben kein Stimmrecht, können aber Anträge stellen. Zweitens soll den eben erwähnten Vertretern der Bundesregierung, und zwar jedem für sich, das Recht gegeben werden, eine Aussetzung der Beschlußfassung des Zentralbankrates bis zu, acht Tagen zu verlangen, wenn der betreffende Vertreter im Hinblick auf die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung gegen eine Beschlußfassung Bedenken hat.
    Die ersterwähnte Bestimmung ist nichts anderes als eine Verankerung dessen, was sich schon in den letzten Jahren als Übung herausgebildet hat. Die zweite Bestimmung soll ermöglichen, daß dem Zentralbankrat die Stellungnahme der Bundesregierung vor der zweiten Beschlußfassung vorgetragen wird, was ja in Verbindung mit der Bestimmung, daß die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierung zu beachten ist, besondere Bedeutung hat.
    Der Ausschuß für Geld und Kredit legt Wert auf die Feststellung, daß diese Regelung eine Zwischenregelung darstellt und daß damit der endgültigen Regelung im Bundesnotenbankgesetz in keiner Weise vorgegriffen werden soll.
    Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, das Gesetz, wie es sich aus dem von der Regierung vorgeschlagenen Entwurf Drucksache Nr. 2276 unter Berücksichtigung der vom Ausschuß in Aussicht genommenen Ergänzungen des Art. II Ziffer 6, die in der Drucksache Nr. 2383 enthalten sind, ergibt, anzunehmen.