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ID0115907800

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951 6347 159. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6349B, 6379C, 6385D Ergänzung der Tagesordnung 6349B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen) 6349B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6349C Ausschußüberweisung 6349C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) (Nr. 2387 der Drucksachen) 6349C, 6380B Pohle (SPD) 6380C Ausschußüberweisung 6349D, 6380C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen) . . 6349D Ausschußüberweisung 6349D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 286) . 6349D, 6372A, 6399B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6350A als Abgeordneter . 6351D, 6355C, 6356B Fassbender (FDP) . . . . . 6351B, 6353A, 6354A, C, D, 6356A, D Kriedemann (SPD): zur Sache 6351C, 6352D, 6353C, 6355A, 6356D, 6399D zur Abstimmung 6357B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6352A, 6355D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 6352B, 6399B Niebergall (KPD) 6352C Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6357A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6372A Margulies (FDP) 6400A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Abstimmung) 6400B Abstimmungen . . . 6354B, C, 6356C, 6400A Weiterberatung vertagt 6400C Dritte Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nrn. 2090, 2384 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 261, 262, 275 6357B, 6372B Ludwig (SPD) 6357C Sabel (CDU): zur Sache 6358C zur Abstimmung 6372C Günther (CDU) 6359A Schuler (CDU): zur Geschäftsordnung 6359B zur Sache 6359C, 6363C Mensing (CDU): zur Geschäftsordnung 6359C zur Sache 6362D zur Abstimmung 6373A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6359D Dr. Wellhausen (FDP) 6360A Dr. Reismann (Z) 6360B, 6364C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6361A Farke (DP) 6361D Schuster (WAV) 6362A Storch, Bundesminister für Arbeit 6362B Pelster (CDU) 6363D Euler (FDP) (zur Abstimmung) 6372B, 63'73A Dr. von Merkatz (DP) (zur Abstimmung) 6373A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) 6373B Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6373B Abstimmungen 6372B, C, 6373B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 2131, 2385 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 263, 276, 277, 278) 6366A, 6373C, 6380C Dr. Preller (SPD): zur Geschäftsordnung 6366A zur Sache 6376D, 6382C, 6384B Sabel (CDU): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6381C, 6384D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6373D Dr. Horlacher (CSU) 6374B Kemper (CDU) 6374D, 6377B Dr. Seelos (BP) 6375C Euler (FDP) 6375D, 6381D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 6376B Dr. Atzenroth (FDP) 6376C Storch, Bundesminister für Arbeit 6377B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6378A Scharnberg (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6379B Dr. von Merkatz (DP) 6381A Frau Kipp-Kaule (SPD) 6382A Bergmann (SPD) 6383C, 6384A Richter (Frankfurt) (SPD) 6385A Abstimmungen . 6373C, 6378B, 6381D, 6382C, 6383B, D, 6384A, C, 6385A, C Frage der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Wahl von Orten als Sitz einer Bundesanstalt 6379A, 6380D Vizepräsident Dr. Schmid 6379A Präsident Dr. Ehlers . . . 6380D, 6381A, B Ritzel (SPD) 6380D Dr. von Merkatz (DP) 6381A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2459 der Drucksachen) . . . 6367A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 6367A Beschlußfassung 6367A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2381 der Drucksachen) . . . 6367B Birkelbach (SPD), Berichterstatter 6367B Beschlußfassung 6367D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2233 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2382 der Drucksachen) 6367D, 6369A Raestrup (CDU), Berichterstatter . . 6369A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6370B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6371B Dr. Preusker (FDP) 6371C Abstimmungen 6370A, 6371B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2383 der Drucksachen) . . . 6368A Scharnberg (CDU), Berichterstatter 6368A Beschlußfassung 6368D Erklärung der Bundesregierung betr. Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland 6379C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6379C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2423 der Drucksachen; Umdruck Nr. 283) 6385D, 6396C Wacker (CDU), Berichterstatter . . 6386A Dr. Greve (SPD) 6386B Dr. Gülich (SPD) 6386D Dr. Bertram (Z): zur Sache 6388A zur Geschäftsordnung 6392B Ewers (DP) 6389D Dr. Reif (FDP) 6389D Dr. Kneipp (FDP) 6390A, 6392C Dr. Danckwarts, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen 6390B Morgenthaler (CDU) 6391A Raestrup (CDU) 6391B Dr. Mühlenfeld (DP) 6391C Abstimmungen . . . 6387D, 6392A, D, 6396C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2453 der Drucksachen) 6393B, 6396D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 6393B als Abgeordneter . . . . 6397D, 6398C Morgenthaler (CDU) 6397A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6397B Dr. Besold (BP) 6398B Abstimmungen 6396D, 6397D, 6399A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2454 der Drucksachen) 6400C Beschlußfassung 6400C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2323, 2064 der Drucksachen) . . 6400D Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 6400D Müller (Frankfurt) (KPD) 6402A Beschlußfassung 6402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nrn. 1896 [neu], 1777 der Drucksachen) 6402D Junglas (CDU), Berichterstatter . . 6402D Beschlußfassung 6403A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2438 der Drucksachen) 6403B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6403B Beschlußfassung 6403C Nächste Sitzung, — Tagesordnung . . . 6403D Renner (KPD) 6403D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Fritz Schuler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Aufbau des Kündigungsschutzgesetzes beweist uns, daß dieses Gesetz ursprünglich für die Industrie zugeschnitten war. Jetzt soll es anschließend dem Handwerk, dem Handel, dem Gaststättengewerbe, den freien Berufen und der Landwirtschaft zwangsweise verpaßt werden. Auch die Begründung, daß durch das Kündigungsschutzgesetz der Arbeitnehmer aus seiner proletarischen Enge herauskommt, daß er seine wirtschaftliche Abhängigkeit besser ertragen kann, zeugt von einem industriellen Denken. Im Handwerk sowohl wie in der Landwirtschaft ist das Streben der meisten Arbeitnehmer auf die künftige Selbständigkeit ausgerichtet. Weil unserem deutschen Volk nur der Weg nach vorn, die Steigerung der Leistung und die Hebung der Produktion offen bleibt, ist die wirtschaftliche Auswirkung dieses Gesetzes auf dieser Linie wohl nicht zu finden. Die erstklassigen und fleißigen Arbeitnehmer, also die Könner und Schaffer, brauchen in dieser Beziehung sowieso keinen Schutz, sie sind durch ihre Leistung von jeher geschützt. Der größte Teil von ihnen gehört zu den 4 Millionen Arbeitnehmern, die bei Annahme der Abänderungsanträge des Handwerks vom Kündigungsschutzgesetz nicht erfaßt werden, ohne daß sie aber dadurch geschädigt sind. Diese Tatsache dürfte es dem Hohen Hause leicht machen, dem Abänderungsantrag des Handwerks wie in der zweiten Lesung auch heute wieder beizustimmen. Dem Handwerk, dem Handel, dem Gaststättengewerbe, den freien Berufen und der Landwirtschaft sollte die Grenze von 10 Arbeitnehmern und die Grenze einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten zugestanden werden, damit diese Betriebe auch fernerhin lebensfähig bleiben und dem ungeheuren Steuerdruck standhalten können.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Pelster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Pelster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Sinn des Gesetzes ist in weiten Kreisen des Hauses nicht richtig erfaßt worden. Ich habe so das Gefühl, als ob man meint, daß, wenn dieses Gesetz durchginge, überhaupt keine Kündigung mehr möglich sei. Tatsache ist doch, daß durch dieses Gesetz nur eine willkürlich ausgesprochene Kündigung bekämpft werden soll. Es ist schon gesagt worden, daß alle Kündigungen, die auf § 123 der Gewerbeordnung basieren, von diesem Gesetz nicht berührt werden.

    (Zuruf rechts: Doch!)

    — Nein, Sie werden nicht berührt. Denn eine Kündigung, die ausgesprochen worden ist, weil ein Grund zur fristlosen Entlassung vorliegt, wird von diesem Gesetz nicht berührt.

    (Zuruf des Abg. Atzenroth.)

    — Außerdem, Herr Atzenroth, habe ich die Möglichkeit, gegen jede Rechtsausübung — und die Kündigung ist eine Rechtsausübung — das Gericht anzurufen.

    (Zuruf rechts: Welches Gericht?)



    (Pelster)

    Das Gericht hat dann zu prüfen, ob diese Kündigung durchgeht oder nicht. In jedem Fall hat das Gericht zu prüfen, ob ein Grund nach § 123 oder, wenn die Klage von Arbeitgeberseite kommt, nach § 124 vorliegt. Das berührt dieses Gesetz nicht. Ebenso werden alle Kündigungen nicht berührt, die in den Verhältnissen des Betriebes bedingt sind. Sind sie in den Verhältnissen des Betriebes bedingt, dann kann auch dieses Kündigungsschutzgesetz keine Rettung und Hilfe für den bieten, der gekündigt ist. Ebenso kann das Gesetz keinen Schutz bieten, wenn die Gründe zur Kündigung tatsächlich in der Person des gekündigten Arbeitnehmers liegen. Das festzustellen, ist Sache des Gerichts. Auch wenn das Gesetz nicht kommen sollte, ist bei allen Kündigungen, die gegen die guten Sitten verstoßen und bei denen eine Klage damit begründet wird, sowohl eine Klage als auch eine Entscheidung möglich. Alle Kündigungen, die gegen Treu und Glauben verstoßen, sind sowieso anfechtbar. Alles das hat mit dem Komplex, den wir hier behandeln, überhaupt nichts zu tun. Das Gesetz soll diejenigen Fälle treffen, bei denen Kündigungen aus reiner Willkür ausgesprochen worden sind.

    (Zustimmung.)

    Wenn nun gesagt wird, daß die Zeit von einem halben Jahr nicht ausreiche, die Leistungen des Mannes irgendwie feststellen oder richtig beurteilen zu können, so darf ich Ihnen sagen: wenn vor einem oder nach einem halben Jahr diese Leistungen eine Rolle spielen, dann liegen ja die Gründe in der Person desjenigen, der gekündigt ist, so daß auch da noch die Möglichkeit der Abwehr gegeben ist. Bei dem Vermittlungsvorschlag — fünf Arbeitnehmer — fällt das Gros der Betriebe sowieso heraus und wird nicht mehr von dem Gesetz betroffen.
    Besonders wende ich mich aber dagegen, daß hier einseitig den deutschen Arbeitsgerichten vorgeworfen wird, sie hätten nicht objektiv, also auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen, Recht gesprochen. Wenn das hier so allgemein ausgesprochen wird, dann muß ich mich als ehemaliger Arbeitsgerichtsrat schärfstens dagegen wehren.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    In Einzelfällen habe ich die Möglichkeit, Berufung beim nächsthöheren Gericht, dem Landesarbeitsgericht, einzulegen. Wenn Sie beweisen können, daß Rechtsbeugung vorliegt — und das wollen Sie doch den Arbeitsgerichtsvorsitzenden und den Arbeitsgerichten vorwerfen: daß sie nicht nach Recht und Gesetz gehandelt haben —, dann kann der Staatsanwalt angerufen werden. Jeder Vorsitzende wird sich hüten, wegen Rechtsbeugung Zuchthaus zu riskieren. Mit solchen Darlegungen sollten wir das Gesetz nicht bekämpfen.

    (Vizepräsident D r. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Ich möchte dann weiter ausführen: Wenn schon gesagt wird, das Handwerk wolle keine sittenwidrigen Kündigungen —, gut, dann können Sie doch zu dem Gesetz ja sagen, dann brauchen wir uns doch nicht dagegen zu wehren, denn diese allein sollen getroffen werden.
    Das Gesetz berührt auch nicht — das sage ich ganz offen — die Lebensfähigkeit, die Steuerkraft usw., sondern es berührt nur den sozialen Sektor, soweit versucht wird — ganz egal von welcher Stelle —, Kündigungen auszusprechen, die reine Willkürakte sind. Nur diese sollen getroffen werden.
    Wenn wir schon Wert darauf legen, die soziale Linie einzuhalten — ich weiß nicht, ob das überall der Fall ist —, dann sollten wir diesem Vermittlungsvorschlag zustimmen, der wirklich eine Brücke für das ganze Hohe Haus ist, hier zu einem Gesetz zu kommen, das allen Verhältnissen Rechnung trägt.

    (Beifall in der Mitte )