Rede:
ID0115906200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Reismann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951 6347 159. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6349B, 6379C, 6385D Ergänzung der Tagesordnung 6349B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen) 6349B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6349C Ausschußüberweisung 6349C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) (Nr. 2387 der Drucksachen) 6349C, 6380B Pohle (SPD) 6380C Ausschußüberweisung 6349D, 6380C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen) . . 6349D Ausschußüberweisung 6349D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 286) . 6349D, 6372A, 6399B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6350A als Abgeordneter . 6351D, 6355C, 6356B Fassbender (FDP) . . . . . 6351B, 6353A, 6354A, C, D, 6356A, D Kriedemann (SPD): zur Sache 6351C, 6352D, 6353C, 6355A, 6356D, 6399D zur Abstimmung 6357B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6352A, 6355D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 6352B, 6399B Niebergall (KPD) 6352C Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6357A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6372A Margulies (FDP) 6400A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Abstimmung) 6400B Abstimmungen . . . 6354B, C, 6356C, 6400A Weiterberatung vertagt 6400C Dritte Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nrn. 2090, 2384 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 261, 262, 275 6357B, 6372B Ludwig (SPD) 6357C Sabel (CDU): zur Sache 6358C zur Abstimmung 6372C Günther (CDU) 6359A Schuler (CDU): zur Geschäftsordnung 6359B zur Sache 6359C, 6363C Mensing (CDU): zur Geschäftsordnung 6359C zur Sache 6362D zur Abstimmung 6373A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6359D Dr. Wellhausen (FDP) 6360A Dr. Reismann (Z) 6360B, 6364C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6361A Farke (DP) 6361D Schuster (WAV) 6362A Storch, Bundesminister für Arbeit 6362B Pelster (CDU) 6363D Euler (FDP) (zur Abstimmung) 6372B, 63'73A Dr. von Merkatz (DP) (zur Abstimmung) 6373A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) 6373B Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6373B Abstimmungen 6372B, C, 6373B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 2131, 2385 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 263, 276, 277, 278) 6366A, 6373C, 6380C Dr. Preller (SPD): zur Geschäftsordnung 6366A zur Sache 6376D, 6382C, 6384B Sabel (CDU): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6381C, 6384D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6373D Dr. Horlacher (CSU) 6374B Kemper (CDU) 6374D, 6377B Dr. Seelos (BP) 6375C Euler (FDP) 6375D, 6381D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 6376B Dr. Atzenroth (FDP) 6376C Storch, Bundesminister für Arbeit 6377B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6378A Scharnberg (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6379B Dr. von Merkatz (DP) 6381A Frau Kipp-Kaule (SPD) 6382A Bergmann (SPD) 6383C, 6384A Richter (Frankfurt) (SPD) 6385A Abstimmungen . 6373C, 6378B, 6381D, 6382C, 6383B, D, 6384A, C, 6385A, C Frage der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Wahl von Orten als Sitz einer Bundesanstalt 6379A, 6380D Vizepräsident Dr. Schmid 6379A Präsident Dr. Ehlers . . . 6380D, 6381A, B Ritzel (SPD) 6380D Dr. von Merkatz (DP) 6381A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2459 der Drucksachen) . . . 6367A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 6367A Beschlußfassung 6367A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2381 der Drucksachen) . . . 6367B Birkelbach (SPD), Berichterstatter 6367B Beschlußfassung 6367D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2233 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2382 der Drucksachen) 6367D, 6369A Raestrup (CDU), Berichterstatter . . 6369A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6370B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6371B Dr. Preusker (FDP) 6371C Abstimmungen 6370A, 6371B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2383 der Drucksachen) . . . 6368A Scharnberg (CDU), Berichterstatter 6368A Beschlußfassung 6368D Erklärung der Bundesregierung betr. Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland 6379C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6379C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2423 der Drucksachen; Umdruck Nr. 283) 6385D, 6396C Wacker (CDU), Berichterstatter . . 6386A Dr. Greve (SPD) 6386B Dr. Gülich (SPD) 6386D Dr. Bertram (Z): zur Sache 6388A zur Geschäftsordnung 6392B Ewers (DP) 6389D Dr. Reif (FDP) 6389D Dr. Kneipp (FDP) 6390A, 6392C Dr. Danckwarts, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen 6390B Morgenthaler (CDU) 6391A Raestrup (CDU) 6391B Dr. Mühlenfeld (DP) 6391C Abstimmungen . . . 6387D, 6392A, D, 6396C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2453 der Drucksachen) 6393B, 6396D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 6393B als Abgeordneter . . . . 6397D, 6398C Morgenthaler (CDU) 6397A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6397B Dr. Besold (BP) 6398B Abstimmungen 6396D, 6397D, 6399A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2454 der Drucksachen) 6400C Beschlußfassung 6400C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2323, 2064 der Drucksachen) . . 6400D Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 6400D Müller (Frankfurt) (KPD) 6402A Beschlußfassung 6402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nrn. 1896 [neu], 1777 der Drucksachen) 6402D Junglas (CDU), Berichterstatter . . 6402D Beschlußfassung 6403A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2438 der Drucksachen) 6403B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6403B Beschlußfassung 6403C Nächste Sitzung, — Tagesordnung . . . 6403D Renner (KPD) 6403D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die heutige Debatte hört und auch schon die der zweiten Lesung erlebt hat, dann könnte man den Eindruck gewinnen, als hinge der ganze soziale Fortschritt dieses Gesetzes gegenüber der bisherigen Rechtslage, also gegenüber den Gesetzen aus der Weimarer Republik davon ab, ob die drei Ziffern, um die wir uns streiten, so oder so festgesetzt werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Fassung des § 1 bezüglich der sozial ungerechtfertigten Kündigungen in jedem Fall ein Fortschritt ist, über den man schon einmal sprechen sollte, wenn man sich in der Diskussion immerhin so an der Peripherie bewegt.
    Was nun die drei Ziffern anbetrifft, über die wir jetzt sprechen — bis zu einem gewissen Grade nehmen wir ja die Spezialdebatte vorweg; das ist durch Herrn Ludwig so angefangen worden — das soll kein Vorwurf sein —, und man muß dem folgen —, so bin ich in der sehr angenehmen Lage, eine einheitliche Linie meiner Fraktion vortragen zu können. Sie werden wahrscheinlich sagen: das ist kein Wunder. Aber bitte, überlegen Sie: ich stütze mich auf die Erkenntnisse der Mehrheit des Wirtschaftsrates. Ich bin nicht der Meinung, Herr Ludwig, daß wir im Begriffe sind, die Beschlüsse der Sozialpartner auszuhöhlen. Wir haben sie vielleicht ein wenig zu sehr zur Richtschnur unseres Handelns gemacht. Wenn ich auch nicht so weit gehe wie unsere verehrte Freundin Frau Kalinke, wenigstens nicht in meihen Ausdrücken,

    (Zuruf des Abg. Dr. Mühlenfeld)

    so meine ich doch, daß wir uns einer gewissen Übertreibung schuldig gemacht haben, sowohl bei diesem Gesetz als auch bei dem Gesetz, das wir gleich beraten, und zwar hinsichtlich der Bewertung der Haltung und des Einflusses der Sozialpartner.
    Der Wirtschaftsrat — das ist ja noch nicht so furchtbar lange her, und wir berufen uns auch sonst gelegentlich auf ihn — hat vor eineinhalb Jahren mit großer Mehrheit beschlossen, die Ziffern in das Gesetz hineinzunehmen, für die wir heute eintreten und mit denen wir in der zweiten Lesung Erfolg gehabt haben. Ich bin der Auffassung, daß es durchaus nicht an die Grundfesten des sozialen Lebens und auch nicht an ihre Hauptziele und Auffassungen rührt, wenn wir uns in diesen Punkten den Beschlüssen der zweiten Lesung anschließen. Ich bitte Sie darum.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der namentlich -aus den Reihen der CDU gestellte Abänderungsantrag, Umdruck Nr. 261, zeigt, daß es den Antragstellern bei allem guten Willen, den sie haben, nicht gelungen ist

    (Abg. Stücklen: 20 % der Beteiligten!)

    — wieso; schämen Sie sich dessen, daß Ihre Leute
    den Antrag gestellt haben? —, den Sinn des Abänderungsantrages, der in der zweiten Lesung
    beschlossen worden ist, zu erfassen. Es handelt
    sich doch nicht darum, eine mehr oder weniger
    große Zahl von Monaten oder von Beteilig-
    ten hier festzusetzen, sondern es handelt sich um
    einen prinzipiellen Unterschied. Dieser prinzipielle
    Unterschied besteht nämlich darin, daß das Gesetz
    in seiner Ausprägung geeignet und bestimmt ist für kapitalistisch aufgezogene Betriebe,

    (Sehr richtig! beim Zentrum)

    für kapitalintensive Betriebe, in denen nebenbei auch Leute beschäftigt werden, bei denen das Schwergewicht des ganzen Apparates aber in den sachlichen Vorrichtungen und nicht in den Menschen liegt. Das ist der wesentliche Unterschied gegenüber den Betrieben, die wir hier geschützt haben möchten.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Diese Unterscheidung ist mir zu einfach!)

    — Nehmen Sie irgendeinen Betrieb, der mit großem Kapital arbeitet! Das Kapital verlangt zwingend, daß in ihm Menschen beschäftigt werden, Angestellte oder Arbeiter. Diese sind meistens auswechselbar. Nicht auswechselbar dagegen sind die in Kleinbetrieben Arbeitenden. Da handelt es sich nicht nur um die Möglichkeit, Herrn A oder Herrn B bzw, Frau A oder Frau B zu beschäftigen, sondern es muß darüber hinaus ein persönliches Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vorhanden sein, Dieses persönliche Vertrauensverhältnis kann nicht erzwungen werden, und man erwirbt es auch nicht im Laufe eines Vierteljahres oder eines halben Jahres.
    Wenn man nun eine so kurze Frist erzwingt, dann hat das zur Folge, daß man jemand, der sich noch nicht die volle Zufriedenheit erworben hat, entläßt. Aber auch rein äußere Verhältnisse zwingen dazu, später nicht an solche Personen gebunden zu sein. Ich verweise z. B. auf die Verhältnisse in der Landwirtschaft. Auch beim Architekten laufen Aufträge zum Teil lange, auch länger als ein halbes Jahr. Es können auch mehrere solcher Aufträge einander folgen, die eine höhere Beschäftigtenzahl verlangen. Im allgemeinen muß aber der Architekt nach Ablauf eines halben Jahres seine Belegschaft verkleinern, damit nicht zugunsten der später Hinzugekommenen, sozial Schlechtergestellten der alte Stamm verdienter Mitarbeiter, die sich vielleicht einen kleinen Besitz erspart haben oder die unter Umständen eine weniger große Familie haben, benachteiligt wird. Will der Arbeitgeber diese Leute also nicht in Gefahr bringen, muß er sie schützen und die später Gekommenen vorsichtigerweise entlassen. Das sind die Folgen davon.

    (Zuruf links: Nein, das sind sie nicht!)

    Dazu kommt die persönliche Haftung. In einem größeren Betrieb von zehn Mann an ist die Aufsicht so organisiert bzw. kann so organisiert werden, daß niemand Gefahr läuft, für Personen, die er nur ein halbes Jahr erproben konnte, eine besondere Haftung zu übernehmen. Bei kleineren Betrieben dagegen, z. B. bei einem Handwerksbetrieb — und das hört keineswegs bei fünf auf —, bei denen eine einzige Aufsichtsperson, nämlich der Meister oder der Inhaber des Geschäfts, der Ladenbesitzer, ausreicht und diese eine Person den Betrieb noch übersehen kann, ist es unmöglich, diesen Inhaber des Betriebes für das haften zu lassen, was seine Angestellten, die er nicht los werden kann, anrichten. Er kann sie nicht abstoßen, denn er kann ihre Fehler nicht beweisen. Das ist doch die Kehrseite! In einem großen Betrieb ist die Aufsicht so durchorganisiert, daß da keine Gefahr besteht. Ich habe neulich schon darauf hingewiesen: in größeren Betrieben wird jeder einzelne Mann durch eine Kartei und das Aufsichtspersonal so überwacht, daß es eine Kleinigkeit ist, nachzuwei-


    (Dr. Reismann)

    sen, daß der Betreffende ungeeignet ist. Es sind sachliche Gründe, die zu seiner Entlassung zwingen. Aber beim Kleinbetrieb liegt die Geschichte anders. Bei kleineren Unternehmen — und ich glaube, da liegt die Grenze nicht bei fünf, sondern bed zehn Personen, noch bescheiden gefaßt — ist die Situation so, daß es dem Unternehmer fast unmöglich ist, die sachliche Nichteignung eines Angestellten oder Arbeiters nachzuweisen, weil der einzige Zeuge er selbst ist. Die Grenze bei fünf Personen zu belassen, ist also auch aus diesem Grunde nicht möglich.
    Im wesentlichen muß ich aber zu bedenken geben, daß es eine Verkennung des Grundes für die Abänderung, die in der zweiten Lesung beschlossen wurde, bedeuten würde, wenn man es auf die Zahl allein abstellte. Es handelt sich nicht bloß um die Quantität, sondern gerade um die Qualität. Das Beschäftigungsverhältnis in Kleinbetrieben setzt eben eine ganz andersgeartete persönliche Beziehung voraus als in größeren Betrieben, in maschinellen, mechanisierten Betrieben. Die Grenze liegt auch nicht bei fünf, sondern allenfalls bei zehn.

    (Beifall beim Zentrum.)