Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1159

  • date_rangeDatum: 10. Juli 1951

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951 6347 159. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6349B, 6379C, 6385D Ergänzung der Tagesordnung 6349B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen) 6349B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6349C Ausschußüberweisung 6349C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) (Nr. 2387 der Drucksachen) 6349C, 6380B Pohle (SPD) 6380C Ausschußüberweisung 6349D, 6380C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen) . . 6349D Ausschußüberweisung 6349D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 286) . 6349D, 6372A, 6399B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6350A als Abgeordneter . 6351D, 6355C, 6356B Fassbender (FDP) . . . . . 6351B, 6353A, 6354A, C, D, 6356A, D Kriedemann (SPD): zur Sache 6351C, 6352D, 6353C, 6355A, 6356D, 6399D zur Abstimmung 6357B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6352A, 6355D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 6352B, 6399B Niebergall (KPD) 6352C Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6357A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6372A Margulies (FDP) 6400A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Abstimmung) 6400B Abstimmungen . . . 6354B, C, 6356C, 6400A Weiterberatung vertagt 6400C Dritte Beratung des Entwurfs eines Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nrn. 2090, 2384 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 261, 262, 275 6357B, 6372B Ludwig (SPD) 6357C Sabel (CDU): zur Sache 6358C zur Abstimmung 6372C Günther (CDU) 6359A Schuler (CDU): zur Geschäftsordnung 6359B zur Sache 6359C, 6363C Mensing (CDU): zur Geschäftsordnung 6359C zur Sache 6362D zur Abstimmung 6373A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6359D Dr. Wellhausen (FDP) 6360A Dr. Reismann (Z) 6360B, 6364C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6361A Farke (DP) 6361D Schuster (WAV) 6362A Storch, Bundesminister für Arbeit 6362B Pelster (CDU) 6363D Euler (FDP) (zur Abstimmung) 6372B, 63'73A Dr. von Merkatz (DP) (zur Abstimmung) 6373A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) 6373B Struve (CDU) (zur Abstimmung) . 6373B Abstimmungen 6372B, C, 6373B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 2131, 2385 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 263, 276, 277, 278) 6366A, 6373C, 6380C Dr. Preller (SPD): zur Geschäftsordnung 6366A zur Sache 6376D, 6382C, 6384B Sabel (CDU): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6381C, 6384D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 6366C zur Sache 6373D Dr. Horlacher (CSU) 6374B Kemper (CDU) 6374D, 6377B Dr. Seelos (BP) 6375C Euler (FDP) 6375D, 6381D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 6376B Dr. Atzenroth (FDP) 6376C Storch, Bundesminister für Arbeit 6377B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6378A Scharnberg (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6379B Dr. von Merkatz (DP) 6381A Frau Kipp-Kaule (SPD) 6382A Bergmann (SPD) 6383C, 6384A Richter (Frankfurt) (SPD) 6385A Abstimmungen . 6373C, 6378B, 6381D, 6382C, 6383B, D, 6384A, C, 6385A, C Frage der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Wahl von Orten als Sitz einer Bundesanstalt 6379A, 6380D Vizepräsident Dr. Schmid 6379A Präsident Dr. Ehlers . . . 6380D, 6381A, B Ritzel (SPD) 6380D Dr. von Merkatz (DP) 6381A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2459 der Drucksachen) . . . 6367A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 6367A Beschlußfassung 6367A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2381 der Drucksachen) . . . 6367B Birkelbach (SPD), Berichterstatter 6367B Beschlußfassung 6367D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2233 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2382 der Drucksachen) 6367D, 6369A Raestrup (CDU), Berichterstatter . . 6369A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6370B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6371B Dr. Preusker (FDP) 6371C Abstimmungen 6370A, 6371B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2383 der Drucksachen) . . . 6368A Scharnberg (CDU), Berichterstatter 6368A Beschlußfassung 6368D Erklärung der Bundesregierung betr. Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland 6379C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6379C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2423 der Drucksachen; Umdruck Nr. 283) 6385D, 6396C Wacker (CDU), Berichterstatter . . 6386A Dr. Greve (SPD) 6386B Dr. Gülich (SPD) 6386D Dr. Bertram (Z): zur Sache 6388A zur Geschäftsordnung 6392B Ewers (DP) 6389D Dr. Reif (FDP) 6389D Dr. Kneipp (FDP) 6390A, 6392C Dr. Danckwarts, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen 6390B Morgenthaler (CDU) 6391A Raestrup (CDU) 6391B Dr. Mühlenfeld (DP) 6391C Abstimmungen . . . 6387D, 6392A, D, 6396C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2453 der Drucksachen) 6393B, 6396D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 6393B als Abgeordneter . . . . 6397D, 6398C Morgenthaler (CDU) 6397A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6397B Dr. Besold (BP) 6398B Abstimmungen 6396D, 6397D, 6399A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter (Nr. 2091 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2454 der Drucksachen) 6400C Beschlußfassung 6400C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2323, 2064 der Drucksachen) . . 6400D Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 6400D Müller (Frankfurt) (KPD) 6402A Beschlußfassung 6402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nrn. 1896 [neu], 1777 der Drucksachen) 6402D Junglas (CDU), Berichterstatter . . 6402D Beschlußfassung 6403A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2438 der Drucksachen) 6403B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6403B Beschlußfassung 6403C Nächste Sitzung, — Tagesordnung . . . 6403D Renner (KPD) 6403D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Adolf Ludwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist manchmal sehr zweckmäßig, wenn die dritte Lesung ausgesetzt wird. Wir hoffen, daß die Aussetzung der dritten Lesung dazu geführt hat, noch einmal über die Unhaltbarkeit der Beschlüsse der zweiten Lesung nachzudenken. Wir geben der Erwartung Ausdruck, die heutige dritte Beratung möge damit enden, daß die Vorlage des Ausschusses wiederhergestellt wird.
    Ich möchte nochmals eindringlichst betonen: Hier liegt ein Gesetz vor, das von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für notwendig erachtet wurde, ein Gesetz, das als Ergebnis sehr gründlicher Beratungen zu betrachten ist, wobei beide Partner Wünsche zurückgestellt haben. Es ist eine große Gefahr damit verbunden, wenn die Partner Abmachungen treffen, die nachher nicht eingehalten werden. Wenn hier abweichende Beschlüsse gefaßt werden, so bedeutet das eine schwere Erschütterung des Vertrauens in solche Vereinbarungen. Es ist lange und gründlich beraten worden, und alle Kreise der Arbeitgeberschaft waren an diesen Verhandlungen beteiligt. Auch auf Arbeitnehmerseite sind weitgehende Opfer gebracht worden. Landesgesetze sind hinfällig geworden, die weit über das hinausgehen, was wir heute zu beschließen haben. Die Absicht war doch die Förderung der sozialen Sicherheit auf bundeseinheitlicher Ebene. Man wollte die Verschiedenheit der Ländergesetze überwinden, weil man den Vorteil einer einheitlichen Regelung erkannt hat.
    Wenn man also ehrlich und aufrichtig einen Kündigungsschutz wünscht, kann man nicht alle jene ausschließen, die nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind. Bei diesen Beschäftigten gibt es Leute, die 20 und 30 Jahre einem Betrieb angehört haben und die völlig unverschuldet ein neues Arbeitsverhältnis eingehen mußten, Leute, die absolut zuverlässig und tüchtig sind. Ein guter und tüchtiger Handwerker — das wissen Sie alle — erkennt bei einer Neueinstellung in wenigen Minuten, mit wem er es zu tun hat. Er braucht nur die ersten Verrichtungen anzusehen, dann weiß er, ob der Mann etwas kann oder nicht. Die meisten verfügen auch über die nötige Menschenkenntnis. In den meisten Fällen sind die neu eingestellten Leute auch vorher bekannt, und man hat sich genau nach ihnen erkundigt.
    In den Ländern ist jedenfalls der Beweis geliefert worden, daß durch einen guten Kündigungsschutz kein Unternehmen, auch kein kleines, ruiniert worden ist. Und wenn die Ausschußbeschlüsse eine Frist von 3 Monaten vorsehen, so ist das zweifellos eine weitgehende Rücksichtnahme.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Wenn in Kreisen des Handwerks, des Gewerbes, des Handels gewisse Widerstände bestehen, so ist das für mich insoweit begreiflich, als solche Einwendungen bei Neuerungen üblich sind. Das war so bei der Sozialversicherung, bei den Tarifverträgen; das ist jetzt so beim Mitbestimmungsrecht. Das ist immer so, und das war natürlich auch bei den Beratungen der Partner der Fall. Aber durch die Abwägung des Für und Wider ist eben dieses Werk bei den gemeinsamen Beratungen zustande gekommen.
    Es ist durchaus möglich, daß das Gesetz für einen Betrieb mit 50 Leuten härter sein kann als für einen Betrieb mit drei Beschäftigten. Die Betriebe


    (Ludwig)

    sind ja sehr verschieden; im einen handelt es sich um teure, komplizierte Einrichtungen, wo nur wenig Leute beschäftigt sind, während es andere Betriebe mit geringwertigen Einrichtungen gibt, die viele Arbeitskräfte beschäftigen. Die Verhältnisse liegen also sehr verschieden, und das Gesetz nimmt ja schon auf alles mögliche Rücksicht. Über Einstellungen bei Stoßgeschäften, bei Saisonbetrieben, bei Kampagnebetrieben wird eine Verordnung des Arbeitsministers das Nähere regeln. Auch Entlassungen nach der Gewerbeordnung — § 123 - sind durchweg möglich. Dazu kommt das Entscheidende, daß auch bei durch den Betrieb bedingten Verhältnissen Entlassungen möglich sind. Also auch hier ist doch so weitgehend Rücksicht genommen, daß man die Widerstände, die sich hier erhoben haben, einfach nicht verstehen kann.
    Die Hinaufsetzung auf 10 Beschäftigte ist nicht nur ungerecht, sie ist auch unhaltbar. Bei einer Enquete des Vereinigten Wirtschaftsgebiets wurde festgestellt, daß in den Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten 3 955 000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt sind; das sind also 36%. In Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten sind 2 307 000 Menschen tätig. Sie sehen hieraus, welch großer Teil der Beschäftigten bei Annahme der Beschlüsse der zweiten Lesung von dem Gesetz ausgeschlossen würde. Wir können es daher nicht verantworten, eine so große Anzahl von Arbeitern und Angestellten aus dem Gesetz auszuschließen.
    Dann kommt der Beschluß über die Altersgrenze von 25 Jahren. Meine Damen und Herren! Dieser Beschluß ist unter Beschwörung der Handwerksburschenromantik begründet worden. Diese Handwerksburschenromantik ist im gegenwärtigen Zeitpunkt gar nicht mehr möglich. Ich erinnere an die Nachwirkungen der Demoralisierung durch den Krieg, durch das Naziregime, ich erinnere an die Masse von Heimatlosen und Flüchtlingen, die heute die Landstraßen bevölkern. Unter solchen Umständen können wir die jungen Leute nicht auf die Landstraße jagen. Die Sorge um die jungen Menschen erfordert es, nicht ein so hohes Alter festzusetzen. Sie müßten ja dann auch beim Jugendschutz die Altersgrenze für die schutzbedürftige Jugend auf 25 Jahre hinaufsetzen. Gerade die Jugend verdient einen besonderen Schutz. Die Lehrlinge sind ja schon ausgenommen. Ich bitte Sie also, auch diesen Beschluß zu ändern.
    Zum Schluß möchte ich nochmals darauf hinweisen: Der beste Schutz gegen politisches Abenteurertum sind gute soziale und wirtschaftliche Verhältnisse. Auf die Erfordernisse der Betriebe ist genügend Rücksicht genommen. Man sollte die guten Absichten der Sozialpartner nicht so aushöhlen, daß der Zweck vereitelt wird. Wir bitten deshalb, durch Annahme unserer Anträge das Gesetz wieder auf die Ebene der Wünsche der Sozialpartner zu bringen und es für sie akzeptabel zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der dritten Beratung. Da ich aus den Wortmeldungen eine Verkennung dieser Tatsache ersehe, darf ich darauf aufmerksam machen, daß der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vorgesehen hat. Wenn sich also aus einer Fraktion drei oder vier Redner melden, dann bitte ich, um mir Schwierigkeiten zu ersparen, doch untereinander die entsprechende Rationierung vorzunehmen.
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Umdruck Nr. 261 ist Ihnen der Änderungsantrag einer großen Zahl von Kollegen und Kolleginnen unterbreitet worden. In diesem Änderungsantrag wird der Versuch einer Vermittlung zwischen der Regierungsvorlage, den Ausschußbeschlüssen und den Beschlüssen der zweiten Lesung gemacht. Sie alle wissen, daß am Kündigungsschutzgesetz von beiden Seiten sehr starke Kritik geübt wurde. Den einen war es zu weitgehend, den anderen war es zu eng. Es liegt nahe, den Versuch zu machen, sich hier auf einer mittleren Linie zu finden. Die Gewerkschaften haben bei ihrer Meinungsäußerung auf die Stellungnahme der Sozialpartner und auf die Regierungsvorlage hingewiesen, die die Stellungnahme der Sozialpartner weitgehend berücksichtigt. Die andere Seite hat auf Beschlüsse des Wirtschaftsrates und die Beschlüsse der zweiten Lesung hingewiesen. Ich möchte zu den Details nichts sagen, sondern nur das Wesentliche herausstellen. Es sollte die Möglichkeit bestehen, hier einen Mittelweg zu finden. Dem will der Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 261 dienen.
    In dem Änderungsantrag wird zunächst gewünscht, daß die Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kündigungsschutzes auf 6 Monate festgelegt wird. In dem Regierungsentwurf waren es 3 Monate, in den Beschlüssen der zweiten Lesung 12 Monate. Wir sind der Meinung, daß die 6 Monate reichen, um festzustellen, ob der betreffende Arbeitnehmer für den bestimmten Betrieb geeignet ist. Zweifellos wird diese Feststellung in einem Kleinbetrieb schneller als in einem größeren Betrieb getroffen werden können. Ich habe schon in der zweiten Lesung gesagt, es geht hier nicht darum, durch eine längere Betriebszugehörigikeit ein gewisses Treueverhältnis zu dokumentieren, sondern nur darum, eine gewisse Probezeit zu haben. Diese Probezeiten sind im allgemeinen in den Betrieben wesentlich kürzer.
    Dann ist der Antrag übernommen worden, daß der Kündigungsschutz von der Vollendung des 25. Lebensjahres abhängig sein soll. Dagegen sind seitens des zuständigen Ressortministers — meines Erachtens berechtigte — Bedenken geltend gemacht worden. Meine Freunde sind der Auffassung, man sollte den Kindigungsschutz von der Vollendung des 20. Lebensjahres abhängig machen, insbesondere deshalb, weil sonst eine gewisse Gefahr besteht, daß ältere Angestellte zugunsten jüngerer Angestellter zu kurz kommen.
    Zu den §§ 21 ff. haben wir vorgeschlagen, daß der Kündigungsschutz für Betriebe ab 5 Beschäftigte, ohne die Lehrlinge, gelten soll. Dabei bleiben immer noch rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer ohne den Kündigungsschutz. Ich möchte herausstellen, daß die Großzahl der Kleinbetriebe hier praktisch ausfällt. Den Wünschen des Handwerks ist also weitestgehend Rechnung getragen worden. Das ganze Kündigungsschutzgesetz ist für die Landwirtschaft ohne wesentliche Bedeutung. Hier ist die Situation anders, hier ist der Kampf um den Arbeitnehmer praktisch entscheidend. Jeder Landwirt muß ja aus Mangel an geeigneten Arbeitskräften versuchen, seinen Arbeitnehmer so lange wie irgend möglich zu halten. Hier sehe ich also keine Komplikationen.
    Zu den Einzelheiten kann ich leider nicht ausführlich Stellung nehmen, weil die Redezeit begrenzt ist. Ich möchte Sie ernstlich bitten, diesen


    (Sabel)

    Vermittlungsvorschlag entsprechend zu werten. Meines Erachtens ist ein Ausgleich möglich. Der Ausgleich sollte auf dieser Linie gefunden werden.