Rede von
Dr.
Otto
Kneipp
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es ist aber eine Materie, die schon des Schweißes der Edelsten wert ist,
und ich glaube, meine Damen und Herren, Sie gehören doch zu diesen Edelsten!
Nun muß noch die Frage behandelt werden, was mit Trümmergrundstücken geschehen soll. Die Trümmergrundstücke sollen ja nach dem Wunsch des Arbeitsstabes Gemeindesteuer in absehbarer Zeit durch den Grundsteuerbegriff mit erfaßt werden. Die Gemeinden erklären immer und immer wieder: Auch für die Trümmergrundstücke müssen wir entsprechende Aufwendungen machen; da führen Straßen vorbei, da führt das Kanalnetz vorbei, da führt das Wasserleitungsnetz und dergleichen vorbei, da muß die Straßenreinigung vorgenommen werden, und es geht auf die Dauer nicht an, daß wir auf den Grundsteuerertrag dieser Trümmergrundstücke verzichten müssen. Auf der andern Seite ist uns gerade im Wohnungsausschuß, mit dem wir diese Frage eingehend besprochen haben, immer wieder dargelegt worden, daß es doch nicht angehe, nunmehr die Trümmergrundstücke einer Grundsteuer zu unterwerfen, da viele Eigentümer von Trümmergrundstücken gern bereit wären, diese zu verwerten, wenn nur entsprechende Möglichkeiten bestünden. Wir sind den Wünschen des Wohnungsausschusses insofern nachgekommen, als wir die Frist der Heranziehung der Trümmergrundstücke zur Grundsteuer noch einmal verschoben haben. Es wird also noch einige Jahre dauern, bis die Trümmergrundstücke herangezogen werden können.
Die Frage des Neuhausbesitzes finden Sie auch in unseren Vorschlägen geregelt. Ich darf mich auf die Bestimmung auf Seite 8 beziehen.
Wir haben nun beschlossen, das Gesetz nicht wie vorgesehen mit Wirkung vom 1. Oktober 1950, sondern vom 1. Januar 1951 in Kraft treten zu lassen mit Rücksicht darauf, daß sich die Behandlung im Finanzausschuß so außerordentlich lange hinausgezogen hat.
Nun muß ich noch über einige weitere Anträge berichten, die mit der Sache verkoppelt worden sind. Das sind die beiden Anträge des Zentrums, die Grundsteuer für kleinere landwirtschaftliche Betriebe dem Bund zur Last zu legen und den Gemeinden zu ersetzen. Ich darf Sie bitten, die
beiden Anträge durch die Beschlußfassung des Ausschusses für erledigt zu erklären. Der Ausschuß war der Überzeugung, daß eine solche Möglichkeit nicht gegeben ist.
Schließlich bin ich noch gehalten, über den Antrag der Abgeordneten Dr. Frey und Genossen betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 zu berichten. Auch dieser Antrag soll von Ihnen für erledigt erklärt werden, nachdem in dem eben behandelten Grundsteuergesetz klargestellt ist, daß demnächst die Fortschreibungen vom 21. Juni 1948 auch für die Grundsteuer zugrunde gelegt werden, so daß insoweit der Antrag Dr. Frey bereits realisiert ist. Es ist dann noch festgestellt worden, daß nach dem Ihnen demnächst zur Beratung und Beschlußfassung zugehenden Bewertungsgesetz die Fortschreibung von jetzt ab auch bei jedem landwirtschaftlichen Grundstück, das in einen anderen Besitz übergeht, durchgeführt werden kann.
Das ist das Wesentlichste, was ich Ihnen zu sagen habe. Ich habe mich bemüht, Ihnen die Sache in möglichst kurzer Zeit
— in möglichst kurzer Zeit! —
vorzutragen.
Ich darf noch auf eines hinweisen, damit Sie mir nicht den Vorwurf einer Unterschlagung machen.