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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 158. Sitzung. Bonn, Montag, den 9., Juli 1951 6291 158. Sitzung Bonn, Montag, den 9. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6292C, 6311C, 6320C, 6332B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) 6292D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6292D Cramer (SPD) 6294B Ausschußüberweisung 6294C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen) 6294C Dr. Bucerius (CDU), Antragsteller 6294C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6295B Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einstweiligen Regelung des Treuhandverhältnisses in den Unternehmen des Kohlenbergbaues und der Eisen-und Stahlindustrie (Nr. 2424 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker ,(Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen) 6296D Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen) 6297A Ausschußüberweisung 6297A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreide- gesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen) . . 6297A Ausschußüberweisung 6297A Zweite Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 269, 270, 272, 273) 6297B Dr. Laforet (CSU): als Berichterstatter 6297B als Abgeordneter 6324A Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 6398B als Abgeordneter . . . . 6303B, 6306C, 6317B, 6325C Fisch (KPD) . 6298D, 6307B, 6311D, 6312B, 6315B, 6316B, 6319D, 6325D Dr. Wahl (CDU), als Berichterstatter 6303C Clausen (SSW) 6306C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6309A, 6314D Dr. Kopf (CDU): als Abgeordneter . . . . 6309D, 6318D als Berichterstatter 6328B von Thadden (DRP) . . . . 6310D, 6315B, 6316D, 6331A Renner (KPD): zur Abstimmung . . . . 6311A, 6314C zur Sache 6313D Ehren (CDU) 6313C Matthes (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6314C Ewers (DP) 6318A, 6324B Neumayer (FDP), Berichterstatter . 6320D Abstimmungen . . . . . . . . 6303C, 6311A, 6312B, 6314C, 6315A, 6316A, C, 6317A, 6320C, 6327C, 6331D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des GrundSteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947, 2013 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2408 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 268, 271) . 6332B Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6332B Dr. Bertram (Z) 6337B Morgenthaler (CDU) 6338D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 6339B Abstimmungen 6337B, 6339A, C zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel-und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2422 der Drucksachen) 6339D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 6339D Beschlußfassung 6340A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2407 der Drucksachen; Umdruck Nr. 274) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 (Nr 2452 der Drucksachen) 6340A Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 6340B als Antragsteller 6340D Beschlußfassung 6340D 'Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen (Nr. 2402 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Freien Deutschen Jugend (Nr. 2403 der Drucksachen) 6341B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 6341B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 6342C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6344A Majonica (CDU) 6344D Übergang zur Tagesordnung 6344D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 259) 6345A Beschlußfassung 6345A Nächste Sitzung 6345C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir nicht möglich, im Rahmen dieser Debatte auf alle Einzelfragen einzugehen, die in dem Abschnitt über den Landesverrat behandelt sind. Ich erlaube mir darum, mich auf die entscheidenden Fragen zu beschränken. Unter allen wichtigen Fragen scheint mir die wirklich ausschlaggebende in dem ganzen Absatz diejenige zu sein, um die es der Regierung offensichtlich in erster Linie ging, als sie' sich daran machte, die alten Bestimmungen über den Landesverrat zu überholen und zu ergänzen. Ich meine die Bestimmung, die in § 100 d enthalten ist und durch welche ein Teil Deutschlands, die Deutsche Demokratische Republik, zum Ausland erklärt und durch welche alle Beziehungen, die zu diesem Teil Deutschlands aufgenommen oder unterhalten werden, unter die Strafdrohung des Landesverrats gestellt werden. Alles andere wären fast nebensächliche Dinge, wenn in § 100 d Abs. 2 nicht bestimmte Beziehungen zu einem Gebiet, wie es heißt, „außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes" angesprochen wären, Beziehungen, die man darum


    (Fisch)

    bestrafen möchte, und zwar nicht nur mit Gefängnis, sondern in schweren Fällen mit Zuchthaus, weil sie in der politischen Absicht aufgenommen sind, den gegenwärtigen Zustand der Spaltung Deutschlands zu beenden und im Einvernehmen mit unseren Brüdern und Schwestern im Osten Deutschlands ein geeintes demokratisches und 'unabhängiges deutsches Staatswesen zu schaffen.
    Ich will nicht über den ersten Absatz des § 100 d sprechen, der nur zur Tarnung des Hauptzwecks des ganzen Paragraphen vorausgestellt ist. Selbstverständlich würden wir keine Einwände erheben, wenn beabsichtigt wäre, Beziehungen unter Strafe zu stellen, die in der Absicht aufgenommen sind, einen Krieg gegen das Bundesgebiet heraufzubeschwören. Aber, wie gesagt, das ist nur aus Schönheitsgründen vorangestellt. Dann kommt jedoch die Feststellung: Wenn der Täter in der Absicht handelt, sonstige Maßnahmen oder Bestrebungen einer Regierung, einer Partei, einer anderen Vereinigung oder einer Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes herbeizuführen oder zu fördern, dann ist die Strafe Gefängnis, nämlich wenn er zu einer Regierung, zu einer Partei, zu einer Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des Bundesgebiets „Beziehungen aufnimmt oder unterhält". Meine Damen und Herren, warum spricht die Bundesregierung, warum spricht auch die SPD-Fraktion nicht offen aus, welche Ungeheuerlichkeit hier vorgesehen ist?

    (Abg. Baur [Augsburg] : Was geht dich die SPD-Fraktion an? — Heiterkeit.)

    — Die SPD-Fraktion hat gegen diese Bestimmungen keinen Einspruch erhoben. Sie hat ausdrücklich erklärt, daß sie mit Ausnahme der Punkte, die von Herrn Arndt zitiert worden sind, keine Einwände gegen den ganzen Abschnitt Landesverrat zu erheben hat. Wenn das also zutrifft, dann ist man damit einverstanden, daß in dieser Vorlage erstmals in einem deutschen Gesetz ein Teil Deutschlands zum Ausland erklärt wird und Beziehungen zu diesem Teil Deutschlands unter die Bestimmungen des Landesverrats gestellt und mit Gefängnis- und Zuchthausstrafe bedroht werden.
    Sie haben auch die Formulierung gutgeheißen, daß entgegen der früheren Übung nicht mehr von einer auswärtigen Macht, sondern einfach von „Unbefugten" gesprochen wird. Wenn es Ihnen darum ginge, nur landesverräterische Beziehungen zu einer ausländischen Macht unter Strafe zu stellen, warum beantragen Sie dann nicht wie wir, den Ausdruck „Unbefugten" durch den klaren und für jeden verständlichen Ausdruck „eine ausländische Macht" zu ersetzen? Weil Sie diese These, daß die Deutsche Demokratische Republik Ausland sein soll, eben unterstützen und mit der Zustimmung zu diesen Bestimmungen noch besonders unterstreichen. Ich frage: Was verstehen denn die Herren, die diese Formulierungen geschaffen haben, unter einem „Unbefugten"? Wie soll denn ein Richter klar beurteilen können, wer ein „Unbefugter" und wer ein „Befugter" ist? Noch immer gab es in allen Bestimmungen aller Länder über den Landesverrat die Voraussetzung, daß das Delikt die Preisgabe von Staatsgeheimnissen an eine ausländische Macht beinhaltet. Die Formulierung „an einen Unbefugten" ist nicht bloß eine Gummibestimmung, die den Richtern freie Hand gibt zu jeglicher willkürlichen Entscheidung, sondern diese Bestimmung will absichtlich Unklarheit und Dunkelheit über den Sinn dieses Paragraphen verhängen, damit man mit dem Odium des Landesverrats einen ieden Deutschen behaften kann, der auf dem Standpunkt steht, daß der gegenwärtige Status Deutschlands, der Status der Gespaltenheit, abgelöst werden muß und daß, um dieses Ziel zu erreichen, nicht nur die Beziehungen zu, sondern die Zusammenarbeit mit allen Deutschen

    (Zuruf rechts: Deutschen!)

    nicht nur das Recht, sondern die Pflicht eines jeden ist, der seine Heimat liebt.
    Meine Damen und Herren! Es war in den Ausschußberatungen auch davon die Rede, welche Art von Staatsgeheimnissen unter den besonderen Schutz der Landesverratsbestimmungen gestellt werden kann. Aus der bisherigen Debatte ging nicht ganz klar hervor, welche Meinungsverschiedenheit dieser Debatte zugrunde lag.
    Es wurde nämlich die Frage gestellt: Sollen mit Gefängnis- und Zuchthausdrohung auch solche sogenannte Staatsgeheimnisse geschützt werden, die einen illegalen Tatbestand ausmachen oder, um es
    deutlicher zu machen, auch solche Staatsgeheimnisse, die bestimmte Vorgänge wie eine widergesetzliche Aufrüstung, wie die widergesetzliche Aufstellung militärischer Verbände darstellen? Es wurde der Name Carl von Ossietzky genannt. Ich glaube, daß es manche Damen und Herren in diesem Hause gibt, die nicht ganz verstanden haben, was mit der Nennung dieses Namens eigentlich gemeint war.

    (Zuruf rechts: Da müssen auch Sie uns belehren!)

    Carl von Ossietzky wurde bekanntlich zu Festungshaft verurteilt, weil er wahre Tatbestände über die illegale Aufrüstung in der Weimarer Republik, wahre Tatbestände über die Schwarze Reichswehr veröffentlichte. Er wurde darum verurteilt, weil sich das damalige Reichsgericht auf den Standpunkt stellte, er habe „Staatsgeheimnisse" preisgegeben und das sei Landesverrat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie wollen also eine lex Ossietzky schaffen, Sie wollen das, was damals offensichtlicher Rechtsbruch des Reichsgerichts war, formell legalisieren, indem Sie die Veröffentlichung illegaler Geheimnisse unter Strafe stellen und sie mit dem Odium des Landesverrats beschmutzen.
    Schließlich gab es im Ausschuß eine interessante Debatte über die Frage, ob eine „Staatengemeinschaft" oder eine „zwischenstaatliche Einrichtung", auf die die Bundesrepublik irgendwann einmal gewisse Hoheitsrechte übertragen möchte, den gleichen Schutz der Landesverratsbestimmungen genießen sollte wie die Bundesrepublik selbst. Der einfache Mensch versteht nicht gleich, was damit gemeint ist. Gemeint ist — und das wurde offen ausgesprochen —, daß Einrichtungen wie etwa der Europarat oder der Atlantikpakt oder die kommende Hohe Behörde des Schumanplans solche „überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Einrichtungen" sind, die kraft dieses Gesetzes den besonderen Schutz der Landesverratsparagraphen genießen sollen. Es gab einige ängstliche Leute im Ausschuß, die etwas erschreckt waren, als sie das so deutlich hörten, und die darum für die Zurückziehung dieser bereits formulierten Bestimmung eintraten. Als ihnen aber dann der Staatssekretär des Justizministeriums klarmachte, hier lägen „staatspolitische Überlegungen" vor und dem Bundeskanzler sei viel daran gelegen, daß diese Schutzbestimmungen für die Hohe Behörde des Schumanplans nicht definitiv ad acta gelegt, son-


    (Fisch)

    dern nur vorläufig zurückgestellt würden, weil sie gegenwärtig etwas „verfrüht" seien, da fiel die ganze Front der Ängstlichen zusammen, und sie waren damit einverstanden, daß das zurückgestellt werden sollte, mit dem ausdrücklichen Wunsch, die Bestimmungen im kommenden Herbst in anderer gesetzlicher Fassung wiederzusehen.
    Ist es nicht wirklich eine Ironie, wenn wir bei dieser Debatte die Vertreter der SPD besonders warm dafür eintreten sahen, daß diese Bestimmungen des Schutzes internationaler Behörden wie der Hohen Behörde des Schumanplans

    (Abg. Dr. Arndt: Das ist ja nicht wahr!)

    heute schon in das Strafgesetz aufgenommen werden?

    (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Arndt: Das ist ja nicht wahr!)

    — Herr Kollege Dr. Arndt, Sie haben g e g en die Zurückstellung dieses Absatzes gestimmt.

    (Abg. Dr. Arndt: Aber nicht zugunsten der Schumanplanbehörde! Das haben Sie dazu erfunden!)

    — Sie haben gegen die Zurückstellung des Absatzes gestimmt, in dem verlangt wird, daß dem Wohle der Bundesrepublik Deutschland das Wohl einer „Staatengemeinschaft" oder einer „zwischenstaatlichen Einrichtung" gleichgestellt würde. Sie wußten genau, daß mit diesen Bezeichnungen Institutionen wie der Atlantikpakt, der Europarat und die Hohe Behörde des Schumanplans gemeint waren. Es ist interessant, daß im gleichen Augenblick, wo die führenden Vertreter der Sozialdemokratischen Partei große Worte gegen den Schuman-plan verlieren, ihre rechtskundigen Sprecher sich dafür ereifern, daß diese Behörde, noch ehe sie geschaffen ist, den Sonderschutz von Landesverratsparagraphen genießen soll. Es wäre sehr gut, wenn diese doppelte Buchführung einmal draußen den Arbeitern in der Metallindustrie und im Bergbau mitgeteilt würde, damit sie genau wissen, was sie von der „Gegnerschaft" der sozialdemokratischen Führung gegen den Schumanplan zu halten haben.

    (Abg. Hilbert: Die Arbeiterschaft ist ja gar nicht dagegen!)

    Wir werden aus den Gründen, die ich dargelegt habe, für die Streichung einer ganzen Reihe von Paragraphen eintreten. Das betrifft in erster Linie die Formulierungen über den „Unbefugten" in § 99 und folgende, das betrifft vor allem die Formulierungen des § 100 d Abs. 2 und folgende, in denen die Deutsche Demokratische Republik zum Ausland erklärt und die Beziehungen zu ihr, ihren Repräsentanten und ihren Menschen als Landesverrat bezeichnet werden. Schließlich beantragen wir die Streichung der sogenannten Nebenbestimmungen in § 101, die in diesem Abschnitt ebenso wie den vorausgegangenen Abschnitten über Staatsgefährdung und Hochverrat jenen Menschen, die wegen solcher Delikte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt sind, das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, aberkennen möchten. Wir wenden uns gegen die ungeheuerlich diffamierende Bestimmung, daß Menschen, die wegen eines politischen Gesinnungsdeliktes zu einer Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis verurteilt werden, auch der Mandate verlustig erklärt werden sollen, die ihnen auf Grund öffentlicher Wahlen gegeben worden sind. Diese Ungeheuerlichkeit in einem deutschen Strafgesetz ist nicht nur neuartig, sie ist einmalig! Ich wünschte, auch die Herren der sozialdemokratischen Fraktion würden draußen im Lande, ihren Wählern gegenüber, offen bekennen, daß sie hier im Bundestag der Schaffung eines ungeheuerlichen Paragraphen zugestimmt haben, einer Bestimmung, die die Rechte ungültig machen soll, die kraft eines demokratischen Wahlaktes an Beauftragte des Volkes ergangen sind.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Zu § 99 liegt ein Abänderungsantrag der KPD, Ziffer 14 auf Umdruck Nr. 270, vor. Ich bitte diejenigen, die dem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um s die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die dem § 99 in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe nun § 100 auf. Dazu liegt der Abänderungsantrag der SPD auf Umdruck Nr. 269 Ziffer 3 vor. Ich bitte diejenigen, die dieser Abänderung zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die § 100 in der Fassung der Vorlage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe § 100 a auf. Dazu liegt kein Abänderungsantrag vor, nachdem mir seitens der Fraktion der Deutschen Partei mitgeteilt worden ist, daß sie die Abstimmung über ihre Anträge erst in der dritten Lesung wünscht. Ich bitte diejenigen, die dem § 100 a in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angnommen.
Ich rufe § 100 b auf. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der KPD auf Umdruck Nr. 270 Ziffer 15 vor. Ich bitte diejenigen, die dem Ab- änderungsantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Mehrheit war gegen die Annahme; der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die dem § 100 b in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe § 100 c auf. Dazu liegt ein Antrag der KPD auf Neufassung des Abs. 1 vor. Ich bitte diejenigen, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; abgelehnt.
Zu Abs. 2 liegt ebenfalls ein Abänderungsantrag der KPD vor. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; abgelehnt.
Ich bitte nun diejenigen, die dem § 100 c in der Fassung der Vorlage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Abg. Hilbert: SPD-Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 269! — Abg. Dr. Arndt: Unser Antrag!)



(Vizepräsident Dr. Schäfer)

— Der steht hier nicht vermerkt!

(Abg. Hilbert: Ja, Ziffer 3!)

Zu diesem Paragraphen liegt also der Abänderungsantrag der SPD vor. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die dem § 100 c in der Fassung der Vorlage zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; § 100 c ist angenommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe § 100 d auf. Auch hier liegt ein Streichungsantrag der Fraktion der KPD auf Umdruck Nr. 270 Ziffer 17 vor, und zwar dahingehend, die Worte „oder Zwangsmaßregeln" zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Die Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt worden.
    Weiterhin hat die Fraktion der KPD beantragt, den Abs. 2 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Streichungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Streichung ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über § 100 d. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen an-' genommen.
    Ich rufe § 100 e auf. Es liegt der Antrag der Fraktion der KPD vor, den § 100 e zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
    Damit ist auch — so darf ich annehmen — der § 100 e in der Fassung der Vorlage genehmigt worden.
    § 100 f. Dazu liegt ein Antrag der Fraktion der DP — —

    (Zurufe von der Mitte und rechts: Nein, ist angekündigt! — Ist zurückgestellt!)

    — Ich höre, daß er zurückgestellt ist. — Es liegt also kein Abänderungsantrag vor. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 100 f zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
    § 101. Dazu der Antrag der Fraktion der KPD auf Streichung, Ziffer 20 auf Umdruck Nr. 270. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Streichungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich stelle fest, daß mit der Ablehnung dieses Antrags der § 101 angenommen ist.
    Ich rufe Art. 2 auf.
    Zu den „Weiteren Änderungen" ist Herr Abgeordneter Dr. Kopf Berichterstatter. Bitte schön, Herr Abgeordneter!