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ID0115805000

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    Deutscher Bundestag - 158. Sitzung. Bonn, Montag, den 9., Juli 1951 6291 158. Sitzung Bonn, Montag, den 9. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6292C, 6311C, 6320C, 6332B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) 6292D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6292D Cramer (SPD) 6294B Ausschußüberweisung 6294C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen) 6294C Dr. Bucerius (CDU), Antragsteller 6294C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6295B Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einstweiligen Regelung des Treuhandverhältnisses in den Unternehmen des Kohlenbergbaues und der Eisen-und Stahlindustrie (Nr. 2424 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker ,(Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen) 6296D Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen) 6297A Ausschußüberweisung 6297A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreide- gesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen) . . 6297A Ausschußüberweisung 6297A Zweite Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 269, 270, 272, 273) 6297B Dr. Laforet (CSU): als Berichterstatter 6297B als Abgeordneter 6324A Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 6398B als Abgeordneter . . . . 6303B, 6306C, 6317B, 6325C Fisch (KPD) . 6298D, 6307B, 6311D, 6312B, 6315B, 6316B, 6319D, 6325D Dr. Wahl (CDU), als Berichterstatter 6303C Clausen (SSW) 6306C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6309A, 6314D Dr. Kopf (CDU): als Abgeordneter . . . . 6309D, 6318D als Berichterstatter 6328B von Thadden (DRP) . . . . 6310D, 6315B, 6316D, 6331A Renner (KPD): zur Abstimmung . . . . 6311A, 6314C zur Sache 6313D Ehren (CDU) 6313C Matthes (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6314C Ewers (DP) 6318A, 6324B Neumayer (FDP), Berichterstatter . 6320D Abstimmungen . . . . . . . . 6303C, 6311A, 6312B, 6314C, 6315A, 6316A, C, 6317A, 6320C, 6327C, 6331D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des GrundSteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947, 2013 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2408 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 268, 271) . 6332B Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6332B Dr. Bertram (Z) 6337B Morgenthaler (CDU) 6338D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 6339B Abstimmungen 6337B, 6339A, C zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel-und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2422 der Drucksachen) 6339D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 6339D Beschlußfassung 6340A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2407 der Drucksachen; Umdruck Nr. 274) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 (Nr 2452 der Drucksachen) 6340A Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 6340B als Antragsteller 6340D Beschlußfassung 6340D 'Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen (Nr. 2402 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Freien Deutschen Jugend (Nr. 2403 der Drucksachen) 6341B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 6341B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 6342C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6344A Majonica (CDU) 6344D Übergang zur Tagesordnung 6344D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 259) 6345A Beschlußfassung 6345A Nächste Sitzung 6345C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Renner.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Haben Sie eine Begründung, Herr Renner?)



Rede von Heinz Renner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
— Eine Begründung? — Haben Sie eine Begründung? — Es gibt auch ein Sprichwort, das besagt, daß die Kinder sich oft ihrer Väter schämen.'

(Zustimmung bei der KPD.)

Ich hoffe, daß unsere Kinder sich dieser Dinge erinnern und sich der „Demokraten" schämen werden, die uns das Gesetz hier vorlegen.

(Zuruf rechts: Etwa der Sohn des Herrn Reimann?!)

Aber hier geht es ja um sehr wichtige Begriffe der Verfassung.

(Zuruf von der Mitte: Sie erkennen die Verfassung doch gar nicht an!)



(Renner)

Es geht unter anderem darum, welche Auslegung man im Parlamentarischen Rat dem Art. 18 Satz 2 gegeben hat. Nach Art. 18 Satz 2 werden, so heißt es in einem bekannten Kommentar zum Bonner Grundgesetz, die „Rechtsfolgen durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen". Nun folgt in diesem Kommentar ein Vergleich dieser neuen Regelung mit dem Herrenchiemseer Entwurf und der hessischen Verfassung. Dazu heißt es in diesem — selbstverständlich von bürgerlichen Juristen geschriebenen — Kommentar:
Nach dieser Regelung konnten also die öffentlichen Gewalten, d. h. im wesentlichen die Verwaltungsbehörden, die dem Rechtsträger an sich zustehenden Grundrechte außer acht lassen . . .
Nach dem Wortlaut des Art. 18 Satz 2 ergibt sich eindeutig, daß nicht die Verwaltungsbehörden, kein Polizeiminister und nicht, wie das in der Praxis heute draußen ist, irgendein Polizeiinspektor irgendeine Handlung oder Äußerung als verfassungswidrig ansprechen und daraus Konsequenzen ziehen kann, die zum Teil sich schon so auswirken, daß mit einer Brutalität, wie wir sie auch unter Hitler nicht schlimmer gekannt haben, auf die Friedenskämpfer eingehauen wird. Diese Gesetzwidrigkeiten müssen beseitigt werden.
Ferner heißt es in diesem Kommentar:
Bei der Frage, welche Bedeutung diesem Ausspruch begrifflich beizumessen ist, scheint der — lapidar gefaßte — zweite Halbsatz von Art. 18 Satz 1 auf eine (nur) deklaratorische Bedeutung hinzudeuten.
Es heißt dann am Schluß:
Bis zu diesem Ausspruch vermag der Halbsatz 2 — und darin liegt die entscheidende Abweichung vom Herrenchiemseer Entwurf — keinerlei Wirkungen zeitigen. Der Ausspruch der Verwirkung ähnelt damit einem Gestaltungsurteil, für das es charakterstisch ist, daß es die — bis dahin nicht in Erscheinung getretene — Rechtsfolge erst beachtlich macht, d. h. herbeiführt. Während also im Falle der Herrenchiemseer Fassung das Bundesverfassungsgericht nur auszusprechen hätte, was (bereits) ist, enthält der nach Maßgabe des Art. 18, Satz 2 erfolgende Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts in Wahrheit die Feststellung, wäs (erst) wird.
Hier haben wir einen eindeutigen Beweis dafür, daß alle Maßnahmen angefangen von der „Empfehlung" der Bundesregierung vom Herbst des vorigen Jahres, Beamte, Angestellte und Arbeiter, wenn sie Kommunisten sind, aus dem öffentlichen Dienst hinauszuwerfen, bis zu den letzten Maßnahmen Verfassungsbruch sind. Uns kommt es darauf an, diesen Verfassungsbruch aufzuzeigen und aus Ihrem Gesetz Dinge auszumerzen, die offensichtlich gegen Ihr eigenes Grundgesetz verstoßen. Ich bin mir darüber klar, daß wir mit unserer Beweisführung, die Sie ja dem Inhalt nach nicht bestreiten können, weil unsere Beweise sich auf Rechtsauffassungen bürgerlicher Staatsrechtswissenschaftler aufbauen, bei Ihnen im Augenblick kein Glück haben. Hier geht es nicht darum, irgendeine verfassungswidrige Bewegung niederzuschlagen, hier geht es darum, alles niederzuknüppeln, was Ihnen im Wege steht, um den Ihnen anbefohlenen amerikanischen Krieg durchzuführen. Darum geht es. Sie scheuen in dieser Frage vor nichts zurück, am allerwenigsten vor einem Rechtsbruch.

(Beifall bei der KPD. — Zuruf von der Mitte: Auf Wiedersehen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Abgeordnete Matthes.