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ID0115804700

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    Vokabeln: 6
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    4. Herr: 1
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    6. Ehren.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 158. Sitzung. Bonn, Montag, den 9., Juli 1951 6291 158. Sitzung Bonn, Montag, den 9. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6292C, 6311C, 6320C, 6332B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) 6292D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6292D Cramer (SPD) 6294B Ausschußüberweisung 6294C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen) 6294C Dr. Bucerius (CDU), Antragsteller 6294C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6295B Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einstweiligen Regelung des Treuhandverhältnisses in den Unternehmen des Kohlenbergbaues und der Eisen-und Stahlindustrie (Nr. 2424 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker ,(Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen) 6296D Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen) 6297A Ausschußüberweisung 6297A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreide- gesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen) . . 6297A Ausschußüberweisung 6297A Zweite Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 269, 270, 272, 273) 6297B Dr. Laforet (CSU): als Berichterstatter 6297B als Abgeordneter 6324A Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 6398B als Abgeordneter . . . . 6303B, 6306C, 6317B, 6325C Fisch (KPD) . 6298D, 6307B, 6311D, 6312B, 6315B, 6316B, 6319D, 6325D Dr. Wahl (CDU), als Berichterstatter 6303C Clausen (SSW) 6306C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6309A, 6314D Dr. Kopf (CDU): als Abgeordneter . . . . 6309D, 6318D als Berichterstatter 6328B von Thadden (DRP) . . . . 6310D, 6315B, 6316D, 6331A Renner (KPD): zur Abstimmung . . . . 6311A, 6314C zur Sache 6313D Ehren (CDU) 6313C Matthes (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6314C Ewers (DP) 6318A, 6324B Neumayer (FDP), Berichterstatter . 6320D Abstimmungen . . . . . . . . 6303C, 6311A, 6312B, 6314C, 6315A, 6316A, C, 6317A, 6320C, 6327C, 6331D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des GrundSteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947, 2013 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2408 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 268, 271) . 6332B Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6332B Dr. Bertram (Z) 6337B Morgenthaler (CDU) 6338D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 6339B Abstimmungen 6337B, 6339A, C zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel-und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2422 der Drucksachen) 6339D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 6339D Beschlußfassung 6340A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2407 der Drucksachen; Umdruck Nr. 274) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 (Nr 2452 der Drucksachen) 6340A Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 6340B als Antragsteller 6340D Beschlußfassung 6340D 'Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen (Nr. 2402 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Freien Deutschen Jugend (Nr. 2403 der Drucksachen) 6341B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 6341B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 6342C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6344A Majonica (CDU) 6344D Übergang zur Tagesordnung 6344D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 259) 6345A Beschlußfassung 6345A Nächste Sitzung 6345C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 90 a wird derjenige mit Gefängnis bedroht, der eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder Tätigkeit sich gegen die verfassungs- mäßige Ordnung richten. In dieser Bestimmung haben Sie eine der typischen Formulierungen, die für die Willkür sprechen, welche durch diese Vorlage legalisiert werden soll. Wer noch Merkmale für einen Polizeistaat sucht, hier in § 90 a sind sie gegeben!

    (Zurufe.)

    § 90 a widerspricht aber ganz offensichtlich auch dem Art. 18 des Grundgesetzes. In Art. 18 wird vorgeschrieben, daß die Verwirkung eines Grundrechtes — und dazu gehört auch, es ist ausdrücklich genannt, das in Art. 9 des Grundgesetzes festgelegte Grundrecht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit — nur durch das Bundesverfasgericht ausgesprochen werden kann. Nur dieses Gericht ist auch befugt, das Ausmaß der Verwirkung und die Folgen zu bestimmen, die sich aus der Verwirkung eines der Grundrechte ergeben. Hier aber, in § 90 a wird einfach willkürlich festgesetzt, daß eine Vereinigung verboten wird, die sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung" richtet.
    Ich frage nun: welches ist in diesem Falle die Instanz, welches ist das Gericht, das die „verfassungswidrigen Bestrebungen" einer bestimmten Organisation feststellt? Wo ist — wie das später in § 129 a vorgesehen ist — auch nur eine verwaltungsgerichtliche Instanz eingeschaltet, die diesen Tatbestand der „Verfassungsgefährdung" festzustellen hat? Eine solche Instanz ist nicht vorgesehen! Jede Polizeibehörde, jede sonstige Behörde ist demnach gemäß § 90 a künftighin berechtigt, eine beliebige Organisation nach freiem Ermessen als der „verfassungsmäßigen Ordnung" zuwider zu bezeichnen und sie dementsprechend zu verbieten.

    (Abg. Renner: Wird ja schon praktiziert!)

    Rechtsfolgen, also die Bestrafung von Zuwiderhandlungen, ergeben sich daraus automatisch. Wie sehr diese Bestimmung dem Grundgesetz widerspricht, ist in einem arbeitsgerichtlichen Urteil, das vor wenigen Tagen durch das Landesarbeitsgericht in Bremen gefällt wurde — am 6. Juni 1951 —, zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es in der Urteilsbegründung ausdrücklich:
    Der Verfassungsgesetzgeber hat den Schutz der Verfassung einem unabhängigen und nach demokratischen sowie rechtsstaatlichen Grundsätzen gebildeten Verfassungsgerichtshof übertragen, dem die schwere Aufgabe obliegt, die Demokratie nicht nur gegen ihre Feinde, sondern auch gegen jede innere Verfälschung durch ihre Verteidiger zu schützen. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei und die Aberkennung von Grundrechten nach Art. 18 des Grundgesetzes stellen verfassungsrechtliche Entscheidungen dar, die nur von der verfassungsmäßig hierzu berufenen Stelle getroffen werden können. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht irgendein Gericht, sondern neben den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik sowie neben der Regierung, Verwaltung und Justiz eine gleicherweise justizförmige und politische Körperschaft, die keinen Bestandteil der eigentlichen Rechtspflege bildet. Einer solchen Instanz hat das Grundgesetz ausdrücklich die alleinige Entscheidung zugebilligt über die Frage, ob eine Person oder eine Vereinigung eines der Grundrechte, also auch das in Art. 9 des Grundgesetzes festgelegte Grundrecht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verwirkt und welche Folgen sich daraus ergeben.
    Und nun, meine Damen und Herren, möchte ich einen unverfänglichen Zeugen aufrufen. Ich möchte aufrufen den Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei Dr. Thomas Dehler aus Bamberg. Ich möchte ihn aufrufen als Zeugen gegen den Justizminister Dr. Dehler.

    (Zuruf rechts: Schlechter Witz!)

    Deutscher Bundestag — i58. Sitzung. Bonn, Montag, den 9. Juli 1951 6313

    (Fisch)

    Herr Dr. Dehler hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlamentarischen Rats in der 44. Sitzung des Hauptausschusses am 19. Januar 1949 ausdrücklich auf die Bedeutung — sowohl auf die verfassungsrechtliche als auch auf die politische Bedeutung des letzten Satzes in Art. 18 des Grundgesetzes hingewiesen. Er war es, der eigentlich darauf bestanden hat, daß entgegen gewissen Widerständen diese besondere Schutzmaßnahme für Personen und Organisationen hinsichtlich der Grundrechte eingefügt wird. Er erklärte zur Begründung, daß ohne einen solchen Zusatz jeder vogelfrei sein und der ganze Artikel in den Polizeistaat gehören würde.

    (Zurufe von der KPD: Hört! Hört!)

    Her Dr. Dehler, Sie haben heute, nachdem zwei Jahre vergangen sind, Ihre eigene freiheitliche und demokratische Theorie vom 19. Januar 1949 vergessen und haben selbst Hand angelegt, um den Polizeistaat zu errichten, vor dem Sie damals gewarnt haben. Sie sind damals in Ihrer Auffassung von einem sozialdemokratischen Abgeordneten unterstützt worden, der erklärte, wirkliche Gefahren seien selbst bei längeren Verzögerungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu befürchten; denn dieses werde ja einstweilige Anordnungen erlassen können. Gestützt also auch auf diese Meinung von sozialdemokratischer Seite haben Sie damals erklärt, Herr Dr. Dehler, bei einer Streichung des letzten Satzes des Art. 18 würden die aufgezählten Grundrechte wertlos, da sie dann durch polizeiliche Maßnahmen jederzeit außer Kraft gesetzt werden könnten. Ich frage Sie, Herr Justizminister: was ist Ihre Meinung über die Auffassung des Abgeordneten Dehler vom 19. Januar 1949?

    (Lachen und Zurufe rechts.)

    Ich hätte es gerne, wenn Sie sich darüber äußern würden, womit und inwieweit Sie Ihre Wandlung in der Einschätzung von Grundsätzen eines Rechtsstaates begründen, mit welchen „Empfehlungen" vielleicht von anderer Seite her oder mit welchen „staatspolitischen Notwendigkeiten", wobei Sie zu berücksichtigen haben, daß diese Formulierung der „staatsrechtlichen Notwendigkeiten" schon vor etwa 15 Jahren von andern „Rechtsschöpfern" geprägt worden ist. .
    Im dritten Absatz des § 90 a wird ein außerordentlich gefährlicher Grundsatz proklamiert, nämlich der Grundsatz der Rückwirkung. Es heißt im Abs. 3:
    Ist die Vereinigung eine politische Partei im
    räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, so
    darf die Tat erst verfolgt werden, nachdem das
    Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß
    die Partei verfassungswidrig, ist.
    Wir wissen, daß im Art. 21 des Grundgesetzes den politischen Parteien ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz zugesprochen worden ist. Aber wie soll man diesen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz denn verstehen? Wie soll man seine Anwendung garantiert wissen, wenn es hier heißt, daß mit rückwirkender Kraft politische Parteien bzw. deren Funktionäre für Handlungen bestraft werden können, die erst durch einen späteren Spruch des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig bezeichnet werden? Es ist ein alter Grundsatz des Rechtes, daß keine Strafe ohne Gesetz verkündet werden kann. Hier wird dieser Grundsatz durchbrochen! Es wird eine Strafe für eine Straftat nicht nur als zulässig, sondern als vorgeschrieben bezeichnet, die begangen worden ist,
    noch ehe sie von Gerichts wegen, und zwar von Bundesverfassungsgerichts wegen als verfassungswidrig und damit also als strafwürdig bezeichnet worden ist. Wir erheben gegen diese Rechtsbeugung, gegen diese Beugung uralter Rechtsgrundsätze entschieden Einspruch und verlangen darum die Streichung des § 90 a.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Ehren.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Ehren


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn unsere Kinder einmal die Protokolle unserer Bundestagssitzungen lesen werden,

    (Zuruf rechts: Das werden sie nicht!)

    dann weiß ich nicht, ob sie sich mehr wundern werden über die Art, wie die Herren von links sich
    hier produzieren, oder über die Größe der Geduld,
    die wir gegenüber diesen Herren hier bekunden.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts. — Lärmende Zurufe von der KPD.)

    Ich muß feststellen, daß unser Volk draußen diese Geduld fast nicht mehr versteht.

    (Zurufe von der KPD: Abtreten!)

    Meine Damen und Herren, was ist Tatsache? In der Ostzone sind. die Freiheiten zerschlagen worden, da sitzt unser Volk in Not und Knechtschaft, mit Billigung dieser Menschen dort links.

    (Anhaltende Zurufe von der KPD.)

    Der deutsche Osten ist abgeschnitten worden

    (Zuruf von der KPD: Von euch! — Abg. Renner: Sie sind sehr nervös heute!)

    mit Ihrer Zustimmung. Als wir als Demokraten aller Parteien im Dritten Reich in der Knechtschaft saßen, da haben wir uns geschworen,

    (Abg. Renner: Da habt ihr „Heil Hitler!" gerufen! — Weitere laute Zurufe von der KPD)

    es wird nicht noch einmal die Stunde kommen, wo Links- und Rechtsradikale diese Freiheit zerschlagen können. Wenn wir heute dieses Gesetz verlangen, dann nur deshalb, weil wir die Freiheit lieben. Sie, meine Herren, hätten alle Gelegenheit, in der Ostzone und von der Ostzone zu sprechen, nicht aber von dem, was wir hier tun wollen, um die Freiheit zu erhalten.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts. — Widerspruch bei der KPD.)