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ID0115801400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 158. Sitzung. Bonn, Montag, den 9., Juli 1951 6291 158. Sitzung Bonn, Montag, den 9. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6292C, 6311C, 6320C, 6332B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) 6292D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6292D Cramer (SPD) 6294B Ausschußüberweisung 6294C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen) 6294C Dr. Bucerius (CDU), Antragsteller 6294C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6295B Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einstweiligen Regelung des Treuhandverhältnisses in den Unternehmen des Kohlenbergbaues und der Eisen-und Stahlindustrie (Nr. 2424 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker ,(Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen) 6296D Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen) 6297A Ausschußüberweisung 6297A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreide- gesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen) . . 6297A Ausschußüberweisung 6297A Zweite Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 269, 270, 272, 273) 6297B Dr. Laforet (CSU): als Berichterstatter 6297B als Abgeordneter 6324A Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 6398B als Abgeordneter . . . . 6303B, 6306C, 6317B, 6325C Fisch (KPD) . 6298D, 6307B, 6311D, 6312B, 6315B, 6316B, 6319D, 6325D Dr. Wahl (CDU), als Berichterstatter 6303C Clausen (SSW) 6306C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6309A, 6314D Dr. Kopf (CDU): als Abgeordneter . . . . 6309D, 6318D als Berichterstatter 6328B von Thadden (DRP) . . . . 6310D, 6315B, 6316D, 6331A Renner (KPD): zur Abstimmung . . . . 6311A, 6314C zur Sache 6313D Ehren (CDU) 6313C Matthes (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6314C Ewers (DP) 6318A, 6324B Neumayer (FDP), Berichterstatter . 6320D Abstimmungen . . . . . . . . 6303C, 6311A, 6312B, 6314C, 6315A, 6316A, C, 6317A, 6320C, 6327C, 6331D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des GrundSteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947, 2013 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2408 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 268, 271) . 6332B Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6332B Dr. Bertram (Z) 6337B Morgenthaler (CDU) 6338D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 6339B Abstimmungen 6337B, 6339A, C zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel-und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2422 der Drucksachen) 6339D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 6339D Beschlußfassung 6340A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2407 der Drucksachen; Umdruck Nr. 274) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 (Nr 2452 der Drucksachen) 6340A Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 6340B als Antragsteller 6340D Beschlußfassung 6340D 'Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen (Nr. 2402 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Freien Deutschen Jugend (Nr. 2403 der Drucksachen) 6341B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 6341B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 6342C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6344A Majonica (CDU) 6344D Übergang zur Tagesordnung 6344D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 259) 6345A Beschlußfassung 6345A Nächste Sitzung 6345C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Art. 1 des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes bringt der erste Abschnitt die Vorschriften über den Hochverrat. Ich glaube, mich sehr kurz fassen zu können, weil der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht insoweit keine grundsätzlich neuen Wege beschritten hat, sondern — wie wir überzeugt sind: mit Recht — glaubte, sich an die klassischen Vorbilder der Strafgesetzgebung halten zu dürfen.
    In § 80 ist deshalb auch wegen Hochverrats nur mit Strafe bedroht, „wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt" — also durch eines dieser besonderen, traditionellen Mittel — eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung herbeizuführen. Der Begriff des „Unternehmens" ist in § 80 definiert, um Undeutlichkeiten zu vermeiden, da nach der Rechtspreclung dieser Begriff teilweise sonst auch auf bloße Vorbereitungshandlungen ausgedehnt wird. Im Sinne des § 80 soll also ein Unternehmen des Hochverrats nur den Versuch und die Vollendung umfassen.
    In § 81 ist eine weitere Klarstellung gegenüber der Rechtsprechung aus der Weimarer Zeit erfolgt. In diesem Paragraphen wird die Strafbarkeit auch auf Vorbereitungshandlungen, die ,also noch nicht den Unternehmensbegriff erfüllen, ausgedehnt. Dennoch soll nicht bereits das strafbar sein, was das Reichsgericht in der Weimarer Zeit den „ideologischen Hochverrat" genannt hat, sondern strafbar soll nur sein, wenn ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen vorbereitet wird. Gemäß § 82 tritt Straffreiheit ein, wenn der Täter tätige Reue beweist.
    In § 83 ist ein besonderer Schutz des Bundespräsidenten gegen hochverräterische Anschläge auf Leib oder Leben oder die Freiheit seiner Entschlußkraft vorgesehen.
    § 84 ist zwar neu, geht aber auch schon auf Vorarbeiten des Reichstags vor 1933 zurück. Es besteht die Notwendigkeit, besonders solche hochverräterische Handlungen unter Strafe zu stellen, die sich des modernen Kampfmittels der Vervielfältigung für breite Massen bedienen. Hierbei ist es notwendig, auch insoweit von den übrigen Strafbestimmungen, die nur vorsätzliche Handlungen kennen, abzuweichen und auch Fahrlässigkeit unter Strafe zu stellen.
    In den §§ 85 und 86 sind sodann Nebenstrafen verordnet, die bei Hochverrat das Übliche nicht überschreiten.
    Der Rechtsausschuß hat diese Bestimmungen — wohl mit Ausnahme seines kommunistischen Mitgliedes — einhellig angenommen. Ich darf Sie bitten, diesem Antrag insoweit zu entsprechen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke den beiden Herren Berichterstattern.
Ich rufe zunächst auf Art. 1, Überschrift des Art. 1, Einleitung des Art. 1, Erster Abschnitt: „Hochverrat", §§ 80 bis 87.
Dazu liegt ein Antrag der Fraktion der KPD auf Streichung des Ersten Abschnitts, „Hochverrat", vor. Wer wünscht, den Antrag zu begründen? — Herr Abgeordneter Fisch, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Meine a Fraktion hätte eigentlich allen Grund gehabt, der Formulierung „zweite Beratung" eines Strafrechtsänderungsgesetzentwurfes zu widersprechen; denn das, was heute dem Hause vorliegt, hat nicht mehr viel mit den Entwürfen zu tun, die dem Bundestag seinerzeit in erster Lesung vorgelegen haben. Die heutige Vorlage hat nicht mehr viel mit dem Antrag der SPD zu tun, den diese für ein Gesetz gegen die Feinde der Demokratie im Februar des vergangenen Jahres vorlegte, der aber wohl der SPD-Fraktion das Recht gibt, sich als den geistigen Urheber der heutigen Zuchthausvorlage zu bezeichnen.

    (Lachen in der Mitte.)

    Der heute vorliegende Entwurf hat auch kaum mehr etwas mit der Vorlage des Herrn Bundesjustizministers für das Strafrechtsänderungsgesetz 1950 zu- tun, die uns im September des vergangenen Jahres unterbreitet worden ist. Was heute hier zur Debatte steht, ist etwas völlig Neues, ist ein politisches Ausnahmegesetz.
    Es wird mir wohl gestattet sein, aus diesem Grunde einleitend einige allgemeine Bemerkungen zur ganzen Vorlage zu machen.

    (Zuruf rechts: Wir haben heute zweite Lesung!)

    Diese allgemeinen Bemerkungen erscheinen auch deshalb angebracht, weil beispielsweise wesentliche Teile der Vorlage dies Bundesjustizministers vom September vergangenen Jahres heute nicht vorliegen und darum auch nicht zur Einzeldebatte anstehen.
    Es handelt sich zweifellos um ein Ausnahmegesetz im eigentlichen Sinne, um ein Ausnahmegesetz


    (Fisch)

    gegen alle diejenigen, die aktiv für den Frieden und die Einheit Deutschlands eintreten.

    (Lachen und abwinkende Handbewegungen in der Mitte.)

    Die Verkündung dieses Gesetzes soll abschreckend wirken.. Es droht für eine bestimmte politische Gesinnung

    (Abg. Dr. Wuermeling: Für Terror!)

    die härtesten Strafen an. Mit Strafen bis zu lebenslänglichem Zuchthaus sollen solche Menschen bestraft werden, die sich der unamerikanischen Gesinnung und des Bestrebens schuldig machen, an Stelle des gespaltenen Deutschlands, in dem wir heute leben, an Stelle der auf fremdes Geheiß geschaffenen westdeutschen Bundesrepublik, — —

    (Glocke des Präsidenten)