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ID0115708800

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    Deutscher Bundestag — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1951 6243 157. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6244B, 6260D Ergänzung der Tagesordnung 6244B Anfrage Nr. 196 der Fraktion der SPD betr Steigerung der Dieseltreibstoffpreise (Nrn. 2309, 2420 der Drucksachen) . . . . 6244C Bericht des Bundeskanzlers über die Papierversorgung für Zeitungen (Nr. 2358 der Drucksachen) 6244C Zur Geschäftsordnung (betr. Redezeit und Ablesen von Manuskripten: Hennig (SPD) 6244C Präsident Dr. Ehlers 6244D Mellies (SPD) 6245A Beratung des Antrags der Abg. Strauß u. Gen. betr. Rede des französischen Hochkommissars an der Saar (Nr. 2298 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Nr. 2347 der Drucksachen) 6245A Strauß (CSU), Antragsteller . . . 6245B Ollenhauer (SPD), Antragsteller 6248D, 6258B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 6251C, 6259D Dr. von Merkatz (DP) 6252D Dr. Seelos (BP) 6253C Rische (KPD) 6254B Kiesinger (CDU) 6255D Dr. Hamacher (Z) 6256C von Thadden (DRP) 6257C Dr. Ott (BHE-DG) 6258B Ausschußüberweisung 6260C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Bertram, Rümmele, Tichi, Clausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pensionskasse deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Nr. 2334 der Drucksachen) 6260C Ausschußüberweisung 6260D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines KraftfahrtBundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen) 6260D Auschußüberweisung 6260D Erste Beratung des Entwurfs eines Gèsetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen) . . . 6261A Ausschußüberweisung 6261A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen) 6261A Ausschußüberweisung 6261A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagegesetz — RZG —) Nr. 2390 der Drucksachen) 6261A Storch, Bundesminister für Arbeit 6261B, 6264D, 6269C Renner (KPD) 6262B Richter (Frankfurt) (SPD) 6263A Schütz (CSU) 6264D Willenberg (Z) 6265B Arndgen (CDU) 6265C Frau Dr. Probst (CSU) 6265D Dr. Hammer (FDP) 6266A Horn (CDU) 6266C Frau Kalinke (DP) 6267B, 6270B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 6268D Dr. Klein, Senator von Berlin . . . 6270A Dr. Bucerius (CDU) 6271B Mellies (SPD) 6271D Ausschußüberweisung 6272A Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275, 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 257, 260) . . . 6272A Jahn (SPD) 6272B Vesper (KPD) 6274A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6275A Rümmele (CDU) 6277A Rademacher (FDP): zur Sache 6279B zur Abstimmung 6282C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6282D Abstimmungen 6280C, 6282D Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2391 der Drucksachen) 6283B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . 6283B Lausen (SPD) 6284A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6285C Dr. Seelos (BP) 6286C Beschlußfassung 6286D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Mayerhofer und Volkholz (Nr. 2419 der Drucksachen) 6287A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6287A Beschlußfassung 6287D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP betr. Neuwahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 2421 der Drucksachen) 628'7D Beschlußfassung 6288A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Günther, Kemper u. Gen. betr. Höchstentfernung im Güternahverkehr (Nrn. 1930, 646 der Drucksachen) 6288-A Beschlußfassung 6288A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Fahrrad-Hilfsmotoren (Nrn. 2333, 817 der Drucksachen) 6288A Beschlußfassung 6288B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Funk u. Gen. betr. Frachttarife für Schottersteine zum Straßenbau (Nrn. 2351, 1872 der Drucksachen) 6288B Cramer .(SPD), Berichterstatter . . 6288B Beschlußfassung 6289C Nächste Sitzungen 6289C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Begründung zum Antrag Ollenhauer und Fraktion darf ich zunächst folgendes bemerken: Die Zahl von 28 % ist als das arithmetische Mittel zwischen den 25 % Bereitstellung durch den Bundesrat und den 31,3 % Wunsch des Bundesfinanzministers berechnet worden. Ich verstehe es, wenn vor einem Gericht der Richter, der eines Streites müde ist und annimmt, daß beide Parteien wohl über das hinaus, was ihnen zusteht, vorsorglich etwas mehr gefordert haben, einen Vergleich mit dem arithmetischen Mittel der beiderseitigen Forderung vorschlägt. Aber in diesem Fall bin ich von diesem Prinzip des arithmetischen Mittels abgegangen. Ich verweise lediglich auf die Begründung, die dem Gesetzentwurf beigegeben und in der genau dargelegt ist, wie das Bundesministerium der Finanzen zu der Berechnung von 31,3 % gekommen ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat zunächst den Standpunkt vertreten, daß den Ländern möglichst das bleiben sollte, was sie bisher gehabt haben. Es hat also die Ansprüche des Bundes zunächst auf das beschränkt, was den Ländern an Mehreinnahmen gegenüber den Vorjahren durch die Bundesgesetzgebung zugeführt wird, und hat infolgedessen als die unterste Grenze dessen, was von den Ländern verlangt werden darf, die Höhe dieses Mehraufkommens in Anspruch genommen. Es hat ausdrücklich betont, daß dem Grundsatz des Art. 106, wonach der Bund seine nichtgedeckten Ausgaben durch Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf diesem Wege decken kann, nur teilweise Rechnung getragen werden kann. Ich habe mich bemüht, darzulegen, daß die Finanzlage des Bundes es nicht erlaubt, anzunehmen, daß bei einer Minderung dieses Prozentsatzes der Ausfall vom Bund irgendwie getragen werden könnte.
Auf die etwas polemischen Bemerkungen des Herrn Vorredners über die Politik der Koalitionsparteien brauche ich nicht einzugehen. Ich darf nur mit einem Satz bemerken: ob das nun Fehler sind oder nicht, an der Finanzlage und den finanziellen Auswirkungen für den Bund ist nichts mehr zu ändern. Die finanzielle Auswirkung für den Bund hat sich dadurch verschlechtert und nicht verbessert, daß das Umsatzsteuergesetz später als gedacht und das Aufwandsteuergesetz ebenfalls später als vorgesehen in Kraft treten werden. Die Autobahnbenutzungsgebühr spielt keine Rolle; denn sie wird im wesentlichen durch einen einmaligen Jahresbeitrag erhoben, und ob dieser im Oktober oder Juli zu bezahlen ist, hat fiskalisch keine ausschlaggebende Bedeutung. Es wäre auch technisch unmöglich gewesen, dieses Gesetz durch Bundesrat und Bundestag noch vor dem 15. Juli zu verabschieden.


(Bundesfinanzminister Schiffer)

Der Hinweis auf Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes klingt in meinen Ohren sehr angenehm, da der Herr Vorredner ja weiß, daß ich um diesen Gesetzentwurf kämpfe, gerade um eine Vereinheitlichung in der Steuergebarung und eine schärfere Führung der Steuerverwaltung im Bundesgebiet zu erreichen. Er weiß aber wohl ebenso, daß eine Besserung der Finanzlage nicht sofort, sondern nur langsam eintreten kann und daß diese Besserung der Finanzlage in erster Linie den Ländern zugute kommt und nicht dem Bund, da es sich vor allem um die Einkommen- und Körperschaftsteuer handelt. Gerade dieser Hinweis müßte also logisch zu dem Schluß führen, daß, weil durch das Gesetz nach Art. 108 des Grundgesetzes ein höheres Aufkommen aus Landessteuern zu erwarten ist, die Länder eher in der Lage sein werden, den höheren Prozentsatz zu tragen, als der Bund in der Lage ist, einen niedrigeren Prozentsatz zu verschmerzen.
Nun aber grundsätzlich eine Bemerkung, und deshalb wundert es mich, daß der Antrag von der SPD gestellt ist. Die SPD macht mir doch zum Vorwurf, daß ich die indirekten Steuern zu sehr erhöhe und die direkten Steuern schone. Die Folge des hier gestellten Antrages wäre die: Wenn dem Bund durch einen niederen Prozentsatz die Möglichkeit, von den Ländern her die nicht gedeckten Ausgaben ersetzt zu bekommen, geschmälert wird, ist der Bund auf die Einnahmequellen angewiesen, die das Grundgesetz ihm zuweist; und diese Steuerquellen sind lediglich indirekte Steuern. Der Antrag der SPD hat zur Folge, daß der Bund wieder die indirekten Steuern — die von Ihnen (zur SPD) selbst als unsozial bezeichneten Steuern
— erhöhen müßte und daß von den Ländern der Zwang genommen würde, ihre Mittel und ihre Anteile für den Build möglichst aus den direkten Steuern zu erhalten. Es würde also das Gegenteil von dem eintreten, was eigentlich Ihrer eigenen finanzpolitischen Überzeugung entspricht.
Wenn Sie glauben, daß die Zustimmung des Bundesrates bei 28 % leichter zu erhalten ist als bei 31,3 %, so darf ich aus psychologischen Gründen ein Fragezeichen dahinter setzen. Daß zwischen Leuten, die Geld geben müssen, ob das Finanzminister, Bürgermeister, Hausfrauen oder sonst etwas sind, Streit herrscht, ist selbstverständlich. Wenn der andere Teil weiß, daß ich als anständiger Mann von vornherein nur das verlangt habe, was ich brauche, und nicht mehr, daß ich das aber auch haben muß, und wenn der andere Teil weiß, daß ich auf seine Verhältnisse Rücksicht genommen habe, dann ist es möglich, am Schluß zu einer Einigung zu kommen. Wenn ich mir nach dem Prinzip des Aushandelns Schritt für Schritt Prozentsätze abringen lasse und der Gegner merkt, daß eine weiche Stelle vorhanden ist, dann halte ich die Einigung auf einer vernünftigen Basis für viel schwerer möglich — und sie ist wahrscheinlich unmöglich —, als wenn die Gegenseite weiß, sie hat es mit einem Partner zu tun, der von der ersten Stunde an nicht mehr verlangt, als er verlangen darf und haben muß, aber infolgedessen auf diesem Verlangen auch bestehen muß.
Das ist der Standpunkt, den ich in dieser Frage vertrete. Außerdem habe ich den Ländern ein Angebot gemacht. Ich bin bereit, das politische Odium auf meinen Namen zu nehmen und durch Bundesgesetzgebung auf meine Rechnung die Einnahmen der Länder auf dem Gebiete der Verkehrsteuern
— wo also die unsoziale Note wegfällt — zu erhöhen. Diese Einnahmen könnten für die Länder
— ich habe es durchrechnen lassen — insgesamt mindestens 225 Millionen DM betragen. Die Differenz für den Bund, um die wir heute reden, beträgt 240 Millionen DM. Auf dem Weg, den ich den Ländern weise, ist die Möglichkeit zu einer Einigung gegeben. Ich halte es für ausgeschlossen, daß der Bundesrat in dieser Situation das ganze Gesetz scheitern lassen und die politische Verantwortung dafür voll auf sieh nehmen wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Seelos.