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ID0115708300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1951 6243 157. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6244B, 6260D Ergänzung der Tagesordnung 6244B Anfrage Nr. 196 der Fraktion der SPD betr Steigerung der Dieseltreibstoffpreise (Nrn. 2309, 2420 der Drucksachen) . . . . 6244C Bericht des Bundeskanzlers über die Papierversorgung für Zeitungen (Nr. 2358 der Drucksachen) 6244C Zur Geschäftsordnung (betr. Redezeit und Ablesen von Manuskripten: Hennig (SPD) 6244C Präsident Dr. Ehlers 6244D Mellies (SPD) 6245A Beratung des Antrags der Abg. Strauß u. Gen. betr. Rede des französischen Hochkommissars an der Saar (Nr. 2298 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Nr. 2347 der Drucksachen) 6245A Strauß (CSU), Antragsteller . . . 6245B Ollenhauer (SPD), Antragsteller 6248D, 6258B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 6251C, 6259D Dr. von Merkatz (DP) 6252D Dr. Seelos (BP) 6253C Rische (KPD) 6254B Kiesinger (CDU) 6255D Dr. Hamacher (Z) 6256C von Thadden (DRP) 6257C Dr. Ott (BHE-DG) 6258B Ausschußüberweisung 6260C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Bertram, Rümmele, Tichi, Clausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pensionskasse deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Nr. 2334 der Drucksachen) 6260C Ausschußüberweisung 6260D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines KraftfahrtBundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen) 6260D Auschußüberweisung 6260D Erste Beratung des Entwurfs eines Gèsetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen) . . . 6261A Ausschußüberweisung 6261A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen) 6261A Ausschußüberweisung 6261A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagegesetz — RZG —) Nr. 2390 der Drucksachen) 6261A Storch, Bundesminister für Arbeit 6261B, 6264D, 6269C Renner (KPD) 6262B Richter (Frankfurt) (SPD) 6263A Schütz (CSU) 6264D Willenberg (Z) 6265B Arndgen (CDU) 6265C Frau Dr. Probst (CSU) 6265D Dr. Hammer (FDP) 6266A Horn (CDU) 6266C Frau Kalinke (DP) 6267B, 6270B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 6268D Dr. Klein, Senator von Berlin . . . 6270A Dr. Bucerius (CDU) 6271B Mellies (SPD) 6271D Ausschußüberweisung 6272A Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275, 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 257, 260) . . . 6272A Jahn (SPD) 6272B Vesper (KPD) 6274A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6275A Rümmele (CDU) 6277A Rademacher (FDP): zur Sache 6279B zur Abstimmung 6282C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6282D Abstimmungen 6280C, 6282D Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2391 der Drucksachen) 6283B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . 6283B Lausen (SPD) 6284A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6285C Dr. Seelos (BP) 6286C Beschlußfassung 6286D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Mayerhofer und Volkholz (Nr. 2419 der Drucksachen) 6287A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6287A Beschlußfassung 6287D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP betr. Neuwahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 2421 der Drucksachen) 628'7D Beschlußfassung 6288A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Günther, Kemper u. Gen. betr. Höchstentfernung im Güternahverkehr (Nrn. 1930, 646 der Drucksachen) 6288-A Beschlußfassung 6288A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Fahrrad-Hilfsmotoren (Nrn. 2333, 817 der Drucksachen) 6288A Beschlußfassung 6288B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Funk u. Gen. betr. Frachttarife für Schottersteine zum Straßenbau (Nrn. 2351, 1872 der Drucksachen) 6288B Cramer .(SPD), Berichterstatter . . 6288B Beschlußfassung 6289C Nächste Sitzungen 6289C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen in der Drucksache Nr. 2245 vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 wurde in mehreren Sitzungen vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen behandelt und war auch Gegenstand gemeinsamer Beratungen der Finanzausschüsse des Bundesrates und des Bundestages. Es handelt sich um einen kurzen, aber doch sehr inhaltsreichen Gesetzentwurf.
    Der § 1 besagt, daß im Rechnungsjahr 1951 31,3 % des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das den Ländern zufließt, vom Bund in Anspruch genommen werden.
    In § 2 wird bestimmt, daß diese Einnahmen täglich an die Bundeshauptkasse abzuführen sind. Der Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt dem Bund das Recht, einen Teil der Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Deckung durch andere Einkünfte nicht gedeckter Ausgaben in Anspruch zu nehmen. Bei der augenblicklichen Finanzlage und bei .dem hohen Finanzbedarf des Bundes sieht sich unser verehrter Herr Bundesfinanzminister nunmehr gezwungen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und ist unter Berücksichtigung des Mehraufkommens, das die Länder auf Grund des Änderungsgesetzes zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz im Rechnungsjahr 1951 aus diesen Steuern haben, auf den Prozentsatz von 31,3 % gekommen. Allein aus dieser krummen Zahl werden Sie ersehen, daß es nicht eine willkürlich gegriffene Zahl ist, sondern daß ihr genaue Berechnungen zugrunde liegen.
    Die Herren Ländervertreter, insbesondere der Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann, haben in den Ausschußberatungen dann aber eingehend dargelegt, daß die Länder einer so hohen prozentualen Abgabe unmöglich zustimmen könnten. Sie machten den Vorschlag, 20 % der Einnahmen, soweit das Aufkommen im Rechnungsjahr 1951 das Vorjahresaufkommen aus diesen Steuern nicht übersteigt, und 40 % des Mehraufkommens gegenüber dem Rechnungsjahr 1950 an den Bund abzuführen. Das würde ungefähr 25 % des Gesamtaufkommens bedeuten, so daß zwischen dem Angebot der Länder und der Forderung des Bundesfinanzministers immerhin eine Differenz von gut 6 % verbliebe. Wenn Sie, meine Damen und Herren, aber bedenken, daß 1 % des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer immerhin 68 Millionen DM ausmacht, dann sehen Sie, daß es sich hier also um einen Differenzbetrag von zirka 400 Millionen DM handelt. Über diesen Betrag haben wir im Ausschuß sehr lange verhandelt, haben auch mehrere Kompromißvorschläge in Erwägung gezogen. Aber der Finanzausschuß ist dann unter Berücksichtigung dessen, daß den Ländern von dem bisher Bestehenden ja nichts genommen werden soll, sondern daß die künftig abzuführenden Beträge ja nur aus dem Aufkommen durch die Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer genommen werden sollen, zu der Überzeugung gekommen, daß die Forderung des Bundesfinanzministers auf Abführung von 31,3 % berechtigt sei, und hat sich mit sehr großer Mehrheit auch mit den Stimmen vieler Föderalisten — hierfür entschieden. Wenn wir mit einem niedrigeren Prozentsatz einverstanden gewesen wären, dann hätten wir heute hier im Hohen Hause vor der Aufgabe gestanden, diese Minderaufkommen durch neue Steuern irgendwie zu decken. Der Bundesfinanzminister hat dann den Ländern als kleine Gegenleistung, als zusätzliche Einnahmequelle eine geringe Erhöhung der Versicherungssteuer, der Stempelsteuer usw. in Aussicht gestellt.
    In § 2 des Gesetzentwurfs wird festgelegt, daß die anfallenden Beträge von den Finanzämtern täglich an die Bundeshauptkasse abzuführen sind. Die Sachverständigen, die wir dann im Finanzausschuß gehört haben, haben hierzu erklärt, daß diese tägliche Abführung sehr leicht vorzunehmen sei und daß hierfür keine technischen Schwierigkeiten


    (Eickhoff)

    auftreten würden. Der Ausschuß hat sich daher nicht dem Vorschlag des Bundesrates anschließen können, der eine unmittelbare und laufende Bundesbeteiligung an den kassenmäßigen Einnahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer technisch unmöglich machen würde. Der Ausschuß hat sich also für die tägliche Abführung entschieden.
    Die vom Bundesrat vorgeschlagenen §§ 2 a und 2 b — § 2 b behandelt, wie es heute alle Gesetze tun, Berlin — sind vom Ausschuß angenommen worden.
    Meine Damen und Herren, der Ausschuß bittet Sie durch mich, die Vorlage unverändert anzunehmen, und ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß auch der Bundesrat seine Zustimmung nicht verweigern wird.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Für die folgende Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vorgeschlagen. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Ich rufe auf § 1. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der SPD vor, der begründet wird. Bitte, Herr Abgeordneter Lausen.

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    Rede von Willi Lausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag ist bei dieser Vorlage, was den Prozentsatz der abzuführenden Summen anlangt, in einer heiklen Lage. Der Bundesrat ist voraussichtlich bestenfalls bereit, bis zu 25% zu gehen, und der Herr Bundesfinanzminister will von den 31,3 % nicht abgehen. Die sozialdemokratische Fraktion hat deshalb im Interesse einer vernünftigen Verständigung den Antrag eingebracht, den Prozentsatz auf 28 % festzusetzen.
    Als wir im Finanzausschuß mit den Vertretern der Länderregierungen zusammensaßen, befanden wir uns in einer höchst bedauerlichen Situation. Auf beiden Seiten war kein Wille zu erkennen, zu irgendeiner Form der Verständigung zu kommen. Die Finanzminister aller Schattierungen hatten sich mit Argumenten und mit Zahlen bewaffnet. Nun sind Finanzminister eine besondere Art von Ministern.

    (Heiterkeit.)

    Man muß ihnen einiges zugute halten;

    (Sehr gut! links)

    man muß aber auch etwas von ihren Rechnungen abziehen. Das gilt sowohl für den Bundesfinanzminister als auch für die Länderfinanzminister.
    Die Frage aber, die wir uns hier im Hause vorzulegen haben, ist die: Was wird geschehen, wenn der Bundestag sich für die 31,3 % entschließt und der Bundesrat bei den 25 % verbleibt? Es handelt sich bei dieser Vorlage um ein Zustimmungsgesetz, d. h. der Vermittlungsausschuß kann angerufen werden; er braucht nicht angerufen zu werden. Das gibt dem Bundesrat bei einer Verhandlung im Vermittlungsausschuß ein sehr starkes Gewicht. Das Ergebnis einer so komplizierten Verfahrensweise wird dann wieder sein, daß man nicht weiterkommt als wir, die wir — das möchte ich hervorheben — im Finanzausschuß versucht hatten, uns auf irgendeiner mittleren Linie zu verständigen. Das heißt, man wird vermutlich auch auf 28 % kommen. Die Frage, die wir dabei zu stellen haben, ist: Warum verläßt man sich in solchen Fällen immer unbedingt auf den Vermittlungsausschuß?
    Wir meinen auch, daß der Herr Bundesfinanzminister nicht alles getan hat und nicht ernsthaft genug bemüht war, zu einer Verständigung mit den Länderregierungen zu kommen. Wir haben hier im Hause zweifellos die Aufgabe, die Interessen des Bundes wahrzunehmen. Dabei können wir aber nicht einfach die Länder ignorieren und uns auf den sehr billigen Standpunkt stellen, zu sagen: auf jeden Fall der Bund! Die Länder haben gewiß Mehreinnahmen zu verzeichnen, die der Herr Bundesfinanzminister auf etwa 440 Millionen geschätzt hat. Sie haben aber auch — und das muß hier betont werden — bis zum heutigen Tage ihnen durch das Grundgesetz zustehende bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Darunter befinden sich Aufgaben, die wir alle miteinander sehr ernst zu nehmen haben. Ich erinnere Sie nur an die schulischen Aufgaben, bei denen noch manches im argen liegt. Wir alle haben Ursache, diese Aufgaben und ihre Bedeutung richtig zu sehen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß man den Ländern ja die Möglichkeit geben könne, ihre Wechselsteuer und ihre Versicherungsteuer noch etwas aufzuwerten. Die Wechselsteuer erbringt 47,5 Millionen, die Versicherungsteuer 68,3 Millionen. Eine Erhöhung wird also, im ganzen gesehen, nicht sehr attraktiv sein. Wir wären allerdings dem Herrn Bundesfinanzminister sehr dankbar, wenn in Zukunft darauf gedrungen würde, eine gründliche Durchleuchtung der Bedarfs- bzw. Ausgabenpolitik der Länder vorzunehmen. Dazu ist aber erforderlich, daß der Bundestag und seine Ausschüsse mit den entsprechenden statistischen Materialien versehen werden, damit wir endlich einmal aus dem Dilemma herauskommen, daß wir hier immer nur über den Daumen gepeilte Entscheidungen treffen O müssen statt sachlich fundierte Entscheidungen, was auch für diesen Fall zutrifft.
    Weiterhin haben wir uns die Frage vorzulegen — und das ist eine Frage, die in Art. 106 des Grundgesetzes angesprochen ist —: Hat der Bund seine Quellen wirklich ausgeschöpft? Dazu muß ich Ihnen, meine Herren von den Regierungsparteien, so unangenehm es Ihnen sein mag, folgendes sagen: Der Herr Bundesfinanzminister hat in diesem Hause wiederholt beteuert, daß die Steuernovelle von 1950 im ganzen gesehen zum Schluß keine Ausfälle zur Folge haben werde. Heute wissen wir — das hat die Darstellung im Bundesanzeiger gezeigt —, daß sich bei der Einkommen-und der Körperschaftsteuer netto ein Ausfall von immerhin 800 Millionen DM ergeben hat; eine Summe, die schließlich kein Pappenstiel ist und deren Aufkommen unsere ganze Situation — denn es handelt sich hier ja nicht nur um diese Vorlage, sondern um eine etatpolitische Situation — wesentlich hätte verbessern können. Ich muß auch darauf hinweisen, daß nicht durch die Schuld der Opposition, sondern durch die Unsicherheit innerhalb der Regierungsparteien die beiden letzten Steuernovellen um einen Monat zu spät verabschiedet worden sind. Das macht nach den eigenen Angaben des Herrn Bundesfinanzministers auch immerhin 200 Millionen aus, ganz zu schweigen von der Frage, ob das Exportförderungsgesetz notwendig war oder nicht. In einer solchen Zeit, in der wir uns so nachhaltig um die Beschaffung der. Mittel zum Ausfüllen der Lücken im Etat bemühen müssen, ist es unmöglich, in einer etwas fahrlässigen Weise ein Gesetz wie das Exportförderungsgesetz zu verabschieden.


    (Lausen)

    Wir müssen auch erklären — auch das beeinflußt unsere Haltung und hat uns zu unserem Antrag bestimmt —, daß wir gegen die Etatvoranschläge — und wir, haben ja nicht nur einen, sondern wir haben, zumindest im Ausschuß, zwei vorgelegt bekommen — Mißtrauen hegen. Wieso, fragen wir uns, kommt der Herr Bundesfinanzminister dazu, im Laufe eines Monats seine Etatvoranschläge bei der zweiten Vorlage auf der Einnahmenseite um 600 Millionen DM zu erhöhen? Ich kann mir das nur so erklären, daß sein Optimismus in dem Maße gestiegen ist, wie die verschiedenen Regierungsparteien ihm zugesetzt haben. Aber mit dieser Erklärung kann man sich schließlich nicht zufrieden geben. Wir fragen uns weiter: Wie kommt er dazu, innerhalb zweier Monate in den uns vorgelegten Etatvoranschlägen die Ausgaben für Besatzungslasten um 500 Millionen zu reduzieren? Wir kennen das Motiv nicht; er hat uns darüber keine Auskunft gegeben. Deshalb fragen wir uns zum Schluß: Welchen Zahlen sollen wir nun überhaupt trauen? Entweder sind die ersten nicht richtig gewesen, sind hier Reserven eingebaut, oder die zweiten sind nicht mehr ganz zuverlässig. Das Ende vom Lied ist jedenfalls, daß wir gegen solche Zahlenangaben Bedenken haben.
    Hinzu kommt aber schließlich noch die unsichere Steuerpolitik, die in den letzten Wochen und Monaten getrieben worden ist, um die Lücke zu füllen. Es hat innerhalb der Regierungsparteien wochenlang, zum Teil monatelang Auseinandersetzungen darüber gegeben, wie man das Loch ausfüllen soll. Jetzt ist die Aufwandsteuer vorläufig zurückgestellt worden. Die Autobahnsteuer ist zurückgestellt worden. Wir fragen uns: Wo ist denn nun eigentlich die verantwortliche Regierungsmehrheit, die doch in erster Linie die Aufgabe hat, dieses Loch im Etat zu füllen? Wir wünschen uns nichts Sehnlicheres, als daß uns der Herr Bundesfinanzminister einmal eine klare Übersicht über die notwendigen Ausgaben und die erforderliche Deckung vorlegt, weil wir nur dann in der Lage sind, auch den Ländern gegenüber mit einer etwas größeren Sicherheit aufzutreten, um uns etwa für solche Forderungen wie in diesem Fall die 31,3 % einzusetzen.
    Der Bundesfinanzminister hat die Möglichkeit, immerhin noch einige Reserven mobil zu machen. Von diesem Haus ist ihm die Möglichkeit gegeben worden, unter Anwendung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes jetzt energisch die Betriebsprüfung im Bundesmaßstab durchzuführen. Wir hoffen und wünschen, daß man hier mit Elan einsetzt, um so viel wie möglich an diesen Reserven, die aus Steuerhinterziehungen bestehen, heranzuholen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist auch nicht so, daß die 31,3 % eine absolut zuverlässige Zahl sind. Der Herr Bundesfinanzminister hat sich hier auf Schätzungen gestützt. Aber die Konjunkturkurve ist in labilen Zeiten —