Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Ausführungen meines Kollegen Arndgen nur noch ein paar Bemerkungen zum Thema Berlin nachtragen, weil mir das nach den Auslassungen des Kollegen Richter notwendig erscheint. Wir müssen bei der Betrachtung dieses Problems zunächst einmal von unserer gemeinsamen Überzeugung ausgehen, daß die Regelung der gesetzlichen Vorschriften über die Sozialversicherung im ganzen gesehen nur eine bundeseinheitliche Regelung sein kann. Wir bemühen uns bei jeder Gelegenheit, auch Berlin in unsere Gesetzgebung mit einzubeziehen. Das Haus ist sich in diesem Erfordernis einig, jeweils unter der Voraussetzung, daß das Land Berlin seinerseits ein entsprechendes Gesetz erläßt.
Nun muß ich aber ehrlich sagen: ich habe bei dem bisherigen Verlauf der Debatte, insbesondere angesichts der Auslassungen des Herrn Kollegen Richter, doch einen etwas komischen Geschmack auf der Zunge. Ich bin über das, was Herr Bundesarbeitsminister Storch hier zum Thema Berlin vorgetragen hat, in derselben Weise auch von maßgeblichen Berliner Herren unterrichtet. Ich habe zusammen mit dem Kollegen Degener kürzlich hier im Hause Unterhaltungen mit zwei Herren geführt, darunter dem Direktor der Versicherungsanstalt Berlin, Herrn Professor Schellenberg, die hier insbesondere auch als die Sachwalter dieser Anstalt auftreten. Beide Herren haben bei dieser Unterhaltung zugestanden und es auch als ihre Auffassung erklärt: Wenn einmal von Bundesseite her bereitwillig in dem erforderlichen Maße für Berlin gesorgt wird, dann sind wir auch damit einverstanden, daß auf dem Gebiete der Rentenversicherungen Berlin in die Gemeinlast des Bundes mit einbezogen wird. Ich komme dabei immer wieder auf die Auslassungen des Herrn Regierenden Bürgermeisters im vergangenen Jahre bei der Beratung des Kriegsbeschädigtengesetzes im Ausschuß zurück, der damals gesagt hat: Wenn wir A sagen, müssen wir auch B sagen. In dem vorliegenden Fall muß, weil es sonst eine unberechtigte Zumutung an die Steuerzahler des Bundesgebiets bzw. an die Beitragszahler zu den Sozialversicherungen werden würde, doch auch irgendwann einmal das B endgültig gesagt werden.
Auch ein sehr maßgebender Herr des Berliner Senats hat mir wörtlich erklärt, der Senat sei sich
darüber einig, daß diese Angleichung im Zuge dieser Dinge vollzogen werden müsse, natürlich unter billiger und gerechter Berücksichtigung der zur Zeit vorliegenden Situation.
Die Berliner Rentenversicherung befindet sich zur Zeit auf Grund eines Gesetzes vom 1. Januar in der Umstellung.
Ich weiß auch, daß dabei zum Teil niedrigere Renten hingenommen werden müssen, als es vorher der Fall war.
Wenn man das schon akzeptiert und als sehr richtig bezeichnet, dann kann man sich doch billigerweise, auf die Dauer gesehen, auch nicht dagegen sträuben, wenn nun hier von dieser Seite aus auch die Rechtsangleichung, die nun einmal unerläßlich ist, gefordert wird.
— Meine verehrten Damen und Herren von der SPD, nicht wir tragen die Schuld daran, daß sich die Dinge in der Sozialversicherung in Berlin so entwickelt haben, daß sie nun eines Tages — für diejenigen, die die Dinge klar gesehen haben, war diese Entwicklung eigentlich zwangsläufig — auch bis zu einem gewissen Grade korrigiert werden müssen.
Es ist notwendig — und wir sind auch dazu bereit —, dem Lande Berlin eine berechtigte, im Ausschuß noch näher darzulegende oder zu erarbeitende Übergangslösung zu gestatten.
Es dürfen keine unbilligen Härten in diesem Übergang vorkommen, und es darf nicht sein, daß man ih kürzester Frist zweimal unter Umständen Menschen irgend etwas zumuten muß. Ich füge noch hinzu: Nach der Unterrichtung, die ich in diesen letzten Wochen durch den betreffenden Senatsvertreter erhielt, bin ich der Auffassung — und die scheint auch in Berlin vorhanden zu sein, mindestens im Senat —, daß diese Übergangsfrist nicht allzu lange bemessen zu sein braucht.
Zum Schluß möchte ich vor allem noch das eine sagen: Wir sollten es uns um der wahrheitsgemäßen Behandlung dieser Dinge willen, meine ich, nicht angewöhnen, wenn in diesem Fall zwischen dem Berliner Senat und der Bundesregierung eine grundsätzliche Übereinstimmung erzielt ist und wenn man auch seitens der Berliner Regierung willens ist, im Interesse einer vernünftigen Gesamtregelung der Berliner Dinge diesen Weg zu gehen, von Parteien wegen zu versuchen, diese Verständigung zwischen dem Berliner Senat und der Bundesregierung zu stören.
Darauf möchte ich mit allem Nachdruck hingewiesen haben. Ich würde mich freuen, wenn wir auch in diesem Punkt im Ausschuß eine gemeinsame Basis finden könnten.