Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! In der Anfrage Nr. 177 vom 11. April 1951 habe ich zusammen mit meinen politischen Freunden an die Bundesregierung die Bitte um Auskunft gerichtet, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um auch auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung den Preiserhöhungen Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung .hat in der Drucksache Nr. 2219 vom 28. April folgendermaßen geantwortet:
Um auch auf dem Gebiete der Kriegsopferversorgung den im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsprogramm der Bundesregierung sich ergebenden künftigen Preiserhöhungen von Grundnahrungsmitteln Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, die Kriegsbeschädigten
und Kriegshinterbliebenen in die für alle Sozialleistungsempfänger geplanten Maßnahmen einzubeziehen.
Nun besteht zwischen dieser Erklärung der Bundesregierung und der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs eine Divergenz. In dieser Begründung heißt es:
Dieser Mehrbelastung der öffentlichen Hand stehen Ersparnisse gegenüber
b) in der Kriegsopferversorgung durch verstärkte Anrechnung der Renten der Rentenversicherungen auf die Ausgleichsrenten. Ich kann in diesem Zusammenhang nur das wiederholen, was ich bei der Debatte über den Etat der Kriegsopferversorgung gesagt habe: Es geht nicht an, daß Erhöhungen der Sozialversicherungsrenten oder sonstige Teuerungszulagen an den Einkommensgrenzen des Bu desversorgungsgesetzes ihre Grenze finden. Ich bitte, diese Divergenz zwischen der - Erklärung der Bundesregierung auf unsere Anfrage Nr. 177 und der Begründung zum Rentenzulagegesetz bei den Beratungen im Ausschuß zu bereinigen, und behalte mir die Stellung folgenden Antrages vor:
Teuerungszulagen zu dem Arbeits- oder sonstigen Einkommen bleiben bei der Gewährung der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz außer Ansatz.