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ID0115613200

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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 156. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951 6179 156. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6180D, 6185D, 6239B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 6181A betr. die Industriebank Aktiengesellschaft 6181A zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen 6181A über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen 6181A betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6181A zum Schutz der persönlichen Freiheit . 6181B zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet 6181B zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . 6181B über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente 6181B über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft . 6181B über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 6181B über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein 6181B über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Island . . . . 6181B betr. den Zolltarif 6181B Vorlage von Verordnungen über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette, über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer sowie über Verwendungsbeschränkungen für Knochen . 61818 Anfrage Nr. 197 der Fraktion der SPD betr. Bundesgesundheitsrat (Nrn. 2310, 2316 der Drucksachen) 6181C Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. Grenzübergang Emmerich—Zevenaar (Nr. 2315 der Drucksachen) . . . 6181C Änderungen der Tagesordnung 6181C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6181D Meyer (Bremen) (SPD) 6182A Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Nichtbeteiligung unmittelbar betroffener Abgeordneter bei der Beratung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität . 6181C Mündliche Berichte des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 2411 der Drucksachen), dem Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 (Nr. 2413 der Drucksachen) 6186A dem Zolltarifgesetz (Nrn. 2412, 1294, 2250, 2380 der Drucksachen) 6182C Dr. Ringelmann, Staatsekretär im bayerischen Finanzministerium, Berichterstatter 6182C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 6186A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 6220D Beschlußfassung 6185D; 6186C; 62211C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nr. 2327 der Drucksachen) 6186C Gleisner (SPD), Interpellant . . . 6186C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6188C Frau Strohbach (KPD) 6189C Dr. Mende (FDP) 6190B Erler (SPD) 6191C Dr. Seelos (BP) 6193C von Thadden (DRP) 6193D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nrn. 2371, 2170 der Drucksachen) 6194A Dr. Henle (CDU), Berichterstatter 6194A Beschlußfassung 6195D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen) 6195D Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 6195D Ausschußüberweisung 6197A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2338 der Drucksachen) 6197A Happe (SPD), Berichterstatter . . . 6197B Beschlußfassung 6197C Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 247, 239, 240, 241) 6197C Rademacher (FDP), Berichterstatter 6197D Meyer (Bremen) (SPD) . . 6201D, 6203A, 6207A, 6208C Vesper (KPD) 6202B, 6206B, C, 6207C, D, 6208B Dr. Bleiß (SPD) 6203C, 6205D Dr.-Ing. Decker (BP) . . 6204B, 6209C, D Abstimmungen . . 6201D, 6202D, 6203C, 6204D, 6205C, 6206B, D, 6207B, C, 6208B, C, 6210A Zweite Beratung des Entwurfs eines Kilndigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2384 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 251, 249, 243) 6181D, 6210A Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Tagesordnung 6181D zur Sache 6220B Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 6210B Günther (CDU) 6213A Sabel (CDU) 6214A Frau Kalinke (DP) 6214D Ludwig (SPD) 6215A, 6219B, C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6216A zur Geschäftsordnung 6220D Dr. Reismann (Z) 6216C Müller (Frankfurt) (KPD) 6218A Abstimmungen . . 6217D, 6219A, B, D, 6220C Anteilnahme des Bundestags an dem Schiffsunglück im Berliner Osten . . . 6220C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesdesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2385 der Drucksachen, Umdruck Nr. 246) 6221C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 6221C als Abgeordneter 6238D Dr. Preller (SPD) . . 6226B, 6227C, 6236B Euler (FDP) 6221C Sassnick (SPD) 6227D Kuntscher (CDU) 6228C Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) 6229C Dr. Seelos (BP) 6229D Müller (Frankfurt) (KPD) 6230C Freidhof (SPD) . . . 6231A, 6237C, 6238B Sabel (CDU) 6231B, 6234B Frau Döhring (SPD) . . 6231C, 6232B, C Dr. Dresbach (CDU) 6231D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6232D Frau Korspeter (SPD) . 6235B, C, 6236A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6237D Dr. Jaeger (CSU) 6238D Abstimmungen 6226C, 6230A, D, 6231 B, 6232A, C, D, 6235A, C, D, 6236B, 6237B, 6238A, 6239A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nrn. 2350, 1688 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Freiherr von Fürstenberg, Dr. Solleder u. Gen. betr. Verkehrsgesetz (Nr. 2386 der Drucksachen) 6239B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 6239B Müller (Hessen) (SPD) 6240B Beschlußfassung 6240C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Parzinger gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2352 der Drucksachen) 6240D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 6240D Beschlußfassung 6241 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bahlburg gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 2406 der Drucksachen) 6241A Gengler (CDU), Berichterstatter . 6241A Beschlußfassung 6241C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wehner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. März 1951 (Nr. 2354 der Drucksachen) 6241C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6241C Beschlußfassung 6242A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 235) 6242A Beschlußfassung 6242A Beratung der Übersichten Nr. 32 und Nr. 33 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 234, 236) 6242C Beschlußfassung 6242C Nächste Sitzung 6242C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Louise Schroeder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! Bei diesen Paragraphen — ganz besonders bei § 27 und § 29 — handelt es sich um die Wahl derjenigen Persönlichkeiten, die in allererster Linie die Bundesanstalt zu schaffen und das Gesetz durchzuführen haben. Es handelt sich also hier darum, die wichtigste Aufgabe von vornherein zu erfüllen, um die gute Durchführung des Gesetzes zu gewährleisten.
    Wir haben verschiedentlich bei der Diskussion um dieses Gesetz das Wort „Selbstverwaltung" gehört. Wenn es eine Aufgabe der Selbstverwaltung gibt, die die wichtigste ist, so ist es doch selbstverständlich die, den Präsidenten der Bundesanstalt sowie auch die Präsidenten der Landesarbeitsämter zu bestimmen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn wir nun daraufhin die Vorlage, wie sie von der Bundesregierung und wie sie aus dem Ausschuß gekommen ist, überprüfen, dann sehen Sie, daß hier das Gegenteil der Selbstverwaltung bestimmt worden ist. Es heißt, daß der Präsident der Bundesanstalt und sein ständiger Vertreter auf Vorschlag des Bundesministers für Arbeit und nach Zustimmung der Bundesregierung ernannt und entlassen werden sollen. Der Bundesminister für Arbeit hort lediglich vorher den Verwaltungsrat.
    Ganz ähnlich ist es in dem folgenden Abs. 2 und im § 29, in dem es sich darum handelt, die Präsidenten der Landesarbeitsämter und die Direktoren der Arbeitsämter zu bestimmen. Die Präsidenten der Landesarbeitsämter und ihre ständigen Vertreter sollen vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesministers für Arbeit und nach Zustimmung der Bundesregierung ernannt werden. Wiederum soll der Verwaltungsrat lediglich gehört werden. Es heißt sodann, daß der Verwaltungsrat den Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes zu hören hat. Aus diesem Grunde haben wir bereits im Ausschuß verlangt, daß in diesen Fällen in erster Linie die Verwaltungsausschüsse bzw. der Verwaltungsrat die Entscheidung haben sollen. Gerade bei diesen Bestimmungen sind wir der Ansicht, daß sie der Selbstverwaltung Genüge tun sollen. Wir haben deshalb im Umdruck Nr. 246 für § 27 noch einmal den Antrag gestellt, daß der Präsident der Bundesanstalt und sein ständiger Vertreter durch den Verwaltungsrat der Bundesanstalt gewählt werden sollen und daß die Wahl lediglich der Bestätigung durch den Bundesminister für Arbeit bedürfen soll, die aber nur aus einem wichtigen Grunde verweigert werden kann. Ebenso sollen der Präsident des Landesarbeitsamtes und sein Stellvertreter durch den Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes gewählt werden. Auch hier soll wiederum die Wahl lediglich der Bestätigung des Vorstandes der Bundesanstalt bedürfen, die nur aus einem wichtigen Grunde verweigert werden kann.
    Dasselbe gilt in § 29. Hier handelt es sich um die unterste Instanz, nämlich den Direktor des Arbeitsamtes, der wiederum vom Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes gewählt werden soll und vom Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes dem Vorstand vorzuschlagen ist, der die Bestätigung nur aus einem wichtigen Grunde verweigern kann.
    Diese unsere Anträge sind analog den Beschlüssen des Bundesrats. Die Bundesregierung hat aber geglaubt, sich den Bundesratsbeschlüssen
    nicht fügen zu sollen. Vielmehr hat der Herr Bundesminister für Arbeit unter dem 22. Mai ein Schreiben an den Ausschuß für Arbeit des Deutschen Bundestages gerichtet, in dem er den nach seiner Ansicht vorhandenen Unterschied zwischen der Sozialversicherung und dem uns jetzt vorliegenden Gesetz auseinandergesetzt hat. Er hat geglaubt, daß es sich, wenn in der Sozialversicherung tatsächlich die Selbstverwaltung diese wichtigsten Entscheidungen in der Hand hat, auch nur darum handele, den Versicherten gegenüber verantwortlich zu sein, während es sich bei diesem Gesetz nicht nur um die Versicherten handelt, wie es zwar bei der Arbeitslosenversicherung der Fall ist, aber in dem übrigen Teil des Gesetzes um eine Verantwortung gegenüber dem Gesamtvolk. Ich glaube, daß dieser Unterschied nicht richtig ist. Einmal ist der Kreis auch in der Sozialversicherung kaum geringer, als er nach diesem Gesetz ist. Zum zweiten aber haben wir doch den Gedanken, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber — und in diesem Fall kommen dazu noch die öffentlichen Körperschaften — nicht etwa nur versicherungsmäßig etwas zu sagen haben sollen. Ich darf Sie an das Mitbestimmungsgesetz erinnern, in dem der ge Samte Bundestag und die Bundesregierung unter Anführung des Herrn Bundeskanzlers ausdrücklich ausgesprochen haben, daß die Sozialpartner, d. h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in steigendem Maße an der Gestaltung unserer Wirtschaft und damit am öffentlichen Leben mitarbeiten sollen.
    In dem vorliegenden Gesetz ist tatsächlich eine Verantwortung in bezug auf die Schaffung von Arbeit, in bezug auf die Versorgung von Arbeitslosen sowie in bezug auf die Jugend, die in die Arbeit hineinkommen soll, enthalten. Wie schwierig diese Aufgabe ist, das haben wir bei dem vorherigen Gesetz gesehen, wo einer der Herren Abgeordneten noch Ausführungen gemacht hat, die gezeigt haben, daß er nicht verstanden hat, welche sozialen Nöte in der Jugend heute wirklich vorhanden sind. Gerade aus all diesen Gründen, sage ich, ist es richtig, daß in diesem Gesetz eine große Verantwortung enthalten ist. Aber wenn wir uns vergegenwärtigen, daß die wichtigsten Faktoren unseres Wirtschaftslebens, d. h. die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von denen wir jetzt gern als Sozialpartnern sprechen, und die öffentlichen Körperschaften vereinigt sind, dann, glaube ich, können wir ihnen die Verantwortung schon zutrauen, nun auch die wichtigsten Persönlichkeiten zu bestimmen, die dieses Gesetz durchzuführen haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dann hat der Herr Arbeitsminister gemeint, hier läge ein außergewöhnliches finanzielles Interesse vor. Nun, Herr Arbeitsminister, das liegt — Sie haben es selbst in dem Gesetz gezeigt, das wir morgen beraten werden, nämlich bei der Erhöhung der Renten — heute bei allen Gesetzen vor. Heute ist auch die Sozialversicherung nicht mehr in der Lage, die Aufgaben in finanzpolitischer Hinsicht vollkommen allein meistern zu können. Ich glaube, daß das hier überhaupt kein Grund für Ihre Ablehnung sein kann.
    Aber, meine Herren und Damen, nun hat ja auch der Ausschuß eine gewisse Milderung beschlossen. Da darauf sicher in der Diskussion hingewiesen wird, will ich gleich etwas dazu sagen. Es ist gesagt worden, daß der Herr Bundesminister für Arbeit den Verwaltungsrat vorher hört, von dessen Stellungnahme er nur bei Vorliegen eines


    (Frau Schroeder [Berlin])

    wichtigen Grundes abweichen kann. Das ist eine Milderung, das gebe ich ohne weiteres zu. Aber es ist eben auch nur eine Milderung. Es ändert an der grundsätzlichen Frage der Selbstbestimmung in diesen so wichtigen sozialpolitischen Fragen nichts.
    Zum Schluß darf ich vielleicht noch darauf hinweisen, daß nicht etwa nur unsere Fraktion und die Gewerkschaften auf dem Standpunkt stehen, daß hier die Selbstverwaltung zur Durchführung kommen muß. Ich darf Sie erinnern an einen Artikel des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes, Herrn Dr. Erdmann, über die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus dem ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten ein paar Zeilen vorlesen darf. In dem Artikel schreibt Herr Dr. Erdmann wie folgt:
    Wenn allerdings bei der Wahl der Beamten die zuständigen Verwaltungsausschüsse bzw. der Verwaltungsrat nur gehört werden sollen, so verdient aus den oben dargelegten Gründen unbedingt der Vorschlag des Bundesrats den Vorzug, der das Wahlrecht von den Selbstverwaltungsorganen ihrer Dienststellen ausgeübt zu sehen wünscht.
    Nur auf diese Weise kann der Grundsatz der Selbstverwaltung bei der Ernennung der Beamten der Bundesanstalt gewahrt werden. Hiernach müßte also der Präsident der Bundesanstalt vom Verwaltungsrat, die Präsidenten der Landesarbeitsämter von den Verwaltungsausschüssen der Landesarbeitsämter gewählt werden. Die Beschränkung der Selbstverwaltungsorgane lediglich auf ein Anhörungsrecht überträgt das überragende Schwergewicht der Verwaltung der künftigen Anstalt lediglich dann doch wieder auf einen Behördenaufbau, der mit dem Grundgedanken der verantwortlichen Selbstverwaltung der Beteiligten nicht vereinbar ist.
    Sie sehen also, daß wir in dieser Frage nicht alleinstehen, daß Arbeitnehmer und Arbeigeber, aber auch die öffentlichen Körperschaften, gemeinsam stehen.
    Lassen Sie mich nun der Zeitersparnis in dieser späten Stunde wegen gleich ein Wort über § 28 sagen! Wir haben beantragt, daß im § 28 der Satz, nach welchem der Vorstand seine Befugnisse auf den Präsidenten der Bundesanstalt oder auf die Präsidenten der Landesarbeitsämter übertragen kann — in Verbindung mit Abs. 1 heißt das, daß die Ernennung und die Entlassung der übrigen Beamten durch den Vorstand geschehen soll —, aus den gleichen Gründen gestrichen wird. Wir wollen hier nicht die Befugnis einer Einzelperson, sondern wir wollen hier die Befugnis des Vorstandes, der sich in einer Weise, über die an anderer Stelle gesprochen wird, zusammensetzt, nämlich aus Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Vertretern der öffentlichen Körperschaften.
    Ich möchte Sie also bitten, meine Herren und Damen, diesen unseren Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen, daß die §§ 27 bis 29 uns im Ausschuß sehr lange beschäftigt haben. Der Ausschuß hat sich wirklich bemüht, hier zu einer Klarheit zu kommen. Ich darf daran erinnern, daß insbesondere auch das Bundesinnenministerium gebeten wurde, sich zu diesen Fragen sachverständig zu äußern. Das hat das Bundesinnenministerium in einem ausführlichen Exposé getan. Es geht darum, daß hier in der Arbeitsverwaltung zum Unterschied von der von Frau Schroeder zitierten Sozialversicherung weitgehend Hoheitsfunktionen erfüllt werden müssen und ein echtes Bedürfnis dafür vorhanden ist, daß die Bundesregierung Einfluß auf die Benennung der führenden Persönlichkeiten bei den Landesarbeitsämtern und in der Spitze, in der Bundesanstalt gewinnt. Wir sind uns darüber im klaren, daß wir hier in der Selbstverwaltung nicht so weit gehen können wie beispielsweise in der Rentenversicherung oder in der Krankenversicherung, weil eben eine Reihe von Aufgaben miter-füllt werden muß, die keine Versicherungsaufgaben, sondern Aufgaben anderer Art sind und weil hier auch weitestgehend Mittel verwandt werden, die nicht aus den Beiträgen der Versicherten kommen. Das war der Grund dafür, daß man hier der Bundesregierung einen wesentlichen Einfluß zubilligen wollte.
    Nun besteht zweifellos ein Bedürfnis dafür, auch die Organe über die Besetzung der leitenden Stellen zu hören, um dadurch auch eine gute Zusammenarbeit zu garantieren. Deswegen hat der Ausschuß in § 27 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 festgelegt, daß der Bundesarbeitsminister nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Stellungnahme des Verwaltungsrats abweichen kann. Ich glaube, hiermit ist eine weitgehende Sicherung dafür eingebaut, daß die Organe entsprechend zum Zuge kommen und ihre Meinung nicht ignoriert werden kann.
    Weiterhin ist zu § 28 beantragt worden, den Satz 2 zu streichen. Der Ausschuß war der Auf- fassung, daß es den Organen, in diesem Falle dem Vorstand möglich sein sollte, bestimmte Funktionen, wenn er es wünscht, zu übertragen. Man denkt hierbei an die unteren Chargen, nicht an die Spitzenstellungen, und man glaubte es dem Vorstande nicht zumuten zu können, sich nun bezüglich aller übrigen Beamten allein mit dieser Frage zu beschäftigen. Ich denke daran, daß wir auch in der Arbeitsverwaltung andere Beamte — des unteren, des mittleren und des gehobenen Dienstes — haben, und es liegt hier am Vorstand, inwieweit er bereit sein will, seine Funktionen auf andere — in diesem Falle auf den Präsidenten der Bundesanstalt oder die Präsidenten der Landesarbeitsämter — zu übertragen. Also auch da habe ich keine Sorge hinsichtlich eines Mißbrauchs, weil das Organ, der gewählte Vorstand, das zu entscheiden hat.
    Zu § 29: die Bestellung erfolgt durch den Vorstand, in dem sowohl die Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch die Gebietskörperschaften vertreten sind. Auch hier ist sichergestellt, daß die Verwaltungsausschüsse des Arbeitsamtes und des Landesarbeitsamtes gehört werden. Wir glauben, daß es bei einer solchen Fassung leichter sein wird, zu einem Ausgleich innerhalb des Bundesgebiets zu kommen. Wir wissen, manchmal haben lokale Einflüsse hier nicht gut getan. Man hat geglaubt bestimmte Bewerber aus lokalen Rücksichten nicht übersehen zu sollen. Durch die vorliegende Bestimmung ist eher die Gewähr für einen vernünftigen Ausgleich, für die Möglichkeit gegeben, den richtigen Mann an den richtigen Platz zu setzen.
    Ich bitte deswegen, den Beschlüssen des Ausschusses zuzustimmen,