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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 156. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951 6179 156. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6180D, 6185D, 6239B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 6181A betr. die Industriebank Aktiengesellschaft 6181A zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen 6181A über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen 6181A betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6181A zum Schutz der persönlichen Freiheit . 6181B zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet 6181B zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . 6181B über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente 6181B über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft . 6181B über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 6181B über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein 6181B über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Island . . . . 6181B betr. den Zolltarif 6181B Vorlage von Verordnungen über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette, über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer sowie über Verwendungsbeschränkungen für Knochen . 61818 Anfrage Nr. 197 der Fraktion der SPD betr. Bundesgesundheitsrat (Nrn. 2310, 2316 der Drucksachen) 6181C Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. Grenzübergang Emmerich—Zevenaar (Nr. 2315 der Drucksachen) . . . 6181C Änderungen der Tagesordnung 6181C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6181D Meyer (Bremen) (SPD) 6182A Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Nichtbeteiligung unmittelbar betroffener Abgeordneter bei der Beratung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität . 6181C Mündliche Berichte des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 2411 der Drucksachen), dem Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 (Nr. 2413 der Drucksachen) 6186A dem Zolltarifgesetz (Nrn. 2412, 1294, 2250, 2380 der Drucksachen) 6182C Dr. Ringelmann, Staatsekretär im bayerischen Finanzministerium, Berichterstatter 6182C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 6186A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 6220D Beschlußfassung 6185D; 6186C; 62211C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nr. 2327 der Drucksachen) 6186C Gleisner (SPD), Interpellant . . . 6186C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6188C Frau Strohbach (KPD) 6189C Dr. Mende (FDP) 6190B Erler (SPD) 6191C Dr. Seelos (BP) 6193C von Thadden (DRP) 6193D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nrn. 2371, 2170 der Drucksachen) 6194A Dr. Henle (CDU), Berichterstatter 6194A Beschlußfassung 6195D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen) 6195D Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 6195D Ausschußüberweisung 6197A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2338 der Drucksachen) 6197A Happe (SPD), Berichterstatter . . . 6197B Beschlußfassung 6197C Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 247, 239, 240, 241) 6197C Rademacher (FDP), Berichterstatter 6197D Meyer (Bremen) (SPD) . . 6201D, 6203A, 6207A, 6208C Vesper (KPD) 6202B, 6206B, C, 6207C, D, 6208B Dr. Bleiß (SPD) 6203C, 6205D Dr.-Ing. Decker (BP) . . 6204B, 6209C, D Abstimmungen . . 6201D, 6202D, 6203C, 6204D, 6205C, 6206B, D, 6207B, C, 6208B, C, 6210A Zweite Beratung des Entwurfs eines Kilndigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2384 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 251, 249, 243) 6181D, 6210A Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Tagesordnung 6181D zur Sache 6220B Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 6210B Günther (CDU) 6213A Sabel (CDU) 6214A Frau Kalinke (DP) 6214D Ludwig (SPD) 6215A, 6219B, C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6216A zur Geschäftsordnung 6220D Dr. Reismann (Z) 6216C Müller (Frankfurt) (KPD) 6218A Abstimmungen . . 6217D, 6219A, B, D, 6220C Anteilnahme des Bundestags an dem Schiffsunglück im Berliner Osten . . . 6220C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesdesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2385 der Drucksachen, Umdruck Nr. 246) 6221C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 6221C als Abgeordneter 6238D Dr. Preller (SPD) . . 6226B, 6227C, 6236B Euler (FDP) 6221C Sassnick (SPD) 6227D Kuntscher (CDU) 6228C Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) 6229C Dr. Seelos (BP) 6229D Müller (Frankfurt) (KPD) 6230C Freidhof (SPD) . . . 6231A, 6237C, 6238B Sabel (CDU) 6231B, 6234B Frau Döhring (SPD) . . 6231C, 6232B, C Dr. Dresbach (CDU) 6231D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6232D Frau Korspeter (SPD) . 6235B, C, 6236A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6237D Dr. Jaeger (CSU) 6238D Abstimmungen 6226C, 6230A, D, 6231 B, 6232A, C, D, 6235A, C, D, 6236B, 6237B, 6238A, 6239A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nrn. 2350, 1688 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Freiherr von Fürstenberg, Dr. Solleder u. Gen. betr. Verkehrsgesetz (Nr. 2386 der Drucksachen) 6239B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 6239B Müller (Hessen) (SPD) 6240B Beschlußfassung 6240C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Parzinger gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2352 der Drucksachen) 6240D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 6240D Beschlußfassung 6241 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bahlburg gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 2406 der Drucksachen) 6241A Gengler (CDU), Berichterstatter . 6241A Beschlußfassung 6241C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wehner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. März 1951 (Nr. 2354 der Drucksachen) 6241C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6241C Beschlußfassung 6242A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 235) 6242A Beschlußfassung 6242A Beratung der Übersichten Nr. 32 und Nr. 33 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 234, 236) 6242C Beschlußfassung 6242C Nächste Sitzung 6242C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte davor warnen, in diesem Gesetz alles in einen Topf zu werfen. Es ist von den Hattenheimer Beschlüssen die Rede gewesen. Damals haben sich doch bloß die Großen unterhalten,

    (Widerspruch links)

    die Großindustrie -und die Gewerkschaften.

    (Lebhafte Zurufe links.)

    Wo sind z. B. die freien Berufe gewesen? Die hat man doch gar nicht einmal zur Teilnahme aufgefordert. Man muß doch auch auf sie Rücksicht nehmen. Wo ist denn die Landwirtschaft in Hattenheim gewesen? Auch sie ist nicht vertreten gewesen.

    (Lebhafte Zustimmung.)

    Und gerade für sie will ich bei § 1 sprechen. Sehen
    Sie sich doch einmal die Verhältnisse im Betrieb an!

    (Erneute Zurufe links.)

    Das kann man doch ganz ohne besondere Erregung machen, lieber Herr Kollege. Nehmen wir es doch, wie es ist! Da lernen Sie einen Mann kennen; der wird während der Erntezeit eingestellt. Weiß man denn, ob er auch für die Bestellungsarbeiten im Frühjahr zu gebrauchen ist? Wenn er ein Vierteljahr da ist, trifft das Gesetz für ihn zu. Dann wird die Folge sein, daß er zwangsweise entlassen werden muß, bevor es soweit ist.
    Nehmen wir einen freien Beruf, den Architekten! Der Mann hat einen größeren Auftrag, er arbeitet eine gewisse Zeit daran und stellt einen Stab von 12 technischen Mitarbeitern ein. Soll er die entlassen, weil die Leute nach einem Vierteljahr Rechte erwerben, die einem anderen, älteren Mitarbeiter im Wege stehen? Gerade bei den freien Berufen, auch bei den künstlerischen Berufen, handelt es sich um Individualleistungen; da kann man nicht einen Mann wegschicken und einen andern für ihn hineinsetzen, weil er vielleicht mehr Kinder hat oder andere soziale Gründe vorliegen. Wenn man die Arbeitgeber aber dazu zwingt, so zu verfahren, dann verleitet man sie dazu, sozial Schwache erst überhaupt nicht einzustellen, damit diese den Älteren, die sie bisher schon beschäftigt haben, nachher nicht im Wege stehen.
    Denken Sie einmal an den Fall meines eigenen Bürovorstehers! Ich habe seit Jahr und Tag einen Mann, der kinderlos verheiratet ist. Wenn ich nun aus Gefälligkeit jemanden einstelle, der viele Kinder hat, um ihm vorübergehend zu helfen, soll ich dann gezwungen sein, späterhin den älteren Getreuen, der mir, als es mir schlecht ging, geholfen hat, zu entlassen, weil der nachträglich Aufgenommene Kinder hat? Das geht doch nicht!

    (Zuruf von der Mitte: Das steht gar nicht im Gesetz!)

    — Doch, das steht drin! Das kann man in der Großindustrie machen, wo mit einer größeren Zahl von


    (Dr. Reismann)

    Teilnehmern zu rechnen ist und man den einen durch den andern mehr oder weniger ersetzen kann. Das können Sie aber überall dort nicht, wo es sich um Vertrauensverhältnisse handelt, also in allen Kleinbetrieben, und das sind; wenn man generalisieren will, alle Betriebe bis zu 10 Beschäftigten. Wer übernimmt unter anderem auch die Haftung für den Angestellten, wenn sich -nach Ablauf von drei Monaten herausstellt, daß der Mann weniger geeignet ist und faul wird? Die drei Monate lang hat er sich zusammengerissen, und jetzt bringt er seinen Dienstherrn laufend in die Gefahr von Regreßverpflichtungen. Nimmt das Gesetz dem Dienstherrn die Regreßpflicht ab? Wenn ich einen Stift habe — so etwas ist vorgekommen; er war nicht mehr Lehrling —, der geruht, Berufungsbegründungen mit Porto in den Briefkasten zu stecken, statt sie persönlich abzugeben, muß ich für die Folgen aufkommen. Aber bei Gericht muß ich den Nachweis führen, daß der Mann untragbar ist!
    Nun stellen Sie sich einmal vor, wie das in einem Handwerksbetrieb oder in einem Einzelbetrieb mit wenigen Angestellten geht Anderswo haben Sie einen Sozialdirektor, der Karteien führt und schöne Listen macht, in denen sauber zu lesen steht, wie der betreffende Mann sich 23 Jahre oder 1, 2 oder 3 Jahre benommen hat. Da ist es zu beweisen. In einem großen Büro sind viele Leute vorhanden, die dem Mann auf die Finger sehen. Aber bei einem Bauern, bei einem Handwerker oder bei einem Freiberufler mit einer kleinen Beschäftigtenzahl ist derjenige, der es beweisen könnte, in der Lage der Partei. Er kann es nicht beweisen, hat keine Zeugen, er wird also bei Gericht unterliegen. Dann steht er da und muß bezahlen. Jetzt zeigt sich, daß der Mann, der hier kurzerhand als der sozial Stärkere hingestellt wird, in sehr vielen Fällen der sozial Schwächere ist. Da ist überhaupt gar nicht das soziale Gefälle, das wirtschaftliche Gefälle vorhanden, von dem man hier generalisierend ein für allemal ausgeht. Gerade der Inhaber eines Kleinbetriebes mit ein, zwei oder drei Gehilfen ist doch nicht ein Krösus, der einen Mann ein ganzes Jahr umsonst durchziehen kann. Bei fünf oder sechs Gehilfen wird er auch noch kein großer Unternehmer sein, bei dem es keine Rolle spielt, ob er einen Mann durchzieht. Bei ihm spielt eine solche Abfindung eine erhebliche Rolle. Die Rentabilität, unter Umständen sogar die Existenzmöglichkeit hängt gerade bei einem Angehörigen des freien Berufes davon ab.
    Denken Sie einmal an den Fall des Architekten, der für ein bestimmtes Objekt eine größere Zahl von Technikern eingestellt hat. Er muß entweder seine alten Stammarbeiter vielleicht aus sozialen Gründen entlassen, oder aber er muß so viel dafür aufbringen, daß seine eigene Existenz gefährdet wird.
    Ich wünsche hier nicht mehr, als daß gerade auch auf die kleinen Betriebe, die kleinen Unternehmer, auf die individuellen Verhältnisse Rücksicht genommen wird. Gerade bei den kleinen Betrieben — die Zahl der Beschäftigten liegt praktisch zwischen 3 und 10 — muß man noch bedenken, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Beteiligten ohnehin so eng und so vertraulich ist, daß überflüssige Entlassungen praktisch nicht erfolgen, weil die Beteiligten viel zu sehr mit ihrer Existenz aufeinander angewiesen sind.

    (Abg. Sabel: Wo wohnen Sie eigentlich?)

    — Ich möchte wissen, wo Sie wohnen, wenn Sie
    unterstellen, daß in einem kleinen Betrieb die Leute von vornherein so feindlich und so uninteressiert aneinander vorbeigehen. Da, wo ich zu Hause bin, in Münster, ist das nicht Sitte. Da lebt man so miteinander, daß man füreinander Interesse hat. Das kann man aber auseinandertreiben, wenn man die Leute durch solche Gesetze zwingt, egoistisch zu denken. Es besteht die Gefahr, daß das, was man gutherzig sozial gemeint hat, hinterher sehr zum Nachteil derer ausschlägt, für die es nützlich sein soll. Letzten Endes ist der Unternehmer sich selber der nächste. Er kann es, je kleiner der Betrieb ist, im Interesse seiner Existenz und der Existenz seiner Familie gar nicht verantworten, daß er sich da in ein Abenteuer begibt und hinterher ein Jahr lang eine Kraft mit durchziehen muß, ohne daß er von ihr eine Arbeitsleistung hat.
    In einem kleinen Betrieb ist noch eine Gefahr vorhanden. Wenn ein Mann lebenslängliche Rechte bekommen soll, setzt man im allgemeinen eine längere Erfahrung mit ihm voraus. Man bezeichnet jemanden als leichtfertig, wenn er heiratet, nachdem die Partner sich erst ein Vierteljahr kennengelernt haben. Man bezeichnet im zivilen Leben jemand als leichtfertig, wenn er eine Einstellung für einen wichtigen Posten vornimmt, ohne den Mann ausreichend lange untersucht zu haben. Man läßt ihn deswegen haften. Wenn aber in dem vorliegenden Fall nach einem Vierteljahr schon eine so gut wie lebenslängliche Anstellung erfolgen soll, so geht das zu weit.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Es ist sehr schwer, hier die Abstimmung zufriedenstellend anzuordnen. Ich schlage Ihnen vor, als den weitestgehenden Antrag den Antrag Günther und Genossen anzusehen; denn dort werden die 12 Monate und die 25 Jahre Mindestalter vorgesehen. Das ist Umdruck Nr. 251.

(Zuruf von der Mitte: Bitte getrennt abstimmen!)

— Ich wollte an sich nachher über die Anträge des Zentrums und der Bayernpartei abstimmen lassen, die nur die 12 Monate, aber nicht die 25 Jahre haben. Wir können es getrennt machen.
Ich lasse also über Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 251 abstimmen, worin beantragt ist, die Worte „länger als drei Monate" durch die Worte „länger als zwölf Monate" zu ersetzen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist schwer zu sagen. Ich darf bitten, die Abstimmung zu wiederholen. — Die Gegenprobe! — Ich bedaure: es ist keine Einmütigkeit festzustellen. Wir müssen durch Hammelsprung entscheiden.
Ich bitte, den Saal zu räumen.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

Die Abstimmung beginnt.

(Wiedereintritt und Zählung der Abgeordneten.)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Abstimmung zu beschleunigen. — Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Auszählung ist beendet.
Das Ergebnis der Abstimmung ist: Mit Ja haben gestimmt 159, mit Nein 140, 3 Enthaltungen. De: Antrag ist angenommen.

(Bravo! rechts.)

Nun lasse ich abstimmen über Ziffer 2 des Umdrucks Nr. 251. Wer für die Annahme ist, den bitte


(Vizepräsident Dr. Schmid)

ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das
ist dieselbe Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Jetzt lasse ich abstimmen über den § 1 in der nunmehrigen Fassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
§ 2. Hierzu liegt ein Antrag Umdruck Nr. 249 vor. Das Wort hat der Abgeordnete Müller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir hatten bei Beginn unserer heutigen Tagung den Antrag gestellt, dieses Gesetz von der Tagesordnung abzusetzen und zurückzustellen, bis das Betriebsverfassungsgesetz behandelt würde. Dabei gingen wir von der Überlegung aus, 1. daß mit diesem Gesetz, das jetzt zur Beratung steht, ein Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer praktisch nicht geschaffen wird, 2. daß eigentlich die Überschrift über diesem Gesetz anders lauten müßte, nämlich „Leitfaden für Unternehmer, wie sie am besten und unauffälligsten ihre Entlassungen durchführen können".

    (Abg. Kunze: Kompletter Unsinn! — Lachen. )

    — Ich werde es Ihnen sofort beweisen.
    Meine Damen und Herren! Warum wir die Forderung erhoben haben und nach wie vor darauf bestehen, daß der Kündigungsschutz unter allen Umständen ein Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes wird, das erklärt sich aus folgendem, und ich glaube, aus weiten Kreisen der Arbeiterschaft und auch der Gewerkschaftler wird unsere Auffassung unterstützt: Wenn überhaupt über die sogenannte Gleichberechtigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesprochen werden kann - eine These, die von den Gewerkschaften vertreten wird: wir sind der Auffassung, daß das bei weitem noch nicht genügt, weil der entscheidende Teil der Produktionskraft die Arbeitskraft ist —, muß in der gesamten sozialen Gesetzgebung die Arbeiterschaft die Mehrheit in allen Organen haben. Diese unsere Auffassung setzt voraus, daß unter allen Umständen das Mitbestimmungsrecht verankert wird. Dieses Gesetz aber greift einem kommenden Betriebsverfassungsgesetz oder einem Gesetz über die Mitbestimmung vor und schaltet die Betriebsräte in ihrem Recht der Mitbestimmung aus.

    (Ironischer Zuruf: Jawoll! in der Mitte.)

    — Herr Kollege, ich werde Ihnen das an einem Beispiel demonstrieren.
    Nun ist es mir eigentlich unverständlich, wie Herr Kollege Preller in seiner Berichterstattung einleitend davon sprechen konnte, mit diesem Gesetz sei ein Fortschritt erzielt worden. Ich glaube, eine eingehende Durchsicht dieses Gesetzes wird das Gegenteil beweisen. Ich möchte nicht nur verweisen auf die jetzt von den Regierungsparteien zum § 1 bereits getätigten Abstimmungen über die Hinausschiebung des Kündigungsschutzes von 3 auf 12 Monate, sondern auch auf die zweifellos von denselben Parteien noch beabsichtigte Durchsetzung ihrer Forderung, daß erst nach dem 25. Lebensjahr ein Kündigungsschutz eintreten soll. Die Begründungen, die hier gegeben worden sind, haben das, was in Wirklichkeit beabsichtigt ist, keineswegs zum Ausdruck gebracht. Den Herren der Regierungsparteien liegt daran, im Zuge ihrer gesamten Politik die Jugend nicht irgendeines Schutzes teilhaftig werden zu lassen, sondern sie
    als Freiwild für die Rekrutierungsabsichten der amerikanischen Milliardäre zur Verfügung zu stellen.

    (Lachen und Unruhe.)

    — Meine Damen und Herren, daß das zutrifft, haben Sie mir eben bewiesen!

    (Erneutes Lachen.)

    Ich sage also: wir können doch nicht davon sprechen, Herr Kollege Preller, daß hier eine Verbesserung eingetreten sei.
    Ich möchte aber auch noch auf folgendes verweisen. In dem zweiten Abschnitt heißt es, daß die Kündigung berechtigt sei, die durch zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt sei. Wer entscheidet darüber? Darüber entscheidet der Unternehmer! Dazu kommt dann nur das Recht des Einspruchs, der über den Betriebsrat bei Einzelfällen beim Arbeitsgericht oder bei Massenentlassungen bei der Arbeitsverwaltung einzulegen ist. Meine Damen und Herren, wir geben uns keinerlei Illusionen darüber hin, daß angesichts des Charakters dieses Staates, in welchem 200 Millionäre ihre Vertretung hier bei den Regierungsparteien und dort auf der Ministerbank haben,

    (lebhafte Zurufe und Lachen in der Mitte und rechts)

    die Gerichte so besetzt werden, daß sie Fleisch vom Fleische und Blut vom Blute der herrschenden Klasse sind. Wir wollen das doch einmal an einem anderen Beispiel erläutern.
    Bei den Opelwerken in Rüsselsheim schwebt nach wie vor die Frage von Betriebseinschränkungen auf Grund von Materialmangel. Wenn daher von einer Massenentlassung von zunächst einmal 1500 Arbeitern gesprochen wird und dann die entsprechenden Anträge vorgelegt werden, dann wird die zuständige Stelle diesen Anträgen der Leitung dieses amerikanischen Betriebes ohne weiteres ihre Zustimmung geben. Hätte dagegen der Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht, und zwar nicht nur das wirtschaftliche, sondern selbstverständlich auch das personelle Mitbestimmungsrecht, und wäre, wie wir es fordern, jede Kündigung, wären vor allem Massenentlassungen abhängig von der Zustimmung des Betriebsrates, dann würde dieser seine Zustimmung berechtigterweise verweigern.

    (Zuruf des Abg. Freudenberg.)

    — Ich glaube, Herr Kollege Freudenberg, in Ihrem Betrieb wird das Resultat der Produktion, der Betriebsertrag kein anderer sein als in den Opelwerken! — Ich habe bereits einmal darauf hingewiesen, daß allein durch die Aktienumstellung 1 : 1 den Aktionären der Opelwerke 72 Millionen DM geschenkt worden sind. Dieser Betrag würde ausreichen, um pro Kopf der gesamten Belegschaft von 20 000 Mann ein ganzes Jahr monatlich 300 Mark zu zahlen.

    (Zuruf rechts: Und dann?)

    — Es gibt noch erhebliche weitere Gewinne, die iii der Bilanz der Opelwerke versteckt sind, Herr Dr. Becker! Daß Sie sich zum Interpreten der General Motors machen, ist allerdings bei der FDP kein Wunder.

    (Abg. Dr. Becker mir das! — Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Das Mitbestimmungsrecht bei Entlassungen ist entscheidend, wenn wir überhaupt von einem


    (Müller)

    Kündigungsschutz sprechen wollen. Deswegen fordern wir, daß der § 2 folgende völlig neue Fassung erhält:
    Eine Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Betriebsrat hierzu seine Zustimmung gibt.
    Auch die Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion und die Gewerkschaftler werden sich zu überlegen haben, ob sie mit der Zustimmung zu einem solchen Gesetz den Kampf draußen um ein wirkliches Mitbestimmungsrecht nicht versperren, statt sich mit uns dafür einzusetzen, daß die Frage des Kündigungsschutzes zu einer Angelegenheit des Mitbestimmungsrechtes in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Fragen gemacht wird. Bei diesem Gesetz jedenfalls hat der Unternehmer nach wile vor, wenn auch in einigen Fällen etwas verbrämt, aber praktisch jede Möglichkeit, seine Absichten bei einer Entlassung durchzusetzen. Dagegen wenden wir uns. Wir glauben deshalb, daß es notwendig ist, unserem Antrag zu § 2 zuzustimmen.

    (Zuruf von der Mitte: Alle Anstrengungen nützen nichts, Müller! — Heiterkeit.)