Rede von
Georg
Peters
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich zu Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, Drucksache Nr. 2362, einen Änderungsantrag einzubringen. Wir bitten zu beschließen, in Art. 1 Abs. 1 der Ziffer C 1. folgende Fassung zu geben:
für feingeschnittenen Rauchtabak mit Beimischung von mindestens 50 v. H. Inlandstabak
48% des Kleinverkaufspreises.
Der Sinn dieses Antrages ist, daß wir entgegen dem Mehrheitsbeschluß des Ausschusses für Bauchtabak mit Beimischung die untersten Preisklassen auf 30 und 32 DM statt auf 32 und 36 DM festgesetzt wissen wollen. Mit diesem Antrag befinden wir uns auf dem Boden des Bundesratsbeschlusses vom 16. März dieses Jahres. Der Bundesrat hat sich damals ebenfalls auf eine Preisklasse von 30 DM bei einer Beimischung von 50% Inlandstabak und bei einem Steuersatz von 50 v. H. festgelegt. Dieser Steuersatz von 50 v. H. entspricht infolge der Umsatzsteuererhöhung, die inzwischen eingetreten ist, einem heutigen Satz von 48%.
Mit unserem Antrag befinden wir uns auch auf dem Boden des Antrages der Abgeordneten Neuburger und Genossen, Drucksache Nr. 2214. In dessen § 5 ist ebenfalls eine Preislage von 30 DM gefordert worden. Darüber hinaus stimmt unser Antrag auch mit den Empfehlungen des Bundesfinanzministers überein, wonach die Umsatzsteuererhöhung durch Ermäßigung des Steuersatzes aufgefangen werden soll und muß. Die Beschlüsse des Bundesrates sind seinerzeit sowohl von den Tabakpflanzern wie auch von der Industrie gutgeheißen worden und werden auch heute noch von beiden Gruppen verfochten.
Wir glauben, daß wir bei einer Festsetzung von 30 und 32 DM je Kilogramm eine gesunde Preisrelation zwischen Zigarette und Tabak haben. Es würde so sein, daß 15 fertige Zigaretten, also 15 „Aktive", im Preis einem Päckchen von 50 g Tabak für 1,50 DM gleichkämen. Bei dieser Relation schneidet die Zigarette noch besser ab als vor 1938. Wenn wir, wie vorgesehen ist, den Preis für die schwarze Zigarette um 15% ermäßigen, dann ist es nicht mehr als recht, wenn wir auch für die Feinschnittraucher eine gleiche Ermäßigung fordern. Diese Ermäßigung wird erst wirksam, wenn wir auf eine Preislage von 30 DM kommen. Selbst bei einer Festsetzung der Preise auf 30 und 32 DM kann man nicht von einer Preissenkung sprechen, sondern höchstens von einer Preisberichtigung entsprechend der minderen Qualität des Tabaks.
Wir wollen nicht vergessen, daß wir über ein „Tabakerzeugnis besonderer Eigenart", d. h. über ein Tabakerzeugnis besonders geringer Qualität verhandeln. Die Raucher dieses Tabakerzeugnisses sind ausschließlich Minderbemittelte. Diese Raucher — und das ist die Mehrzahl aller Raucher überhaupt — müssen es als einen Betrug empfinden, wenn in Zukunft für ein Päckchen Tabak weit minderer Qualität nur 15 Pfennige weniger oder gar 5 Pfennige mehr gezahlt werden sollen als bisher, statt 1,75 DM nunmehr 1,60 oder gar 1,80 DM. Wenn der Bundestag so beschließen würde, würde er in Wirklichkeit statt eine Steuerermäßigung eine Steuererhöhung beschließen. Wir glauben, daß die Preise der neuen
Qualität angepaßt werden müssen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß bei einer Preislage von 30 DM der Preis noch dreimal so hoch ist, als er bis 1938 war.
Wenn nach dem Antrag Neuburger und Genossen vorwiegend der Notlage der Tabakanbauer Rechnung getragen werden soll durch eine Steigerung des Absatzes an Inlandtabak, muß neben dem Beimischungszwang eine wesentliche Preisermäßigung für „Steuerbegünstigten Tabak" — so heißt er — gegeben werden. Kommen wir zu einer solchen Preisermäßigung nicht, dann bleibt der Absatz inländischer Tabakblätter fraglich, und die Existenz tausender Tabakbauern bleibt immerhin gefährdet. Es ist unseres Erachtens unmöglich, für die bisherige Preislage von 1,75 DM ohne Beimischungszwang jetzt eine Preislage von 1,80 DM mit Beimischungszwang zu schaffen.
So kann man dem Problem der Existenzerhaltung der Tabakbauern nicht beikommen. Außerdem macht man sich dem Raucher gegenüber schuldig. Wir stimmen selbstverständlich dem Beimischungszwang zu, weil er für den deutschen Tabakpflanzer lebenswichtig ist. Wir wehren uns aber gegen eine unzureichende Preisberichtigung. Wie fraglich die Auswirkungen des Beimischungszwanges nach den Beschlüssen des Ausschusses sind, geht daraus hervor, daß ein in der französischen Zone hergestellter Tabak mit 30% Beimischung für 32 DM nur 1,6% des Gesamtumsatzes an Feinschnitt erreicht, obwohl dieser Feinschnitt in der ganzen Bundesrepublik verkauft werden konnte. Wir dürfen bei der Entscheidung über Steuersätze und Preisklassen für Rauchwaren nicht rein fiskalisch denken; wir müssen dabei die Gesichtspunkte der Wirtschaftsstruktur beachten.
Interessant wird für viele Damen und Herren sein, zu erfahren, daß der Herr Bundesfinanzminister im Frühjahr dieses Jahres der Rauchtabakindustrie den Vorschlag gemacht haben soll, die heutige Feinschnittsteuer von 55 auf 45% zu ermäßigen, ohne den Kleinverkaufspreis zu ändern.
Der Herr Minister wollte also freiwillig auf 18,2% der Steuern bei der Tabakqualität verzichten, die etwa 90 % des Umsatzes ausmacht.
Wir sind überzeugt, daß bei Annahme unseres Antrages erstens der Absatz an Inlandtabak in genügendem Umfang gesichert ist, und zweitens, daß der Raucher dann für die neue Qualität einen einigermaßen gerechten Preis zahlt. Aus diesem Grunde bitten wir, unseren Antrag zuzustimmen.