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ID0115502200

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    Vokabeln: 6
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    6. Sabel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951 6141 155. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6142C, 6170D, 6174B, 6177D Anfrage Nr. 195 der Fraktion der SPD betr. Elternrente (Nrn. 2308, 2376 der Drucksachen) 6142C Änderungen der Tagesordnung 6142C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen) . . 6142D Ausschußüberweisung 6142D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Nr. 2303 der Drucksachen) 6142D Dr. Wagner (SPD), Antragsteller . 6143A, 6148A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6144B Ewers (DP) 6145C Renner (KPD) 6146B Dr. Reismann (Z) 6147C Ausschußüberweisung 6150A Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 [neu] der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nm. 231, 233) . . . . 6150A Even (CDU), Berichterstatter . . . . 6150A Dr. Atzenroth (FDP) 6151C Hartmann, Staatssekretär im Bundes- ministerium der Finanzen . . . 6152B Bergmann (SPD) 6152C Sabel (CDU) 6153C Günther (CDU) 6154C Neuenkirch, Senator von Hamburg 6155C Willenberg (Z) 6156B Abstimmungen 6156C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nrn. 2365, 1982, 2212, zu 2212, 2321 der Drucksachen) . 6142C, 6157B Dr. Ringelmann, Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Berichterstatter . . . . 6157B Dr. Wellhausen (FDP): zur Abgabe einer Erklärung . . . 6159D zur Abstimmung 6160B, C Kiesinger (CDU) 6160A Abstimmungen 6160B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2377 der Drucksachen) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz in Bad Homburg (Nr. 2337 der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der FDP betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz, Bad Homburg (Nr. 2359 [neu] der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der DP betr. volle deutsche Gerichtshoheit (Nr. 2367 der Drucksachen) und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit (Nr. 2344 der Drucksachen) 6160D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6161A Dr. Tillmanns (CDU) 6161C Dr. Wellhausen (FDP) 6162A Beschlußfassung 6162B Wahl des Abg. Dr. von Golitschek zum Mitglied des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Oellers 6162C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2358 der Drucksachen) 6162C Beratung abgesetzt 6162D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6162D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6162D Kriedemann (SPD) 6163A Beschlußfassung 6163C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen i(11. Ausschuß) über den von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Art (Nrn. 2214, 2363 der Drucksachen) 6152D, 6163D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6164A, 6168C Peters (SPD) 6166C, 6168C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6167B Neber (CDU) 6167C Abstimmungen 6169A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Nrn. 2314, 1945 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr 232) 6169C Leibfried (CDU), Berichterstatter . 6169C Langer (FDP) 6170A Frau Dr. Probst (CSU) 6170B Bazille (SPD) 6170B Abstimmungen 6170C Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Umgehung der Bundesstraße 51 in Haltern/Westfalen (Nrn. 2325, 2111 der Drucksachen) 6170D Ribbeheger (Z) 6170D, 6172B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . 6171C, 6172D Hoppe (CDU) 6171D Heiland (SPD) . 6172C Beschlußfassung 6173B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zur Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Münster (Nrn. 2360, 2246 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zum Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln (Nrn. 2364, 2343 der Drucksachen) 6173B Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6173C Beschlußfassung 6174A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Nichtanerkennung der deutschen Vorkriegsauslandsschuld und der Nachkriegsschulden (Nr. 2301 der Drucksachen) 6174A Fisch (KPD), Antragsteller 6174A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 6176B Übergang zur Tagesordnung 6176C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2311 der Drucksachen) 6176C Diel (SPD), Antragsteller 6176C Scheuble, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit . . 6177B Frau Dr. Probst (CSU) 6177C Beschlußfassung 6177D Nächste Sitzung 6177D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Karl Bergmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Im Ausschuß für Arbeit wurde über wesentliche Punkte Einmütigkeit erzielt. Nur in der Frage, in welchem Umfange die Länder berechtigt sein sollen, diese Feiertage festzulegen, war man verschiedener Meinung.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Nein!)

    — Ich glaube doch! Im Ausschuß für Arbeit war man auch bestrebt, eine Höchstzahl von Feiertagen festzulegen, genau so, wie Sie jetzt in Ihrem Antrag Umdruck Nr. 231 doch versuchen, die Zahl der zu bezahlenden Feiertage auf 10 zu beschränken. Das, glaube ich, ist als einzige Meinungsverschiedenheit übriggeblieben.
    Nach unserer Auffassung ist es nicht möglich, eine Höchstzahl von Feiertagen festzusetzen. Wir müssen den Ländern das Recht geben, ihre Feiertage je nach Landescharakter festzulegen.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Das können sie ja!)

    Wir wissen doch, daß nur ganz wenige Länder -ich glaube, es sind zwei oder drei — über die Zahl von 10 bzw. 11 Feiertagen hinausgegangen sind. Weiterhin ist bekannt, daß wir in der britischen Zone im Augenblick nur 6 gesetzliche Feiertage haben. Hier geht es darum, auch den Ländern der britischen Zone endlich einmal die Möglichkeit zu geben, zu einer Bezahlung der Feiertage zu kommen.
    Der Herr Berichterstatter hat schon darauf hingewiesen: es geht nicht darum, die Zahl der Feiertage festzulegen, sondern darum, die Bezahlung dieser Feiertage gesetzlich zu verankern. Das kann nur durch ein Bundesgesetz erfolgen. Wir sollten dabei auch daran denken, daß doch gerade nur die Arbeiterschaft davon betroffen ist, da für die Beamten und Angestellten bisher schon eine Bezahlung erfolgte. Ich denke nur an Nordrhein-Westfalen, wo gerade kürzlich der Fronleichnamstag gefeiert wurde und die Arbeiterschaft wieder den großen Nachteil hatte, daß dieser Tag, wenn er als Feiertag begangen wurde, nicht bezahlt wurde. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Auffassung, daß wir es nach wie vor den Ländern überlassen sollen, die Anzahl der Feiertage festzu-


    (Bergmann)

    legen. Wir lehnen darum den Antrag der Fraktion der FDP auf Umdruck Nr. 231 aus demselben Grunde ab, nämlich um die Einheitlichkeit in jedem Falle zu wahren.
    Es ist nicht so, wie Sie, Herr Kollege Dr. Atzenroth, sagen, daß wir durch die Annahme des Ausschußberichtes eine Ungleichheit in diese Angelegenheit hineinbringen würden, sondern wir erreichen hier im Gegenteil eine Einheitlichkeit der Bezahlung, ob Arbeiter, Beamter oder Angestellter. Darauf kommt es uns an. Wir begrüßen darum die Initiative, die j a hier nun das Land Hamburg ergriffen hat, um eine bundeseinheitliche Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen zu erreichen. Ich habe schon gesagt, daß die Festlegung der Feiertage ausschließliches Recht der Gesetzgebung der Länder ist. Hier geht es um die Art der Lohnzahlung, und sie ist Angelegenheit des Arbeitsrechts und kann darum nur durch Bundesgesetz, wie ich schon sagte, geregelt werden.
    Nur die verschiedenartige politische Entwicklung nach 1945 gab ja allen süddeutschen Ländern die Möglichkeit, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, den Arbeitnehmern das Recht auf Zahlung von entgangenem Arbeitsverdienst zu sichern. Darum geht es doch in Wirklichkeit. Alle süddeutschen Länder haben davon Gebrauch gemacht. Nur in der britischen Zone war es nicht möglich. Dort blieb es bei der Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über die Lohnzahlung an Feiertagen vom 3. Dezember 1937, wonach nur eine Lohnzahlungspflicht für die sechs gesetzlichen Feiertage bestand. Wir sehen also schon daraus: hier geht es praktisch nur um die Länder der britischen Zone. Alle anderen Feiertage gehen in der britischen Zone auf Kosten der arbeitenden und damit auch der sozial schwächsten Kreise, während ja auch dort für die Angestellten und Beamten kein finanzieller Ausfall entsteht. Die hieraus entstehenden sozialen Spannungen- zu beseitigen, das ist unsere Pflicht, glaube ich. Die Regelung dieses Entwurfs bedeutet darum auch keine besondere Belastung der Wirtschaft; denn die Bezahlung der Zuschläge bei Arbeit an Feiertagen, die ja ebenfalls vorgeschlagen worden war, ist auch vom Ausschuß für Arbeit aus diesem Gesetz herausgenommen -worden. Die Regelung dieser Frage soll auch nach unserer Auffassung Aufgabe der beiden Sozialpartner bleiben; denn diese Zuschläge gehören in die Arbeitsbedingungen und damit in den Tarifvertrag. Man kann diese Zuschläge dann je nach der Bedeutung des Feiertages festsetzen.
    Besonders erfreulich ist auch, daß die Heimarbeiter in dieses Gesetz aufgenommen werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt daher dieses Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen und wird ihm in der Ausschußfassung zustimmen.
    Nun haben einige Kollegen, u. a. die Abgeordneten Günther, Dr. Wellhausen, Walter, mit Umdruck Nr. 233 ebenfalls noch einen Antrag gestellt, daß Arbeilnehmer, die weniger als vier Wochen in einem Betrieb tätig sind, keinen Anspruch auf Bezahlung der Feiertage haben sollen, sondern die Bezahlung soll erst später, wenn die Arbeitnehmer die Frist von drei Monaten im Betriebe erfüllt haben, erfolgen. Ich möchte zu diesem Antrage nur sagen, daß man damit eigentlich eine wenig vornehme Gesinnung zum Ausdruck bringt;

    (Sehr gut! bei der SPD) denn hier handelt es sich doch wirklich um die sozial schwächsten Kreise, die nun endlich einmal eine Arbeit gefunden haben und natürlich noch nicht wissen, wie lange sie im Betriebe verbleiben können.

    Wenn vorhin der Vertreter des Bundesfinanzministeriums darauf aufmerksam machte, daß auch das Ministerium der Auffassung sei, daß man dem Eventualantrag der FDP auf Umdruck Nr. 231 zustimmen solle, so müssen wir der Auffassung sein, daß wir diesen Antrag auch für die öffentlichen Verwaltungen — ganz gleich, ob es sich um Gemeinde-, Post- oder Eisenbahnarbeiter handelt — im Interesse der Einheitlichkeit ablehnen müssen. Ich glaube, sagen zu können: Wenn Ihnen die Feiertage heilig sind, dann sollten wir kein Ausnahmegesetz, letzten Endes gegen die Arbeiterschaft, beschließen, ganz gleich, wie verschiedenartig hier die Dinge betrachtet werden. Ich bitte Sie darum, dem Antrage des Ausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Abänderungsantrag von Herrn Dr. Atzenroth möchte ich folgendes bemerken. Ich glaube, wir dürfen nicht übersehen, warum es zu dieser Gesetzesvorlage gekommen ist. In den Ländern der amerikanischen und französischen Zone bestanden bereits gesetzliche Regelungen über die Feiertage und die Feiertagsbezahlung. In den Ländern der britischen Zone sind solche gesetzlichen Regelungen aus bestimmten Gründen nicht erfolgt. Nun sind sie nicht mehr möglich, weil diese Frage zur Zuständigkeit des Bundes gehört. Im Ausschuß für Arbeit war man doch weit überwiegend der Auffassung, daß auch hier ein echtes Bedürfnis für eine einheitliche Regelung besteht. Zumindest sollte der Grundsatz festgelegt werden, daß die Bezahlung für gesetzliche Feiertage erfolgen muß. Ich halte es nicht für angängig, diese Frage in Tarifverträgen zu regeln, sondern ich halte es für viel zweckmäßiger, diese Feiertagsbezahlung hier im Gesetz grundsätzlich festzulegen. Ich bin wohl der Auffassung, man sollte die Frage der Zuschläge bei Feiertagsarbeit den Tarifverträgen überlassen, weil innerhalb der einzelnen Sparten die Verhältnisse so stark differenziert sind, daß eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung zweifellos nicht das Richtige treffen würde.
    Von Herrn Dr. Atzenroth ist auf den Produktionsausfall hingewiesen worden. Das Gesetz, das uns zur Entscheidung vorliegt, bedeutet keinen Produktionsausfall. Vom Berichterstatter ist mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, daß die Festlegung der Feiertage den Ländern obliegt. Das ist doch zu beachten! Ein Produktionsausfall tritt erst dann in Erscheinung, wenn in den Ländern die Feiertage festgelegt werden; das sollte man beachten.
    Die Frage der Kosten ist meines Erachtens etwas übersteigert betont worden. Die Situation ist so, daß wir in einem Land, in Südbaden, 14 Feiertage — 12 plus 2 Feiertage — in überwiegend katholischen Bezirken haben, daß aber die Zahl der Feiertage in den Ländern der französischen und amerikanischen Zone zwischen 11 und 14 liegt. In der britischen Zone ist noch die alte Regelung in Kraft, nach der bisher 6 Feiertage bezahlt wur-


    (Sabel)

    den. Wenn Sie umrechnen, daß eine Ausweitung in der britischen Zone praktisch nur dann erfolgt, wenn die Länder mehr gesetzliche Feiertage festlegen, dann mögen Sie daraus erkennen, daß man die Kosten — sie sind beachtlich — nicht übersteigert darstellen sollte. Wollte man dem Antrag von Herrn Dr. Atzenroth zustimmen, dann würde das zu dem Ergebnis führen, daß in einer Reihe von Ländern die Arbeitnehmer bestimmte Feiertage nicht bezahlt erhielten; denn wir können ja nicht damit rechnen, daß die Länder dann ihre Feiertage reduzieren. Hier handelt es sich doch durchweg um Feiertage, die nicht seit Jahren, sondern seit Jahrhunderten gefeiert werden, und es wird zweifellos in den Ländern kein Bedürfnis dafür bestehen, hier eine Korrektur zu erreichen. Die Korrektur läge nur darin, daß die Arbeitnehmer für diese Feiertage keine Bezahlung erhalten würden. Wie ich Ihnen schon sagte, ist die weit überwiegende Mehrheit des Ausschusses der Auffassung gewesen, daß den Arbeitnehmern für alle Feiertage das Recht auf Lohn zugestanden werden sollte.
    Nun zu der Frage, die im zweiten Antrag von Herrn Dr. Atzenroth angeschnitten worden ist und die auch von Herrn Staatssekretär Hartmann behandelt wurde. Auch im öffentlichen Dienst ist für einen Teil der Arbeitnehmer die Situation gleich der der Arbeitnehmer in der übrigen Wirtschaft. Auch hier besteht ein Bedürfnis dafür, daß für diesen Teil der Arbeitnehmer die Lohnzahlungspflicht an Feiertagen festgelegt wird. Ich halte es nicht für zweckmäßig, diese grundsätzliche Frage in Tarifverträgen festzulegen. Ich sage in aller Offenheit: die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen werden der Wirklichkeit, den Bedürfnissen nicht gerecht. Es geht nicht an, daß man — wie man es beispielsweise bei der Bundesbahn gemacht hat — automatisch 10 Feiertage festlegt und dann in den Ländern, in denen nun keine 10 Feiertage vorhanden sind — britische Zone — praktisch zusätzliche Urlaubstage bewilligt. So ist es bisher gehandhabt worden. Durch das Gesetz soll lediglich ein Lohnausfall verhindert werden. Durch das Gesetz sollen keine Sondervergünstigungen für bestimmte Länder geschaffen werden, in denen die Zahl der Feiertage niedriger ist.
    Ich habe auch sehr starke Bedenken gegen die von Herrn Staatssekretär Hartmann genannte Summe der Kosten, die bei Annahme des Gesetzes für den öffentlichen Dienst entstehen würde. Wir hatten Gelegenheit, im Ausschuß für Arbeit die Vertreter von Bundespost und Bundesbahn zu hören. Die von der Bundesbahn angegebenen Zahlen wurden im Ausschuß angezweifelt. Es wurde gewünscht, diese Zahlen etwas näher zu spezifizieren. Das ist nicht geschehen. Ein oberflächlicher Blick zeigte aber den Ausschußmitgliedern schon, daß diese Summe der Kosten zu hoch angegeben war. Ich bin der Auffassung: sie liegt wesentlich niedriger, als sie von der Bundesbahn angegeben wurde.
    Ich möchte dann zu dem Antrag der Abgeordneten Günther, Kohl (Heilbronn), Eickhoff und Genossen etwas sagen. In der Einleitung dieses Antrages heißt es:
    In § 1 wird Abs. 3 mit folgendem Wortlaut wie der eingefügt.
    Ich möchte hierzu feststellen, daß dieser Passus noch nie eingefügt war, weder in der ursprünglichen Vorlage noch in dem ersten Bericht.

    (Abg. Dr. Pünder: Hört! Hört!)

    Diese Frage ist auch im Ausschuß eingehend diskutiert worden, und diese Regelung wurde im Ausschuß gegen eine Stimme abgelehnt.
    Hierzu ist folgendes zu sagen. Zweifellos gibt es Fälle, wo eine Belastung des Handwerks, des Gewerbes entstehen könnte, die im Verhältnis zur abgeleisteten Arbeitszeit hoch ist. Es gibt aber auch hier die Möglichkeit, durch befristete Arbeitsverhältnisse gewisse Stoßgeschäfte vor Feiertagen zu erledigen, ohne daß hier nun ein Anspruch auf Bezahlung der Feiertage erwächst. Würden wir dem. Antrag zustimmen, dann bedeutete das zweifellos, daß wir gerade eine Gruppe von Menschen benachteiligen, die eigentlich ein Anrecht darauf hat, besonders berücksichtigt zu werden. Ich denke an die Menschen, die aus irgendeinem Grunde erst seit kurzer Zeit in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch hier geht es wieder darum, die Tendenz des Gesetzes zu beachten, die darin liegt, dem Arbeitnehmer durch den Feiertag keinen Lohnausfall erwachsen zu lassen.
    Ich möchte Sie aus den vorgetragenen Gründen herzlich bitten, dem Gesetzentwurf in der Fassung zuzustimmen, wie sie vom Ausschuß vorgeschlagen wird.

    (Beifall.)