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ID0115501800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951 6141 155. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6142C, 6170D, 6174B, 6177D Anfrage Nr. 195 der Fraktion der SPD betr. Elternrente (Nrn. 2308, 2376 der Drucksachen) 6142C Änderungen der Tagesordnung 6142C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen) . . 6142D Ausschußüberweisung 6142D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Nr. 2303 der Drucksachen) 6142D Dr. Wagner (SPD), Antragsteller . 6143A, 6148A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6144B Ewers (DP) 6145C Renner (KPD) 6146B Dr. Reismann (Z) 6147C Ausschußüberweisung 6150A Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 [neu] der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nm. 231, 233) . . . . 6150A Even (CDU), Berichterstatter . . . . 6150A Dr. Atzenroth (FDP) 6151C Hartmann, Staatssekretär im Bundes- ministerium der Finanzen . . . 6152B Bergmann (SPD) 6152C Sabel (CDU) 6153C Günther (CDU) 6154C Neuenkirch, Senator von Hamburg 6155C Willenberg (Z) 6156B Abstimmungen 6156C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nrn. 2365, 1982, 2212, zu 2212, 2321 der Drucksachen) . 6142C, 6157B Dr. Ringelmann, Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Berichterstatter . . . . 6157B Dr. Wellhausen (FDP): zur Abgabe einer Erklärung . . . 6159D zur Abstimmung 6160B, C Kiesinger (CDU) 6160A Abstimmungen 6160B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2377 der Drucksachen) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz in Bad Homburg (Nr. 2337 der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der FDP betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz, Bad Homburg (Nr. 2359 [neu] der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der DP betr. volle deutsche Gerichtshoheit (Nr. 2367 der Drucksachen) und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit (Nr. 2344 der Drucksachen) 6160D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6161A Dr. Tillmanns (CDU) 6161C Dr. Wellhausen (FDP) 6162A Beschlußfassung 6162B Wahl des Abg. Dr. von Golitschek zum Mitglied des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Oellers 6162C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2358 der Drucksachen) 6162C Beratung abgesetzt 6162D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6162D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6162D Kriedemann (SPD) 6163A Beschlußfassung 6163C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen i(11. Ausschuß) über den von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Art (Nrn. 2214, 2363 der Drucksachen) 6152D, 6163D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6164A, 6168C Peters (SPD) 6166C, 6168C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6167B Neber (CDU) 6167C Abstimmungen 6169A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Nrn. 2314, 1945 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr 232) 6169C Leibfried (CDU), Berichterstatter . 6169C Langer (FDP) 6170A Frau Dr. Probst (CSU) 6170B Bazille (SPD) 6170B Abstimmungen 6170C Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Umgehung der Bundesstraße 51 in Haltern/Westfalen (Nrn. 2325, 2111 der Drucksachen) 6170D Ribbeheger (Z) 6170D, 6172B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . 6171C, 6172D Hoppe (CDU) 6171D Heiland (SPD) . 6172C Beschlußfassung 6173B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zur Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Münster (Nrn. 2360, 2246 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zum Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln (Nrn. 2364, 2343 der Drucksachen) 6173B Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6173C Beschlußfassung 6174A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Nichtanerkennung der deutschen Vorkriegsauslandsschuld und der Nachkriegsschulden (Nr. 2301 der Drucksachen) 6174A Fisch (KPD), Antragsteller 6174A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 6176B Übergang zur Tagesordnung 6176C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2311 der Drucksachen) 6176C Diel (SPD), Antragsteller 6176C Scheuble, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit . . 6177B Frau Dr. Probst (CSU) 6177C Beschlußfassung 6177D Nächste Sitzung 6177D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist vom Bundesrat eingebracht worden. Das kommt nicht oft vor. Es hat sich aber auch hier wieder einmal als unglücklich erwiesen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß diese Materie nicht durch ein Gesetz geregelt werden sollte. Es handelt sich um Aufgaben der Tarifpartner, die von diesen gelöst werden sollten und auch gelöst werden können. Der Gesetzgeber sollte sich in solchen Fällen der eigenen Initiative enthalten. Das würde durchaus dem Gedanken des Grundgesetzes entsprechen.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Mit dieser Auffassung befinden wir uns in guter Gesellschaft. Denn Sie brauchen nur die Begründung nachzulesen. Sie werden daraus ersehen, daß auch die Bundesregierung diesen Standpunkt teilt, und ich könnte mir vorstellen, daß sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeber dieselben Gedankengänge zu diesem Gesetzentwurf haben.
    Aber da nun die Mehrheit des Ausschusses wünscht, daß dieses Gesetz verabschiedet wird, wollen wir doch wenigstens versuchen, die gröbsten Übertreibungen zu beseitigen. Dabei ist nicht daran gedacht, in die Rechte der Länder einzugreifen, die in der Festsetzung der Zahl der gesetzlichen Feiertage frei sind und auch frei bleiben sollen. Wir wollen aber auch nicht in die Rechte der Tarifpartner eingreifen. Ich kann die Meinung des Herrn Berichterstatters nicht teilen, daß den Tarifpartnern nach diesem Gesetz noch weitgehend Raum zu weiteren Vereinbarungen verbleibt. Das ist nicht der Fall. Vielmehr werden die Tarifpartner durch dieses Gesetz absolut eingeengt und gebunden.
    Unser Antrag geht dahin, die Zahl derjenigen Feiertage, die nach dem Bundesgesetz zu bezahlen sind, auf zehn zu beschränken. Damit ist weder das Recht der Länder, die Zahl der Feiertage festzusetzen, noch das Recht der Sozialpartner, darüber hinaus Vereinbarungen zu treffen, eingeschränkt. Eingeschränkt bleibt allerdings das Recht der Sozialpartner, darunter zu bleiben.
    Meine Damen und Herren, wir sprechen in diesem Hohen Hause so oft von den unerträglichen Preissteigerungen. Wir machen uns aber selten klar, daß wir daran die größte Schuld tragen; denn wir sind mit unseren Beschlüssen, die zwangsläufige Kostenerhöhungen verursachen, eigentlich die Urheber der meisten Preissteigerungen. Das zeigt sich in diesem Falle wieder besonders deutlich. Zweifellos sind Urlaub und Ruhe an Feiertagen für den Arbeitnehmer eine Quelle neuer Kraft. Wenn wir aber in der Zubilligung von Feiertagen zu weit gehen, dann kommen wir zu dem Problem, daß jeder Tag, an dem kein Sozialprodukt geschaffen wird, das Doppelte kostet und damit die doppelte Preissteigerung verursacht. Bedenken Sie bitte, daß jeder Werktag, der hier zusätzlich als Feiertag bezahlt wird, schätzungsweise 100 Millionen DM an Arbeitslohn verursacht, die sich nicht in Sozialprodukt umsetzen. Mir liegt zufällig eine weitere Zahl vor: allein im Braunkohlenbergbau bedeutet jeder Werktag, der ausfällt, einen Produktionsausfall von 220 000 Tonnen.
    Ich wiederhole: Die Rechnung, die ich aufmache, trifft nicht für die ersten Urlaubstage zu, die Tage, die wirklich notwendig sind, um die Kräfte des arbeitenden Menschen wiederherzustellen. Sie trifft aber zweifellos dann in voller Schärfe zu, wenn wir zu Übertreibungen kommen, und hier besteht die Gefahr der Übertreibungen.

    (Abg. Even: Weihnachten abschaffen!)



    (Dr. Atzenroth)

    — Herr Kollege, das ist eben falsch! Wir wollen nicht Weihnachten abschaffen. Diese Feiertage sind selbstverständlich. Wir wollen den vierzehnten Tag abschaffen, nicht den ersten. Darauf kommt es hier wesentlich an.
    Sie bringen mich aber noch auf ein weiteres Argument. Der Bundesrat hat in seiner Begründung angegeben, er wolle eine bundeseinheitliche Regelung schaffen, er wolle die Gleichmäßigkeit herstellen. Was aber in diesem Gesetz verankert wird, ist die Ungleichmäßigkeit; denn nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden in dem einen Land 11, im Nachbarland 14 Feiertage bezahlt. Von Gleichheit, die herzustellen beabsichtigt war, ist keine Rede mehr.
    Meine Damen und Herren, ich komme nun zu dem Eventualantrag. Dieser Eventualantrag betrifft die Betriebe des Bundes, Betriebe also, deren Arbeitnehmerschaft sich über das ganze Bundesgebiet erstreckt und bei denen diese Ungleichheit, die durch die Annahme dieses Gesetzentwurfs entstehen würde, sich in noch stärkerem Maße auswirken müßte. Für diese Betriebe ist -durch Tarifverträge eine absolut befriedigende Regelung geschaffen worden. Diese Tatsache wird weder von der Arbeitnehmerseite noch von der Leitung dieser Betriebe bestritten. Für die Betriebe des Bundes ist einheitlich eine Bezahlung von 10 Feiertagen festgelegt. Auch hinsichtlich der Feiertage, die darüber hinaus in den einzelnen Ländern gesetzlich festgelegt sind, ist alles in, den Tarifverträgen gere- gelt. Bei den Betrieben des Bundes würde sich noch deutlicher zeigen, daß durch Erhöhung der Zahl der zu bezahlenden Feiertage, und zwar durch Gesetz, zugleich Kostenerhöhungen entstehen würden, die sich unweigerlich früher oder später in den Tarifen für die Allgemeinheit auswirken müßten.
    Deswegen bitte ich Sie nochmals, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesfinanzministerium.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier lediglich zu den Fragen sprechen, die die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes betreffen, und zwar im Sinne des eben begründeten Antrags der FDP, zumindest des Eventualantrages. Nach unserer Ansicht gehören die Bezahlung des durch die Feiertage entstehenden Lohnausfalls und die Zuschlagszahlung für Feiertagsarbeit gerade zu den Arbeitsbedingungen, die ganz allgemein der tariflichen Regelung zwischen den Sozialpartnern vorbehalten sein sollten.
    Bis zum Jahre 1945 waren, allerdings auf Grund eines Gesetzes der damaligen Zeit, einheitlich 10 Wochenfeiertage festgesetzt. Nach 1945 haben eine Reihe von Ländern diese Zahl erheblich erhöht; sie schwankt zwischen 11 und 18 Feiertagen. Bei der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und auch jetzt bei der Bundesverwaltung einschließlich Bundesbahn und Bundespost ist die Zahl der bezahlten Wochenfeiertage auf 10 begrenzt geblieben, sie ist bei Bundesbahn und Bundespost durch Tarifvertrag ausdrücklich festgelegt.
    Durch diese Tarifverträge sind im ganzen Bundesgebiet Rechtseinheit und Rechtsgleichheit erreicht
    worden. Würde der Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses angenommen, dann würde diese Rechtseinheit und Rechtsgleichheit, man kann wohl nur sagen, partikularistisch aufgelockert werden. Wir würden eine Ungleichheit erhalten, und ich glaube, gerade dadurch würden soziale Spannungen ausgelöst werden, die dank der tarifvertraglichen Regelung bisher völlig vermieden werden konnten. Ich will nur am Rande erwähnen, daß dadurch bei Bundesbahn und Bundespost sich ein jährlicher Mehraufwand von 10,5 Millionen DM ergeben würde, für den keine Deckung vorhanden ist. Auch die finanzielle Frage sollte daher zu einer gewissen Zurückhaltung Anlaß geben.
    Ich glaube also, man kann diese Regelung nicht von dem Bedürfnis einzelner Länderregierungen nach vermehrter Abhaltung von Feiertagen abhängig machen, sondern man sollte die Regelung beibehalten, wie sie seit 1945 in befriedigender Weise getroffen war, nämlich im Sinne der einheitlichen tarifvertraglichen Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern.

    (Beifall bei der FDP.)