Rede von
Dr.
Anton
Besold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme an, daß zur Besprechung des § 1 auch die Beratung über die einführenden Worte gehört: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen". Meine Fraktion stellt den Antrag, die vom Bundesrat vorgeschlagene Fassung wiederherzustellen, so daß es heißt: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen". Der Bundesrat hat sich, wie schon der Berichterstatter erklärt hat, bei dieser Fassung auf das Grundgesetz berufen, und zwar auf den klaren Sinn und den klaren Wortlaut des Art. 85 und des Art. 105, wo ausdrücklich erwähnt ist, daß solche Gesetze nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.
Einen Zweifel über die Auslegung dieser Frage läßt lediglich der Art. 108 Abs. 6 zu, wo es heißt:
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden durch die Bundesregierung erlassen, ... Wir haben aber im Finanzausschuß aus den Darlegungen des Vertreters des Justizministeriums entnommen: gerade mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Art. 85 und 105 ist dieser Abs. 6 so auszulegen, daß das Wort „die" wegzulassen ist, so daß die Auffassung, daß hier ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wohl gerechtfertigt ist. Wenn nach dem Grundgesetz schon Verwaltungsvorschriften der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, so natürlich erst recht ein derart umfassendes und vor allem folgenschweres Gesetz.
Die Fraktion der Bayernpartei stellt daher den Antrag, in der Präambel einzufügen: „mit Zustimmung des Bundesrates". Ich werde einen schriftlichen Antrag nachreichen.