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ID0115403300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1951 6105 154. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6106B, 6129B, 6132C, 6139C Eintritt des Abg. Dr. Hoffman (Lübeck) in den Bundestag 6106C Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung über Lebensmittelbevorratung 6106C Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes 6106C Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 6106C Ergänzung der Tagesordnung 6106C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Fall Kemritz (Nr. 2345 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz in Bad Homburg (Nr. 2337 der Drucksachen), ferner mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit (Nr. 2344 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der FDP betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz, Bad Homburg (Nr. 2359 der Drucksachen) 6106D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . . 6106D Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Interpellant und Antragsteller 6110A Euler (FDP), Antragsteller: zur Sache 6111B zur Abstimmung 6122A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6113A Dr. von Merkatz (DP) 6115C Renner (KPD): zur Sache 6116C zur Geschäftsordnung 6121C Dr. Reismann (Z) 6118A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6118D Brandt (SPD) 6119B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 6120D Ausschußüberweisung 6122B. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der neuen deutschen Filmproduktion (Spielquotengesetz) (Nr. 2336 der Drucksachen) 6122C Dr. Vogel (CDU), Antragsteller 6122C, 6128D Brunner (SPD) 6124C Dr. Mende (FDP) 6127A Ewers (DP) 6128A Ausschußüberweisung 6129A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen) 6129B Ausschußüberweisung 6129B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Auwschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2341 der Drucksachen) 6129C Lausen (SPD), Berichterstatter . . . 6129C Dr. Besold (BP) 6130C, D, 6131D Abstimmungen 6131C, 6132B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 2339 der Drucksachen) 6132C Beschlußfassung 6132D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Gebührnisansprüche ehemaliger deutscher Kriegsgefangener in Norwegen (Nrn. 2313, 828 der Drucksachen) 6132D Merten (SPD): als Berichterstatter 6133A als Abgeordneter 6134C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6134A Ausschußüberweisung 6135A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Mehs, Kemper u. Gen: betr. Wiederaufbau des Pleiner Viaduktes (Nrn. 2324, 2067 der Drucksachen) . . 6135A Beschlußfassung 6135B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für Freiwillige des Internationalen Zivildienstes (Nrn. 1929, 1891 der Drucksachen) . . . 6135B Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 6135C Beschlußfassung 6136B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin (9. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Sitzungen des Deutschen Bundestages in Berlin (Nrn. 2322, 1963 der Drucksachen) 6136C Brandt (SPD), Berichterstatter . . . . 6136C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 6137D Loritz (WAV) 6138D Beschlußfassung 6139A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln an die Moellner Textilwerke GmbH (Nr. 2343 der Drucksachen) . . 6139A Ausschußüberweisung 6139 C Nächste Sitzung 6139C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das ich die Ehre habe ihnen vorzulegen, stellt kein Novum in Europa und in der Welt dar, sondern das, was wir uns jetzt anschicken, hier in Deutschland zu tun, haben alle filmproduzierenden Lander Europas langst seit Jahren getan. Wir haben bereits in England, in Frankreich, in Italien und in Spanien derartige Gesetze. Sogar in England hat sich ein solches Gesetz als notwendig erwiesen, obgleich der großte und vor allem auch der beste Teu der englischen Kinos sich in der Hand von drei großen Trusts benndet, die den ganzen Markt beherrschen. Wenn trotzdem dieses Land dazu schreiten mußte, dann deshalb, weil sich auch in England die Notwendigkeit ergab, dem nationalen Film eine Existenzbasis zu verschaften. Das gleiche Bestreben fuhrte auch Frankreich, Italien und Spanien dazu, ähnliche Schritte zu unternehmen.
    Wie steht es bei uns in Deutschland? Warum sind wir dazu gekommen, diesen Entwurf zu übernehmen und hier einzubringen? — Damit für das am 1. September beginnende Filmjahr eine klare Lage geschaffen wird und der deutschen Filmproduktion ein gewisser Schutz zuteil wird. Die deutsche Lage ist folgende: Wir haben eine Jahreskapazität von ungefähr 350 Filmen, d. h. wir brauchen 350 Filme, um den Bedarf der deutschen Kinos zu decken. Die Produktion des letzten Jahres betrug etwa 70 Filme. Wir haben darüber hinaus noch einen gewissen Überhang an sogenannten Reprisen mehr oder weniger guter Qualität, d. h. also an Filmen, die vor dem Jahre 1945 hergestellt worden sind und die jetzt in alter oder veränderter Form wieder auf den Markt gebracht werden. Wir können also mit der deutschen Produktion ohnehin nur einen bestimmten Prozentsatz dieses Bedarfs von 350 Filmen decken, aber in diesem Jahr werden wir infolge des ungeheuren Kreditmangels höchstens mit der Hälfte der Vorjahrsproduktion rechnen können. Allerdings ist eine große Zahl von Filmen der letztjährigen Produktion noch nicht abgespielt oder noch nicht hinreichend abgespielt worden.
    Wir haben dieses Spielquotengesetz niemals als ein Allheilmittel betrachtet, sondern wir sehen es nur im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, mit Maßnahmen, die wir einen Gesamtsanierungsplan der deutschen Filmwirtschaft nennen wollen. Dieser Sanierungsplan besteht aus drei Säulen,


    (Dr. Vogel)

    aus diesem Ihnen vorgelegten Gesetz, aus der beabsichtigten Gründung einer Filmbank und aus dem noch zu schaffenden Filmgroschen. Nur diese drei Maßnahmen zusammen — das möchte ich ausdrücklich unterstreichen — können zu dem Ziele einer Gesundung der deutschen Filmwirtschaft führen.
    Ich möchte hier allerdings von vornherein eines mit besonderem Nachdruck unterstreichen. Wenn wir an die Samerung der deutschen Filmwirtschaft gehen, dann geschieht das keinesfalls, um Elementen, die bis letzt noch keinen oder so gut wie keinen Befähigungsnachweis erbracht haben, gute und brauchbare Filme zu produzieren, eine sichere Oase der Bequemlichkeit zu schaffen. Wir denken gar nicht daran, hier eine Ausnahmegesetzgebung und ein Privileg für Menschen zu schaffen, die uns noch nicht das gegeben haben, was wir von ihnen erwarteten, nämlich brauchbare und gute Filme. Sie wissen alle mit mir, daß Filme wie „Die Sünderin" dazu beigetragen haben, das Vertrauen weitester Kreise der deutschen Öffentlichkeit zu der Filmproduktion zu erschüttern.

    (Sehr richtig! in der Mitte!)

    Auf der anderen Seite aber sind wir sehr gespannt, ob uns das 'Bundeswirtschaftsministerium in den nächsten Tagen den längst überfälligen Entwurf einer neuen Verordnung gegen das Blind-und Blockbuchen überreichen wird, der bereits im April fällig war und auf den wir sehr warten; denn wir möchten der sehr unruhig gewordenen, religiös eingestellten Bevölkerung den Beweis geben, daß wir entschlossen sind, mit gewissen Mißbräuchen aufzuräumen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich möchte hier feststellen, daß wir uns im deutschen Film nicht nur einer materiellen Krisis weitesten Ausmaßes, sondern auch ebenso einer geistigen Krise gegenübersehen. Wenn man sich einmal — ohne den Kultusministern der Länder zu nahe zu treten — auf das literarische Gebiet begibt, kommt man zu der Feststellung, .daß wir leider auch nach 1945 nicht den von uns erhofften und erwarteten Aufbruch zu einer neuen großen deutschen Literatur erlebt haben. Wenn unser Volk nicht in der Lage war, nach 1945 literarische Werke von Weltklasse hervorzubringen, dann dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn es ihm zur gleichen Zeit an der geistigen Fähigkeit mangelte, auch Filmstoffe von entsprechender Weltgeltung zu schaffen und der Welt zu schenken. Was wir Hand in Hand mit den deutschen Schriftstellern und Dichtern, Hand in Hand mit den Filmproduzenten und Regisseuren endlich erreichen möchten, ist, daß das wirkliche Wesensbild des deutschen Volkes, sein künstlerisches Gesicht, der Welt einmal in einer Form nahegebracht wird, die gültig ist und die an die große Tradition des alten deutschen Films heranreicht.
    Lassen Sie mich jetzt noch etwas rein Materielles zu dem hier vorliegenden Entwurf sagen. Dieser Entwurf soll also nicht nur eine Abspielbasis für die deutsche Filmproduktion schaffen, sondern dient in erster Linie dazu, den Banken und Kreditgebern das notwendige Vertrauen zur deutschen Filmwirtschaft zurückzugeben, denn das können sie nur haben, wenn wir ihnen eine sichere Garantie bieten, daß die geschaffenen Filme auch
    in Deutschland entsprechend ausgewertet, d. h. aufgeführt werden. Wir haben in Deutschland nur etwa 2500 Theater, die täglich spielen, von 4500 Theatern insgesamt. Vorn diesen 2500 Theatern spielen 800 Theater so gut wie keine deutschen Filme. Es ist notwendig, daß auch sie sich auf ihre Verpflichtung gegenüber der deutschen Filmindustrie besinnnen, denn wir wissen sehr wohl, daß das deutsche Publikum nach dem deutschen Film ruft und daß weiteste Kreise des deutschen Volkes den deutschen Film als Spiegelbild ihres Wesens sehen wollen.
    Ich darf Ihnen nun das Gesetz im einzelnen kurz erläutern. Ich hatte gehofft, daß wir um diese Zeit bereits in der Lage sein würden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einer europäischen Filmproduktion, der Vorbereitung einer Gemeinschaftsproduktion der führenden europäischen Länder dienen sollte. Leider sind wir noch nicht so weit; aber anzustreben wäre, daß an Stelle dieser in allen europäischen Ländern notleidenden Filmindustrie eine Gemeinschaftsproduktion träte, die allein in den 15 000 Theatern auf dem Kontinent eine hinreichend sichere materielle Basis für einen europäischen Film hätte. Ein solcher europäischer Gemeinschaftsfilm hätte auch eine ganz andere Chance, in der großen Weltklasse zu bestehen, trotz der großen Aufwendungen, die andere Länder für ihre Filmwirtschaft machen können. Ich darf Sie daran erinnern, daß England eine Finanzierungsbank hat, die mit einem Kapital von nicht weniger als 70 Millionen DM arbeitet.
    Das Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, die ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehlen möchte. Zunächst ist in § 2 eine sehr wichtige Bestimmung aufgenommen, nach der die deutschen Filmtheater verpflichtet werden sollen, auch jetzt wieder wie früher dem Kulturfilm seinen Platz in den Filmprogrammen einzuräumen. Die Kinos werden angehalten werden, neben dem sogenannten abendfüllenden Großfilm auch einen Kultur- und Dokumentarfilm aufzuführen. Es existiert daneben noch eine Kannbestimmung für die Aufführung von Wochenschauen. Darüber wird noch in den Ausschußberatungen zu sprechen sein.
    Sie finden in dem Entwurf zum erstenmal wieder eine Definition dessen, was wir unter deutscher Filmproduktion verstehen.
    Das Kernstück des Gesetzes ist der § 4, der feststellt, daß die Spielquote, d. h. also die Zeit, in der die Kinos gehalten werden sollen, deutsche Filme aufzuführen, zwischen 21 Spieltagen als Minimum und 35 Spieltagen als Maximum liegen soll.
    Eine weitere Bestimmung von Bedeutung haben war dann noch in § 8, der vorsieht:
    Filme, die früher als 30 Monate vor Beginn
    des laufenden Verleihjahres uraufgeführt und
    die seit dem 8. Mai 1945 im Bundesgebiet nicht
    öffentlich vorgeführt worden sind, dürfen
    nicht mehr öffentlich vorgeführt werden.
    Das bedeutet also eine Bereinigung des Filmmarktes von dem allzu großen Überhang, der heute
    auf ihm lastet. Wir können damit rechnen, daß
    auf der Kapazität von 350 deutschen Filmen im
    Jahr heute ein ungefähr dreimal so großes Angebot lastet. Wir müssen wieder von diesen überflüssigen Reprisen wegkommen. Ich glaube, ich
    spreche wohl auch die Gefühle der großen Mehrheit dieses Hauses aus, wenn ich sage, daß solche


    (Dr. Vogel)

    Reprisen wie „Reserve hat Ruh", wie sie jetzt wieder aus der Mottenkiste auftauchen, nichts mehr im neuen deutschen Filmtheater zu suchen haben.
    Wir haben dann weiter im § 9 die freiwillige Selbstkontrolle verankert. Wir geben ihr damit eine stärkere Basis, ohne daß der Gesetzgeber, der Staat selbst in die freiwillige Selbstkontrolle eingreift. Das ist gut so; denn die freiwillige Selbstkontrolle soll sich aus sich selbst heraus weiter stärken und entwickeln. Ihre Autorität muß unter allen Umständen wachsen, wenn sie ihren Aufgaben gerecht werden soll.
    Als nächster wesentlicher Paragraph wäre der § 12 zu nennen, der, wie ich glaube, wesentlich dazu beitragen wird, die nicht gerade freundlichen Gefühle der Filmtheaterbesitzer selbst gegenüber diesem Gesetzentwurf ein wenig zu mildern; denn nach diesem § 12 erhält der Bundeswirtschaftsminister die Vollmacht, wenn die deutsche Filmproduktion nicht in der Lage sein sollte, diese Quota auszunutzen, entsprechend viel ausländische Filme auf die Quota anzurechnen und damit also eine Schleuse zu öffnen, deren Öffnung sich im Falle eines zu niedrigen Wasserstandes als notwendig erweisen könnte.
    Ich glaube, schon dieser § 12 zeigt, daß dieses Gesetz keinesfalls die Maße überschreiten sollte, die wir innegehalten Wissen wollten. Es ist ein Gesetz, das nur im Zusammenhang mit den andern Ihnen schon vorgetragenen Maßnahmen selbst — Filmbank und Filmgroschen — wirken soll. Das Gesetz ist ja in seiner ursprünglichen Form von den Filmtheaterbesitzern nach monatelangen Verhandlungen zuerst anerkannt worden, wenn auch später die Zustimmung wieder zurückgezogen wurde. Wir haben aus dem Kreise der widerstrebenden Filmtheaterbesitzer eine Reihe von Gegenvorschlägen erhalten, die samt und sonders in den Ausschußsitzungen ernsthaft geprüft werden und sicherlich auch einer ernsthaften Beratung wert sind.
    Ich darf darauf hinweisen, daß von den Filmtheaterbesitzern selbst die Einführung-des Begriffs der Quotawürdigkeit gewünscht worden ist, d. h. es solle überlegt werden, ob alle Filme — auch schlechte Filme — in die Quota aufgenommen werden sollten. Das ist eine Sache, die wir uns sehr ernsthaft überlegen werden, und unter Umständen werden wir sie auch in dieses Gesetz aufnehmen.
    Uns liegt ferner ein Angebot der Filmtheaterwirtschaft vor — kürzlich vom Präsidenten des Theaterverbandes in einem Artikel mitgeteilt —, Garantien für die Abnahme deutscher Filme durch eine entsprechende genossenschaftliche Organisation der Theaterbesitzer festzulegen. Wir haben ferner das sehr bemerkenswerte Angebot vor uns, durch die Ausgabe von Obligationen einen Kapitalbeitrag zu leisten, um der deutschen Filmwirtschaft wieder auf die Beine zu helfen. Das sind alles recht bemerkenswerte Vorschläge, die in den Beratungen sicher eine gebührende Rolle spielen werden.
    Trotzdem haben wir uns entschlossen, dieses Gesetz einzubringen, weil in der Zwischenzeit bis zum 1. September etwas geschehen muß, um die Katastrophe aufzuhalten und der deutschen Filmwirtschaft eine sichere Basis zu geben. Wenn wir dies tun, geben wir der Filmproduzentenschaft den Beweis eines Vertrauens, das sie sich erst verdienen muß. Wir möchten dabei aussprechen, daß ihre bisherigen Leistungen keinesfalls befriedigend
    waren, wollen aber trotzdem hoffen, daß das, was, glaube ich, jetzt wieder an guten Drehbüchern im Werden begriffen ist, daß all die erneuten Anstrengungen in vielen, vielen Kreisen und Zirkeln dazu führen werden, der deutschen Filmwirtschaft den Auftrieb zu geben, den wir alle ihr wünschen. Ich möchte gleichzeitig der Erwartung Ausdruck geben, daß dieses Gesetz einen Markstein auf dem Wege zu weiterer Gesundung darstellen wird, die wir alle von Herzen erhoffen.
    Ich bitte im Namen meiner Freunde, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film zu überweisen.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nachdem der Gesetzentwurf begründet worden ist, eröffne ich die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Brunner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Brunner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in den Filmangelegenheiten bisher üblich gewesen, daß interfraktionelle Anträge in gemeinsamen Beschlüssen erledigt wurden. Uns sagt diese Übung an sich durchaus zu, sie entspricht der bisherigen Behandlung der Materie, bei der sich unterschiedliche Auffassungen — jedenfalls nach politischen Gesichtspunkten — nicht ergeben haben. Die Gegensätzlichkeit der verschiedenen Wirtschaftsprinzipien ist ebenfalls nicht so sehr offenbar geworden, da Struktur und Arbeitsweise der deutschen Filmwirtschaft vorerst immer noch durch die alliierten Bestimmungen auf diesem Gebiete festgelegt bleiben. Ich glaube im Grunde genommen auch jetzt, daß wir in der gleichen Absicht und eigentlich auch in der gleichen Übereinstimmung handeln, wenn wir Verschiedenes tun.
    Wir haben es abgelehnt, uns an der Initiative zur Vorlage eines Gesetzes über Quoten zu beteiligen. Auf diese Weise soll insbesondere der Filmwirtschaft offenbar gemacht werden, daß der deutsche Bundestag ungeduldig wird und mit der bisherigen Entwicklung sehr wenig zufrieden ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Von den Beteiligten und Betroffenen sind wie immer bei diesen Dingen die Standpunkte dargelegt worden. Filmproduktion und Filmverleih sind für die Quoten, die Filmtheater sind gegen sie. Bei dieser Stellungnahme liegt zunächst der Interessenstandpunkt der Beteiligten auf der Hand, auch bei den Filmtheatern. Wenn wir nun aber daran gehen, die vom Interessentenstandpunkt vorgebrachten Argumente gewissermaßen auf ihre sachliche Substanz hin zu untersuchen, so ergibt sich, jedenfalls für mich, zunächst, daß für die Quote nur das eine zu sprechen scheint: man würde nämlich mit der Quote zu rascheren Einspielergebnissen bei den deutschen Filmen kommen. Die Überbesetzung der Termine bringt es mit sich — das hat sich in der letzten Zeit in den Wenigen Fällen, wo man von guten deutschen Filmen sprechen konnte, immer wieder gezeigt —, daß auch bei guten Spielergebnissen der Film abgesetzt werden muß, weil schon neue Terminbesetzungen vorliegen und erst wesentlich später damit gerechnet werden kann, daß er vielleicht noch einmal zum Zuge kommt. So ist es sehr interessant, zu wissen, daß „Das doppelte Lottchen" in Berlin bisher von nahezu 700 000 Besuchern gesehen worden ist und daß in der Relation in der gesamten Bundesrepublik dem eine Zahl von 14 Millionen Besuchern entsprechen müßte, bisher aber nur 4 Millionen diesen Film gesehen haben.


    (Brunner)

    Insgesamt jedoch scheint das, was die Filmtheater zu diesen Dingen vortragen, an sich sehr viel Überzeugendes zu haben. Einmal liegt der Prozentsatz der Spieltermine für deutsche Filme praktisch ungefähr in der Höhe, die die Quota festlegen will. Zum andern ist — darauf hat mein verehrter Herr Vorredner, Herr Dr. Vogel, schon hingewiesen und auch darauf, daß dafür im Gesetz besondere Vorkehrungen getroffen werden sollen — keine Gewähr dafür gegeben, daß so viele deutsche Filme vorhanden sind, als nötig sind, um die Quotaverpflichtung wirklich einhalten zu können. Dafür braucht man mindestens 87 Filme. Die sind in diesem Jahr nicht erstellt worden, und wie es im nächsten Jahr ist, wissen wir erst recht nicht. Es gibt streng genommen ja nur einen Grund, der die Quota unerläßlich notwendig machen könnte, das wäre die strikte Weigerung der Filmtheater, gute deutsche Filme wiederzugeben, und ihr Bestreben, ausländische allein schon deshalb immer wieder zu spielen, weil es ausländische Filme sind. Das ist aber gar nicht der Fall. Der Publikumsgeschmack tendiert heute in der Regel noch zum deutschen Film. Ob es allerdings beim Andauern der Verhältnisse, die wir haben, noch lange so bleiben wird, daß der Geschmack in der Richtung tendiert, das ist sehr die Frage. Man würde in den Lichtspieltheatern gute deutsche Filme gern und reichlich spielen, wenn man sie hätte. Man hat sie aber nicht,

    (Sehr richtig!)

    und sie zu schaffen, ist wohl das Quotagesetz zumindest kein ausreichender Versuch.
    Die Filmfestspiele in Berlin haben uns leider wieder davon überzeugen müssen, wie wenig es der Filmindustrie überhaupt und insbesondere im letzten Jahr mit Hilfe der Bundesbürgschaft gelungen ist, sich in der internationalen Auseinandersetzung wieder einigermaßen nach vorne zu bewegen. Deshalb erscheint es meinen politischen Freunden und mir sehr empfehlenswert, hier die äußerste Vorsicht walten zu lassen.

    (Zustimmung bei der CDU.)

    Die Ausfallbürgschaft des Bundes für deutsche Filme ist sicherlich notwendig gewesen. Wir haben ihr zugestimmt. Wir haben an der Ausarbeitung der Bestimmungen mitgearbeitet und wollen uns in keiner Weise nachträglich von dem distanzieren, was wir damals gutgeheißen haben. Sie war notwendig, damit überhaupt weitergearbeitet werden konnte, und es galt damals, schnell zu handeln, selbst wenn man Mängel, die man erkennen, und solche, die man ahnen konnte, mit in Kauf nehmen mußte. Das haben wir, glaube ich, alle gewußt, und wir alle haben unter dieser Voraussetzung gehandelt. Es ergab sich aber als besonders schwerwiegender Mangel die unerwünschte Begleiterscheinung, daß gerade durch diese Bürgschaft die unerträglichen und auf die Dauer unhaltbaren Verhältnisse in der Filmproduktion konserviert worden sind.

    (Sehr richtig!)

    Praktisch ist dem Produzenten das Risiko abgenommen worden. Für ihn ist, um es einmal ganz grob zu sagen, der Fall erledigt, wenn nach der Bürgschaft die Finanzierung gelungen ist und er seine 7 1/2 % Geschäftsunkosten einstreichen kann; ob das, was er erarbeitet, nun wirklich ein Geschäft wird, das braucht ihn nicht zu interessieren, er braucht gar nicht auf den Gewinn zu sehen, um auf seine Kosten zu kommen.
    Der Verleih, der heute, um des deutschen Films und vielleicht um noch viel höherer Güter willen, natürlich auch an der Quota interessiert ist, könnte, finde ich, etwas für den deutschen Film tun, wenn er - ich will milde sein — unter dreien immer einen ausknobeln wollte, der das angenehme Geschäft weiterbetreibt, so daß die übrigen zwei sich dann anständigen Berufen zuwenden könnten. Ich bin mir des Gewichts meiner Worte voll bewußt. Der Verleih ist eine notwendige und deshalb auch im Rahmen des Filmgeschäfts eine durchaus seriöse Funktion. Aber wenn in unserem so weitgehend verkleinerten Wirtschaftsraum 106 Verleiher leben wollen — und in einem geben sich die Leute wirklich Mühe, nämlich gut zu leben —,

    (Zuruf von der FDP: Sehr gut!)

    dann muß es bei sehr vielen mit anständigen und gesunden Geschäftsmethoden einfach aufhören. Ich brauche das nicht nur als Schlußfolgerung vorzutragen, die Praxis zeigt es uns ja täglich. Wie immer wird auch in dieser Sparte das Ansehen der Wertvollen durch die Überflüssigen geschädigt.
    Mit dieser Übersetzung in Produktion und Verleih und diesen Geschäftsmethoden geht es nicht weiter. Bundesregierung und Bundestag würden Schuld auf sich laden, wenn sie nicht alles versuchen würden, um hier Wandel zu schaffen. Schließlich darf sich das Bürgschaftsverfahren nicht in einer Alimentierung ausgesprochenen Parasitentums auswirken.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Marika Rökk — um hier einmal einen Fall anzusprechen — erhält für den Film „Glück im Spiel" ein Honorar von 150 000 DM,

    (Abg. Dr. Mende: Und ihr Mann?)

    ihr Herr Gemahl für Regie, Mitarbeit am Drehbuch usw. auch noch 150 000 DM; und da ist noch ein Schwager oder sonstwie naher Verwandter, der 75 000 DM bekommt. Alles in allem sind das 375 000 DM.

    (Abg. Dr. Mende: Davon die Hälfte Devisen!)

    Man sieht: von der so oft beklagten Verkümmerung des Familiensinnes ist hier nichts zu spüren.

    (Sehr gut! in der Mitte. — Heiterkeit.) Meine Damen und Herren, wenn man so etwas hört, wird man gelegentlich doch von dem Zweifel geplagt, ob die Diäten der Bundestagsabgeordneten wirklich die höchsten Entschädigungen sind, die in diesem Lande gezahlt werden.


    (Abg. Mayer [Stuttgart] : Marika Rökk hat schönere Beine!)

    Interessant war, daß sich nach der Ablehnung solcher Honorare bei diesem Film, für den natürlich auch eine Ausfallbürgschaft beantragt wurde, durch den Beirat und den interministeriellen Ausschuß der arme Produzent plötzlich in der Lage sah, das, was an den vereinbarten Honoraren abgestrichen worden war, aus seiner eigenen Tasche dazuzulegen.
    Ich finde, es ist unanständig, heute solche Honorare zu fordern, und es ist ebenso unanständig; sie zu bewilligen. Denn es geht hier um Dinge, für die letzten Endes der Steuerzahler das Risiko zu tragen hat. Aber das non olet in diesem Punkt gilt nicht nur für die Höhe der Beträge — mit der Höhe nimmt der Geruch ja ohnehin immer etwas ab —, sondern auch für die Art der Geber. Man läßt sich das leichtgeschürzte Röckchen um die schlanken Glieder hochblasen, aus welcher Richtung auch immer der politische Winde weht.

    (Heiterkeit.)



    (Brunner)

    Beim „Glück im Spiel" wird in Hamburg mit der Film-Union zusammengearbeitet. Das „Kind der Donau" dagegen fand sein Glück im Spiel bei der Nova-Filmgesellschaft in Wien. Die Film-Union in Hamburg ist bekanntlich jung, die Nova-Filmgesellschaft in Wien dafür russisch.

    (Zuruf von der FDP: Das gibt eine gute Ehe!)

    Das „Kind der Donau" ist ein Propagandafilm mit ausgeprägt volksdemokratischem Einschlag. Ehe die Kopien zu uns kamen, hat man freilich das allzu Penetrante herausgeblasen. Es ist jedoch immer noch genug Henneckescher Aufbaufreude übriggeblieben.
    Uns interessiert in diesem Fall sehr, welche Rolle das Bundeswirtschaftsministerium dabei gespielt hat, daß dieser „ungemein wertvolle" Film überhaupt nach Deutschland gekommen ist. Für diesen Film sind 1,2 Millionen DM hergegeben worden.

    (Abg. Mayer [Stuttgart]: Hört! Hört!)

    Das heißt doch in der Praxis: man hat darauf verzichtet, für 1,2 Millionen DM andere Waren aus
    Österreich zu beziehen, um diesen Film hereinbekommen zu können. Darüber hinaus soll der Film
    sogar ohne die Zustimmung des österreichischen
    Ministeriums für Handel und Verkehr nach Deutschland eingeführt worden sein. Das ist dadurch erreicht worden, daß man den bestehenden Vertrag
    geändert hat und aus einer Verpflichtung für dieses Ministerium, seine Zustimmung zu geben, lediglich eine Empfehlung gemacht hat, diese Zustimmung müsse „nach Möglichkeit" eingeholt werden.
    Nachdem man dann diesen Vertrag so geändert hatte,
    war es trotz des Unbehagens dieses österreichischen
    Ministeriums möglich, den Film hierherzubringen.
    CEO
    Eine Wochenschrift, die ihre Seiten merkwürdigerweise nicht mit den Erinnerungen aus den Tagebüchern von Hitler und Göring sowie den Erinnerungen ihrer Köche, Hunde, Pferde und Panzergenerale oder mit der Roten Kapelle füllt, hat darüber einige sehr interessante Details zusammengetragen. Wir stellen den Artikel gern zur Verfügung- und sind auch bereit, eine Interpellation einzubringen, wenn es notwendig sein sollte, die Auskunftsfreudigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums in dieser Beziehung etwa noch etwas anzuregen.
    Wir wünschen von dem heiteren Künstlervölkchen diejenigen hier nicht mehr zu sehen, die die Zusammenarbeit mit den Russen nicht nur für unanstößig, sondern offenkundig sogar für erwünscht halten.

    (Abg. Dr. Vogel: Bravo!)

    Hier muß man sich zur Rückversicherung allerdings noch der Anstrengung des Doppelverdienertums unterwerfen; im Ernst: eine verächtliche Angelegenheit!
    Unser Ausschuß ist jetzt über das letzte Wochenende in Berlin gewesen. Wir haben dort nicht nur unsere Probleme bearbeitet, sondern haben — dies so oft wie möglich zu tun, wäre für alle Mitglieder dieses Hohen Hauses sehr gut — Erfahrungen über die Lage dieser Stadt und vor allen Dingen über die Haltung ihrer Menschen erneuern, gewinnen und in uns verstärken können. Wir müssen uns ja vor den Berlinern schämen, daß bei uns solche Dinge noch immer wieder möglich sind. Hier ist wirklich eine klare Scheidung unerläßlich. Selbst wenn, was ich allerdings sehr herzhaft bezweifle, Revuefilme dieser Art nur mit solchen Leuten zugkräftig zu machen sind, dann verzichten wir. Wir haben ja seit 1945 auf so vieles verzichten müssen. Wir würden, so scheint mir, auch den Abschied von den Beinen Marika Rökks und ihrem melodiösen Deutsch ertragen können, ohne Schaden an unserer Seele zu nehmen. Jedenfalls scheinen die großen Sünderinnen nicht in dem Film von Willi Forst allein zu finden zu sein.

    (Sehr gut!)

    Im Zusammenhang mit der Bürgschaft haben sich der Ausschuß und vor allem der parlamentarische Beirat um eine Vorfinanzierung der Drehbücher bemüht; auch darauf hat mein Kollege Vogel bereits hingewiesen. Diese Bemühungen, die Drehbücher vorzufinanzieren, um damit bessere Stücke an die Hand zu bekommen und die Filme dadurch besser gestalten zu können, sind alles in allem am Widerstand der Produktion gescheitert, so daß man den ernsthaften Willen der Produktion, Talente zu suchen und an sich zu ziehen, bezweifeln muß. Eins steht im Zusammenhang mit der gesamten Filmmisere, die natürlich zu einem großen Teil eine wirtschaftliche, eine finanzielle Misere ist, fest: ob ich Einfälle habe wie die französischen, italienischen, aber auch englischen und amerikanischen Filmproduzenten oder ob ich solche Einfälle nicht habe, ist keine finanzielle Frage.

    (Sehr gut!)

    Wenn es gelänge, den Inhalt der Drehbücher wenigstens auf das Niveau der Honorare zu heben, die dafür immer noch gezahlt werden, würden wir ein gutes Stück weiterkommen können.
    Wer sich infolge seiner Beschäftigung mit der Ausfallbürgschaft im Laufe des letzten Jahres mit den Filmangelegenheiten etwas intensiver befassen mußte, hat hier eine Materie kennengelernt, die a mehr interessant als angenehm ist, eine Materie, die aber meiner Ansicht nach weder für die Ekekutive noch für die Legislative sonderlich schicklich ist. Es geht nicht an, daß auf die Dauer würdige Ministerialräte oder sogar direktoren und Parlamentsabgeordnete unablässig Drehbücher lesen. Die Filmwirtschaft muß wieder aus eigener Verantwortung und vor allem mit eigenem Risiko arbeiten. Wir müssen Mittel überlegen; die das möglich machen. Dabei wurde — auch das ist vorhin schon gesagt worden — zunächst an die Filmbank gedacht. Das schwierige Problem bei ihr ist nicht, sie zu gründen, sondern das Produktionskapital zu finden. In diesem Zusammenhang ist nun wiederum der Gedanke des Filmgroschens in die Debatte geworfen worden. Ob dies ein richtiges und vertretbares Mittel ist, kann im Augenblick noch nicht gesagt werden. Ich will mir deshalb hierüber auch keine Ausführungen erlauben, davon wird bei den Ausschußarbeiten noch im einzelnen zu reden sein. Vielleicht bedarf es hierzu auch gar keines Beschlusses des Hohen Hauses; denn hier handelt es sich um Dinge, die auf Grund der Vollmachten, die das Wirtschaftsministerium in der Hand hat, auf dem Verwaltungswege geregelt werden können.
    Zusammenfassend möchte ich jedenfalls feststellen, daß das Bürgschaftsverfahren zu einer merklichen Leistungssteigerung nicht geführt hat und daß man deshalb — denn das ist das Entscheidende, und in dieser Beziehung liegen die Verhältnisse bei uns anders als in den Ländern, die vorhin zitiert worden sind — von der Quote sicherlich noch viel weniger erwarten kann. Wir .Sozialdemokraten wollen im Augenblick zu dem hier eingebrachten Gesetz noch kein endgültiges Nein sprechen. Wir


    (Brunner)

    werden unser Urteil fällen, wenn zu übersehen ist,
    was die Ausschußberatungen zuguterletzt oder
    zuschlechterletzt ergeben werden. Jedenfalls werden wir die Dinge sehr kritisch betrachten. Im
    Sinne dieser unserer kritischen Einstellung haben
    wir daher die hier gebotene Möglichkeit benutzt, um
    der Filmwirtschaft ins Gewissen zu reden oder in
    das, was sie sonst als Äquivalent dafür besitzen mag.

    (Heiterkeit und Beifall.)