Rede von
Wilhelm
Tenhagen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch zu Ziffer 23 b haben wir die dringende Bitte — und unterstreichen das durch einen Antrag —, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Ich habe eben davon gesprochen, daß die finanziellen Auswirkungen, die mit dem vorhergehenden Antrag, dem Sie sich angeschlossen haben, ausgeräumt wurden, für die Gemeinden eine nicht vertretbare Belastung bedeuten. Das gilt in diesem Falle in wesentlich größerem Umfang erst recht.
Meine Damen und Herren! Im Ausschuß haben wir uns zunächst dem Antrag, die Formulierung so zu wählen, wie sie jetzt vorliegt, angeschlossen, und zwar aus wohlerwogenen Gründen. Ich erinnere daran; daß es sich dabei um die Freistellung der Beträge, die an Lehrlinge, an Schwerbeschädigte und an über 60 Jahre alte Arbeiter gezahlt werden, von der Lohnsummensteuer handelt. Wir haben uns im Ausschuß zu dieser Formulierung zunächst
einmal deswegen bekannt, weil wir der Auffassung sind, daß auch die Gemeinden einen Beitrag zur zusätzlichen Schaffung von Lehrstellen leisten sollten — eine Frage, die für die Allgemeinheit zweifellos von sehr großem Interesse ist —, um auch ihrerseits einen Anreiz dazu zu bieten, über 60 Jahre alte Arbeiter neu einzustellen oder weiter zu beschäftigen. Dasselbe gilt auch für die Schwerbeschädigten.
Wenn wir jetzt eine andere Auffassung vertreten, dann bedeutet das nicht, daß wir die von uns anfänglich vorgebrachten Gründe etwa nicht mehr als stichhaltig anerkennen würden. Daran hat sich für uns im Grundsatz nichts geändert. Die Änderung unserer Auffassung ist vielmehr dadurch bedingt, daß uns die finanzielle Auswirkung dieser Neufassung in vollem Umfange erst nachträglich bekanntgeworden ist. Nach sehr zuverlässigen und vorsichtigen Schätzungen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums, die von dem Experten auf diesem Gebiete, Herrn Dr. Adenauer, aufgestellt wurden.
- dem kleinen Adenauer, einen großen haben wir ja nur —
beträgt der Steuerausfall allein im Lande Nordrhein-Westfalen, und zwar für die Gemeinden wohlverstanden, zirka 12 bis 14 Millionen DM.
Wenn ich Ihnen eine Zahl nennen darf, dann soll diese nur zur Erhärtung der Tatsache dienen, daß es sich wirklich um Summen in dieser Größenordnung handelt. Für die Stadt Dortmund würde die jetzige Fassung einen Steuerausfall von 1,4 Millionen, genau gerechnet 1 471 000 DM zur Folge haben, eine Belastung, die sich auch auf eine Stadt wie Dortmund bei deren angespannter Finanzlage, obwohl sich unser verehrter Freund Henßler größte Mühe gibt, einen ausgeglichenen Etat aufzustellen, einfach ruinös auswirken muß.
Ich bitte also, meine verehrten Damen und Herren, auch in diesem Falle den wirklich berechtigten Wünschen der Gemeinden Rechnung zu tragen. Wir erkennen nach wir vor den Gesichtspunkt an, der uns zunächst zu einer Zustimmung veranlaßt hat. Aber die finanziellen Bedenken scheinen uns doch so schwerwiegend zu sein, daß wir unsere erst andersgearteten Wünsche ihnen glauben unterordnen zu müssen. Ich darf Sie also herzlich und dringend bitten, auch diesem unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.