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ID0115303400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 6075 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 Geschäftliche Mitteilungen 6076A Änderungen der Tagesordnung 6076B Anfrage Nr. 190 der Fraktion der DP. betr finanzielle Lage des Rundfunksenders „Radio Bremen" (Nrn. 2272, 2342 der Drucksachen) 6076B Beratung der Interpellation der Abg. Strauß u. Gen. betr. ERP-Mittel für den Fremdenverkehr (Nr. 1990 der Drucksachen) 6076C Strauß (CSU), Interpellant 6076C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6078D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nrn. 2320, 2089 der Drucksachen) . . . 6076B, 6079C Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 6079C Beschlußfassung 6080B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 (Nr. 2328 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nr. 2340 der Drucksachen) 6076B, 6080D Ausschußüberweisung 6080D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2303 der Drucksachen) 6080D, 6090D Beratung abgesetzt 6090D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 2281 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschaffung von Bauland (Baulandbeschaffungsgesetz) (Nr. 2300 der Drucksachen) 6081A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6081A Funk (CDU), Antragsteller 6082C Meyer (Bremen) (SPD) 6083D Wirths (FDP) 6085B Dr. Leuchtgens (DP) . . 6087B Dr. Reismann (Z) 6087D Dr. Brönner (CDU) 6089C Ausschußüberweisung 6090C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen) 6090D Ausschußüberweisung 6090D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen) 6091A Hoogen (CDU), Berichterstatter 6091A, 6092D Schuler (CDU) 6091D Dr.-Ing. Decker (BP) 6092D Abstimmungen 6093C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Dr. 2130 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2316 der Drucksachen) 6093D Tenhagen (SPD) : als Berichterstatter 6094A als Abgeordneter . . . 6096B, D, 6098B Dr. Dresbach (CDU) 6097B Strauß (CSU) 6098A Dr. Wellhausen (FDP) (zur Abstimmung) 6098C Abstimmungen 6096A, D, 6098B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Protest gegen Beschlagnahme (Nr. 2235 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Annullierung aller Verpflichtungen der Bundesregierung betr. Remilitarisierung (Nr. 2238 der Drucksachen) . . . 6099A, D Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 6099A Frau Strohbach (KPD), Antragstellerin 6100A Strauß (CSU) 6102C Renner (KPD) 6102D Übergang zur Tagesordnung 6103A Beratung der Übersichten Nr. 30 und Nr. 31 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 204, 225) 6103C Beschlußfassung 6103C Nächste Sitzung 6103C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Wilhelm Tenhagen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe während meines Ausschußberichts schon darauf hingewiesen, daß bezüglich Ziffer 22 zu b) im Ausschuß ein Mehrheitsbeschluß dahingehend zustandegekommen ist, die Freigrenze nunmehr wieder auf 24 000 bzw. 7 200 DM zu erhöhen. Es ist das eine Frage, welche naturgemäß in erster Linie diejenigen angeht, die an der Gewerbesteuer interessiert sind, und das sind in diesem Falle die Gemeinden. Ich habe schon im Ausschuß darauf hingewiesen, daß für die Gemeinden dadurch wahrscheinlich nicht unerhebliche Steuerausfälle entstehen würden. In der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zwischenzeit habe ich durch den kommunalen Spitzenverband feststellen lassen, daß die jetzt vorgeschlagene Fassung beispielsweise für die Stadt Bochum einen Steuerausfall von 152 000 DM zur Folge haben würde, für die Stadt Dortmund einen Steuerausfall von 250 000 DM, für die Stadt Lüdenscheid von 42 5001 DM, für Mülheim von 78 000 DM; und in diesen Größenordnungen geht das weiter. Sie werden vielleicht sagen, meine Damen und Herren, das seien keine überwältigenden Beträge. Sie müssen aber bedenken — und derjenige, der selbst in der kommunalen Ebene tätig ist, wird das in vollem Umfang bestätigen können —, daß die Gemeinden heute schon am Ende ihrer Finanzkraft sind, und daß daher solche Beträge durchaus geeignet sind, die an sich schon auf sehr schwachen Füßen stehenden Etats der Gemeinden weitgehend zu erschüttern.
    Auf der anderen Seite möchte ich noch auf folgendes aufmerksam machen. In den Gemeinden, in denen Lohnsummensteuer erhoben wird, "ist auf Grund einer Verordnung vom 7. Juli 1939 die Steuermeßzahl durchweg entschieden niedriger als in den Gemeinden, die Lohnsummensteuer nicht erheben. Die Meßzahl beträgt beispielsweise für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, falls Lohnsummensteuer nicht erhoben wird, 250 vom Hundert, aber dort, wo sie erhoben wird, 200 vom Hundert. Das bedeutet, daß wir, wenn wir diese Freigrenze jetzt weiter erhöhen, den Gemeinden oder den Steuerpflichtigen, die dann neu unter diese Freigrenze fallen, ein doppeltes Geschenk machen, weil sie dann auch mit der Steuermeßzahl niedriger veranlagt sind als dort, wo Lohnsummensteuer nicht erhoben wird. Das ist eine in keiner Weise z-ti rechtfertigende Besserstellung von einzelnen Betrieben, und es ist auch eine für die Gesamtheit nicht zu rechtfertigende weitere Schwächung der kommunalen Finanzen.
    Das sind die besonderen Gründe, aus denen heraus ich den Antrag stelle, auch hier in diesem Falle zu Art. I § 1 Ziffer 22 b die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Ich bitte Sie, diesem unserem Antrag zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird das Wort hierzu gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über den Änderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
Ich lasse nunmehr über Ziffer 22 in der neu beschlossenen Fassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte, ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 23. Das Wort hat der Abgeordnete Tenhagen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Tenhagen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch zu Ziffer 23 b haben wir die dringende Bitte — und unterstreichen das durch einen Antrag —, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Ich habe eben davon gesprochen, daß die finanziellen Auswirkungen, die mit dem vorhergehenden Antrag, dem Sie sich angeschlossen haben, ausgeräumt wurden, für die Gemeinden eine nicht vertretbare Belastung bedeuten. Das gilt in diesem Falle in wesentlich größerem Umfang erst recht.
    Meine Damen und Herren! Im Ausschuß haben wir uns zunächst dem Antrag, die Formulierung so zu wählen, wie sie jetzt vorliegt, angeschlossen, und zwar aus wohlerwogenen Gründen. Ich erinnere daran; daß es sich dabei um die Freistellung der Beträge, die an Lehrlinge, an Schwerbeschädigte und an über 60 Jahre alte Arbeiter gezahlt werden, von der Lohnsummensteuer handelt. Wir haben uns im Ausschuß zu dieser Formulierung zunächst


    (Tenhagen)

    einmal deswegen bekannt, weil wir der Auffassung sind, daß auch die Gemeinden einen Beitrag zur zusätzlichen Schaffung von Lehrstellen leisten sollten — eine Frage, die für die Allgemeinheit zweifellos von sehr großem Interesse ist —, um auch ihrerseits einen Anreiz dazu zu bieten, über 60 Jahre alte Arbeiter neu einzustellen oder weiter zu beschäftigen. Dasselbe gilt auch für die Schwerbeschädigten.
    Wenn wir jetzt eine andere Auffassung vertreten, dann bedeutet das nicht, daß wir die von uns anfänglich vorgebrachten Gründe etwa nicht mehr als stichhaltig anerkennen würden. Daran hat sich für uns im Grundsatz nichts geändert. Die Änderung unserer Auffassung ist vielmehr dadurch bedingt, daß uns die finanzielle Auswirkung dieser Neufassung in vollem Umfange erst nachträglich bekanntgeworden ist. Nach sehr zuverlässigen und vorsichtigen Schätzungen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums, die von dem Experten auf diesem Gebiete, Herrn Dr. Adenauer, aufgestellt wurden.

    (Abg. Dr. Dresbach: Dem kleinen Adenauer!)

    - dem kleinen Adenauer, einen großen haben wir ja nur —

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte)

    beträgt der Steuerausfall allein im Lande Nordrhein-Westfalen, und zwar für die Gemeinden wohlverstanden, zirka 12 bis 14 Millionen DM.

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    Wenn ich Ihnen eine Zahl nennen darf, dann soll diese nur zur Erhärtung der Tatsache dienen, daß es sich wirklich um Summen in dieser Größenordnung handelt. Für die Stadt Dortmund würde die jetzige Fassung einen Steuerausfall von 1,4 Millionen, genau gerechnet 1 471 000 DM zur Folge haben, eine Belastung, die sich auch auf eine Stadt wie Dortmund bei deren angespannter Finanzlage, obwohl sich unser verehrter Freund Henßler größte Mühe gibt, einen ausgeglichenen Etat aufzustellen, einfach ruinös auswirken muß.
    Ich bitte also, meine verehrten Damen und Herren, auch in diesem Falle den wirklich berechtigten Wünschen der Gemeinden Rechnung zu tragen. Wir erkennen nach wir vor den Gesichtspunkt an, der uns zunächst zu einer Zustimmung veranlaßt hat. Aber die finanziellen Bedenken scheinen uns doch so schwerwiegend zu sein, daß wir unsere erst andersgearteten Wünsche ihnen glauben unterordnen zu müssen. Ich darf Sie also herzlich und dringend bitten, auch diesem unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.