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ID0115208300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1961 6025 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6026A, 6073C Genesung der Abg. Frau Thiele 6026B Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Versorgung mit Hausbrandkohle und Nutzholz (Nr. 2295 der Drucksachen) 6026B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6026B, 6029A Willenberg (Z) 6027A Frau Thiele (KPD) 6027D Dr. Kreyssig (SPD) 6028C Beschlußfassung 6029C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2263 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen (Nr. 2282 der Drucksachen) 6029C Seuffert (SPD) 6029D, 6031D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6030D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6031A Ausschußüberweisung 6032A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr 2260 der Drucksachen) 6032A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Antragsteller 6032B, 6051D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6035B Dr. Laforet (CSU) 6038A Dr. Greve (SPD) 6040A Dr. Fink (BP) 6042B Fisch (KPD) 6044A Farke (DP) 6045D Dr. Dresbach (CDU) 6047A( Dr. Bertram (Z) 6048A von Thadden (DRP) 6049C Dr. Jaeger (CSU) 6050C Ausschußüberweisung 6053A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft (Nr. 1854 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2217 der Drucksachen) . . . 6053A Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter 6053B Beschlußfassung 6054A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nrn. 2296, 2215 der Drucksachen) 6054B Kunze (CDU), Berichterstatter . . 6054B Beschlußfassung 6054A Beratung des Ersten Berichts des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (42. Ausschuß) (Nrn. 2275, 523 der Drucksachen) 6054D Dr. Hasemann (FDP) : als Berichterstatter 6054D als Abgeordneter 6064D Renner (KPD) 6055D Erler (SPD) 6057C Hoogen (CDU) 6061D Ewers (DP) 6067B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6067D Beschlußfassung 6068C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2292 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Tillmanns u. Gen. betr. Flüchtlingsausgleich zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2312 der Drucksachen) 6068C Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 6068D Bielig (SPD), Berichterstatter . . . 6069B Brookmann (CDU) 6069C Dr. Reif (FDP) 6070B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6070C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 60'71C Beschlußfassung 6072A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nrn. 2163 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2290 der Drucksachen) 6072B Gibbert (CDU), Berichterstatter . 6072B Beschlußfassung 6072C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2293 der Drucksachen) 6072D Lange (SPD), Berichterstatter . . . 6072D Beschlußfassung 6073A Nächste Sitzung 6073C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Karl Bielig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Tillmanns kann ich meinen Bericht äußerst kurz halten. Der Antrag Drucksache Nr. 2048 wurde seinerzeit vom Plenum dem Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen, dem Berlinausschuß und dem Vertriebenenausschuß zur Behandlung überwiesen. Das Ergebnis der Beratungen ist die vorliegende Drucksache bzw. der vorliegende Gesetzentwurf. Ich kann auf Beschluß des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen nur beantragen, den Antrag Drucksache Nr. 2048 als erledigt zu erklären.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir kommen nun zur Aussprache. Für die Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgesehen. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Brookmann.

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    Rede von Walter Brookmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der dem Hohen Hause vorliegende Initiativgesetzentwurf der CDU/ CSU, SPD und FDP entspringt einem dringenden Bedürfnis, um nicht zu sagen: einer zwingenden Notwendigkeit. Lassen Sie mich das kurz begründen!
    Das Land Berlin kann auf einer Fläche von rund 500 Quadratkilometern nicht ständig einer wachsenden Zahl von Bewohnern der Ostzone, die in Berlin wegen politischer Verfolgung Asyl suchten, Unterkommen und Arbeit geben. Der Kollege Dr. Tillmanns hat bereits die Zahl von- 80 000 Flüchtlingen aus der Sowjetzone genannt — eine mehrfach geprüfte Zahl —, die sich in Berlin befinden. Fast alle diese Menschen sind arbeitslos, und für alle besteht kaum Hoffnung, in Berlin jemals Arbeit und Brot zu finden. Monatlich beantragen rund 4 000 Menschen die Aufnahme in Berlin, von denen bisher rund ein Viertel bis ein Drittel als politische Flüchtlinge anerkannt werden konnten. Vergleichsweise sei angeführt, daß in Gießen und Uelzen, den Flüchtlingsdurchgangslagern, monatlich durchschnittlich rund 9 000 Zuwanderer aus der Sowjetzone die Notaufnahme begehren. Annähernd einem Viertel von ihnen wurde bisher Notaufnahme gewährt.
    Berlin bemüht sich seit längerer Zeit, von den dort zusammengeströmten Flüchtlingen entlastet zu werden. Es wünscht einen Flüchtlingsausgleich mit dem Bundesgebiet; und dieser Wunsch ist unbedingt berechtigt, da Berlin nicht mit Flüchtlingen überfüllt werden kann, ohne in seiner Gesamtsituation — und das scheint mir besonders wichtig zu sein — so gefährdet zu werden, daß es seine politische Aufgabe als vorgeschobenes Land, als zwölftes Land der Bundesrepublik nicht mehr erfüllen kann. Ein solcher Flüchtlingsausgleich ist jedoch ohne Einbeziehung Berlins in das Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950 einfach nicht möglich.
    Auch in Berlin ist zwar die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Sowjetzone gesetzlich geregelt. Da Berlin aber noch nicht in aller Form zwölftes Land der Bundesrepublik ist, hat die Anerkennung in Berlin noch nicht die Folge, daß der dort anerkannte Flüchtling zugleich auch im Bundesgebiet die Notaufnahme zugebilligt bekommt. Er muß sie nach seiner Abwanderung in das Bundesgebiet immer erst noch in den Durchgangslagern Uelzen oder Gießen beantragen. Allein hieraus ergeben sich vielerlei Schwierigkeiten, weil die in Berlin geltende gesetzliche Regelung von der des Bundesgebietes verschieden ist. In Berlin erfolgt eine Anerkennung als Flüchtling nur wegen unmittelbarer Bedrohung an Leib, Leben oder Freiheit. Im Bund können auch andere zwingende Gründe zu einer Notaufnahme führen. Für einen Flüchtling, der die Notaufnahme im Bund erhalten hat, ist es von größerer Bedeutung, ob er wegen einer unmittelbaren Bedrohung oder aus sonstigen zwingenden Gründen aufgenommen wurde. Im ersten Fall hat der Betreffende nämlich steuerliche Vergünstigungen und, falls er Angehöriger des öffentlichen Dienstes war, die Möglichkeit, wieder in den öffentlichen Dienst zurückzukehren bzw. eine Pension oder eine Rente zu erhalten. Allein diese unterschiedlichen Rechtsfolgen machen ein völlig einheit-


    (Brookmann)

    liches Aufnahmerecht und eine ebenso einheitliche Aufnahmepraxis in der Bundesrepublik und in Berlin notwendig.

    (Sehr richtig! in der. Mitte.)

    Diese kann aber nur durch die Einbeziehung Berlins in die Geltungsbereiche des Notaufnahmegesetzes vom 22. August 1950 erreicht werden. Hierdurch würde auch zugleich die notwendige Entlastung Berlins — und das scheint mir das Entscheidende zu sein — erzielt. Nach Einbeziehung Berlins in das Notaufnahmegesetz würde neben den Lagern Uelzen und Gießen in Berlin ein drittes Lager als Notaufnahmelager errichtet werden müssen. Das Aufnahmeverfahren würde vom Bundesminister für Vertriebene gelenkt werden. Ein von diesem Ministerium bestimmter Verteilungsleiter würde nach einem vom Bundesrat festgesetzten Verteilerschlüssel die in Berlin anerkannten politischen Flüchtlinge auf die Länder der Bundesrepublik und auf Berlin aufteilen. Berlin würde hiermit automatisch eine größere Entlastung erfahren, und die Länder der Bundesrepublik hätten die Gewißheit, daß in Berlin nach genau dem gleichen Recht und genau der gleichen Praxis verfahren wird, wie es in Uelzen und Gießen bisher geschieht.
    Hierzu lassen Sie mich bitte noch bemerken, daß in den in Berlin tätigen Aufnahme- und Beschwerdeausschüssen auch Vertreter aller Länder der Bundesrepublik sitzen würden. Die Ausdehnung des Notaufnahmegesetzes auf Berlin ist somit eine Lösung, die neben der notwendigen Entlastung der Stadt auch eine Vereinheitlichung des Rechts und der Praxis bringt und damit viele sich heute aufzeigende Notstände und Schwierigkeiten wesentlich mildern würde.
    Das Hohe Haus, meine Damen und Herren, hat heute wieder einmal Gelegenheit, in aller Einmütigkeit seine Hilfsbereitschaft für Berlin zu beweisen. Ich darf Sie entsprechend dem Vorschlage meines Kollegen Tillmanns bitten, dem Gesetzentwurf heute in erster, zweiter und dritter Lesung Ihre Zustimmung nicht zu versagen.

    (Beifall in der Mitte.)