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ID0115205900

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    Deutscher Bundestag — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1961 6025 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6026A, 6073C Genesung der Abg. Frau Thiele 6026B Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Versorgung mit Hausbrandkohle und Nutzholz (Nr. 2295 der Drucksachen) 6026B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6026B, 6029A Willenberg (Z) 6027A Frau Thiele (KPD) 6027D Dr. Kreyssig (SPD) 6028C Beschlußfassung 6029C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2263 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen (Nr. 2282 der Drucksachen) 6029C Seuffert (SPD) 6029D, 6031D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6030D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6031A Ausschußüberweisung 6032A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr 2260 der Drucksachen) 6032A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Antragsteller 6032B, 6051D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6035B Dr. Laforet (CSU) 6038A Dr. Greve (SPD) 6040A Dr. Fink (BP) 6042B Fisch (KPD) 6044A Farke (DP) 6045D Dr. Dresbach (CDU) 6047A( Dr. Bertram (Z) 6048A von Thadden (DRP) 6049C Dr. Jaeger (CSU) 6050C Ausschußüberweisung 6053A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft (Nr. 1854 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2217 der Drucksachen) . . . 6053A Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter 6053B Beschlußfassung 6054A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nrn. 2296, 2215 der Drucksachen) 6054B Kunze (CDU), Berichterstatter . . 6054B Beschlußfassung 6054A Beratung des Ersten Berichts des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (42. Ausschuß) (Nrn. 2275, 523 der Drucksachen) 6054D Dr. Hasemann (FDP) : als Berichterstatter 6054D als Abgeordneter 6064D Renner (KPD) 6055D Erler (SPD) 6057C Hoogen (CDU) 6061D Ewers (DP) 6067B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6067D Beschlußfassung 6068C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2292 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Tillmanns u. Gen. betr. Flüchtlingsausgleich zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2312 der Drucksachen) 6068C Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 6068D Bielig (SPD), Berichterstatter . . . 6069B Brookmann (CDU) 6069C Dr. Reif (FDP) 6070B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6070C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 60'71C Beschlußfassung 6072A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nrn. 2163 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2290 der Drucksachen) 6072B Gibbert (CDU), Berichterstatter . 6072B Beschlußfassung 6072C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2293 der Drucksachen) 6072D Lange (SPD), Berichterstatter . . . 6072D Beschlußfassung 6073A Nächste Sitzung 6073C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Mit Rücksicht auf einige Außerungen eines noch sehr jugendlichen Redners dieses Hauses möchte ich meinen sachlichen Bemerkungen etwas vorausschicken. Ich habe jüngst mit dem Herrn Kollegen Laforet die Klingen gekreuzt, als wir uns über die Frage Bundesvermögen und Ländervermögen unterhalten haben. Wenn wir auf diesem Gebiet auch verschiedener Meinung gewesen sind, so habe ich diese Auseinandersetzung immer als einen fruchtbaren Beitrag in der Sache selber empfunden. Darum freue ich mich darüber, wenn


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    ich auch in dieser Angelegenheit mit dem Herrn Kollegen Laforet verschiedener Meinung sein und mit ihm die Klingen kreuzen kann.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Nun einiges zu dem, was der Herr Finanzminister gesagt hat. Ich würde auch mit dem Herrn Abgeordneten von Passau gern die Klingen kreuzen. Aber ich würde doch Wert darauf legen, daß die Klingen dabei sauber sind. In diesem Zusammenhang möchte ich eine ganz offene Bemerkung machen. Es war nicht glücklich, Herr Abgeordneter für Passau, daß der Hinweis auf den Nationalsozialismus erfolgte. Es wäre besser, wenn er unterblieben wäre. Aber das möge vergessen sein.
    Im übrigen habe ich mit großem Vergnügen der Erzählung des Märchens von der schönen Prinzessin zugehört, die auf die Erlösung durch den Prinzen wartet. Die schöne Prinzessin in diesem Märchen ist doch offenbar die Bundesfinanzverwaltung. Und daß der Herr Bundesfinanzminister, der ja of fen-bar die Rolle des Prinzen noch nicht spielen will, diese Bundesfinanzverwaltung mit einer schönen Prinzessin vergleicht, das ist eigentlich das stärkste Argument, das wir für unseren Antrag in Anspruch nehmen können: Nun weiß ich nur nicht, scheut er sich überhaupt, diese schönes Prinzessin zu erläsen — vielleicht, weil eine Hecke davor ist, in der auch bayerische Dornen versteckt sein mögen —, oder aber glaubt er, daß Zeit und Stunde noch nicht gekommen sind? Wenn ich ihn beim Wort nehmen darf, dann ist es doch wohl so, daß er selber diese schöne Prinzessin einmal erlösen möchte, daß er nur glaubt, Zeit und Stunde sind noch nicht gekommen. Dann, Herr Finanzminister, wären wir mit Ihnen, was die Sache selber anbetrifft, ziemlich einig. Aber ich frage mich: Warum I soll denn eigentlich die Stunde noch nicht gekommen sein? Offenbar ist die Finanzverwaltung, die Sie heute haben, Herr Finanzminister, keine schöne Prinzessin, sondern ein ziemlich häßliches Frauenzimmer.

    (Heiterkeit.)

    Das ist bei dieser geteilten Finanzverwaltung keine Frage. Daß Sie mit der Finanzverwaltung, wie Sie sie heute haben, nicht zufrieden sind und daß-Sie sich genötigt sehen, diese wenig schöne Dame ein wenig aufzustutzen und auszuputzen, das liegt klar auf der Hand. Sie legen uns j a zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Art. 108 Abs. 6 des Grundgesetzes vor. Herr Bundesfinanzminister, Sie haben uns diesen Gesetzentwurf sehr dringlich gemacht. Sie haben darauf hingewiesen, daß, wenn das Steueraufkommen des Bundes gesichert und eine sorgfältige und gerechte Veranlagung der Einkommensteuer durchgeführt werden soll, etwas geschehen und die Finanzverwaltung umgestaltet werden muß. Sie haben uns zu diesem Zweck eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die uns allerdings unzulänglich erscheinen. Ich darf noch einmal darauf hinweisen: die Verhandlungen in dem Ausschuß haben in der Tat gezeigt, daß keiner mit diesem Gesetz recht viel anzufangen weiß und keiner das Vertrauen hat, daß die vorgeschlagenen Änderungen uns dem erstrebten Ziel nahebringen werden.
    Im übrigen hat der Herr Finanzminister gegen einige Dinge polemisiert, von denen ich gar nicht gesprochen habe. Ich habe keine Ausführungen darüber gemacht, ob eine Bundesfinanzverwaltung billiger ist als eine geteilte Finanzverwaltung. Daß sie billiger ist, kann gar keinem Zweifel unter-hegen. Nicht in der unteren Instanz, aber in der
    Zentralinstanz würde sie unzweifelhaft billiger sein. Dahin ging auch das Votum, das wir damals als Finanzausschuß des Parlamentarischen Rates dem Hauptausschuß und dem Plenum des Parlamentarischen Rates erstattet haben. Es handelt sich aber in erster Linie nicht um die Billigkeit der Finanzverwaltung selber, sondern es handelt sich darum, ob wir durch die Ausgestaltung der Finanzverwaltung, so wie sie heute ist, gezwungen werden, weil die Veranlagung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer nicht genug aufbringt, dem deutschen Steuerzahler noch andere Steuern aufzuerlegen. Die entscheidende Frage ist, ob uns eine andere Gestaltung der Finanzverwaltung nicht einen viel höheren Ertrag bringt. Daß hier große Summen im Spiel stehen, kann auch von dem Herrn Finanzminister nicht bestritten werden. Wozu kämen sonst seine Änderungsvorschläge, die uns als ein Stückwerk erscheinen?
    Natürlich muß die ganze Frage noch im Ausschuß behandelt werden. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, habe ich von meinem Standpunkt aus nichts dagegen einzuwenden, daß nicht nur der Finanz- und Steuerausschuß, sondern auch der Rechts- und Verfassungsausschuß mit dieser Frage befaßt wird. Ich würde es geradezu als notwendig, aber auch als glücklich bezeichnen, wenn in einem solchen Ausschuß nun einmal mit der größten Sorgfalt auch Sachverständige aus der Praxis gehört würden. Lassen wir uns doch einmal die Oberfinanzpräsidenten und die Finanzamtsvorsteher anhören! Die sollen uns einmal aus ihren praktischen Erfahrungen heraus sagen, welche Verwaltung die bessere sein würde, welche Verwaltung zu gerechteren und gleichmäßigeren Erträgen führen würde. Ich glaube, nur auf diesem Wege können wir überhaupt weiterkommen.
    Ich lehne es rundweg ab, solchen Gedankengängen zu folgen, wie sie der Herr Jaeger dargelegt hat. Was heißt Föderalismus, was heißt Unitarismus? Wir sind ein zusammengesetzter Staat und stehen vor dem Problem, die Funktionen der Staatstätigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden aufzuteilen. Vom Standpunkt der Demokratie aus — und ich wiederhole das immer wieder — ist das Entscheidende die Selbstverwaltung, der Aufbau von unten. Um dieser Selbstverwaltung willen wollen wir ja auch nicht etwa alle Länder beseitigt haben, sondern wollen den Ländern das Ihrige an Selbstverwaltung belassen. Heute sind alle Verwaltungen, wenn Sie von den technischen Verwaltungen der Post und der Eisenbahn absehen, Länderverwaltungen. Werden denn nun die Länder in ihrem Eigenleben erschüttert, geht alles das, was Sie Föderalismus nennen, vor die Hunde, wenn eine Verwaltung, die heute schon zum Teil Bundesverwaltung ist, zur Gänze Bundesverwaltung wird? Ich glaube, Herr Kollege Jaeger, das sind Übertreibungen, die gar keinen Sinn haben. Es handelt sich hier letzten Endes um Fragen der Zweckmäßigkeit, um die Frage, ob wir mit einer Bundesfinanzverwaltung weiterkommen als mit einer geteilten Finanzverwaltung. Das ist nun allerdings unsere Überzeugung. Darum hoffen wir, daß sie hier in diesem Hause die Mehrheit findet, die notwendig ist, um diese Bestimmungen des Grundgesetzes abzuändern.

    (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei einigen Abgeordneten der CDU.)




Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist der Antrag gestellt, den Antrag an den Steuerausschuß zu überweisen. Der zweite Antrag verlangt dazu die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Ich lasse zunächst über den ersten Antrag abstimmen. Wer für Überweisung an den Steuerausschuß ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wer dazuhin für Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich nehme das Einverständnis an, daß federführend der Steuerausschuß ist.

(Zurufe: Der Rechtsausschuß! — Gegenrufe: Der Steuerausschuß!)

— Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, daß der Steuerausschuß federführend ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs

(Nr. 1854 der Drucksachen)

Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2217 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 117. Sitzung.)

Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft — Drucksache Nr. 1854 — wurde in der 117. Sitzung des Deutschen Bundestags federführend an den Auschuß für Geld und Kredit und weiterhin an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich in mehrfachen Beratungen eingehend mit dem Gesetzentwurf befaßt. Das Ergebnis liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 2217 vor.
    Meine Damen und Herren! Die Aufgaben der Industriekreditbank entsprechen im wesentlichen denen der früheren Deutschen Industriebank in Berlin. Der Zweck war und ist die Versorgung der Mittel- und Kleinindustrie mit mittel- und langfristigen Krediten. Zwischen den beiden Instituten, der ehemaligen Industriebank in Berlin und der heutigen Industriekreditbank, besteht allerdings ein wesentlicher Unterschied. Die. frühere Industriebank erhielt ihr Kapital aus gesetzlich angeordneten Umlagen, während die heutige Industriekreditbank ein Institut ist, das nach allgemeinen aktienrechtlichen Bestimmungen gegründet ist und dessen Kapital durch private Zeichnungen aufgebracht worden ist. Die ehemalige Industriebank Berlin ist inzwischen übrigens nach dem Westen verlagert worden. Der Verlagerungsbescheid sah damals die Übertragung noch vorhandener Mittel auf die neue Bank vor. Die Form ist dabei bisher noch nicht geklärt. Es steht also noch nicht fest, in welcher Form diese Übertragung der Mittel vorgenommen werden soll, ob etwa an eine Kapitalbeteiligung an dem neuen Institut gedacht werden kann. Bisher sind von der Industriekreditbank nach
    den satzungsmäßigen Bestimmungen etwa 300 Millionen DM ausgeliehen worden; davon stammen 275 Millionen DM aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau und 25 Millionen DM aus dem privaten Kapitalmarkt. Alle Einzelkredite liegen unter 100 000 DM.
    Meine Damen und Herren! Der Zweck der Regierungsvorlage besteht nun ausschließlich darin, der Industriekreditbank die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, daß eine Sonderdeckungsmasse gebildet werden kann, die, abweichend von den allgemein gültigen Rechtsvorschriften, den Inhabern von Schuldverschreibungen des Instituts im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens bevorrechtigte Befriedigung vor allen übrigen Konkursgläubigern sichert. Diese Regelung erscheint erforderlich, um der Bank die Unterbringung ihrer Anleihen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und sie damit in die Lage zu versetzen, ihre wichtige volkswirtschaftliche Funktion zu erfüllen.
    Nach § 2 des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschusses wird nun ein Treuhänder und für diesen Treuhänder ein Stellvertreter eingesetzt, der darauf zu achten hat — wie es in dem Gesetzentwurf heißt —, daß die Ausgabe, Verwaltung und Deckung der Schuldverschreibungen den gesetzlichen, satzungsmäßigen oder sonst in verbindlicher Form ergangenen Bestimmungen sowie den Anleihebedingungen entspricht.
    An dieser Stelle muß ich Sie bitten, einen Druckfehler zu berichtigen, der sich in der Drucksache Nr. 2217 eingeschlichen hat. Im § 2 muß das vorletzte Wort lauten: „Anleihebedingungen" und nicht „Anleihebestimmungen".
    In den Beratungen des Ausschusses für Geld und Kredit hat nun die Frage eine gewisse Rolle gespielt, ob neben diesem Treuhänder noch ein Bundeskommissar vorgesehen werden sollte, dessen Funktionen eventuell auch zusammengelegt werden könnten mit denen des Treuhänders für die Sonderdeckungsmasse. Dieser Alternativvorschlag der Zusammenfassung der beiden Funktionen wäre wohl auf jeden Fall nicht glücklich gewesen, weil die Funktionen doch sehr verschiedener Art sind. Während nämlich der Treuhänder für die Sonderdeckungsmasse ja ganz spezielle Aufgaben hat, ,also eigentlich die Interessen der Gläubiger des Instituts zu wahren hat, ist die Funktion eines Bundeskommissars viel weiter gezogen, und es bestände durchaus die Möglichkeit, daß sich eine Pflichtenkollision ergäbe, wenn diese beiden Funktionen bei einer Person zusammengefaßt wären.
    Nach anfänglichem Schwanken hat sich aber in dem Ausschuß doch der Gedanke durchgesetzt, daß ein Bundeskommissar, zur Zeit wenigstens, überflüssig ist. Die Befürworter dieses Vorschlags sind zunächst davon ausgegangen, daß bei der früheren Industriebank in Berlin in der Tat ein Reichskommissar vorhanden war. Aber die Einrichtung eines Reichskommissars bei dieser früheren Industriebank beruhte im wesentlichen darauf, daß die Industriebank ja aus öffentlichen Mitteln ihr Kapital aufbrachte, nämlich auf Grund einer gesetzlich angeordneten Umlage, was bei der Industriekreditbank jetzt nicht der Fall ist. Der Ausschuß ist also nach einigem Schwanken zu dem Ergebnis gekommen, daß es wenigstens zur Zeit nicht erforderlich sein würde, neben dem Treuhänder für die Sonderdeckungsmasse auch noch einen Bundeskommissar einzusetzen; es würde die allgemeine Bankenaufsicht, der das Institut natürlich unterworfen sein wird, vollauf genügen.


    (Dr. Hoffmann)

    Der Ausschuß hat ferner einstImmig den Standpunkt vertreten, daß die Bestellung des Treuhänders für die Sonderdeckungsmasse durch den Bundeswirtschaftsminister vorgenommen und diese Aufgabe nicht der Bankenaufsichtsbehörde übertragen werden soll.
    Meine Damen und Herren! Die Ihnen von dem Ausschuß vorgeschlagene Fassung ändert gegenüber der Vorlage der Regierung die Systematik des Gesetzes in verschiedenen Punkten. Die Vorschriften über die Sonderdeckungsmasse sind nunmehr in § 1 enthalten. Der materielle Inhalt von § 1 entspricht in Abs. 1 und 2 dem § 2 Abs. 1 und 2 der Regierungsvorlage und in Abs. 3 dem § 1 Abs. 2 der Regierungsvorlage. § 2 bestimmt entgegen der Regierungsvorlage, daß der Treuhänder durch den Bundeswirtschaftsminister bestellt wird. Der weitere Inhalt entspricht der Regierungsvorlage. Ebenso bleibt der § 3 unverändert.
    Mit der Vorlage hat sich auch der Ausschuß für Wirtschaftspolitik befaßt, der ebenfalls den Beschlüssen des Ausschusses für Geld und Kredit seine Zustimmung gegeben hat. Ich habe Sie daher im Namen beider Ausschüsse zu bitten, der Vorlage in der Fassung der Drucksache Nr. 2217 Ihre Zustimmung zu geben.