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ID0115202300

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    Deutscher Bundestag — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1961 6025 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6026A, 6073C Genesung der Abg. Frau Thiele 6026B Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Versorgung mit Hausbrandkohle und Nutzholz (Nr. 2295 der Drucksachen) 6026B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6026B, 6029A Willenberg (Z) 6027A Frau Thiele (KPD) 6027D Dr. Kreyssig (SPD) 6028C Beschlußfassung 6029C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2263 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen (Nr. 2282 der Drucksachen) 6029C Seuffert (SPD) 6029D, 6031D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6030D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6031A Ausschußüberweisung 6032A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr 2260 der Drucksachen) 6032A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Antragsteller 6032B, 6051D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6035B Dr. Laforet (CSU) 6038A Dr. Greve (SPD) 6040A Dr. Fink (BP) 6042B Fisch (KPD) 6044A Farke (DP) 6045D Dr. Dresbach (CDU) 6047A( Dr. Bertram (Z) 6048A von Thadden (DRP) 6049C Dr. Jaeger (CSU) 6050C Ausschußüberweisung 6053A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft (Nr. 1854 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2217 der Drucksachen) . . . 6053A Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter 6053B Beschlußfassung 6054A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nrn. 2296, 2215 der Drucksachen) 6054B Kunze (CDU), Berichterstatter . . 6054B Beschlußfassung 6054A Beratung des Ersten Berichts des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (42. Ausschuß) (Nrn. 2275, 523 der Drucksachen) 6054D Dr. Hasemann (FDP) : als Berichterstatter 6054D als Abgeordneter 6064D Renner (KPD) 6055D Erler (SPD) 6057C Hoogen (CDU) 6061D Ewers (DP) 6067B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6067D Beschlußfassung 6068C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2292 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Tillmanns u. Gen. betr. Flüchtlingsausgleich zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2312 der Drucksachen) 6068C Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 6068D Bielig (SPD), Berichterstatter . . . 6069B Brookmann (CDU) 6069C Dr. Reif (FDP) 6070B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6070C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 60'71C Beschlußfassung 6072A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nrn. 2163 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2290 der Drucksachen) 6072B Gibbert (CDU), Berichterstatter . 6072B Beschlußfassung 6072C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2293 der Drucksachen) 6072D Lange (SPD), Berichterstatter . . . 6072D Beschlußfassung 6073A Nächste Sitzung 6073C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst für meine Person zu dem Antrag Stellung nehmen. Ich bemerke dabei, daß meine Person nicht nur derzeitiger Bundesminister der Finanzen, sondern insbesondere auch der Abgeordnete des Wahlkreises Passau ist.

    (Zuruf von der Mitte: Aha! Zwei Seelen in der Brust!)

    Ich bitte, daran zu denken, daß sich der Mensch, der sowohl Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Passau als auch Bundesfinanzminister ist, als völlig harmonisches Ganzes empfindet und mit sich in keinem inneren Widerstreit befindet. Weil aber von den Besatzungsmächten gesprochen worden ist, deren Einwirken das Entstehen des Grundgesetzes zu verdanken sei, darf ich vielleicht daran erinnern, daß der, der hier vor Ihnen steht, seinerzeit, in den entscheidenden Monaten, im Mai 1945, auch bayerischer Ministerpräsident gewesen ist, allerdings nicht aus seinem Willen, sondern gerufen von den Besatzungsmächten. Ich darf daran erinnern, daß damals in den ersten Tagen der Versucher, der in anderen kleinen Teilen Deutschlands mit seiner Werbung dann mehr Erfolg hatte,

    (Hört! Hört!)

    an den bayerischen Ministerpräsidenten herantrat und ihn fragte, ob denn Bayern nicht selbständig werden wolle.

    (Hört! Hört!)

    Der bayerische Ministerpräsident von damals gab die Antwort: Bayern will das Unglück Deutschlands nicht vergrößern, gerade in der Stunde der Not wolle es seine deutsche Treue beweisen.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts.)

    Dieses Bayern ist es, das auch in der Frage des Grundgesetzes nicht unter dem Gesichtspunkt seine Stellung bezogen hat, was den Besatzungsmächten gefällt, sondern lediglich unter dem Gesichtspunkt, was seine eigene Überzeugung gewesen ist. Daß dieses Grundgesetz von Bayern nicht etwa deswegen gewünscht und gewollt wurde, weil es den Besatzungsmächten gefallen haben sollte, beweist einfach die Tatsache, daß Bayern dieses Grundgesetz abgelehnt und im bayerischen Landtag gegen das Grundgesetz gestimmt hat. Also ich glaube, damit ist bewiesen, daß ein innerer Zusammenhang zwischen dem Einfluß der Besatzungsmächte und der Stellung meiner bayerischen Heimat zu den Fragen des Grundgesetzes wirklich nicht besteht. Wenn es psychologische Schwierigkeiten zwischen Bayern und dem übrigen Bund gegeben hat, dann deswegen, weil man irrtümlicherweise die Einstellung Bayerns, das nun einmal ein Staat ist

    (Abg. Dr. Seelos: Sehr gut!)

    und ein Staatsgefühl hat,
    Abg. Dr. Seelos: Bravo!)
    verwechselt hat mit einer Untreue gegenüber dem gesamtdeutschen Reichs- oder Bundesgedanken.

    (Abg. Dr. Seelos: Ausgezeichnet! Beifall bei der BP. — Heiterkeit.)

    Das ist es, was psychologisch die Dinge immer erschwert hat.
    Ich darf nach dieser Reminiszenz an etwas anderes, Versöhnliches erinnern, nämlich an ein deutsches Märchen,

    (Abg. Dr. Greve: Mädchen oder Märchen?)

    an das Dornröschen — ein Märchen! —, und in diesem Märchen spielt ein Mädchen eine Rolle, nämlich die schlafende Prinzessin. Der glückliche junge Prinz wird König im Lande, wenn es ihm gelingt, dieses Mädchen zu küssen;

    (Heiterkeit)



    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    er muß allerdings durch eine Dornenhecke, und diese erschließt sich nur dem, der zur rechten Stunde und an dem rechten Ort den Weg zu dem Mädchen gesucht hat.

    (Anhaltende Heiterkeit und Beifall.)

    Heinrich Heine — um ein anderes Zitat zu erzählen —(Beifall links)

    singt in seinen wunderschönen Liedern von der Winterreise im Harz ja auch davon:
    Jetzo ist die rechte Stunde,
    Und jetzo ist der rechte Ort!
    Die Stunde und der Ort müssen für den Erfolg eines Bemühens immer richtig und klug gewählt sein. Wenn ich zu dem Antrag Stellung nehme, dann tue ich es zunächst deshalb, weil ich die Frage aufwerfen will: Ist dieser Antrag in der rechten Stunde gestellt? Kann er infolgedessen in dieser Stunde einen Erfolg haben,

    (Zuruf von der SPD: Wo Sie zufällig Finanzminister sind!)

    in dieser Stunde, in der Bund und Länder sich bemüht haben, aus den gesamten Schwierigkeiten, aus dem Wirrwarr der Dornenhecken, die das Grundgesetz auf finanzpolitischem Gebiet aufgerichtet hat — rein in dem gemeinsamen Bestreben, aus dem Buchstaben des Gesetzes etwas Vernünftiges, etwas Zweckmäßiges, etwas dem gemeinsamen Wohle Dienendes zu machen —, herauszukommen, und sich zusammengefunden haben? In all den Jahren, seit die junge deutsche Bundesrepublik entstanden ist, sind alle Finanzgesetze und alle Finanzverwaltungsgesetze im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern gemacht worden. Es ist ein gewisser Stolz, glaube ich, bei den vernünftigen Kreisen im Volke, wenn es in schwierigen Zeiten, in Zeiten einer unklaren Gesetzgebung gelingt, die Kräfte nicht in unnötigen Konflikten und unnötigen Streitigkeiten zu zersplittern, sondern die gesamte Kraft derer, die nun einmal berufen sind, von irgendeiner Stelle aus für das Gemeinsame zu arbeiten, der wirklichen Arbeit und nicht dem Streit zu widmen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Ich hätte es als eine innere Befriedigung empfunden, wenn man, solange der ehrliche Wille des Zusammenarbeitens zwischen Bund und Ländern besteht, vermieden hättet um einer geliebten Theorie willen einen Konfliktstoff zwischen denen zu schaffen, die zum Zusammenarbeiten berufen sind und den Willen zur Zusammenarbeit bewiesen haben, gerade in der letzten Zeit bewiesen haben, in der Gesetzentwürfe, von denen viele hier im Hause geglaubt haben, daß sie bei den Beratungen des Bundesrats zu einem Konfliktstoff zwischen Bundesregierung und Länderregierungen werden würden, in einhelliger Übereinstimmung und mit einhelliger Zustimmung geschaffen und vorgelegt werden konnten.
    Nun werfe ich eine Frage auf. Es wird bei der Frage Föderalismus—Unitarismus — so muß es heißen — auch in der Öffentlichkeit und in der Presse immer wieder davon gesprochen, daß das eine System teuer und das andere sparsam sei. Ich wundere mich, daß das deutsche Volk so wenig daran denkt, daß wir ein unitarisches System in unserer Generation ja schon reichlich ausgekostet haben.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Es ist das System der Jahre 1933 bis 1945.

    (Zurufe von der SPD: So etwas! Das war Zentralismus! — Weitere Zurufe links und rechts.)

    Und rein vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit aus gesprochen:

    (Erneute Zurufe rechts.)

    Wer kann behaupten, daß die Verwaltung im damaligen gesamten Reichsgebiet billiger und sparsamer gewesen wäre, als sie etwa jetzt im Bundesgebiet ist?

    (Lebhafte Zurufe rechts. — Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Unerhört!)

    — Ich weiß nicht, was unerhört sein soll,

    (Abg. Dr. Wellhausen: Der Vergleich mit 1933!)

    wenn ich die Tatsache feststelle, daß wir hier schon einmal ein unitarisches Reich gehabt haben.

    (Abg. Mellies: Das war ein verbrecherisches System! — Weitere lebhafte Zurufe links und rechts.)

    Ich spreche hier über die Frage der Sparsamkeit. Sie können heute noch die Ausgaben für die Verwaltung in jener Zeit nachrechnen, Sie können die Verwaltungsausgaben des Bundes und der Länder im deutschen Bundesgebiet prüfen, und Sie werden feststellen, daß, wenn man die Kaufkraft des Geldes berücksichtigt, die Verwaltung heute, welche man mit ungefähr 130 DM pro Kopf an Ausgaben berechnen kann, billiger ist, als sie in der Zeit zwischen 1933 und 1945 gewesen ist.

    (Erregte Zurufe von der FDP und SPD.)

    — Meine Herren, antworten Sie mit sachlichen Argumenten; ich höre sie sehr gern. Antworten Sie a auf Zahlen mit Zahlen.

    (Zurufe von der SPD. — Abg. Mellies: Ein Minister kann sich nicht auf ein Verbrechersystem berufen!)

    In der Öffentlichkeit wird behauptet, das unitarische System sei sparsamer, sei billiger und deshalb empfehlenswert.

    (Anhaltende erregte Zurufe von der FDP und SPD. — Abg. Mellies: Man kann nicht ein Verbrechersystem zum Vergleich heranziehen, Herr Minister!)

    — Ich ziehe die Erfahrung heran!

    (Abg. Mellies: Nein, Sie ziehen ein Verbrechersystem zum Vergleich heran!)

    — Wollen Sie behaupten, daß ich dieses Verbrechersystem dadurch, daß ich die Zahlen gebracht habe, etwa gebilligt und verteidigt hätte?

    (Erneuter Zuruf des Abg. Mellies.)

    Wenn Sie das behaupten, dann legen Sie' meine Worte bewußt falsch aus.

    (Beifall in der Mitte. Abg. Mellies: Wir wissen doch alle genau, wie das System gearbeitet hat; das wissen Sie auch selber! Sie wissen genau, daß man die Zahlen nicht heranziehen kann! — Zuruf von der SPD: Das sind ja Mätzchen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Das System hat allerdings sehr stark nach einem Regiment, nach einem Kommando gearbeitet. Wenn Sie nach der Psychologie des Föderalismus fragen, kann ich darauf nur antworten, was ich schon oft gesagt habe: Für die Psychologie des Föderalismus gilt — wenigstens in meiner Heimat


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    - der Satz: Wir wollen niemanden kommandieren, aber auch nicht selber kommandiert sein. Wir wollen uns in Deutschland vertragen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und bei der BP.)

    Das ist freilich ein Gegensatz von grundlegender Bedeutung. In dem Bemühen, uns zu vertragen, haben wir bisher unsere Arbeit durchgeführt und werden sie weiter durchführen.
    Ich frage nur das eine: Wer kann aus der Erfahrung und aus der Geschichte beweisen, daß ein föderativ aufgebautes Land — nehmen Sie die Schweiz oder ein anderes Land — teurer sei als ein unitarisch gelenktes? Weiß man denn in Deutschland überhaupt, wie groß die Zahl der föderativ aufgebauten Länder ist? Will man etwa den Vereinigten Staaten von Amerika nachrechnen, daß ihr föderatives System mit 49 Staaten zu teuer sei und daß sie sich deswegen zu einem unitarischen Reich zusammenschließen sollten?

    (Erregte Zurufe von der FDP und SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich bestreite die Behauptung, daß ein unitarisches Reich in seinem Staatsaufbau notwendigerweise billiger sei als ein föderativ aufgebautes.

    (Erneute Zurufe von der FDP.)

    Der Gegensatz ist ein ganz anderer.

    (Zuruf des Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg.)

    — Ich rede jetzt über den Grundsatz.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Nur von der Finanzverwaltung ist die Rede!)

    — Ich komme schon darauf.

    (Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Sie reden an der Sache vorbei!)

    Ich will einmal auf den Grundsatz eingehen, daß die Verwaltung zentral gestaltet werden soll. Bitte, Sie können auch an die Zeit von 1914 bis 1918 denken. Wir hatten damals auch eine Zusammenballung auf wirtschaftlichem Gebiet. Das führte dann oben bei der Zentrale dazu, daß nach Sparten und Departements unterschieden werden mußte. Wir erhalten bei diesem System für ein großes Gebiet zentrale Verwaltungen nebeneinander, die auf bestimmte Lebensgebiete spezialisiert sind. Die Ersparnis, die man durch Beseitigung einer Behörde lokal erreicht, wird durch das, was in der Zentrale an unzweckmäßiger Verwaltung wächst, mehr als ausgeglichen.

    (Lebhafte Zustimmung bei der BP und Abgeordneten der DP.)

    Auch diese Erfahrung sollte zu denken geben.
    Aber nun zu dem Thema. Ich hatte hier gesagt, daß ich für diesen Antrag besonders die rechte Stunde und den rechten Ort vermisse. Ich glaube, wenn wir uns im einzelnen über die Durchführung unterhalten würden, würde sich herausstellen, daß wir gar nicht weit auseinander sind.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich bin der Überzeugung, daß wir uns, wenn wir uns in Ruhe über die Frage unterhalten würden, was notwendig ist, finden würden. Notwendig ist eine Einheitlichkeit in der Handhabung der Gesetze; notwendig ist eine einheitliche Führung der Verwaltung; notwendig ist die Vermeidung von Differenzen, die nicht in der Natur der Sache begründet sind.

    (Abg. von Thadden: Daher Bundesfinanzverwaltung!)

    Wenn ich aber dieses Ziel in einem friedlichen gegenseitigen Einvernehmen erreichen kann, ist mir dieser Weg wertvoller als der andere Weg; das ist mir lieber als ein politischer Konflikt. Ich glaube auch, die derzeitige Entwicklung im Bund, die Zustimmung der Länder zu den Grundgedanken der Gesetzentwürfe nach Art. 106 und 108 des Grundgesetzes beweist schon das Vorhandensein einer Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern darüber, daß der Kampf gegen die Steuerunehrlichkeit, der Kampf für eine Vereinheitlichung und Gleichmäßigkeit in der Verwaltung, der Kampf gegen das Entstehen von Steueroasen, die Anlaß zu Ungerechtigkeiten, zu Neid, Mißtrauen und Mißgunst geben, gemeinsam geführt werden muß, und zwar unter Führung des Bundes. Ich bin persönlich der Überzeugung, daß die Entwicklung, die sich hier anbahnt, dem Bunde das gibt, was der Bund heute in Anspruch nehmen kann und muß. Wenn der Bund auf Grund dieser Gesetze z. B. sein Betriebsprüfungssystem aus bauen muß, so wird der Ausbau dieses Systems — das wissen Sie genau so gut wie ich — nicht mit einem Federstrich geschehen sein. Ich muß vielmehr daran denken, daß das ganze eingeschulte, eingearbeitete Personal, das früher auf diesem Gebiet vorhanden war, sich in der Zwischenzeit in die einzelnen wirtschaftlichen Betriebe hinein verlaufen hat, die in der Frage der Besoldung und dergleichen leistungsfähiger sind als der Staat. Das Personal muß also erst gewonnen, neu geschult und neu herangebildet werden. Wenn der Bund auf Grund der Gesetze das leistet, was heute geleistet werden kann, dann ist dem Rechnung getragen, was derzeit notwendig ist. Das andere würde ich ruhig der Entwicklung überlassen; denn ich bin der Überzeugung, daß diese Entwicklung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Bund und Ländern vor sich geht.

    (Zurufe von der SPD.)

    In den vorgesehenen Bestimmungen des Gesetzes nach Art. 106 des Grundgesetzes erblicke ich die Gewähr dafür, daß der Bund beim Vollzug der Gesetze, die durch die Gesetzgebung geschaffen worden sind und für die er dem Volk gegenüber eine politische Verantwortung trägt, für die Einheitlichkeit eintritt. Es fehlt vielleicht das, was man für die Einrichtung der Behörden braucht. Ich muß aber ehrlich sagen: Nachdem ich weiß, daß das praktische Leben ohnehin dazu führt, daß sich die Einstufung und Laufbahn des gesamten Personals ohne gesetzgeberischen Eingriff aus der Wucht der Tatsachen heraus von selbst immer mehr angleicht, bleibt das, was übrig ist — nämlich, ob ich das Recht habe, ein Finanzamt in Sonthofen oder ein Finanzamt in Immenstadt zu errichten —, vollkommen außerhalb des Interessengebietes des Bundes. Das kann dem Bund wirklich gleichgültig sein. Diese Entscheidungen, die stark von regionalen, lokalen und sonstigen Gesichtspunkten mit erwogen und getroffen werden müssen, können ruhig in der Zuständigkeit der Länder bleiben!
    Da bei grundsätzlichen Erwägungen die Temperamente hochgehen und da die Lösung einer Frage immer nur gefunden werden kann, wenn temperamentlos und ruhig darüber nachgedacht wird, würde ich vorschlagen, daß wir uns lediglich einmal auf eine Frage konzentrieren. Wir haben heute vormittag gehört, daß von keinem Land, gleichgültig welcher Richtung seine Landesregierung angehört, im Bundesrat eine Zustimmung zu einem Gesetzentwurf erwartet werden darf, der das Grundgesetz ändern und der die Bundesfinanz-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    verwaltung plötzlich nicht mit der Entwicklung, sondern gegen die Entwicklung einleiten will. Ist es nun angesichts unserer jetzigen Gesetzgebung und angesichts unserer jetzigen politischen Verhältnisse notwendig, diesen Streit hervorzurufen? Ist es nicht im Interesse beider besser, eine natürliche Entwicklung in schiedlich-friedlichem Einvernehmen des Ganzen herbeizuführen und aus der Harmonie, aus dem harmonischen Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern ein Gemeinwesen erstehen zu lassen, das dem Wohle des Ganzen zu dienen in der Lage ist? Wenn die derzeitigen Gesetzentwürfe nach Art. 106 und 108 des Grundgesetzes den Weg zu einer Angleichung in der Steuerverwaltung, zu einem Zusammenfassen der Kräfte zur Durchführung eines gemeinsamen Kampfes gegen die Steuerunehrlichkeit ermöglichen, dann bitte ich darum, daß dieser Weg auch gegangen wird, und zwar nicht um der einzelnen Länder, sondern um der Gesamtheit und um des politischen Friedens im deutschen Volke willen. Aus diesem Motiv habe ich gesprochen.
    Noch einen Satz zum Schluß. Der bayerische Ministerpräsident des Jahres 1945 hat Deutschland die Treue gehalten und hofft, auch mit der Überzeugung, die er hier vertritt, Deutschland einen Dienst der Treue zu erweisen.

    (Anhaltender, lebhafter Beifall bei der CDU/CSU, der DP und der BP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Laforet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen meiner näheren politischen Freunde. Der Gegenstand wirft grundsätzliche Fragen auf, die an das Grundgefüge des Bundesstaates rühren. Das Grundgesetz geht in Art. 83 von dem Grundgedanken aus, daß die Bundesgesetze von den Ländern zu vollziehen sind. Die Länder sind berechtigt — nicht nur verpflichtet —, durch ihre Behörden in der mittleren und unteren Stufe die Gesetze des Bundes auszuführen. Auch soweit der Bund die Gesetzgebung hat, führen, von den oberen Bundesgerichten abgesehen, Länderbehörden die Gesetzgebung aus. Das wird in der allgemeinen Verwaltung nicht bestritten. Nur in der Finanzverwaltung soll es etwas Besonderes sein. Warum soll hier beim Finanzwesen ein Besonderes bestehen?

    (Abg. Dr. Wellhausen: Wegen der Steuer!)

    Ist es richtig, daß die Finanzgesetze mangelhaft vollzogen werden müssen, wenn sie von den Ländern durchgeführt werden?

    (Zuruf von der FDP: Leider!)

    Die Gesetzgebung gibt doch alle Grundlagen für eine einheitliche

    (Erneuter Zuruf von der FDP: Eben nicht alle!)

    Durchführung. Es handelt sich nicht darum, daß die Finanzgesetze einheitlich durchgeführt werden müssen — darüber besteht, wie für alle anderen Gesetze auch für das Finanzwesen völliges Einverständnis —, sondern es handelt sich darum, ob dazu das einzige Mittel ist, die Finanzverwaltung allein in die Hände von Bundesbehörden zu legen und das ganze Grundgefüge dadurch zu ändern.
    Überlegen Sie sich doch: die entscheidende Gesetzgebungsgewalt im Finanzwesen liegt beim Bund, und, was vielfach übersehen wird, zur Gesetzgebung gehört auch der Erlaß der Ausführungs-
    verordnungen, der Veranlagungs-, Erhebungs- und Stundungsvorschriften.

    (Zuruf von der FDP: Aber nicht die Handhabung!)

    Diese können vom Bund geregelt werden, auch wenn das Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden ganz oder zum Teil zufließt. Wenn sich die Veranlagung nach Rechtsgrundsätzen vollzieht — und sie muß sich nach diesen Rechtsgrundsätzen vollziehen —, so können die Rechtsgrundsätze abschließend vom Bund gegeben werden. Geschieht dies nicht, dann liegt ein Mangel im Vollzug vor. Auch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Steuergesetze des Bundes werden durch die Bundesregierung erlassen. Sie bedürfen nur, soweit der Vollzug bei den Landesfinanzbehörden liegt, der Zustimmung des Bundesrats.
    Es wird weiter nicht genug beachtet, daß nach der jetzigen Regelung des Art. 106, auch soweit die Landesfinanzbehörden die Verwaltung führen, wenn die Steuern dem Bund zufließen, Auftragsverwaltung gegeben ist. Wir haben diese Auftragsverwaltung im Parlamentarischen Rat ganz scharf herausgeholt als ein System völliger Unterordnung der Landesbehörden unter die allgemeine Anordnungsgewalt der in Frage stehenden Bundesstelle, hier des Bundesfinanzministeriums. Übrigens kann der Finanzminister nach Art. 108 Abs. 4 die ordnungsmäßige Verwaltung durch Bundesbevollmächtigte überwachen lassen — wir haben es im Kaiserreich gehabt —, dann haben auch diese das Weisungsrecht gegenüber den Mittel- und Unterbehörden. Die bestimmende Macht der Bundesfinanzverwaltung ist also, wenn die Möglichkeiten des Grundgesetzes nur ausgenutzt werden, in vollem Umfang gegeben, und es ist nicht ersichtlich, welche verfassungsrechtlichen Hindernisse der Durchsetzung des Willens der Bundesfinanzverwaltung zum einheitlichen Vollzug der Steuergesetze — da sind wir uns alle einig — im Wege stehen. Ich halte es für völlig verfehlt, deswegen, weil im Vollzug des jetzt gegebenen Rechts sich irgendwo Mängel ergeben, die allein richtige Grundlage, die Verfassung, zu ändern.
    In Frage steht, daß nicht nur die in Art. 108 Abs. 1 Satz 1 und in Abs. 2 genannten Steuern, sondern sämtliche Steuern, für die der Bund nach Art. 105 die Befugnis der Gesetzgebung hat, durch Bundesfinanzbehörden verwaltet werden; ein Gebiet, das im Parlamentarischen Rat sehr umstritten war. Es geht weiter um die entscheidende Frage, ob denn bei der heutigen Geldlage neben der Bundesfinanzverwaltung eine Landesfinanzverwaltung überhaupt geldlich möglich und durchführbar ist.

    (Abg. Dr. Preusker: Da haben wir ja auch die Übertragungsmöglichkeit vorgesehen!)

    Es waren nicht nur süddeutsche Vertreter, Herr Minister, es war der niedersächsische Finanzminister Dr. Strickrodt, der in nachdrücklichster Weise

    (Abg. Dr. Greve: Kommen Sie noch mit dem?)

    unseren Standpunkt vertreten hat.

    (Abg. Dr. Greve: Der hat überhaupt keinen Standpunkt gehabt! — Glocke des Präsidenten.)